Die EU ist schwer zu beschreiben, sie ist stark aufgrund ihrer Supranationalität (Überstaatlichkeit), doch ist sie kein eigenständiger Staat. Aber sie hat staatsähnliche Aufgaben, denn die EU-Mitglieder haben teilweise nationale Souveränität an die EU abgegeben und können einen Teil ihrer ehemals nur nationalen Angelegenheiten komplett an die EU abgegeben, oder führen sie zusammen mit der EU aus.
So gibt es eine „ausschließliche Zuständigkeit“ der EU z.B. für die Zollunion. Es existiert z.B. eine gemeinsame Handels- und Währungspolitik. Dann gibt es eine geteilte Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten und der EU für z.B. sonstige Binnenmarktangelegenheiten. Darüber hinaus kann die EU für die Forschung oder technologische Entwicklung und Raumfahrt Programme zu erarbeiten und erlassen.
Das Recht der EU gliedert sich an das Primär-und Sekundärrecht. „Das Primärrecht umfasst die Verträge über die EU (EUV) und die Arbeitsweise der EU (AEUV)“ (Knöbl, 2015: 2), welche von den EU-Ländern getroffen wurden. „Das Sekundärrecht umfasst die Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse und Empfehlungen der Unionsorgane“ (ebd.). Das Europarecht hat einerseits einen Anwendungsvorrang, wenn es zu Überschneidungen mit nationalem und europäischen Recht kommt, denn Europäisches Recht bricht Landesrecht. Aber es gibt das Subsidiaritätsprinzip, welches besagt, dass staatliche Aufgaben stets von der untersten Ebene der EU-Länder gelöst und bearbeitet werden sollen und die EU nur tätig werden darf, wenn die Maßnahmen der Länder nicht ausreichen und somit besser auf der Gemeinschaftsebene gelöst werden können.
Wenn die EU kein Staat ist, aber die benannten staatsähnlichen Zuständigkeiten besitzt, ist eine Gewaltenteilung gewährleistet, die die Ausführung, Gesetzgebung und Rechtssprechung auf verschiedene Organe verteilt, beinhaltet? Die Beantwortung ist schwierig, aber ich werde versuchen, die Gewaltenteilung auf „europäisch“ zu beschreiben und darauf eingehen, ob die EU- Kommission als Regierung gesehen werden kann und welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede sie in ihren Aufgabenbereichen zu der deutschen Regierung aufweist.
Inhaltsverzeichnis
- Die EU ist schwer zu beschreiben, sie ist stark aufgrund ihrer Supranationalität (Überstaatlichkeit), doch ist sie kein eigenständiger Staat.
- Das Recht der EU gliedert sich an das Primär-und Sekundärrecht.
- Wenn die EU kein Staat ist, aber die benannten staatsähnlichen Zuständigkeiten besitzt, ist eine Gewaltenteilung gewährleistet, die die Ausführung, Gesetzgebung und Rechtssprechung auf verschiedene Organe verteilt, beinhaltet?
- Um die Gewaltenteilung der EU besser zu verstehen, ist es wichtig die relevanten Organe der europäischen Union (Rat der europäischen Union, Europäisches Parlament, Europäischer Rat, EU-Kommission und den Europäischen Gerichtshof) und ihre jeweiligen Kompetenzen zu erläutern.
- Beginnen wir mit dem Rat der Europäischen Union ( Ministerrat).
- Dann gibt es den Europäischen Rat, welcher exekutiv tätig wird.
- Im EP wiederum sind 751 Abgeordnete aller EU-Länder nach Vorbild einer repräsentativen Demokratie in verschiedenen Fraktionen vertreten.
- Gehen wir nun auf die Gesetzgebung weiter ein.
- Es gibt insgesamt drei Lesungen.
- Zudem gibt es die europäische Bürgerinitiative.
- Der europäische Gerichtshof ( EuGH) „sichert die Wahrung des Rechts, bei der Anwendung und Auslegung der Verträge“ (EUV Art.19 1 (2)).
- Kommen wir zu dem letzten Organ, der EU-Kommission.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Essay untersucht die Funktionsweise der Gewaltenteilung in der Europäischen Union. Insbesondere wird analysiert, ob die Europäische Kommission als Regierung betrachtet werden kann und welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede sie im Vergleich zur deutschen Regierung aufweist.
- Supranationalität der EU und ihre staatsähnlichen Aufgaben
- Das Primär- und Sekundärrecht der EU
- Gewaltenteilung in der EU und ihre Organe
- Vergleich der EU-Kommission mit der deutschen Regierung
- Das System der „checks and balances“ in der EU
Zusammenfassung der Kapitel
- Die EU ist ein komplexes Gebilde, das durch ihre Supranationalität gekennzeichnet ist. Trotz ihrer staatsähnlichen Aufgaben ist die EU kein unabhängiger Staat. Die Mitgliedsstaaten haben einen Teil ihrer Souveränität an die EU abgegeben, was zu einer gemeinsamen Handels- und Währungspolitik und anderen Bereichen der geteilten Zuständigkeit geführt hat.
- Das Recht der EU basiert auf Primär- und Sekundärrecht. Primärrecht umfasst die Verträge über die EU und ihre Arbeitsweise, während das Sekundärrecht Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse der EU-Organe umfasst. Das Europarecht genießt einen Anwendungsvorrang gegenüber dem nationalen Recht, aber das Subsidiaritätsprinzip soll sicherstellen, dass Entscheidungen auf der niedrigstmöglichen Ebene getroffen werden.
- Obwohl die EU kein Staat ist, gibt es eine Gewaltenteilung, die die Ausführung, Gesetzgebung und Rechtssprechung auf verschiedene Organe verteilt. Der Rat der Europäischen Union, bestehend aus den Ministern der EU-Länder, arbeitet mit dem Europäischen Parlament zusammen, um Gesetze zu verabschieden und die Einhaltung von Richtlinien zu kontrollieren. Der Europäische Rat setzt sich aus Staats- und Regierungschefs zusammen und legt politische Ziele und Impulse für die europäische Integration fest.
- Das Europäische Parlament ist ein gewähltes Organ mit Mitbestimmungsrechten beim Haushalt und bei der EU-Erweiterung. Die Gesetzgebung in der EU erfolgt im institutionellen Dreieck aus Parlament, Rat und Kommission. Das System der „checks and balances“ sorgt für eine gegenseitige Kontrolle der Institutionen. Die nationale Ebene kann durch das Subsidiaritätsprinzip bei Gesetzgebungsprozessen eingebunden werden.
- Der Europäische Gerichtshof ist für die Wahrung des EU-Rechts zuständig und stellt die einheitliche Auslegung des europäischen Rechts sicher. Der EuGH kann Entscheidungen über Nichtigkeit, Vertragsverletzung, Untätigkeit und Schadenersatz treffen. Außerdem kann er in Vorabentscheidungen nationales Recht auf seine Übereinstimmung mit EU-Recht prüfen.
- Die EU-Kommission ist das exekutive Organ der EU und wird von den nationalen Parlamenten gewählt. Sie hat ein Initiativrecht in der Gesetzgebung und ist für die Verwaltung von EU-Verordnungen und -Richtlinien verantwortlich. Die Kommission ist den EU-Mitgliedstaaten gegenüber verpflichtet und nicht ihren nationalen Regierungen.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Themen und Begriffe dieses Essays sind: Gewaltenteilung, Europäische Union, EU-Kommission, Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union, Europäischer Gerichtshof, Supranationalität, Primärrecht, Sekundärrecht, Subsidiaritätsprinzip, checks and balances, Gesetzgebung, Rechtssprechung, Verwaltung, europäische Integration.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2015, Gewaltenteilung der EU. Kann die europäische Kommission als Regierung bezeichnet werden?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/346967