Unterrichtseinheit: Die Organe der Europäischen Union


Unterrichtsentwurf, 2004

18 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Sachanalyse
a. Lehrrelevanz des Themas „Europäische Union“ im Allgemeinen
b. Zusammensetzung, Funktion und Aufgaben der Organe der Europäischen Union nach dem Vertrag von Nizza
i. Der Europäische Rat
ii. Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
iii. Das Europäische Parlament
iv. Die Europäische Kommission
v. Der Europäische Gerichtshof
vi. Der Europäische Rechnungshof
c. Die Organe im Entwurf des Europäischen Verfassungsvertrags – Ein Ausblick auf 2009

II. Planung und Begründung des methodischen Entwurfs
a. Einordnung des Stoffes in den Lehrplan
b. Anthropogen-soziale Voraussetzungen
c. Konkrete Feinlernziele und Lerninhalte
d. Unterrichtsgestaltung
i. Artikulation, Methodik und Medien
ii. Aktionsformen und Sozialformen

III. Verlaufsplan

I. Sachanalyse

a. Lehrrelevanz des Themas „Europäische Union“ im Allgemeinen

Die Europäische Union ist ein weltweit und in der Geschichte einmaliges Integrationsmodell, das nach der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs seit Jahrzehnten für Frieden zwischen den Völkern und den Wohlstand in Europa gesorgt hat. Gerade deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, dass dieses staatliche Ordnungssystem den Stellenwert im Bildungsbereich erfährt, den es verdient.

Die Anfänge der Europäischen Union waren als wirtschaftliche Integration konzipiert, da wirtschaftlicher Wohlstand nach Ansicht von Politikern am Besten den Frieden sichern könne. Heute sind weitere Motive für die europäische Einigung dazugekommen. Neben der Steigerung der wirtschaftlichen Prosperität, spielen heute Friedenssicherung, die Zugehörigkeit zu einer Wertegemeinschaft, mehr Einfluss in der weltweiten Außen- und Sicherheitspolitik, bessere Lösbarkeit grenzüberschreitender Probleme wie z.B. Umweltschutz, und die Stärkung der Völkerfreundschaft eine Rolle[1].

Europa ist heute in nahezu allen Lebensbereichen präsent. Wenn man sich nur mal ein Frühstücksei vor Augen hält, spielt die EU bei diesem Ei eine Rolle. Das Ei ist nach einer EU-Verordnung größenmäßig genormt und besitzt einen Herkunftsstempel, der dem Verbraucher sagen soll, aus welcher Haltung dieses Ei stammt und aus welcher Hühnerfarm oder welchem Bauernhof. Dies wird unter anderem in der Richtlinie 2002/4/EG der Kommission vom 30. Januar 2002 über die Registrierung von Legehennenbetrieben gemäß der Richtlinie 1999/74/EG des Rates[2] geregelt.

Doch wie entstand dieses EU-Gesetz, das in der EU-Bürokratie Richtlinie heißt, welche Organe waren an seiner Entstehung beteiligt und was ist die Intention dieser Richtlinie.

Vor allem im Hinblick auf das grundlegende Gründungsmotiv der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft aus der später mit dem Vertrag von Maastricht die Europäische Union hervorgegangen ist, nämlich der Einrichtung eines europäischen Binnenmarktes, ist die Vermittlung von Kenntnissen über die Europäische Union, ihre Funktionen, Intentionen und seine Organe vor allem in den Wirtschaftsfächern, und damit auch für den Wirtschafts- und Rechtslehreunterricht an den bayerischen Gymnasien unabdingbar.

Bereits heute kann man die Europäische Union als Ebene staatlicher Autorität ansehen, die hierarchisch über der Bundesrepublik Deutschland, dem Freistaat Bayern, den Bezirken und den kommunalen Körperschaften steht.

Wie aber immer wieder Umfragen entnommen werden kann, nimmt das Interesse an der EU und ihrer Politik eher ab denn zu. Dies mag zum einen an der, mit Ausnahme des Europäischen Parlaments, fehlenden demokratischen Legitimation liegen, zum anderen aber auch an der fehlenden Information der Bürger, welche Bedeutung die EU für uns alle hat. Schon seit Jahren haben die meisten, die deutschen Bürger betreffenden Gesetze ihren Ursprung in Brüssel. So wichtig es ist über das politische System Deutschlands Bescheid zu wissen um mündiges Mitglied der deutschen Gesellschaft zu werden, so wichtig ist und wird es sein über die EU Bescheid zu wissen, um ein gemeinsames europäisches Bewußtsein in den Köpfen aller Schüler zu entwickeln.

Somit sind die Lerninhalte über die EU Voraussetzung um am politischen Leben teilzunehmen, und so von hoher Relevanz als Unterrichtsstoff.

b. Zusammensetzung, Funktion und Aufgaben der Organe der Europäischen Union nach dem Vertrag von Nizza

Die institutionellen Anfänge der Europäischen Union reichen ins Jahr 1952 zurück, als am 23. Juli der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl in Kraft trat[3]. Dieser Vertrag wurde für die Dauer von 50 Jahren geschlossen und ging 2002 im EG-Vertrag , einer Weiterentwicklung des EWG-Vertrags von 1958, auf[4]. Bei der EGKS entschied bereits der Ministerrat über die wirtschaftspolitische Abstimmung der damals noch sechs Mitgliedsstaaten, die Hohe Behörde der EGKS wurde als supranationales Organ, das die gemeinsame Wirtschaftsordnung für Kohle und Stahl überwachte, vergleichbar mit der heutigen EU-Kommission, eingerichtet[5]. Am 1. Januar 1958 traten die Römischen Verträge, die die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) zur Folge hatten, in Kraft[6].

Am 8. April 1965 wurden mit einem Fusionsvertrag (=EG-Vertrag) die Organe der EGKS, der EWG und der Euratom zusammengelegt, und es entstand die Europäische Gemeinschaft (EG)[7]. Damit war das gemeinschaftliche institutionelles Gerüst mit Ausnahme des Europäischen Rates (Gremium der Staats- und Regierungschefs) und des Europäischen Rechnungshofes im Wesentlichen aufgestellt.

Der Europäische Rat entstand aus den Gipfelkonferenzen der Staats- und Regierungschefs der EG. Auf dem Pariser Gipfel im Dezember 1974 beschloss man künftig dreimal jährlich als Europäischer Rat zu tagen. Heute ist der Europäische Rat laut EU-Vertrag ein Organ der Europäischen Union.

Der Europäische Rechnungshof wurde 1975 eingerichtet und nahm seine Arbeit 1977 auf[8].

i. Der Europäische Rat

Wie bereits erwähnt ging der Europäische Rat, nicht zu verwechseln mit dem Rat der Europäischen Union, der auch Ministerrat genannt wird, aus den Gipfelkonferenzen der Staats- und Regierungschefs hervor.

Mitglied im Europäischen Rat sind laut dem Vertrag über die Europäische Union von 1992, auch bekannt als Maastrichter Vertrag, je nach Verfassungslage in den Mitgliedsstaaten, die Staats- und Regierungschefs, sowie der Präsident der EU-Kommission. Unterstützt werden sie von den Ministern für auswärtige Angelegenheiten und einem Mitglied der Kommission[9].

Zuständigkeiten und Kompetenzen des Europäischen Rates werden im EU-Vertrag eindeutig benannt. Im Artikel 4 EU-Vertrag heißt es:

„Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen für diese Entwicklung fest.“[10]

Letztendliche Entscheidungen über die Tiefe der Europäischen Integration werden auch mittel- bis langfristig bei den Regierungen der Mitgliedsstaaten liegen. Dabei geht es z.B. um so aktuelle Themen wie den neuen europäischen Verfassungsvertrag. Bei der Verfassungsfrage schieden sich vor allem in der Frage der doppelten Mehrheit die Geister. Dazu später mehr.

Solche Fragen von hoher Brisanz werden vom Europäischen Rat zumeist als einstimmige Kompromissentscheidungen gelöst.

Das Europäische Parlament hat nach jeder Tagung ein Informationsrecht gegenüber dem Europäischen Rat und dieser muss außerdem einen jährlichen schriftlichen Bericht über die Fortschritte der Europäischen Union vorlegen[11].

In Fragen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik GASP gibt der Europäische Rat dem Ministerrat die Entscheidungsleitlinien vor[12].

Ebenso ist der Europäische Rat in Fragen der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Justiz und der Innenpolitik maßgebend.

Der Europäische Rat tagt halbjährlich, also in jeder Präsidentschaft eines Mitgliedstaates, mindestens zweimal. Die formellen Treffen finden gemäß dem Vertrag von Nizza in Brüssel statt.

Die Präsidentschaft im Europäischen Rat wechselt halbjährlich immer von einem großen auf ein kleines Land. Die Reihenfolge wird vom Rat einstimmig festgelegt[13].

ii. Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)

In den Gründungsverträgen war für die Regierungsvertreter ursprünglich der Ministerrat vorgesehen, der meist nur Rat genannt wird. Im Rat hat jeder Mitgliedsstaat einen Sitz, je nach Sachthema treffen sich die zuständigen Sachminister[14]. So wird zum Beispiel im Landwirtschaftsministerrat über Agrarfragen entschieden, im Ecofin-Rat, der aus den Wirtschafts- und Finanzministern besteht, über wirtschaftspolitische Fragen.

Eine herausragende Rolle hat der Allgemeine Rat, der über fach- und ressortübergreifende Fragen berät. Er besteht aus den Außenministern der Mitgliedsstaaten und tagt gewöhnlich einmal monatlich.

[...]


[1] vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (2003), S.5.

[2] vgl. http://europa.eu.int/eur-lex/de/lif/reg/de_register_036053.html (Zugriff 27.07.04).

[3] vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (2003), S.12.

[4] vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (2003), S.17.

[5] vgl. Zahlenbilder (2003), S.12.

[6] vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (2003), S.13.

[7] vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (2003), S.13

[8] vgl. http://europa.eu.int/eur-lex/de/about/abc/abc_16.html (Zugriff 28.07.04).

[9] vgl. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C325 vom 24.12.2002, S.11.

[10] Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C325 vom 24.12.2002, S.11.

[11] vgl. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C325 vom 24.12.2002, S.11.

[12] vgl. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C325 vom 24.12.2002, S.14.

[13] vgl. http://europa.eu.int/eur-lex/de/about/abc/abc_16.html (Zugriff 28.07.04).

[14] vgl. Thiel (2001), S.72.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Unterrichtseinheit: Die Organe der Europäischen Union
Hochschule
Universität Passau
Veranstaltung
Fachdidaktik Wirtschaftswissenschaften für Fortgeschrittene
Note
1,5
Autor
Jahr
2004
Seiten
18
Katalognummer
V34938
ISBN (eBook)
9783638350112
ISBN (Buch)
9783638921275
Dateigröße
486 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Es handelt sich im die Arbeit zur Erlangung des Leistungsnachweises für Fachdidaktik Wirtschaft als Unterrichtsfach für Gymnasien.
Schlagworte
Unterrichtseinheit, Organe, Europäischen, Union, Fachdidaktik, Wirtschaftswissenschaften, Fortgeschrittene
Arbeit zitieren
Matthias Lehner (Autor:in), 2004, Unterrichtseinheit: Die Organe der Europäischen Union, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34938

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