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Die Stellung des Vertreters ohne Vertretungsmacht

Title: Die Stellung des Vertreters ohne Vertretungsmacht

Thesis (M.A.) , 2013 , 31 Pages , Grade: cum laude

Autor:in: Omid Taheri (Author)

Law - Miscellaneous
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Durch Stellvertretung ist es möglich, dass eine oder mehrere Personen (der Vertreter bzw. die Vertreter) im Namen einer anderen Person (der Vertretene) rechtsgeschäftlich handelt. Die Rechtsfolgen der Handlungen des Vertreters jedoch treffen den Vertretenen. Der Vertretene soll jedoch sicher sein, dass der Vertreter innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht handelt. Das bedeutet, dass der Vertretene nicht haftbar gemacht werden kann für getätigte Geschäfte ohne Vertretungsmacht. In dieser Magisterarbeit geht es genau um das Thema „die Stellung des Vertreters ohne Vertretungsmacht“ (§§ 177 ff. BGB).

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

I. Die Arten der Vertretungsmacht

1. Die gewillkürte Vertretungsmacht

2. Die gesetzliche Vertretungsmacht

3. Die organschaftliche Vertretungsmacht

II. Der Vertreter mit Vertretungsmacht

1. Die Voraussetzungen der Stellvertretung

a) Zulässigkeit

b) Eigene Willenserklärung des Vertreters

c) Offenkundigkeit

d) Vertretungsmacht

aa) Die Innenvollmacht

bb) Die Außenvollmacht

cc) Die nach außen mitgeteilte Innenvollmacht

2. Die Rechtsfolge der Stellvertretung

III. Der Vertreter ohne Vertretungsmacht

1. Definitionen

a) Falsus procurator

b) Vertretung ohne Vertretungsmacht

2. Die Voraussetzungen der Vertretung ohne Vertretungsmacht

a) Das Handeln im Namen eines Anderen

aa) Das Handeln unter fremdem Namen

bb) Das Handeln unter Namen einer nicht existierenden Person

b) Ohne Vertretungsmacht

aa) Duldungsvollmacht

bb) Anscheinsvollmacht

3. Der Bote ohne Botenmacht

a) Bote

b) Die Abgrenzung zwischen Bote und Stellvertreter

c) Schwierigkeiten

IV. Die Stellung des Vertreters ohne Vertretungsmacht

1. Die Stellung des ohne Vertretungsmacht geschlossenen Vertrags

a. Ähnliche Struktur des § 177 ff. wie im Minderjährigenrecht

b. Schwebend Unwirksamkeit des Vertrags

a) Genehmigung des Vertrags

b) Verweigerung der Genehmigung

c) Aufforderung zur Genehmigung

d) Wiederruf des Vertrags

c. Das Fehlen der Vertretungsmacht bei einseitigen Rechtsgeschäften

2. Die Stellung des Vertreters ohne Vertretungsmacht

a. Die Haftung gemäß § 179 Abs.1

aa) Erfüllungsanspruch

bb) Schadenersatzsanspruch

b. Die Haftung gemäß § 179 Abs.2

c. Der Haftungsausschluss gemäß § 179 Abs.3

aa) Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis des anderen Teils

bb) Beschränkt geschäftsfähiger Vertreter

d. Der Haftungausschluss bei der Ausübung des Widerufsrechts

e. Der Haftungausschluss bei der Ausübung des Anfechtungsrechts

3. Die mehrstufige Vertretung

a. Fehlende Untervollmacht

b. Fehlende Hauptvollmacht

aa) Die Offenlegung der Untervollmacht

bb) Nicht offengelegte mehrstufige Vertretung

cc) Handeln als Vertreter des Hauptvertreters

4. Missbrauch der Vertretungsmacht

a) Kollusion

b) Bösgläubigkeit des Geschäftspartner

5. Der Anspruch gegen den falsus procurator im Verhältnis zu anderen Haftungsansprüchen

a. Die Haftung des Vertretenen gegenüber dem Vertreter

b. Die Haftung des Vertreters gegenüber dem Geschäftsherrn

C. Die Haftung des Vertretene gegenüber dem Geschäftsgegner

6. Zussamenfassung

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtliche Stellung des sogenannten "falsus procurator", also eines Vertreters, der ohne die erforderliche Vertretungsmacht handelt. Ziel ist es, die dogmatischen Voraussetzungen für eine solche Vertretung, die Haftungsfolgen für den Vertreter gegenüber dem Geschäftspartner sowie die Möglichkeiten der Genehmigung durch den Vertretenen systematisch darzustellen.

  • Arten der Vertretungsmacht
  • Voraussetzungen und Rechtsfolgen bei fehlender Vertretungsmacht
  • Die gesetzliche Garantiehaftung des Vertreters (§ 179 BGB)
  • Abgrenzung zu Botenmacht und Missbrauch der Vertretungsmacht

Auszug aus dem Buch

Die Voraussetzungen der Vertretung ohne Vertretungsmacht

Von §177 I kann man die Voraussetzungen der Vertretung ohne Vertretungsmacht entnehemen.

a) Das Handeln im Namen eines Anderen

Laut §177 I muss der Handelnde erkennbar als Vertreter (im Namen eines anderen) seine Willenserklärung abgeben (Offenkundigung). Diese kann entweder ausdrücklich erfolgen oder sich aus den Umständen ergeben (§164 I.2). Ansonsten ist diese Person kein Vertreter (§164 I.1) und deshalb auch nicht Vertreter ohne Vertretungsmacht (§177), sondern sein Verhalten wird als sein eigenes (nicht als Vertretungsgeschäft) anerkannt (§164 II). In solchen Fällen ist der Handelnde selbt an den Vertrag gebunden und er muss den Vertrag selbst erfüllen.

Dies aber unterscheidet sich von der Handlung unter fremdem Namen und von der Handlung unter Namen einer nicht existierenden Person.

aa) Das Handeln unter fremdem Namen

Wenn der Handelnde den Vertrag nicht als Vertreter des Vertretenen unterschrieben hat, sondern mit dem Namen des Vertretenen unterzeichnet hat, spricht man vom Handeln unter fremden Namen.

Hier ist zu fragen, ob der Handelnde (der Vertreter) oder der Namensträger (der Vertretene) Geschäftspartner geworden ist.

In solchen Fällen ist beim Fehlen der Vertretungsmacht und dem Fehlen der Genehmigung des Vertretenen §179 analog anwendbar.

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Die Arbeit beleuchtet die Notwendigkeit der Stellvertretung in der modernen Gesellschaft und führt in die Problematik des Handelns ohne Vertretungsmacht ein.

I. Die Arten der Vertretungsmacht: Es werden die verschiedenen Formen der Vertretungsmacht – gewillkürte, gesetzliche und organschaftliche – voneinander abgegrenzt.

II. Der Vertreter mit Vertretungsmacht: Dieses Kapitel erläutert die Grundvoraussetzungen der wirksamen Stellvertretung, einschließlich Zulässigkeit, Offenkundigkeit und Vollmachtserteilung.

III. Der Vertreter ohne Vertretungsmacht: Hier werden die Definition des "falsus procurator" und die Voraussetzungen für das Handeln ohne Vertretungsmacht, inklusive spezieller Fallgruppen, dargelegt.

IV. Die Stellung des Vertreters ohne Vertretungsmacht: Der Hauptteil analysiert die schwebende Unwirksamkeit von Verträgen, die Haftungsregeln des § 179 BGB sowie Sonderfälle wie mehrstufige Vertretung und Missbrauch der Vertretungsmacht.

Schlüsselwörter

Vertretungsmacht, Stellvertretung, falsus procurator, § 179 BGB, Schwebende Unwirksamkeit, Genehmigung, Innenvollmacht, Außenvollmacht, Duldungsvollmacht, Anscheinsvollmacht, Haftung, Erfüllungsanspruch, Schadenersatz, mehrstufige Vertretung, Missbrauch der Vertretungsmacht

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtlichen Auswirkungen, wenn eine Person ohne oder außerhalb einer ihr verliehenen Vertretungsmacht rechtsgeschäftlich für einen anderen handelt.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Fokus stehen die Haftung des Vertreters, die Wirksamkeit der abgeschlossenen Verträge sowie die Rechte des Vertretenen und des Geschäftspartners.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Ziel ist die systematische Aufbereitung der Rechtslage des Vertreters ohne Vertretungsmacht nach den §§ 177 ff. BGB unter Einbeziehung relevanter Kommentarliteratur und Rechtsprechung.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die juristische Dogmatik, um die gesetzlichen Regelungen des BGB zu interpretieren und anhand von Literatur und BGH-Entscheidungen zu konkretisieren.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil widmet sich der schwebenden Unwirksamkeit, der gesetzlichen Garantiehaftung des § 179 BGB und dem Umgang mit speziellen Vertretungskonstellationen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zentrale Begriffe sind Falsus procurator, Vertretungsmacht, Haftung des Vertreters und Genehmigung des Rechtsgeschäfts.

Welche Rolle spielt die Duldungs- und Anscheinsvollmacht im Kontext der Arbeit?

Der Autor grenzt diese Vollmachtsarten von der Vertretung ohne Vertretungsmacht ab, da bei ihnen eine Haftung des Vertretenen aufgrund gesetzlicher Rechtsscheinsgrundsätze eintreten kann.

Wie unterscheidet sich der Bote vom Vertreter ohne Vertretungsmacht?

Der Autor stellt klar, dass der Bote keine eigene Willenserklärung abgibt, während der Vertreter als "falsus procurator" ein eigenes Vertretungsgeschäft vornimmt, für das ihm jedoch die Befugnis fehlt.

Was passiert bei einem Missbrauch der Vertretungsmacht?

Bei einem Missbrauch handelt der Vertreter zwar im Rahmen seines "rechtlichen Könnens", aber pflichtwidrig. Das Geschäft bleibt grundsätzlich wirksam, begründet aber Haftungsansprüche.

Gibt es Ausnahmen, in denen der Vertreter ohne Vertretungsmacht nicht haftet?

Ja, unter anderem wenn der Geschäftspartner den Mangel der Vertretungsmacht kannte oder wenn der Vertreter in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt ist.

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Details

Title
Die Stellung des Vertreters ohne Vertretungsmacht
College
University of Potsdam
Course
Magisterstudium
Grade
cum laude
Author
Omid Taheri (Author)
Publication Year
2013
Pages
31
Catalog Number
V351410
ISBN (eBook)
9783668380226
ISBN (Book)
9783668380233
Language
German
Tags
Stellvertretung Recht des Vertreters Recht des Vertretenen
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Omid Taheri (Author), 2013, Die Stellung des Vertreters ohne Vertretungsmacht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/351410
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