Seit vielen Jahrhunderten wird in Europa über Menschenrechte, ihre Notwendigkeit und vor allem ihre Verbindlichkeit diskutiert. Einzelne Unternehmer, Organisationen und Staaten bemühten sich um die Erstellung von Rechtsnormen, die das Zusammenleben unter sozialen Gesichtspunkten regeln sollten. Mit dem stetigen Zusammenwachsen Europas nach dem Zweiten Weltkrieg wurden auch einheitliche Grundlinien für den Grund- und Menschenrechtsschutz nötig, welche die Völkergemeinschaft anerkennen konnte. Schon 1950 trat die Europäische Menschenrechtskonvention in Kraft und wurde nach und nach von beinahe allen Ländern des Kontinents unterzeichnet. Sie gewährleistet elementare Menschenrechte, den Schutz der persönlicher Freiheit sowie die Garantien für rechtsstaatliche Verfahren. Man kann sie deshalb ohne Zweifel als „eine Art gemeineuropäischer Grundrechtsstandard“ bezeichnen.
Doch wie werden die Rechtsnormen in den einzelnen Konventionsstaaten durchgesetzt? Kann eine in der Konvention verankerte Durchführungsverpflichtung ausreichen, um Staaten dazu zu bringen, ihre eigenen Gesetze zu überdenken und im Einzelfall sogar zu widerrufen? Der Europarat und die Konvention haben keinerlei Mittel, um die Durchsetzung eines Urteils zu erzwingen. Sie sind auf die Mitarbeit der Mitgliedsstaaten angewiesen und darauf, dass diese ihr Wort halten. Die Möglichkeiten, welche die Menschenrechtskonvention bietet, sind dennoch vor allem für Einzelpersonen schlicht revolutionär: Bei keinem anderen Völkergericht ist es möglich, als Individuum eine Beschwerde sogar gegen den eigenen Heimatstaat einzureichen. Allein dieses Recht macht die EMRK und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wichtigen Institutionen für europäische Staatsbürger, die sich in ihren Grund- oder Menschenrechten verletzt fühlen. Vor diesem Hintergrund soll in dieser Arbeit in gegebener Kürze die Organisation und das Rechtsschutzsystem der EMRK beleuchtet werden, ebenso wie der Ablauf der Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und die Durchsetzung der Urteile in den Mitgliedsstaaten.
Inhaltsverzeichnis
1) EINLEITUNG
2) DIE EUROPÄISCHE MENSCHENRECHTSKONVENTION
A) Entstehung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
B) Das Rechtssystem der EMRK
a) Das ursprüngliche Rechtsschutzsystem der EMRK
b) Die Zuständigkeiten im heutigen Rechtsschutzsystem der EMRK
C) Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
a) Beschwerdeformen und Besonderheiten
b) Vorgehensweise
c) Entschädigungsansprüche
D) Die Durchsetzung der EMRK in den Mitgliedsstaaten
a) Die Verpflichtung nach Art. 46 Abs. 1 EMRK
b) Geltung der EMRK im innerstaatlichen Recht
3) RESÜMEE
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit befasst sich mit der Analyse der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) als grundlegendem Instrument für den Menschenrechtsschutz in Europa. Ziel ist es, das Rechtsschutzsystem des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie die Mechanismen zur Durchsetzung von Urteilen in den Mitgliedsstaaten zu untersuchen.
- Historische Entstehung und Entwicklung der EMRK
- Struktur des Rechtsschutzsystems und des EGMR
- Ablauf und Zulässigkeitskriterien von Beschwerdeverfahren
- Durchsetzung von Urteilen und Entschädigungsansprüche
- Verhältnis der EMRK zum nationalen Recht der Mitgliedsstaaten
Auszug aus dem Buch
A) Entstehung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges erkannten die europäischen Staaten, dass der nationale Grund- und Menschenrechtsschutz unzureichend war. Festgeschriebene internationale Grundlinien waren nötig, um die Menschenrechte künftig zu sichern und durchzusetzen. Am 10. Dezember 1948 wurde deshalb als ein erstes Zeichen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen veröffentlicht, die für die europäischen Staaten jedoch keine Verbindlichkeit hatte. Beinahe zeitgleich wurde jedoch als erster Schritt hin zu einem verbindlichen Normenkatalog für Europa auf dem „Congress of Europe“ in Den Haag die Resolution zur Gründung des Europarates und zur Ausarbeitung der EMRK erarbeitet. Ziel war eine „kollektive Garantie von Menschenrechten“.
Die Beratungen begannen im August 1949 im Ausschuss für Rechts- und Verwaltungsfragen der Beratenden Versammlung des Europarats. Im September 1949 wurde die Einrichtung einer Europäischen Menschenrechtskommission und eines Menschenrechtsgerichtshofs vorgeschlagen. Auf Grund von Unstimmigkeiten innerhalb des Ausschusses musste aber der Entwurfstext abgemildert werden. Das Recht auf Bildung, das elterliche Erziehungsrecht, die Eigentumsgarantie und das Recht auf freie Wahlen wurden nicht mit in die EMRK aufgenommen. Am 4. November 1950 wurde die Europäische Menschenrechtskonvention in Rom unterzeichnet. In Kraft trat sie jedoch erst am 3. September 1953 nach der notwendigen Ratifikation durch mindestens zehn Staaten.
Zusammenfassung der Kapitel
1) EINLEITUNG: Einführung in die Bedeutung von Menschenrechten in Europa und Skizzierung der Problemstellung bezüglich der Durchsetzbarkeit von Konventionsnormen.
2) DIE EUROPÄISCHE MENSCHENRECHTSKONVENTION: Umfassende Darstellung der Entstehungsgeschichte, der organisatorischen Struktur des Rechtsschutzsystems sowie der Verfahrensabläufe vor dem Gerichtshof.
3) RESÜMEE: Zusammenfassende Bewertung der EMRK als maßgeblicher Grundrechtsstandard und Reflexion über die Herausforderungen bei der Umsetzung gerichtlicher Urteile.
Schlüsselwörter
Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, EGMR, Grundrechtsschutz, Staatenbeschwerde, Individualbeschwerde, Rechtsschutzsystem, Europarat, Völkerrecht, Rechtsnormen, Urteilsdurchsetzung, Zusatzprotokolle, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit bietet eine Übersicht über die Europäische Menschenrechtskonvention, ihre historische Entstehung und ihre heutige Bedeutung als zentrales Instrument für den Menschenrechtsschutz in Europa.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen den Aufbau des Rechtsschutzsystems, die Verfahrensweise bei Beschwerden vor dem EGMR sowie die Art und Weise, wie Mitgliedsstaaten zur Umsetzung der Urteile verpflichtet werden.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, in kompakter Form zu beleuchten, wie Einzelpersonen ihre Rechte gegen Staaten durchsetzen können und vor welchen Herausforderungen die EMRK bei der Implementierung ihrer Standards steht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Literatur- und Rechtsquellenanalyse des bestehenden Konventionssystems sowie relevanter Fachliteratur zum Europarecht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Entstehung der EMRK, die Reform des Gerichtshofsystems, die verschiedenen Beschwerdearten, den Prozess der Zulässigkeitsprüfung sowie die Auswirkungen auf das innerstaatliche Recht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie EMRK, EGMR, Individualbeschwerde, Rechtsschutz und Grundrechtsstandard geprägt.
Warum war eine Reform des Rechtsschutzsystems der EMRK erforderlich?
Das ursprüngliche Zwei-Stufen-Modell erwies sich als zu schwerfällig, weshalb Kommission und Gerichtshof mit dem 11. Protokoll verschmolzen wurden, um die Bearbeitung von Fällen zu beschleunigen.
Wie wird das Verhältnis der EMRK zum deutschen Recht bewertet?
In Deutschland hat die EMRK lediglich den Rang eines einfachen Gesetzes, wird jedoch vom Bundesverfassungsgericht als maßgebliche Auslegungshilfe für nationale Grundrechte herangezogen.
- Arbeit zitieren
- M.A. Ellen Stickel (Autor:in), 2004, Die Europäische Menschenrechtskonvention, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34713