Inhaltsangabe oder Einleitung
Nach der UN-Konvention von 2006 ist Inklusion keine Utopie, sondern beschlossene Sache. Menschen mit Behinderung haben das Recht gleichberechtigt bzw. chancengleich an der Gesellschaft zu partizipieren, auch und vor allem an Bildung. Dazu gehört die Bereitstellung aller unterstützenden Mittel, um bedürfnisangemessen eine inklusive Beschulung zu ermöglichen. Dies haben die EU-Staaten schon 2006 vertraglich zugesichert. Jetzt-9 Jahre später, sind wir von einer gelungenen Umsetzung vielleicht weiter entfernt denn je.
- Arbeit zitieren
- Svenja Muth (Autor:in), 2012, Chancengleichheit in der Gesellschaft und der Bildung. Utopie der Inklusion?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/349964
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