Wirtschaftsleben im 16. - 18. Jahrhundert süddeutscher Reichsstädte


Examensarbeit, 2016

69 Seiten, Note: 2,5

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Thema
1.2 Quellenlage und Forschungslage
1.3 Aufbau

2 Reichsstadt Ulm 8
2.1 Neues politisches Verhältnis unter Karl V.
2.1.1 Steueramt
2.2 Zunft
2.2.1 Weberzunft
2.2.2 Ausfuhrpolitik: Die Garnsperre
2.2.3 Ulmer Bäckerzunft
2.2.4 Herstellung und Qualitätskontrolle der Backwaren
2.3 Zölle
2.3.1 Exkurs: Handel und Verkehr mit dem Schiff
2.4 Ulm im Dreißigjährigen Krieg
2.4.1 Leinwandweberei während des Dreißigjährigen Krieges

3 Reichsstadt Esslingen 42
3.1 Bevölkerung
3.2 Zünfte und der Rat
3.3 Esslinger Gewerbe und Handel
3.3.1 Weinhandel
3.3.2 Salzhandel
3.4 Esslingen und Württemberg
3.5 Esslingen im Dreißigjährigen Krieg

4 Fazit

5 Anhang
5.1 Tabellen
5.2 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

1.1 Thema

Diese vorliegende Arbeit behandelt das Thema „Das Wirtschaftsleben im 16. bis 18. Jahrhundert am Beispiel süddeutscher Reichsstädte“. In diesem Zeitraum wurden die Reichsstädte mit zahlreichen Kriegen belastet. Diese große Zeitspanne beginnt mit dem neuen politischen Verhältnis unter Karl V. im Jahre 1548 und endet mit dem Ausgang des 18. Jahrhundert kurz vor dem Ende der Reichsfreiheit im Jahre 1802. Im Rahmen dieser Untersuchung werden zwei repräsentative Städte genauer in den Fokus gerückt: Zum einen die bedeutendste süddeutsche Reichsstadt Ulm und die Reichsstadt Esslingen. Diese beiden Städte können zwar nicht miteinander verglichen werden, und zwar allein wegen der unterschiedlichen Größe und Wirtschaftsmacht der Städte und weil die Reichsstadt Ulm neben Nürnberg eine der größten Reichsstädte repräsentierte und Esslingen hingegen deutlich kleiner war. Dennoch ist es von wissenschaftlichem Interesse, den Unterschied zwischen diesen beiden Städten bezüglich ihres Wirtschaftslebens herauszukristallisieren.

Das Wirtschaftsleben in dieser großen Zeitspanne in ihrer Vollständigkeit zu erforschen, ist im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich. Aus diesem Grund werden die Schwerpunkte auf die Wirtschaftspolitik der beiden Stadträte gelegt und herausgearbeitet, welche Ziele sie verfolgten, und zwar auch in Bezug auf die Zünfte, da die politischen Situation sich enorm auf die Zünfte auswirkte. Dabei steht die Bedeutung der Zünfte für die Politik, Wirtschaft und Gesellschaft im Vordergrund.

Um einen Einblick in das Wirtschaftsleben auch in den Kriegsjahren zu vermitteln, wird vor allem der Dreißigjährige Krieg analysiert. Dabei wird untersucht, ob der Dreißigjährige Krieg wirtschaftliche Auswirkungen auf die genannten Städte hatte.

1.2 Quellenlage und Forschungslage

Für diese Arbeit wurden ausschließlich Sekundärliteraturen verwendet und mit einigen fundierten Quellen gearbeitet. Der Hauptteil der Arbeit gliedert sich in zwei Kapitel auf.

In Bezug auf das erste Kapitel „Reichsstadt Ulm“ sind einige wichtige Werke an dieser Stelle zu nennen. Eines dieser Werke ist die Abhandlung „Reichsstädtisches Zunfthandwerk“ von Senta Herkle, welches für die Ausführungen dieser Arbeit sehr nützlich war. Es enthält die aktuellsten Forschungsergebnisse über die vielfältigen Wirkungsbereiche der Zünfte, die innerhalb der städtischen Gesellschaft politische, gesellschaftliche und sozioökonomische Aufgaben übernahmen. Im Fokus dieser Arbeit steht die Ulmer Weberzunft, auch diesbezüglich war das Buch von Herkle sehr hilfreich, vor allem die neuesten Erkenntnisse. An dieser Stelle ist auch Herkles weitere Studie „Zuckerbrot und Schweinehaltung“, ein ausführlicher Aufsatz über die Bäckerzunft, zu erwähnen. Bislang existierten im Blick auf die Bäckerzunft keine ausführlichen Studien, mit Ausnahme eines Aufsatzes von Wolfgang Merkle, der nur einen kurzen Überblick über die Zunft vermittelte. Nun verschafft Senta Herkle mit ihrem 29 Seiten umfassenden Aufsatz einen informativen und gut erforschten Überblick über die Bäckerzunft.

Des Weiteren vermitteln die Werke zur Ulmer Geschichte im Mittelalter von Eugen Nübling[1] einen fundierten Überblick über das Gewerbe in Ulm, wobei an einigen Stellen die Quellenangaben fehlen. Da die Ergebnisse daher nicht überprüfbar sind, kann diese Arbeit nur mit einer gewissen Vorsicht zur wissenschaftlichen Arbeit herangezogen werden.

Außerdem ist noch die gute Arbeit von Kurt Rothe „Das Finanzwesen der Reichsstadt Ulm im 18. Jahrhundert“ hervorzuheben. In dieser Arbeit wurden vier Quellengruppen gut herausgearbeitet. Am ergiebigsten sind die steueramtlichen Rechnungen, deren Ausgaben- und Einnahmenrubriken die politische, wirtschaftliche und soziale Lage Ulms im 18. und im frühen 19. Jahrhundert widerspiegeln. Für einen allgemeinen Überblick über die Geschichte der Stadt Ulm eignen sich auch „Der Stadtkreis Ulm“, eine Arbeit, die von den Stadt- und die Landkreisen in Baden-Württemberg herausgegeben wurde, und die Werke von Hans Eugen Specker.[2]

Im zweiten Kapitel, das sich auf die „Reichsstadt Esslingen“ konzentriert, sind nicht so viele neuere Forschungen zu finden wie über Ulm.

Eine der älteren Arbeiten, welche die Geschichte der Stadt Esslingen in ausgezeichneter Weise darstellt, ist die Ausarbeitung von Dieter Pfaff.[3] Sie enthält viele nützliche Notizen, jedoch sind diese unsystematisch über das ganze Werk verteilt. Außerdem konnten bei deren Zahlenangaben Druckfehler festgestellt werden, sodass die Arbeit mit Vorsicht zu genießen ist. Eines der neuen überblickartigen Werke ist das von Otto Borst, das sich mit der „Geschichte der Stadt Esslingen am Neckar“ befasst. Im Blick auf die Zünfte eignet sich vor allem „Esslingen und seine Zünfte“, eine Arbeit von Hilde Ziegler. Vor allem die Arbeit „Der Wirtschaftliche Niedergang Esslingens im 16. und 17.Jahrhundert“ von Reinhold Bührlen erörterte ausführlich die Frage nach dem kulturellen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Dreißigjährigen Krieges.

1.3 Aufbau

Der Hauptteil meiner Arbeit gliedert sich in zwei Kapitel. Im Großkapitel „Reichsstadt Ulm“ wird die Reichsstadt zunächst allgemein mit ihren geografischen Besonderheiten dargestellt.

Anschließend wird in einem Unterkapitel näher auf das „Neue politische Verhältnis unter Karl V.“ eingegangen, welche einen entscheidenden Punkt in Bezug auf die Entwicklung der Zünfte im untersuchten Zeitraum bildeten. Es wird ein Einblick dahin gehend vermittelt, wie sich das Verhältnis von Rat und Zunft ab dem Zeitpunkt verändert hat und wie sich der Rat zusammengesetzte und was seine Aufgaben waren. Außerdem wird die besondere Bedeutung der Handwerker für die Wirtschaft herausgearbeitet. Um die Arbeitsweise der Verwaltung zu verstehen, wird dann folgend die Funktionsweise der zentralen Behörde „Steueramt“ detailliert geschildert.

Einen zentralen Punkt in diesem Großkapitel bilden die Zünfte. Als Erstes wird kurz auf die verschiedenen Entstehungstheorien eingegangen. Im Anschluss daran wird die „Weberzunft“ mit der Leinwand gründlich unter die Lupe genommen. Im Vordergrund stehen dabei die Beschaffung und Verarbeitung der Rohstoffe. Beantwortet wird die Frage, welche Rolle das Garn spielte und wie sich die daraus resultierende Ausfuhrpolitik gestaltete, die durch die Garnsperren gekennzeichnet war. In Ulm wurden spezielle Warenschauen abgehalten, um die Qualität der Leinwand zu überprüfen, die für den Handel vorgesehen war, weil man die Ware auf dem Markt möglichst gut absetzen wollte. Auch wird darauf eingegangen, in welcher kritischen Lage sich der Garnmarkt befand und welche Folgen daraus resultierten.

Die zweite Zunft, die hier in den Blick genommen wird, ist die „Bäckerzunft“. Hier fallen die vielen Auseinandersetzungen zwischen den der Süß- und den Sauerbäckern auf, welche die Obrigkeit zu schlichten versuchte. Dabei ist zu beachten, dass die Süß- und die Sauerbäcker unterschiedliche Produkte produzierten. Nicht zu vergessen sind die „Herstellung und Qualitätskontrolle der Backwaren“, die eine entscheidende Rolle für die Ulmer Obrigkeiten spielten, die den Bäckern zahlreiche Vorschriften machten.

Ein weiterer Unterpunkt betrifft die „Zölle“, die für die Wirtschafts- und Handelspolitik von Bedeutung waren und hauptsächlich durch das Ulmer Kaufhaus, die Greth, geregelt wurden. Dabei werden drei Aspekte detailliert betrachtet, darunter die Torzolle, der Häute- und der Lederzoll sowie zuletzt der Zoll für das Vorstädter Holz.

Im darauffolgenden letzten Abschnitt geht es um die Auswirkungen des Dreißigjährigen Krieges auf Ulm in Bezug auf die politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Lage. Und anschließend wird auf diese Lage konkret am Beispiel der Leinwandweberei während des Dreißigjährigen Krieges eingegangen.

Im zweiten Kapitel geht es um die „Reichsstadt Esslingen“. Nach einem kurzen Überblick wird die Entwicklung der Bevölkerungsanzahl in dem untersuchten Zeitraum fokussiert. Daraufhin wird das Verhältnis zwischen dem Rat und den Zünften untersucht, und zwar, wie sich die Zünfte gegen die neue Verfassung mit Unterstützung des bekannten Redners und Zunftmeisters Moritz Lutz wehrten. Im nächsten Unterpunkt geht es um die schwierige Beziehung zwischen Württemberg und Esslingen, die bis zum Ende des 18. Jahrhunderts andauerte. Auf die Esslinger Wirtschaft übte Württemberg einen großen Einfluss aus, der an dieser Stelle genauer untersucht wird.

Anschließend wird der Esslinger Handel und das Gewerbe behandelt, der Fokus richtet sich dabei auf das Kaufhaus, in welchem die Stadt die Waren verzollte und aufbewahrte. Esslingens war vor allem durch seinen Weinhandel bekannt, der zusammen mit dem Salzhandel beschrieben wird. Zum Schluss wird Esslingen noch in Bezug auf die Wirtschaft während des Dreißigjährigen Krieges in den Fokus gerückt.

Anschließend werden im letzten Kapitel die wichtigsten Erkenntnisse noch einmal resümiert.

2 Reichsstadt Ulm

Die Reichsstadt Ulm verfügte im südwestdeutschen Raum nach Nürnberg über das umfangreichste Territorium. Man kennt die genauen Daten zwar nicht, aber das Gebiet war schätzungsweise ca. 15 Quadratmeilen (=830 qkm) groß.[4] Dieses Territorium umfasste ca. 80 Dörfer[5] und drei größere Städte (Geislingen, Albeck und Leipheim).[6]

Dieser große Territorialbesitz ermöglichte eine hohe Effizienz im Handelsverkehr, denn man konnte im eigenen Gebiet ungestört handeln.[7] Ein weiterer Vorteil resultierte aus der geeigneten geografischen Lage. Die Stadt lag im Schnittpunkt einer von Baar nach Augsburg verlaufenden Straße und einer vom mittleren Neckarraum und vom Ries kommenden Straße.[8] Seit ca. 1100 war Ulm mit den Hauptstraßen der damaligen Welt verbunden. „Nach Mailand und Genua führte die Handelsstraße über Biberach, nach Venedig und anderen östlichen Mittelmeerländern über Kempten, nach Spanien über Genf und Lyon, nach Frankreich über Straßburg und Burgund.“[9] Weitere große Ziele waren neben Frankfurt und Nürnberg auch Südosteuropa und Wien.[10]

Einen weiteren wichtigen geografischen Vorteil bot die Donau. Durch die schiffbare Donau entwickelten sich starke Handelsbeziehungen im Donauraum.[11] Zu den ältesten Handelsgütern sind Salz und Eisen zu rechnen, die über die Donau nach Ulm transportiert wurden.[12]

Alle Handelswaren, die auf den Handelswegen nach Ulm transportiert wurden, mussten in die Greth (Warenlager und Handelshaus) gebracht und dort zunächst verzollt werden. Für den Großhandel bildete die Greth den gesetzlichen Mittelpunkt, außerdem fungierte sie in Bezug auf die Tuche, die in Ulm produziert wurden, als Qualitätskontrollpunkt. Die Greth repräsentierte also ein reichsstädtisches Lagerhaus, das später noch detailliert veranschaulicht wird.[13]

2.1 Neues politisches Verhältnis unter Karl V.

Karl V. setzte den Großen Schwörbrief vom 26. März 1397, in dem das politische Machtspiel zwischen dem Zunftbürgertum und dem Patriziat konkretisiert wurde, außer Kraft.[14] Mit der Abschaffung des Großen Schwörbriefes wollte er den Einfluss der Zünfte auf das Stadtregiment grundsätzlich verhindern. Denn der Grund für die Unruhen im Reich waren nach seiner Ansicht die Zünfte. Er wollte die Städte wieder stärker an das Reich binden. Dies Vorhaben konnte er aber nur mithilfe einer neuen, hierarchisch gegliederten Verfassung realisieren.[15]

Die gravierendste Änderung wurde hinsichtlich der Reduzierung der Anzahl der Ratssitze vorgenommen, und zwar wurde deren Zahl von 72 (Kleiner und Großer Rat) auf 31 Sitze herabgesetzt. Dieses Vorgehen war auch im Interesse der Zünfte, die einst die Reduzierung des Stadtregiments favorisierten. Der Kleine und der Große Rat wurden außer Kraft gesetzt und durch ein neues Ratskollegium, das auch als Magistrat bezeichnet wurde, ersetzt. Der neue Rat bestand nun aus 21 Patriziern und 10 Zunftangehörigen.[16] Trotzdem wurden kaum neue Personen berufen und die alten Amtsinhaber durften sich weiter in ihrer Position betätigen. Die Ursache für die nicht vollständige personelle Erneuerung der politischen Führung lag möglicherweise in der unzureichenden konfessionellen Parteibasis in der Reichsstadt Ulm begründet.[17]

“Die Staatsgewalt und der Reichsstadt in der Reichsstadt Ulm war nicht aufgeteilt auf mehrere Organe: alle staatliche Hoheit in der Stadt und über das Territorium war vielmehr beim Rat gebündelt, nachdem ihm - der ursprüngliche Organ der städtischen Korporation war - durch das Hinausgreifen der Stadt in immer größerem Umfang auch herrschaftliche Funktionen über das Land zugewachsen waren. Demgemäß übte der Rat alle Herrschaftsrechte aus, die der Stadt in ihrem Gebiet zustanden, insbesondere die Landeshoheit.”[18] Für die Legislative, die Exekutive und die richterliche Gewalt war der Rat somit der wichtigste Organ,[19] das heißt, dass keine Aufteilung auf mehrere Organe vorgenommen, in deren Rahmen sich die Gewalten gegenseitig kontrollierten.[20]

Zunächst konnte keine große Veränderung im Verhältnis zwischen dem Patriziat und den Zünften festgestellt werden, aber mit der Zeit etablierte sich im Rat die eindeutige Vorherrschaft des Patriziats, und zwar bis hin zur vollständigen Eliminierung der Zünfte aus dem Rat.[21] „Und sollen nun hinfuran die Zunften in dieser unser und des Reichs statt Ulm also ufgehoben, gar abgethan und nymmermer in ewige Zeit ufgerichtet werden.“[22] Das Vorhaben wurde formell so realisiert, dass alle Zunfthäuser aufgegeben werden mussten, außerdem durften keine Zusammenkünfte mehr stattfinden und alle bisherigen Privilegien, Ordnungen und Urkunden der Zünfte mussten auf den Rat transferiert werden.[23]

Am 28. November 1548 fand letztendlich die politische Entmachtung statt. Die Meister wurden dazu verpflichtet, der Obrigkeit und den vom Rat revidierten Schwurformeln gegenüber Gehorsam zu leisten. Somit mussten sie auf alle Rechte verzichten. Die ehemaligen 17 gewählten Zunftmeister wurden nun durch drei „Handwerkerherren“ im Rat ersetzt, die nun die Aufsicht über die Ordnung der gewerblichen Fragen führten. Die Zünfte durften sich also nicht mehr selbst verwalten. Des Weiteren bezeichnete man sie zunächst nicht mehr als Zünfte, sondern als Handwerksmeister, Rotten, geschworene Meister[24] „erbarn gewerben und handtwerckern“[25] oder „geweßenen zunfften“.[26] Außerdem sollte durch den Namen der Zünfte auch deren einstige politische Selbstständigkeit in Vergessenheit geraten.

Die Handwerker versuchten, sich der neuen Verfassung zu widersetzen, jedoch wahrte der Rat seine Obrigkeitsrechte. Er verfolgte seine eigenen politischen Ziele. Verlangte die Bewahrung der Autorität und der ständischen Freiheit die Unterdrückung der zünftigen Selbstständigkeit, so musste der gleiche gesellschaftliche Selbstbehauptungswille sich auch gegen die neugeschaffenen Abhängigkeiten vom Kaiser wenden.[27] Allerdings konnte der Rat den Abzug der militärischen Besatzung Ulms trotz aller Anstrengungen nicht verhindern. Die Herrschaft der Fremden in der Stadt schadete am stärksten dem Ansehen des neuen Regiments. Bereits wurde sehr bald wurde klar, dass das Handeln des Rates sich nicht einfach gestaltete. Ständig wurde dem Rat in die eigenen Angelegenheiten hineingeredet, so sollten zum Beispiel Richter auf kaiserlichen Befehl hin entlassen werden. Die Ratsmitglieder stellten sich die Frage, „wie sie ohne Druck der fremden Truppen bei eventuellem Wandel der politischen Lage im Reich die Bevölkerung erfolgreich regieren könnten.“[28] Die Regimentsordnung von Karl V. war beim Rat sehr unbeliebt und einige sahen die einzige Lösung in der Wiedereinführung der alten Verfassungseinrichtungen. Sie erreichten über „den Hofrat Dr. Haß Karls V. Zugeständnis, das Gutachten der Elltern und Geheimen über die künftige Reorganisation des Ratskollegiums entgegen zu nehmen.“[29] Jedoch sprachen sie sich gegen die von Kaiser Karl V. vorgeschlagene Besetzung der höheren Ämter aus und erteilten den Rat, die Wahl aller Ratsherren wieder von dem Kollegium durchführen zu lassen. Denn die Ratsmitglieder gingen noch einer wirtschaftlichen Tätigkeit nach, um die sie sich kümmern mussten, da sie vom Ertrag ihrer Güter oder vom Handel lebten und nur nebenher ihre Ratspflichten erledigten.[30] Dies ging sogar soweit, dass ein Ulmer Ratsherr um die Erlaubnis gebeten hat, seine Geschäfte fünf Jahre lang außerhalb der Stadt tätigen zu dürfen, weil er nicht durch die Wahl zum lebenslangen Ratsamt verpflichtet werden möchte.[31]

Die Verfasser des Gutachtens erkannten die Grenzen des bürgerlichen Gehorsams und die Macht der Obrigkeit über die Stadtbevölkerung. Der Kaiser forderte ausdrücklich am Jahrestag der Regimentsänderung, die Stadtpfleger, Elltern und Geheimen nicht zu wechseln. Danach war der auf eine Verfassungsrevision ausgerichtete Gedanke erloschen.[32]

Ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts war das Handwerksamt für die Wirtschaftspolitik verantwortlich, da es die Zünfte nicht mehr gab. Die Handwerker waren nunmehr dazu gezwungen, sich den Anweisungen und Anforderungen der neuen Behörde, hauptsächlich bei Gerichtssachen, zu fügen. Die Überwachung und Verantwortung über den Handel und das Gewerbe übten nun drei Handwerkerherren,[33] zwei Patrizier und ein Meister aus der Zunft, aus. Die Patrizier wurden stets aus dem Kreis der Altbürgermeister und einem Oberrichter ausgewählt.[34]

Das Amt der Handwerkerherren existierte erst seit 1550. Man konnte nicht so einfach zum Handwerkerherrn ernannt werden, denn man musste zunächst einige Stufen der Ämterhierarchie erfolgreich erklimmen. Nur die angesehensten Ulmer Bürger schafften es in dieses Amt; dies verdeutlicht auch die Wichtigkeit des Amtes. Dies wird vor allem dann deutlich, wenn man bedenkt, dass 13 der 39 verzeichneten Handwerkerherren mehrere Male Bürgermeister waren und 20[35] von ihnen schon einmal im Geheimen Rat tätig waren.[36]

Über die Aufgaben, die als Grundlage der Arbeit der Handwerkerherren dienten, liegen nur wenige Protokolle oder Sammelwerke mit aufgelisteten Handwerksrichtlinien vor. Man weiß heute nicht, ob zur damaligen Zeit überhaupt Protokolle geführt wurden oder ob diese verloren gegangen sind. Erst ab dem Jahr 1666 liegen erste Dokumente vor. Aus diesem Grund müssen die Ratsprotokolle ausgewertet werden, die ohnehin die diffizilen Fälle am Ende dokumentieren und die über die Handwerkerherren und auch ständig über die Besprechung der Handwerkerherren berichten:[37] „Auff anbringen meiner günstigen Herrn über die Handwerker verordnet“[38] Innerhalb der einzelnen Handelszweige entschieden bei Ausnahmeregelungen ebenfalls die Handwerkerherren. Bei diesen meist anspruchsvollen Entscheidungen holten sie sich Ratschläge und Anregungen aus den benachbarten Reichsstädten.[39]

Schon in den 1580er Jahren durften die Handwerker nur noch Versammlungen in Anwesenheit von Ratsherren veranstalten und Briefe von auswärts durften nur mit Erlaubnis des Rates entgegengenommen oder beantwortet werden.[40]

Nachdem der Rat sein Ziel erreicht hatte, nämlich, dass die Handwerker nicht mehr wie Obrigkeiten behandelt wurden, akzeptierte es der Rat, dass die Bezeichnung Zunft in Ulm offenbar nicht ausgerottet werden konnte. Die offiziell eingeführten Definitionen „Rotte“ und „Vorsteher“ statt „Zunft“ und „Zunftmeister“ wurden laut Marchthaler „nicht gar starck geäußert, aber wohl in sachen, so an ain ehrsamen rat gelangen, seyn die neue nahmen beliebter anzuhören.“[41] Intern bevorzugte aber auch die Obrigkeit noch die alte Bezeichnung, denn in den Ratsprotokollen wird gelegentlich die Bezeichnung „Zünfte“ verwendet, die nicht zu „Rotte“ umgeschrieben wurde.[42]

Neben den Ratsprotokollen liegen auch noch die Handwerksordnungen vor, durch deren Lektüre man mehr über die Handwerksherren erfahren kann. In diesen waren die wichtigen Aufgaben dokumentiert, die die Handwerksherren zu erfüllen hatten und man sprach von den Zünften. Sie mussten z.B. festlegen, welche handwerkliche Tätigkeit zu welcher Zunft gehörte. Sie beschäftigten sich auch mit fremden Geselle, die von auswärts nach Ulm kamen, und mit deren bevorstehenden Aufgaben in Ulm sowie mit der Dauer der Lehrjahre.[43]

Darüber hinaus verwendete man in der reichsstädtischen Literatur, beispielsweise noch 1786 Johann Herkules Haid, die alte Definition.[44]

2.1.1 Steueramt

Das Steueramt, das oft auch als „Stättrechneramt“[45] bezeichnet wurde und das sich aus drei Ratsherren zusammensetzte, bestand vorwiegend aus zwei patrizischen Oberrichtern und einem reichen Ratsherrn aus der Kaufleutezunft.[46] Das Amt des Steuerherrn, der auch den Titel Stadtrechner trug, war politisch enorm einflussreich. Die Steuerherren bereiteten die Ratsbeschlüsse vor und fällten eigenständige Entscheidungen zur Regelung der Wirtschaft der Stadt.[47] Den Stadtrechnern waren drei Beamte unterstellt, die folgende Aufgaben zu erfüllen hatten: Der Steuermeister als ranghöchster Beamter war für die Kassenführung verantwortlich, die anderen beiden Beamten, Steuerschreiber und der Steueraktuar, waren für die Angelegenheiten der Steuerverwaltung zuständig.[48] „Diese Beamten sollen alle Werktage in des Steuermeisters Haus zusammengehen und der Stadt Sachen, Nutzen und Notdurft besorgen.”[49] Den Schwerpunkt seines Wirkungskreises hatte das Steueramt in der Stadt Ulm, aber auch die herkömmlichen Abgaben aus dem Land flossen in die Kasse mit hinein. Dazu gehörten die „Zölle, Verbrauchsabgaben auf Wein, Salz, Mehl, Papier, sowie besonders die vielerlei unter der Bezeichnung »Kameralgefälle« zusammenzufassenden grund- und leibherrlichen Abgaben.“[50] Die Steuern der Untertanen wurden von der Kasse des Herrschaftspflegamtes verwaltet und nicht vom Steueramt, wie bei den Ulmer Bürgern. Nur hinsichtlich der Kontrolle der Rechnungs- und Kassenführung übte das Steueramt Einfluss auf die Ämter auf dem Land aus.[51]

Die siebzehn erfassten Zünfte mit ihrem zu versteuernden Vermögen zahlten nach den Daten des Steuerbuches nur einen niedrigen Beitrag in die Kasse ein. 1733 betrug der Beitrag aller Zünfte gerade einmal 110fl 38kr.[52] Mit je 6 fl. leisteten die Kramer und die Weber den höchsten Beitrag, anders als die Maurer, die nur 5kr zahlen mussten, da sie über das niedrigste Zunftvermögen verfügten, und anders als die Kaufleute, die nur 2fl 50kr zahlten.[53] Einen erstaunlichen Beitrag leisteten die 67 Stiftungen im Vergleich zu den Zünften, die eine zehn Mal so hohe Steuer mit insgesamt 1081fl 26kr 1h zahlten.[54]

Aufgrund der ansteigenden extremen Kriegskosten wurde zusätzlich eine Gewerbe- oder Verdienststeuer erhoben. Diese galt für die Gewerbetreibenden, für die den Zünften angehörenden Bürger Ulms und unter anderem auch für die Unselbstständigen.[55] Weitere Steuergesetze wurden im Laufe der Jahre erlassen, sodass die steuerliche Belastung immer mehr zunahm.[56] Trotz der wachsenden Einnahmen durch die Steuer und der anderen angemessenen Einnahmen konnten die steigenden Ausgaben im 18. Jahrhundert nicht mehr gedeckt werden. Ulm hatte daher keine andere Wahl, als sich auf eine ständig zunehmende öffentliche Verschuldung einzulassen. Die Ursache der Schulden waren die Kriegskosten, für die Ulm aufkommen musste.[57]

2.2 Zunft

Die Zünfte haben viele Bereiche in der Stadt Ulm abgedeckt und somit die unterschiedlichsten Funktionen erfüllt. Dazu gehörten karitative und religiöse Pflichten sowie die politische und berufsständische Vertretung und Verteidigung der Reichsstadt. Sogar der Alltag wurde von den Handwerkerorganisationen diktiert. Beispielsweise sollte man sich nach den christlichen Werten richten sowie nach ihnen leben und deren Einhaltung wurde auch streng überwacht.[58]

Zur Entstehungsgeschichte des Zunfthandwerks bzw. zu den handwerklichen Vereinigungen liegen mehrere interessante Theorien mit Beispielen vor, aber keine von ihnen hat sich allgemeingültig etablieren können, aber eine der Theorien besagt, dass die Zünfte von den römischen bzw. germanischen Handwerkerorganisationen hergeleitet wurden. Eine andere Theorie führt die Zünfte auf die christlichen Bruderschaften oder Gilden zurück.[59] Jedenfalls gehörte zu der strukturellen Basis der städtischen Gesellschaft eine Zunftorganisation dazu, die das soziale und wirtschaftliche Leben der Reichsstadt bestimmte.[60] Jedoch entzog Kaiser Karl V. kraft der Verfassung des „Großen Schwörbriefes“ den Zünften diese Rechte, dies bedeutete, dass der Rat der Stadt Ulm neu zusammengestellt werden musste und den Zünften ihre Rechte nicht mehr zugestanden wurden.[61]

[...]


[1] Nübling, Eugen: Ulms Baumwollweberei im Mittelalter. Leipzig 1890 (In: Gustav Schmoller (Hg.): Staats- und socialwissenschaftliche Forschungen, Bd. 9. Fünftes Heft). Bad Feilnbach 1890; Ders.: Ulms Weinhandel im Mittelalter. Ulm 1893; Ders.: Ulms Handel und Gewerbe im Mittelalter. Eine Sammlung von Einzeldarstellungen, Bd. 1. Ulm 1900: Ders.: Ulms Handel im Mittelalter. Ein Beitrag zur deutschen Städte- und Wirtschaftsgeschichte (Kleine Ausgabe von Ulms Kaufhaus im Mittelalter). Ulm 1990; Ders.: Ulms Kaufhaus im Mittelalter. Ein Beitrag zur deutschen Städte und Wirtschaftsgeschichte. Ulm 1900.

[2] Specker, Hans Eugen: Ulm Stadtgeschichte. Ulm 1977; Ders.: Ulm an der Donau. München/Zürich 1985; Ders.: Vergleich zwischen der Verfassungsstruktur der Reichsstadt Ulm und anderen oberdeutschen Reichsstädten mit den eidgenössischen Stadtrepubliken. In: Schweizerisch-deutsche Beziehung im konfessionellen Zeitalter. Wiesbaden 1984.

[3] Dieter Pfaff: Geschichte der Reichsstadt Esslingen. Nach Archivalurkunden und andern bewährten Quellen dargestellt. Esslingen 1840.

[4] Vgl. Neusser, Gerold: Das Territorium der Reichsstadt Ulm im 18. Jahrhundert. (Forschungen zur Geschichte der Stadt Ulm Bd. 4).Ulm 1964, S. 31.

[5] Vgl. Specker, H. E.: Ulm an der Donau, S. 20.

[6] Vgl. Filtzinger, Barbara: Ulm. Eine Stadt zwischen Reformation und Dreißigjährigem Krieg. Studien zur gesellschaftlichen politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung, unveröffentlichte phil.Dissertation. Universität München 1993, S. 329.

[7] Vgl. Filtzinger, B.: Ulm. Eine Stadt zwischen Reformation u. Dreißigjährigem Krieg, S. 330.

[8] Vgl. Filtzinger, B.: Ulm. Eine Stadt zwischen Reformation u. Dreißigjährigem Krieg, S. 330.

[9] Filtzinger, B.: Ulm. Eine Stadt zwischen Reformation u. Dreißigjährigem Krieg, S. 330.

[10] Vgl. Filtzinger, B.: Ulm. Eine Stadt zwischen Reformation u. Dreißigjährigem Krieg, S. 330f.

[11] Vgl. Filtzinger, B.: Ulm. Eine Stadt zwischen Reformation u. Dreißigjährigem Krieg, S. 331.

[12] Vgl. Wieder, Karl / Finke, Heinz: Ulm. Frankfurt 1972, S. 7.

[13] Gret (Gräth): Waag- und Lagerhaus, in das alle nach Ulm eingeführten Waren gebracht werden mussten; dort wurden sie vermessen, gewogen und verzollt, bevor sie in den Handel kamen. Nagel, Gerhard: Das Mittelalterliche Kaufhaus und seine Stellung in der Stadt. Eine baugeschichtliche Untersuchung an südwestdeutschen Beispielen. Berlin 1971, S. 155.

[14] „Der Akt des Schwörens gab dieser Verfassung ihren Namen. Auf dem Zeughof schwören der Bürgermeister und die Gemeinde auf den Brief. Der versammelten Bürgerschaft wurden vom Stadtschreiber aus der Verfassung vorgelesen und die wichtigsten politischen Ereignisse gedeutet.“ Vgl. Filtzinger, B.: Ulm. Eine Stadt zwischen Reformation u. Dreißigjährigem Krieg, S. 158.

[15] Vgl. Specker, H. E.: Vergleich zwischen der Verfassungsstruktur der Reichsstadt Ulm, S. 78.

[16] Vgl. Filtzinger, B.: Ulm. Eine Stadt zwischen Reformation u. Dreißigjährigem Krieg, S. 181.

[17] Vgl. Filtzinger, B.: Ulm. Eine Stadt zwischen Reformation u. Dreißigjährigem Krieg, S. 188.

[18] Rothe, Kurt: Das Finanzwesen der Reichsstadt Ulm im 18. Jahrhundert. Ein Beitrag zur Wirtschaftsgeschichte. Ulm 1991, S. 21.

[19] Vgl. Specker, H. E.: Verfassungsstruktur der Reichsstadt Ulm, S. 89.

[20] Vgl. Neusser, G.: Das Territorium der Reichsstadt Ulm, S. 52.

[21] Vgl. Filtzinger, B.: Ulm. Eine Stadt zwischen Reformation u. Dreißigjährigem Krieg, S. 188f.

[22] Naujoks, Eberhard: Kaiser Karl V. und die Zunftverfassung: Ausgewählte Aktenstücke zu den Verfassungsänderungen in den oberdeutschen Reichsstädten (1547-1556). Stuttgart 1985, S. 65.

[23] Zitiert nach: StA Ulm A [2313] Zünften all hier zu haben bis auf kaiserlichen widerrufen: „Zünften und Zunfthäusern allhier gänzlich und auf ewig abgeschafft und dergleichen Zusammenkunft verboten und das dawider, that alß verärgter kayserl. Gebott, aufrufen und zerstörer ihr gemeinen Nuzens, an guth Leib und Leben abzurtragen.“ Wie die Auflösung der Zünfte von den Handwerkern empfunden wurde, konnte bis heute noch nicht erforscht werden.

[24] Vgl. Filtzinger, B.: Ulm. Eine Stadt zwischen Reformation u. Dreißigjährigem Krieg, S. 190.

[25] Der Stadtkreis Ulm. Amtliche Kreisbeschreibung. Ulm 1977, S. 140.

[26] Filtzinger, B.: Ulm. Eine Stadt zwischen Reformation u. Dreißigjährigem Krieg, S. 190.

[27] Vgl. Naujoks, Eberhard: Obrigkeitsgedanke. Zunftverfassung und Reformation. Studien zur Verfassungsgeschichte von Ulm, Eßlingen und Schwäb. Gmünd. Stuttgart 1958, S. 131.

[28] Naujoks, E.: Obrigkeitsgedanke Zunftverfassung und Reformation, S. 131.

[29] Naujoks, E.: Obrigkeitsgedanke Zunftverfassung und Reformation, S. 131.

[30] Vgl. Naujoks, E.: Obrigkeitsgedanke Zunftverfassung und Reformation, S. 132.

[31] Vgl. Naujoks, E.: Obrigkeitsgedanke Zunftverfassung und Reformation, S. 133.

[32] Vgl. Naujoks, E.: Obrigkeitsgedanke Zunftverfassung und Reformation, S. 132f.

[33] In der Forschung wurden die Handwerkerherren noch nicht behandelt. Es liegt jedoch eine Übersicht über alle Handwerkerherren von 1550 bis 1618 vor. Vgl. Filtzinger, B.: Ulm. Eine Stadt zwischen Reformation u. Dreißigjährigem Krieg, S. 222.

[34] Vgl. Haid, Johann Herkules: Ulm mit seinem Gebiet, Ulm 1786, S. 270.

[35] Vgl. Filtzinger, B.: Ulm. Eine Stadt zwischen Reformation u. Dreißigjährigem Krieg, S. 360f.

[36] Der Geheime Rat wurde mit 3 Patriziern und 2 Zunftangehörigen besetzt. Er traf die Vorbereitungen für wichtige Ratsentscheidungen und pflegte die Beziehung zu auswärtigen Staaten. Vgl. Filtzinger, B.: Ulm. Eine Stadt zwischen Reformation u. Dreißigjährigem Krieg, S. 360f.

[37] Vgl. Filtzinger, B.: Ulm. Eine Stadt zwischen Reformation u. Dreißigjährigem Krieg, S. 362.

[38] Filtzinger, B.: Ulm. Eine Stadt zwischen Reformation u. Dreißigjährigem Krieg, S. 361.

[39] Vgl. Filtzinger, B.: Ulm. Eine Stadt zwischen Reformation u. Dreißigjährigem Krieg, S. 364.

[40] Vgl. Der Stadtkreis Ulm. Amtliche Kreisbeschreibung, S. 143f.

[41] Haid, J. H.: Ulm mit seinem Gebiet, S. 338.

[42] Vgl. Der Stadtkreis Ulm. Amtliche Kreisbeschreibung, S. 144.

[43] Vgl. Filtzinger, B.: Ulm. Eine Stadt zwischen Reformation u. Dreißigjährigem Krieg, S. 363f. „Nach einer Anfrage der Hutterer wegen der fremden Gesellen, entschieden die Handwerkerherrn, daß die fremden Gesellen unter sich einen Führer suchen sollten und kein Junge weniger als drei Jahre lernen sollte.“

[44] Vgl. Der Stadtkreis Ulm. Amtliche Kreisbeschreibung, S. 144.

[45] Vgl. Neusser, G.: Das Territorium der Reichsstadt Ulm, S. 61.

[46] Vgl. Rothe, K.: Das Finanzwesen der Reichsstadt Ulm im 18. Jahrhundert, S. 22f.

[47] Vgl. Rothe, K.: Das Finanzwesen der Reichsstadt Ulm im 18. Jahrhundert, S. 23.

[48] Vgl. Neusser, G.: Das Territorium der Reichsstadt Ulm, S. 61.

[49] Rothe, K.: Das Finanzwesen der Reichsstadt Ulm im 18. Jahrhundert, S. 23.

[50] Neusser, G.: Das Territorium der Reichsstadt Ulm, S. 61.

[51] Vgl. Neusser, G.: Das Territorium der Reichsstadt Ulm, S. 61f.

[52] Währung: siehe Anhang Tab. 1.

[53] Vgl. Rothe, K.: Das Finanzwesen der Reichsstadt Ulm im 18. Jahrhundert, S. 141.

[54] Vgl. Rothe, K.: Das Finanzwesen der Reichsstadt Ulm im 18. Jahrhundert, S. 141.

[55] Vgl. Rothe, K.: Das Finanzwesen der Reichsstadt Ulm im 18. Jahrhundert, S. 153.

[56] Vgl. Rothe, K.: Das Finanzwesen der Reichsstadt Ulm im 18. Jahrhundert, S. 153f.

[57] Vgl. Rothe, K.: Das Finanzwesen der Reichsstadt Ulm im 18. Jahrhundert, S. 158.

[58] Vgl. Herkle, Senta: Zuckerbrot und Schweinehaltung. Die Ulmer Bäckerzunft im 18. Jahrhundert. In: Ulm und Oberschwaben. Zeitschrift für Geschichte, Kunst und Kultur. Bd. 57. 2011, S. 201.

[59] Vgl. Herkle, Senta: Reichsstädtisches Zunfthandwerk. Soziökonomische Strukturen und kulturelle Praxis der Ulmer Weberzunft (1650-1800). Hg.: Haus der Stadtgeschichte- Stadtarchiv Ulm. Bd. 34. Stuttgart 2014, S. 27.

[60] Vgl. Hohrath, Daniel und Schmauder, Andreas: Schwäbische Reichsstädte am Ende des 18. Jahrhunderts. In: Hohrath, Daniel / Weig, Gebhard / Wettengel, Michael (Hg.): Das Ende reichsstädtischer Freiheit 1802 (Forschungen zur Geschichte der Stadt Ulm: Reihe Dokumentation Bd. 12). Ulm 2002, S. 27.

[61] Vgl. Herkle, S.: Reichsstädtische Zunfthandwerk, S. 29.

Ende der Leseprobe aus 69 Seiten

Details

Titel
Wirtschaftsleben im 16. - 18. Jahrhundert süddeutscher Reichsstädte
Hochschule
Universität Stuttgart
Note
2,5
Jahr
2016
Seiten
69
Katalognummer
V349997
ISBN (eBook)
9783668377400
ISBN (Buch)
9783668377417
Dateigröße
774 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
wirtschaftsleben, jahrhundert, reichsstädte
Arbeit zitieren
Anonym, 2016, Wirtschaftsleben im 16. - 18. Jahrhundert süddeutscher Reichsstädte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/349997

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Wirtschaftsleben im 16. - 18. Jahrhundert süddeutscher Reichsstädte



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden