Das Kind im Islamischen Recht
von: Samir Omeirat
6. Fachsemester
Gliederung
A. Islamisches Familienrecht und seine Bedeutung für das deutsche internationale Privatrecht 1
B. Islamisches Recht im Allgemeinen 1
I. Islamisches Recht als religiöses Recht 1
II. Rechtsschulen des islamischen Rechts 2
1. Sunnitische Rechtsschulen 2
a) Die malikitische Rechtsschule 2
b) Die hanafitische Rechtsschule 3
c) Die schafiitische Rechtsschule 3
d) Die hanbalitische Rechtsschule 3
2. Schiitische Rechtsschulen 3
III. Rechtsquellen des islamischen Rechts 4
1. Der Koran 4
2. Die Sunna 4
3. Ijma 5
4. Qiyas 5
5. Ijtihad 6
6. Urf 6
C. Das Kind im islamischen Recht 6
I. Abstammung 6
1. Mutterschaft 7
2. Vaterschaft 8
a) Vermutungsfristen der legitimen Vaterschaft 8
b) Legitimation durch nachträgliche Ehe 9
c) Bekenntnis der Vaterschaft 9
II. Die Annahme als Kind 11
III. Elterliche Sorge 11
1. Elterliche Sorge bei einem legitimen Kind 11
a) Die Hadanah 12
aa) Länge der Hadanah 12
bb) Gründe für den Entzug der Hadanah 13
cc) Übertragung der Hadanah auf eine andere Person 14
b) Die Walaya 15
aa) Personensorgerechtlicher Teil der Walaya 15
bb) Vermögenssorgerechtlicher Teil der Walaya 16
(1) Befugnisse des testamentarisch einberufenen Vermögenssorgeberechtigten 16
(2) Befugnisse des gerichtlich einberufenen Vermögenssorgeberechtigten 17
cc) Beendigung und Entzug der Walaya 17
2. Elterliche Sorge nach vollzogener Scheidung 18
3. Elterliche Sorge bei illegitimen Kindern 18
IV. Unterhaltspflichten gegenüber dem Kind 19
1. Die Unterhaltspflicht im Allgemeinen 19
2. Unterhalt für legitime Kinder 20
3. Unterhalt für illegitime Kinder 21
V. Die Geschäftsfähigkeit 21
1. 1. Stufe: Zeitraum von der Vollendung der Geburt bis zum Erreichen des Alters der Unterscheidungsfähigkeit 22
2. 2. Stufe: Zeitraum vom Alter der Unterscheidungsfähigkeit bis zum Erreichen des Alters der Mündigkeit in in persönlichen Angelegenheiten 22
3. 3. Stufe: Zeitraum vom Alter der Mündigkeit in persönlichen Angelegenheiten bis zur Volljährigkeit in Vermögensangelegenheiten 23
Literaturverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
A. Islamisches Familienrecht und seine Bedeutung für das deutsche internationale Privatrecht
B. Islamisches Recht im Allgemeinen
I. Islamisches Recht als religiöses Recht
II. Rechtsschulen des islamischen Rechts
1. Sunnitische Rechtsschulen
a) Die malikitische Rechtsschule
b) Die hanafitische Rechtsschule
c) Die schafiitische Rechtsschule
d) Die hanbalitische Rechtsschule
2. Schiitische Rechtsschulen
III. Rechtsquellen des islamischen Rechts
1. Der Koran
2. Die Sunna
3. Ijma
4. Qiyas
5. Ijtihad
6. Urf
C. Das Kind im islamischen Recht
I. Abstammung
1. Mutterschaft
2. Vaterschaft
a) Vermutungsfristen der legitimen Vaterschaft
b) Legitimation durch nachträgliche Ehe
c) Bekenntnis der Vaterschaft
II. Die Annahme als Kind
III. Elterliche Sorge
1. Elterliche Sorge bei einem legitimen Kind
a) Die Hadanah
aa) Länge der Hadanah
bb) Gründe für den Entzug der Hadanah
cc) Übertragung der Hadanah auf eine andere Person
b) Die Walaya
aa) Personensorgerechtlicher Teil der Walaya
bb) Vermögenssorgerechtlicher Teil der Walaya
(1) Befugnisse des testamentarisch einberufenen Vermögenssorgeberechtigten
(2) Befugnisse des gerichtlich einberufenen Vermögenssorgeberechtigten
cc) Beendigung und Entzug der Walaya
2. Elterliche Sorge nach vollzogener Scheidung
3. Elterliche Sorge bei illegitimen Kindern
IV. Unterhaltspflichten gegenüber dem Kind
1. Die Unterhaltspflicht im Allgemeinen
2. Unterhalt für legitime Kinder
3. Unterhalt für illegitime Kinder
V. Die Geschäftsfähigkeit
1. 1. Stufe: Zeitraum von der Vollendung der Geburt bis zum Erreichen des Alters der Unterscheidungsfähigkeit
2. 2. Stufe: Zeitraum vom Alter der Unterscheidungsfähigkeit bis zum Erreichen des Alters der Mündigkeit in persönlichen Angelegenheiten
3. 3. Stufe: Zeitraum vom Alter der Mündigkeit in persönlichen Angelegenheiten bis zur Volljährigkeit in Vermögensangelegenheiten
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht den rechtlichen Status des Kindes innerhalb des islamischen Rechts, insbesondere im Hinblick auf Abstammung, elterliche Sorge, Unterhaltspflichten und Geschäftsfähigkeit. Ziel ist es, die für deutsche Rechtsanwendungsorgane relevante Komplexität des islamischen Familienrechts darzustellen und die Unterschiede zum deutschen Familienrecht aufzuzeigen.
- Rechtliche Grundlagen und Quellen des islamischen Rechts (Koran, Sunna etc.)
- Unterscheidung zwischen legitimen und illegitimen Kindern sowie deren Konsequenzen
- Ausgestaltung der elterlichen Sorge durch die Institute Hadanah und Walaya
- Systematik der Unterhaltspflichten für legitime und illegitime Kinder
- Stufenmodell der Geschäftsfähigkeit im Kindes- und Jugendalter
Auszug aus dem Buch
Die Annahme als Kind (tabannin)
Eine weit verbreitete Ansicht unter ausländischen Juristen über das islamische Familienrecht ist, dass es keine Adoption kennt. Gegen diese Auffassung spricht indes, dass der Prophet Mohammed selbst ein Kind adoptierte. Die Ablehnung gegenüber der Adoption im islamischen Recht resultierte aus der sog. „Affäre Zainab“.
Zainab, eine Cousine Mohammeds, war mit seinem Adoptivsohn Zaid ibn al-Harith verheiratet. Nach der Verstoßung von Seiten Zaids konnte Mohammed Zainab nur dann ehelichen, wenn das Verhältnis zu seinem Adoptivsohn Zaid kein absolutes Ehehindernis darstellen würde. Eine göttliche Offenbarung legitimierte jedoch ausdrücklich die eheliche Verbindung zwischen Mohammed und Zainab. Gegner Mohammeds, die diese Verbindung als inzestuös diffamierten, entgegnete der Koran mit der Verneinung der Gleichstellung des Adoptivsohns mit einem leiblichen Sohn. Vor diesem Hintergrund lehnen die islamischen Staaten das Rechtsinstitut der Adoption in seiner Gesamtheit ab.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Islamisches Familienrecht und seine Bedeutung für das deutsche internationale Privatrecht: Das Kapitel erläutert die zunehmende Relevanz des islamischen Familienrechts für deutsche Gerichte und Behörden aufgrund der wachsenden Zahl muslimischer Einwohner.
B. Islamisches Recht im Allgemeinen: Hier werden die Grundlagen des islamischen Rechts als religiöses System, die verschiedenen Rechtsschulen sowie die zentralen Rechtsquellen detailliert beschrieben.
C. Das Kind im islamischen Recht: Dieser umfangreiche Hauptteil analysiert den Status des Kindes bezüglich Abstammung, Sorgerechtsmodellen (Hadanah und Walaya), Unterhaltspflichten und der stufenweisen Entwicklung der Geschäftsfähigkeit.
Schlüsselwörter
Islamisches Recht, Familienrecht, Kindesrecht, Abstammung, Legitimität, Hadanah, Walaya, Elterliche Sorge, Unterhaltspflicht, Geschäftsfähigkeit, Scharia, Sunnitisch, Schiitisch, Minderjährigkeit, Adoption
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Seminararbeit behandelt das islamische Familienrecht unter dem spezifischen Fokus der Rechtsstellung des Kindes, insbesondere um die Anwendung dieses Rechts in einem deutschen Kontext verständlich zu machen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die Abstammung, die elterliche Sorge, die Unterhaltspflichten sowie die Geschäftsfähigkeit in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist eine rechtswissenschaftliche Analyse des Kindesbegriffs im islamischen Recht, um deutschen Rechtsanwendungsorganen eine Orientierungshilfe bei der Arbeit mit muslimischem Personalstatut zu bieten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtsvergleichende und dogmatische Analyse, wobei sie auf eine breite Literaturgrundlage zur Scharia und zu modernen Familienrechtskodifikationen islamischer Staaten zurückgreift.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Bestimmung der Abstammung (Legitimität), die Ausgestaltung der elterlichen Fürsorge durch die Institute Hadanah und Walaya sowie die Details zu Unterhaltspflichten und der stufenweisen Mündigkeit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Islamisches Familienrecht, Abstammung, Hadanah, Walaya, Geschäftsfähigkeit und das Kindeswohl.
Wie unterscheidet sich die Hadanah von der Walaya?
Die Hadanah umfasst primär die tatsächliche Erziehung und Pflege des Kindes (Personensorge in einem engeren Sinne), während die Walaya eine umfassendere väterliche Gewalt darstellt, die auch die rechtliche Vertretung und die Vermögenssorge beinhaltet.
Warum erkennt der Islam die Adoption in der Regel nicht an?
Die Ablehnung resultiert aus einer Offenbarung des Korans (im Zusammenhang mit der sog. "Affäre Zainab"), welche die rechtliche Gleichstellung eines Adoptivsohns mit einem leiblichen Sohn verneint, um die genealogischen Strukturen nicht zu verwischen.
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- Samir Omeirat (Autor), 2002, Das Kind im Islamischen Recht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/35120