Hegemonieprojekte in den Auseinandersetzungen um die „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“ (TTIP)


Tesis (Bachelor), 2016

65 Páginas, Calificación: 1,5


Extracto


Inhalt

0) Einleitung

1) Eine staatstheoretische Fassung der Europäischen Integration
1a) Auf der Suche nach einem kritischen Umgang mit der europäischen Integration
1b) Der Staatsbegriff der Forschungsgruppe „Staatsprojekt Europa“ (FSE) im Anschluß an Nicos Poulantzas und Antonio Gramsci
1bl) StaatsprojekteundHegemonie lb2) Die Zivilgesellschaft lb3) Relative Autonomie lb4) Das Territorium lb5) Das Gewaltmonopol
1c) Das fordistische Staatsprojekt und seine krisenhafte Auflösung im Postfordismus
1d) Das europäische Staatsprojekt und seine Staatsapparate

2) „Hegemonieprojekte“ als Analysekategorie
2b) Hegemonieprojekte in den Auseinandersetzungen um die europäische Integration nach der FSE
2bl) Das neoliberale Hegemonieprojekt
2b2) Das konservative Hegemonieprojekt
2b3) Die sozialen Hegemonieprojekte
2b4) Das linksliberal-alternative Hegemonieprojekt

3) Die umkämpfte Ausarbeitung des Welthandelsregimes seit der Konferenz von Bretton Woods: Kontext, Akteur*innen und Prozess
3a) Das GATT-Abkommen und das System von Bretton Woods
3b) Die Krise des Bretton-Woods-Systems und die neoliberale Antwort der 70er und 80er Jahre
3c) Handelsmultilateralismus in der WTO und der OECD
3d) Die Entwicklung des transatlantischen Handelsbilateralismus
3e) Strategien und Kräfteverhältnisse im Vorfeld der TTIP-Initiative

4) Fallstudie: Strategien und Kräfteverhältnisse um die „Stopp TTIP“-Demonstration am 10. Oktober 2015 in Berlin
4a) Gegenstand und Vorgehensweise der Fallstudie
4b) Das neoliberale Hegemonieprojekt
4c) Das konservative Hegemonieprojekt
4d) Die sozialen Hegemonieprojekte
4e) Das linksliberal-alternative Hegemonieprojekt

5) Schlussbemerkungen

6) Abkürzungsverzeichnis

7) Literatur

0) Einleitung

"Handelt einer mit Honig, er leckt zuweilen die Finger." Johann Wolfgang von Goethe Reineke Fuchs, Achter Gesang, 94

Angesichts der „Transatlantischen Investitions- und Handelspartnerschaft“ (TTIP) scheint sich manch eine*r zu fragen, ob die zur Disposition stehende Regulation der transatlantischen Handelsströme, die Milch und Honig fließen lassen sollen, nicht eigentlich die Gesellschaften der USA und der EU mit ihrer Vernichtung bedrohen, wie einst der christliche Gott sein eigenes Volk (vgl. Die Bibel, 2. Buch Mose, 33). Die öffentliche Debatte seit dem Beginn der Verhandlungen im Jahr 2013 zwischen den größten Wirtschaftsräumen der Welt dreht sich nicht mehr nur um die Frage wer sich, wenn der Honig tatsächlich fließen sollte, wohl die Finger lecken dürfte und wer mit chlorierten chicken fingers vorlieb nehmen müsste. Obschon, trotz zahlreicher Leaks und der zögerlichen Veröffentlichungen durch die Europäische Kommission, immernoch weitgehend unklar ist, worauf ein mögliches Abkommen hinauslaufen würde, geht es in der öffentlichen Auseinandersetzung um die TTIP inzwischen um mehr als nur Verteilungsfragen und Verbraucherstandards. Es geht um europäische Werte, Demokratie, Kultur, nationale Souveränität und Identität.

Die kursierenden Einschätzungen zu einem möglichen Abkommen unterscheiden sich so substantiell, dass es zu einer Politisierung des sonst technokratisch geführten Politikfeldes der europäischen Außenhandelsbeziehungen gekommen ist, die so weit reicht, dass dem deutschen Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel mit der Guillotine gedroht wurde1. Die Aussage des deutschen Finanzministers Wolfgang Schäuble, dass „[w]enn man in der Bevölkerung nicht ein Grundvertrauen zurückgewinnt, [..] das [Abkommen; FR] gar nicht zu schaffen“ (Marschall / Quadbeck 2014) ist, lässt jedoch unterhalb der schrill polarisierten Oberfläche einen vielschichtigen politischen Konflikt erkennen. Das Geflecht aus politischen Strategien, Manövern, Ideen und ihren Trägerinnen, zu dem die Auseinandersetzungen um die TTIP geworden sind, scheint kaum entwirrbar. Allerdings ist dies notwendig um politische Kalküle zu entlarven und die Implikationen eines möglichen Abkommens anhand der Charakterisierung treibender Kräfte einschätzen zu können. Die vorliegende Arbeit will versuchen hier einen Beitrag zu leisten.

Um dem politischen Disput, der sich um die TTIP entsponnen hat, beizukommen, bedarf es einer Betrachtungsweise der Europapolitik, die nicht allein intergouvemementale Aushandlungsprozesse oder die Funktionalismen des europäischen Mehrebenensystems in Augenschein nimmt, sondern Staatsapparate, Europäische Institutionen und Politikerinnen aus ihren jeweiligen gesellschaftlichen und historischen, machtgeformten Kontexten heraus versteht. Dies ist angesichts der prominenten Rolle, die zivilgesellschaftliche Akteurinnen in den Auseinandersetzungen einnehmen, notwendig. Einen entsprechenden theoretischen Zugang hat die Forschungsgruppe „Staatsprojekt Europa“2 (FSE) entwickelt, in dem sie die Inter- und Transnationalisierungsprozesse innerhalb der Europäischen Union unter Zuhilfenahme des Staatsbegriffs des griechischen Politologen und Philosophen Nicos Poulantzas untersucht (vgl. FSE 2012, 2014). Für Poulantzas ist ein Staat die Materialisierung sozialer Kräfteverhältnisse. Er erkennt somit die Vielfalt der Positionen in der Gesellschaft an und impliziert ihre Bezogenheit aufeinander in Form von kontingenten, jedoch historisch und materiell in ihren Möglichkeiten gerahmten Macht- und Herrschaftsverhältnissen. Die Mitarbeiterinnen der FSE, allen voran Jens Wissel (2015), haben diese Vorstellung auf das europäische Ensemble übertragen und konkretisiert, indem sie die Bestimmung der Kräfteverhältnisse als hegemoniale Kämpfe betrachten und in eine Analyse der globalen politischen Ökonomie eingebettet haben, die sich auf neogramscianische und regulationstheoretische Literatur stützt3.

Die zentrale Analysekategorie in der Betrachtung der hegemonialen Auseinandersetzungen stellen hierbei sogenannte „Hegemonieprojekte“ dar, um deren Identifikation im Politikfeld der Europäischen Außenhandelspolitik und speziell im Falle des politischen Projekts der TTIP es in dieser Arbeit gehen soll. Die hierzu angewandte Methode ist angelehnt an die von der FSE entwickelte historisch-materialistische Politikanalyse (HMPA), welche in einem Dreischritt nach der dynamischen historischen Situation fragt, die die zu untersuchende konfliktuelle Auseinandersetzung hervorgebracht hat, um daraufhin die Akteurinnen in ihren Ideen, Ressourcen, Strategien, übergeordneten Zielen und letztendlich (Macht-)Verhältnissen darzustellen (vgl. FSE 2014). Letztlich zielt die HMPA auf eine Darstellung dynamischer Kräfteverhältnisse im Prozess des Konflikts mitsamt seinen historischen Kontinuitäten und Brüche.

Mit der Absicht ein differenziertes Bild der Auseinandersetzungen um die TTIP zu zeichnen, folgt die vorliegende Arbeit dem Schema der HMPA. Als forschungsleitende Hypothese dient die Annahme, dass der Ansatz der FSE und damit auch ihre Einteilung der europäischen Kräfteverhältnisse im Wesentlichen auf das Politikfeld der Europäischen Außenhandelsbeziehungen übertragbar ist oder - unter Bezugnahme auf die Ergebnisse der FSE - dass sich die TTIP als umkämpfter Versuch entpuppt, das neoliberal dominierte „Staatsprojekt Europa“ im Bereich der Außenhandelspolitik kohärent zu erweitern. Dabei wird davon ausgegangen, dass die europäischen Bemühungen um die TTIP Teil der Bestrebungen jener Akteur*innen sind, die seit der Krise des Fordismus in den 1970er Jahren an der Durchsetzung eines neoliberal dominierten Welthandelsregimes arbeiten (vgl. Lang 2014). Um zu überprüfen, ob die TTIP tatsächlich ein Materialisierungsversuch der neoliberalen Dominanz in den europäischen Gesellschaften darstellt, der sich historisch angebahnt hat, wird die Arbeit, ausgehend von einer theoretischen Fassung des politischen Europas (Kap. 1), einen differenzierten Blick auf die gesamteuropäischen Kräfteverhältnisse werfen (Kap. 2) und im Anschluss die Rolle relevanter Akteur*innen in der Aushandlung eines Welthandelsregimes seit der Konferenz von Bretton Woods nachvollziehen (Kap. 3). Abschließend, als Ergebnis einer empirischen Analyse des deutschen Zeitungsdiskurses um die „Stopp TTIP“-Demonstration vom 10. Oktober 2015 in Berlin, wird eine Einschätzung der Kräfteverhältnisse in den hegemonialen Auseinandersetzungen um die TTIP versucht (Kap. 4).

1) Eine staatstheoretische Fassung der Europäischen Integration

Im Folgenden wird eine theoretische Fassung der Europäischen Union dargelegt, die es ermöglicht sie als die „Materialisierung sozialer Kräfteverhältnisse“ zu verstehen. Hierzu wird mit der Staatstheorie entlehnten Begrifflichkeiten der Charakter der Materialisierungen sowie ihre dynamische Verankerung in den Gesellschaften beschrieben. „Materialisierung“ heißt soviel wie Verstetigung oder Verfestigung von Verhältnissen in Form von Institutionen, Apparaten, Besitz und Produktion. Daruf aufbauend soll in den Folgekapiteln geklärt werden, inwiefern ein TTIP-Abkommen eine kohärente Erweiterung der bestehenden Materialisierungen darstellt.

1a) Auf der Suche nach einem kritischen Umgang mit der europäischen Integration

John Kannankulam und Fabien Georgi (2012) zufolge lassen die etablierten Theorien der Europäischen Integration die Gesellschaft als Medium des Politischen fälschlicherweise außen vor. Mit Adorno sind sie zu der Auffassung gekommen, dass „das spezifisch Gesellschaftliche im Übergewicht der Verhältnisse über die Menschen, deren entmächtigte Produkte diese nachgerade sind“ (Adorno 1966, 636, zitiert nach Kannankulam / Georgi 2012, 4), besteht. Die Verhältnisse sind ihnen zufolge von Herrschaft durchzogen und sind vor allem kapitalistisch, rassistisch und patriarchal-sexistisch strukturiert und damit von Widersprüchen durchzogen (vgl. ebenda, auch Eberhardt 2012, 116). Indem sie die Gesellschaft zum Ausgangspunkt ihrer Analyse machen, verpflichten sie sich dazu, die europäischen Vergesellschaftungsprozesse als die durch Herrschaft vermittelte Materialisierung sozialer Antagonismen aufzufassen. Ihre im Rahmen der FSE konkretisierten Positionen stehen damit in einer Linie mit materialistischen Theoretikerinnen, welche in ihren Analysen die Entwicklungen der Europäischen Union und ihrer Vorgängerorganisationen begleiteten und begleiten.

Ein erster Ausdruck herrschaftskritischer Forschung zur EU fand sich in den 1960er Jahren bei Albert Statz. Die „Krise des leeren Stuhls“, welche die Infragestellung des Neo-Funktionalismus als führendes Theorieparadigma im wissenschaftlichen Europadiskurs zur Folge hatte, rief nicht nur intergouvernementalistisch argumentierende, sondern auch marxistische Theoretikerinnen auf den Plan. Der Marburger Professor Statz betrachtete die Europäische Integration als die „relative Lösungsform des säkularen Widerspruchs zwischen Internationalisierung und Nationalstaat“ (Statz 1979, 224, zitiert nach Kannankulam / Georgi 2012, 10). Die Gründung der EG war für ihn eine politische Antwort auf die gegenseitige Angewiesenheit des Kapitals und der Nationalstaaten, die sich aus der zunehmend globalisierten Arbeitsteilung ergab. Das „Politische“ der Antwort beruht nach Statz darauf, dass der Gründung ein „Prozess des Interessenausgleiches [vorausging] [...], der im Rahmen bestimmter Interessenkonstellationen, Handlungsstrukturen und institutioneller Mechanismen“ (ebenda, 246 bzw. 12) verhandelt wurde. Statz sieht das Ergebnis der fortwährenden Verhandlungen als Ausdruck der „Kräfteverhältnisse und Strategien der Klassen und Klassenfraktionen“ (ebenda, 46 bzw. 12) und wendet sich somit nicht nur gegen einen ökonomischen Funktionalismus, sondern auch gegen einen elitenfixierten Intergouvernementalismus. Er fordert die Prozesse zu untersuchen, innerhalb derer die gesellschaftlichen Antagonismen in einem „Gemeinschaftsinteresse“ zusammengefasst, verschleiert und letztendlich befriedet werden.

Nicos Poulantzas setzte diese Forderung um, indem er die der Europäischen Integration zugrunde liegenden nationalen Kräfteverhältnisse typisierte. Er identifizierte innere Bourgeoisien als diejenigen Klassenfraktionen, die den Integrationsprozess gegenüber den anderen Teilen der herrschenden Klasse - den nationalen Bourgeoisien und den Compradorenbourgeoisien - durchsetzte (vgl. Kannankulam / Georgi 2012, 14-15). Zudem war er zu der Überzeugung gelangt, dass die Durchsetzung der Integration als Projekt nicht allein ökonomisch motiviert gewesen sein kann, sondern dass es eines „politisch-ideologischen Gesamtprojekts“ (ebenda, 17) bedurfte, um ihr als Antwort auf die Widersprüche in der Gesellschaft Akzeptanz zu verschaffen. Hierin spiegelt sich eine These Antonio Gramscis wider, die besagt, dass stabile Verhältnisse von der konsensualen Einbindung der Subalternen in ein hegemoniales Projekt abhängen (zum Begriff der Subalternen in Anschluss an Gramsci: Oberndorfer 2012, 53 / 54). Bei Poulantzas ergibt sich eine fruchtbare Verknüpfung des Hegemoniekonzepts mit seinem Begriff des Staates, den er als „materielle Verdichtung von gesellschaftlichen Kräfteverhältnissen“ versteht (Poulantzas 2002, 154, zitiert nach Buckel et al. 2012, 12). Eine Verknüpfung, die von weiteren Wissenschaftler*innengenerationen produktiv aufgenommen wurde.

Statz' „Gemeinschafts-“ und Poulantzas' „Gesamtprojekt“ erfüllen in einer Gesellschaft idealtypischerweise eine ihnen gemeinsame Funktion: die Ausarbeitung einer in sich kohärenten materiellen Entsprechung eines bestehenden Kräfteverhältnisses (vgl. Kannankulam / Georgi 2012, 20). Neo-gramscianische Theoretiker*innen der Europäischen Intergration haben in der Debatte eine Verfeinerung des Projektebegriffs angeregt. Zentral für die Entwicklung des in der vorliegenden Arbeit angewandten Projektebegriffs der FSE sind diesbezüglich die Vorarbeiten Bastian van Apeldoorns, Hans-Jürgen Bielings und Jochen Steinhilbers sowie Bob Jessops.

Van Apeldoorns Leistung liegt, Kannankulam und Georgi (2012, 22) zufolge, vor allem in der umfangreichen empirischen Begründung seiner Einteilung der Kräfte in der Auseinandersetzung um die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) in das neoliberale, das neo-merkantilistische und das sozialdemokratische Integrationsprojekt. Die auf der Grundlage einer Untersuchung des European Round Table of Industrialists (ERT) vorgenommene Einteilung sitze allerdings einer unzulässigen klassentheoretischen Verengung auf, da die identifizierten „polit-ökonomischen Klasseninteressen“ die Klassenposition des ERT zu wenig berücksichtige. Somit bleibe die soziale Basis bei der Formulierung des Klasseninteresses tendenziell außen vor, was sich in der Ignoranz des Ansatzes gegenüber nicht-politökonomischen Interessen und Akteurskonstellationen, die nicht an eine soziale Basis rückgebunden sind, äußere (vgl. ebenda, 23).

In Abgrenzung zur „Amsterdamer Schule“ um van Apeldoorn entwickelten Hans-Jürgen Bieling und Jochen Steinhilber ihren Begriff des politischen Projekts. Sie bezeichnen damit konkrete politische Initiativen, die versuchen ihren Lösungsvorschlag für konkrete politische Probleme hegemonial werden zu lassen, „indem sie die Regulationsformen verändern und eine breite öffentliche Unterstützung herstellen“ (Bieling / Steinhilber 2000, 106). Sie führen Projekte, wie den Binnenmarkt oder das Europäische Währungssystem, an, die, indem sie mit einem die Subalternen „motivierenden sozialen Mythos“ unterfüttert wurden, zu hegemonialen Projekten werden konnten. Über regulatorische Initiativen kann den beiden Autoren zufolge die materielle wie ideologische Reproduktion der Verhältnisse ausgearbeitet werden, die in ihrem engen Fokus auf einzelne politische Projekte allerdings allzuoft aus dem Blick geraten (vgl. Georgi / Kannankulam 2012, 25). Nichtsdestotrotz liefert ihr Konzept für die Betrachtung der europäischen Kräfteverhältnisse wichtige Konkretisierungen zur abstrakteren Kategorie der Integrationsprojekte, indem es den Zusammenhang zwischen einzelnen politischen Initiativen und Entiwcklungen auf der gesellschaftlichen Makroebene herstellt (vgl. ebenda, 24-25).

Einen staats- und regulationstheoretisch angereicherten Projektebegriff liefert der britische Soziologe Bob Jessop. Er bringt vermehrt die Argumente Gramscis und Poulantzas in die Diskussion zurück und ergänzt sie um Einsichten Michel Foucaults. Er hat sich insbesondere um die Beschreibung der Bedingungen der Hegemonialwerdung eines Projekts verdient gemacht. In diesem Zusammenhang differenziert er drei Aspekte: Die strategische Bestimmung des Projekts, seine strategische Orientierung und das Verhältnis zur dominierenden Akkumulationsstrategie (vgl. Kannankulam / Georgi 2012, 30 ff.). Mit der strategischen Bestimmung zielt er auf die Kohärenz des Zusammenhangs des Projekts und der strategischen Selektivitäten des Staatsapparate-Ensembles ab. Strategisch nennt er die Selektivitäten, in Abgrezung zu Poulantzas strukturellen Selektivitäten, um sie in ihrer historisch­dynamischen Kontingenz greifbar zu machen. Die strategische Orientierung bestimmt das Projekt in seiner Ausrichtung auf die subalternen Klassen, welche - im Sinne Foucaults - der „Führung“ bedürfen und über ein „national-populäres Programm“ (ebenda, 31), im Rahmen eines das Projekt nicht gefährdenden Aushandlungsparadigmas oder diskursiven Modus, eingebunden werden müssen. Auch wenn ein Projekt, nach Jessop, nicht primär ökonomische Ziele verfolgen muss, ist es doch auf die Reproduktion seiner materiellen Machtgrundlage und deswegen auf die Einbindung der Subalternen in den Akkumulationsprozess angewiesen (vgl. ebenda). Ein Projekt, das auf diese Art und Weise Herrschaft ausübt, wird von Jessop als hegemoniales Projekt bezeichnet und ist mit Gramsci Teil eines relativ stabilen historischen Blocks an der Macht. Eine besondere Rolle spielt dieses Projekt im Staat, wo es als Staatsprojekt vor der zusätzlichen Herausforderung steht die Trennung von Staat und Gesellschaft aufrecht zu erhalten, die für das Funktionieren liberaler kapitalistischer Regierungsformen unabdingbar ist (vgl. Foucaults Begriff der Gouvernementalität in Lemke 1997, 195 ff.). Mit Jessop wurde somit eine Unterscheidung von hegemonialen Projekten (gesamtgesellschaftliche Reproduktion), Akkumulationsstrategien (Ökonomie) und Staatsprojekten (Kohärenz und Stabilität des staatsapparativen Gefüges) möglich (vgl. Buckel et al. 2012, 20). In einer sttatlich organisierten Gesellschaft heist das, dass ein hegemoniales Projekt, damit es seine Funktion der Organisation der gesamtgesellschaftlichen Reproduktion erfüllen kann, eine Akkumulationsstrategie zur Reproduktion der materiellen Basis und ein dazu komplementäres Staatsprojekt beinhalten muss. Das Staatsprojekt ist die abstrakte Bündelung „einer Vielzahl verstreuter Mikropraktiken“ in der Gesellschaft, die „auf die institutionelle Struktur der staatlichen Apparate zielen und diese in eine bestimmte Ordnung und Hierarchie bringen“ (Wissel / Wolff 2016, 227).

Die FSE hat diese Ansätze in den letzten Jahren systematisch aufgenommen und in ihren eigenen staatstheoretisch geformten Projektebegriff einfließen lassen. Das Besondere ihres Versuchs ist, dass sie von Beginn an Europa als Raum einer neuen politökonomischen Qualität mitgedacht hat, welcher sich neben dem Nationalstaat und mit ihm verflochten, in einem Prozess der „inkrementellen evolutionären Konstitutionierung“ (Brunkhorst 2012, 22°, zitiert nach Buckel 2013, 42) befindet. Historischer wie theoretischer Ausgangspunkt der Entwicklung ihres Begriffs des europäischen Ensembles ist das Zentrum der blockierten Machtverhältnisse: Der moderne Staat.

1b) Der Staatsbegriff der Forschungsgruppe „Staatsprojekt Europa“ (FSE) im Anschluß an Nicos Poulantzas und Antonio Gramsci

Die Forscherinnen der FSE, deren Staatsbegriff ich im Folgenden darstelle, haben fünf Aspekte herausgearbeitet, welche sie für das Funktionieren und den Zusammenhalt eines staatlichen Gebildes für wichtig erachten. Zur Bildung einer kohärenten Struktur bedarf es eines hegemonialen Staatsprojektes, einer Zivilgesellschaft mit gewissen Fähigkeiten zur Herausbildung asymmetrischer Kompromisse, der relativen Autonomie der Staatsapparate, eines Territoriums sowie eines Gewaltmonopols (vgl. Wissel 2015, 34). Diese Aspekte stehen dabei nicht in einem hierarchischen Verhältnis, sondern in einem gegenseitigen Bedingungsverhältnis zueinander und bilden nur in ihrem Zusammenwirken die Voraussetzung für ein funktionierendes Staatsgebilde.

Die Absicht, die Jens Wissel in seinen „Grundzügen einer materialistischen Theorie der Europäischen Union“ (2015) verfolgt, ist es, das europäische Gefüge auf diese Aspekte hin zu untersuchen. Dabei geht es ihm nicht darum die EU als vermeintlichen Staat zu beschreiben sondern darum mithilfe einer modellierten Staatstheorie die in ihr materialisierten Herrschaftsverhältnisse in ihrer Dynamik sichtbar zu machen. Eine Absicht, der, seiner Auffassung nach, der vielrezipierte Mulitlevel-Governance-Ansatz nicht nachkommt (vgl. Wissel 2015, 23). Im Folgenden zeichne ich seinen Entwurf nach, der in der Ausarbeitung der zentralen Analysekategorie des Hegemonieprojektes resultiert, welche in dieser Arbeit für die Analyse der Auseinandersetzungen um das europäische Außenhandelsregime genutzt wird.

1b1) Staatsprojekte und Hegemonie

Wissels theoretischer Konzeption liegt ein an Poulantzas angelehnter Staatsbegriff zugrunde. Der Staat wird als ein „komplexes Ensemble aus Macht- und Entscheidungszentren innerhalb konkurrierender staatlicher Apparate, bestehend aus einer 'Vielzahl zerstreuter Mikropraktiken'“ (Wissel 2015, 27) verstanden. Die staatlichen Apparate und Institutionen werden als „soziale Felder“ aufgefasst (vgl. Buckel et al. 2012, 14), da sie je spezifische Verbindungen zu gesellschaftlichen (nationalen wie inter- und transnationalen) Kräfteverhältnissen eingehen, die sich entsprechend der Verbindung innerhalb des Apparats auf ebenso spezifische Art und Weise fortsetzen. Daraus folgt, dass der Zusammenhalt und die Kohärenz nicht zwangsläufig einer formalen Struktur entspringen, der Staat nicht als einheitlicher Akteur oder handelndes Subjekt verstanden wird (er kann allerdings als solche erscheinen). Es bedarf eines hegemonialen Projekts, aus dem ein Kohärenz und Zusammenhalt gebendes Staatsprojekt, im Sinne Jessops, erwächst. Die Idee eines Staatsprojekts, welches im Prozess Zusammenhalt organisiert, macht die Beschreibung der Rekonfiguration der europäischen und nationalen Apparatur im Zuge der europäischen Integration erst möglich. Sie erlaubt die Unterscheidung zwischen Staaten in der Genese und Staaten, die sich in einer relativ stabilen Phase der Reproduktion befinden. Der prozessuale, historische Charakter des Begriffs wird auch darin deutlich, dass hier Kohärenz einer graduellen Entwicklung unterliegt (vgl. Wissel 2011). Das Staatsprojekt schafft „das Terrain, auf dem soziale Auseinandersetzungen nach bestimmten Spielregeln ausgetragen werden“ (Wissel 2015, 29) und die Kohärenz beschreibt den Grad der funktionellen Bezogenheit aufeinander sowie der Akzeptanz der gemeinsamen „Spielregeln“.

Die Bezeichnung eines Staatsprojekts als hegemonial bezieht sich auf den Hegemoniebegriff Gramscis, demzufolge Hegemonie eine spezifische Form bürgerlicher Herrschaft darstellt (vgl. Buckel 2013, 18). Sie besitzt die besondere Eigenschaft die Subalternen von der politischen und ökonomischen Herrschaft zu trennen, indem ihnen ein stabiler Konsens, in Form eines asymmetrischen, d.h. in einer nicht ausgeglichenen Machtbeziehung ausgehandelten Kompromisses, abgerungen wird. Dabei stützt sie sich auf „organische Intellektuelle“, welche von verschiedenen gesellschaftlichen Warten aus kohärente Weltanschauungen entwerfen. Um solche Positionen zu besetzen bedarf es ökonomischer, militärischer, organisatorischer, diskursiver, sozialer, politischer, systemischer, oder struktureller Ressourcen (vgl. Buckel 2013, 20). Hegemonie erweist sich somit als eine Herrschaftsform, die einen Universalisierungsmodus enthält, der sie zwar demokratisierbar macht, der sie aber nie ihren Herrschaftscharakter verlieren lässt, da in ihr der Zugang zur Macht selektiv bleibt. Hegemonieprojekte bezeichnen in der Begrifflichkeit der FSE „indirekte Verknüpfung[en] beziehungsweise Verdichtung[en] einer Vielzahl unterschiedlicher Taktiken und Strategien, die sich auf konkrete politische Projekte oder breitere gesellschaftliche Problemlagen richten“ (Buckel et al. 2012, 21), mit dem Ziel eine hegemoniale Stellung einzunehmen. Als hegemonial bezeichnen die Forscherinnen allein Projekte, welche diese Stellung bereits einnehmen. Hierin liegt eine Abgrenzung zu Bob Jessops Begriff des „hegemonialen Projekts“, der hier keine Differenzierung vorsieht (vgl. Georgi / Kannankulam 2012, 33). Die Projekte sind in der Konzeption der FSE nicht als zentral koordinierte Organisationen zu verstehen, sondern meist den Akteurinnen nicht bewusste Bündnisse, in denen sich Herrschaftsverhältnisse verdichten können. In diesem Sinne besitzen sie nicht notwendigerweise eine reale organisationelle Entsprechung, sondern stellen allein analytische Abstraktionen dar (vgl. Buckel et al. 2012, 21). So lange sie nicht auf die Anordnung des Staates und seiner Apparate, sondern auf andere Felder gesellschaftlicher Auseinandersetzungen, bezogen sind, werden sie nicht als Staatsprojekte begriffen.

1b2) Die Zivilgesellschaft

Neben der Existenz eines organisierenden Staatsprojekts ist die Existenz einer Zivilgesellschaft, „in der um gesellschaftliche Hegemonie und asymmetrische Kompromisse gerungen werden kann“ (Wissel 2015, 34), eine weitere Voraussetzung für die hegemoniale Durchsetzung einer Staatlichkeit. Sie wird als vom Staat im engeren Sinne getrennt verstanden, jedoch nicht außerhalb von Macht und Herrschaft stehend, d.h. sie erscheint in Gramscis Nomenklatura als Teil des integralen Staates. Die Vorstellung des integralen Staates arbeitete Antonio Gramsci während der 1920er und 30er Jahre in seinen Gefängnisheften aus (vgl. Gramsci 1991-2002). In ihm verstetigen sich Machtbeziehungen zu Herrschaftsformen, wie der Hegemoniellen. Der integrale Staat besteht, Gramsci zufolge, aus „politischer Gesellschaft und Zivilgesellschaft, das heißt Hegemonie gepanzert durch Zwang“ (ebenda, 783, zitiert nach Wissel 2015, 29). Er deutet so das besondere Verhältnis von Konsens und Zwang in der kapitalistisch-bügerlichen Gesellschaft an, welches dazu führt, dass sich die Subalternen nicht gegen die herrschenden Klassen auflehnen. Bürgerliche Herrschaft beruht dabei nicht allein auf Zwang, Repression und Bürokratie, sondern auf asymmetrischen Kompromissen und politischer Führung. Sie ist relativ dezentral organisiert und steht zwischen ökonomischer Herrschaft und politisch vermitteltem Zwang, indem in ihr politisch geführt die Zustimmung der Beherrschten zu diesen organisiert wird. So schützt die Zivilgesellschaft die politische Gesellschaft, d.h. den Staat im engeren Sinne, vor einer Dominanz der ökonomischen Sphäre, die beispielsweise aus der Abhängigkeit eines Staates von der Reproduktion der materiellen Grundlage seiner Herrschaft, die sich vor allem in Krisensituationen verschärft, resultieren kann. Die Zivilgesellschaft ist dazu in der Lage, weil sie der Ort privater, nicht­staatlicher Hegemonieapparate ist, welche gemeinsam mit den staatlichen Apparaten das Terrain der hegemonialen Kämpfe konstituieren. Zentrale, die zivile und die politische Gesellschaft verbindende, Apparate sind nach Gramsci die Parteien. In diesen Apparaten werden nicht nur politische und ökonomische Herrschafts- sondern auch rassistische und Geschlechterverhältnisse der Unterdrückung reproduziert - ein Aspekt, den Gramsci bemerkt, selbst allerdings nicht weiter ausführt (vgl. Wissel 2015, 31). Dies macht die Zivilgesellschaft zum unerlässlichen Teil der Hegemonie als Form bürgerlicher Herrschaft. Sie stabilisiert und dezentralisiert die Herrschaft, indem sie in einem vom Staat im engeren Sinne beschriebenen Raum mit ihm einen Konsens begründet, der wiederum die Bedingungen bestimmt, zu denen der Staat der Zivilgesellschaft ihren (Ver-)Handlungsraum diktieren kann.

1b3) Relative Autonomie

Aus dem eben beschriebenen Zusammenspiel von ziviler und politischer Gesellschaft sowie der ökonomischen Sphäre, ergibt sich für Poulantzas, eine „relative Autonomie“ der politischen Gesellschaft gegenüber den anderen Teilbereichen der Gesellschaft. So nimmt sie gegenüber den Staat im engeren Sinne konstituierenden gesellschaftlichen Kräfteverhältnissen eine „verselbständigte Form“ (Buckel 2013, 40) an, in der Handlungsspielräume entstehen. In diesen Räumen sind staatliche Akteure jedoch nicht frei von strukturellen und strategischen Selektivitäten. Die Staatsapparate bleiben in ihrer Autonomie, ihren Eigenlogiken folgend, relativ an die hegemonialen Herrschaftsverhältnisse gebunden.

Ohne die Trennung von Staat und Ökonomie bzw. ohne, dass die Wehrhaftigkeit der staatlichen Entscheidungszentren gegenüber privaten Interessen gewahrt wird, ist der Staat in seiner Funktion der konsensualen Einbindung der Subalternen bedroht. Dies wird deutlich, wenn der Zusammenhang von zunehmender staatlicher Repression und wachsender Dominanz partikularer Privatinteressen im Staat betrachtet wird (vgl. Wissel 2015, 33). Andersherum ist der Staat auf seine pragmatische Offenheit gegenüber diesen Interessen angewiesen, um sie für seine Projekte zu gewinnen, d.h. konsensuell einzubinden.

1b4) Das Territorium

Poulantzas erkannte für sich, dass sich die Widersprüche des Kapitals nicht nur zeitlich, im Verlauf der Geschichte des Klassenkampfes, sondern auch räumlich ausdrücken (vgl. Wissen 2006, 206). Indem Orten in der Gesellschaft Werte zugeschrieben werden, werden sie voneinander getrennt; im Arbeitsprozess werden Körper angeordnet, sodass der gesamte kapitalistische Raum diskontinuierlich und segmentiert vorliegt (vgl. ebenda, 210). Dieser - erst über die politische Geographie in die jüngere Debatte zurückgekehrte - Umstand führt zu der Annahme, dass die notwendige Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit eines Staates ein konstruiertes, die kapitalistische Segmentierung überdeckendes Territorium ist. Das Innere des Staates muss einen gewissen Grad an Einigung und Homogenisierung erreichen, da er sonst an den für den Kapitalismus konstitutiven Widersprüchen zerbrechen könnte. Aufgrund der Trennung der Gesellschaft in Produktions- und Reproduktionseinheiten im Kapitalismus kann dies jedoch nur in einer „sekundären Homogenisierung“ geschehen (vgl. Poulantzas 2002, 135, 137 ff.). Das heißt, dass es zu einer dem Produktionsprozess nachgeschalteten Vereinheitlichung des Raumes kommen muss, ohne die für die kapitalistische Produktion notwendige Fragmentierung aufzuheben (vgl. Wissen 2006, 211).

Zentrale Durchsetzungsinstanz der Homogenisierung zweiten Grades ist für Poulantzas der Staat. In seiner Angewiesenheit auf die kapitalistische Produktionsbasis, fasst er die konkret Ungleichen in einem Kollektiv zusammen. Als Mittel dienen ihm dabei insbesondere das Recht, vor dem alle gleich erscheinen, und nationale Mythen. Sie ermöglichen, dass sich „die Individuen nicht als Angehörige antagonistischer Klassen, kultureller oder sozialer Milieus, sondern als abstrakte Marktsubjekte und Staatsbürger“ (Hirsch 1990, 45, zitiert nach Wissel 2006, 211) verstehen können. Der Staat kann so der „privaten Dissoziation“ im beruflichen Alltag mit einer „politisch-öffentlichen“ Homogenisierung begegnen. Historisch betrachtet folgt die Homogenisierung nicht auf den Staat, da sie, dem theoriegeleiteten Blick auf die Geschichte zufolge, in ihrem wechselseitigen Konstitutionsverhältnis gleichzeitig entstanden sind (vgl. ebenda 212).

Für die Durchsetzung nationaler Mythen erscheint Poulantzas die Konstruktion eines „Innens“ und eines „Außens“ zentral. Dabei kann es zu ökonomisch motivierten Verschiebungen dieser Grenzen kommen. Hier führt er die imperialistische Inwertsetzung der globalen Peripherie und die tendenziell unendliche Inwertsetzung nicht-kapitalistischer Räume im Innern kapitalistischer Gesellschaften an (vgl. ebenda, 2012).

1b5) Das Gewaltmonopol

Für die Herstellung von Rechtssicherheit ist dem FSE zufolge das staatliche Gewaltmonopol unerlässlich. Es schafft damit indirekt die Grundlage für die Homgenisierung des staatlichen Raumes sowie den reibungslosen Ablauf des Marktgeschehens. Erst mit der Durchsetzung des Monopols wird der Staat in die Lage versetzt die ihm dienlichen Modi der gesellschaftlichen Auseinandersetzung hegemonial durchzusetzen. Gleichzeitig garantiert Gewalt oder ihre Androhung die materielle Grundlage des Staates, indem sie die Steuererhebung erleichtert (vgl. Wissel 2015, 34).

Somit hat die FSE fünf Komplexe aufgeführt, anhand derer die Staatlichkeit eines sozialen Gebildes beurteilt werden kann. Neben der Existenz eines die Subalternen konsensual einbindenden Staatsprojektes sind dies eine hierfür empfängliche Zivilbevölkerung, die relative Autonomie der Staatsapparate, ein Territorium und ein staatliches Gewaltmonopol.

lc) Das fordistische Staatsprojekt und seine krisenhafte Auflösung im Postfordismus

Bevor im nächsten Kapitel dasjenige Staatsprojekt nachgezeichnet wird, welches in den Augen der FSE heutzutage das europäische Ensemble dominiert und so die Europäische Integration maßgeblich prägt, muss der historische Kontext, aus dem es hervorgegangen ist, beleuchtet werden. In ihrer historischen Analyse der sozialen Kräfteverhältnisse in Europa gehen die Forscherinnen der FSE von zwei im 20. Jahrhundert dominierenden Staatsprojekten aus: dem fordistischen und dem postfordistischen Staatsprojekt. Entsprechend der Annahme der Regulationstheorie, dass sich kohärente, funktionierende Staatsgebilde vor dem Hintergrund eines Akkumulationsregimes und einer spezifischen Regulationsweise herausbilden (vgl. Wissel 2015), geht die FSE davon aus, dass das fordistische und das postfordistische Staatsprojekt jeweils mit einem solchen Akkumulationsregime und einer Regulationsweise korrelieren.

Das Zeitalter des Fordismus war geprägt von tayloristischer Massenproduktion, hohen Produktivitäts- und Lohnsteigerungen und wohlfahrtsstaatlicher Expansion (vgl. Bieling 2010, 68). Auch wenn die Staaten des transatlantischen Raumes langfristig nicht in der Lage waren seine inneren und äußeren Widersprüche zu befrieden, garantierte das fordistische System in der Nachkriegszeit relativ stabile Verhältnisse (vgl. Kannankulam 2008, 20 ff.). Der Korporatismus der Gewerkschaften und die „Volksparteien“ boten einen Raum zur Aushandlung eines asymmetrischen Konsenses, der den Widerspruch zwischen Kapital und Arbeit effektiv zu verschleiern ermöglichte. Der so erlangte Klassenkompromiss und der bestehende patriarchale Geschlechterkompromiss stützten sich gegenseitig (vgl. Wissel 2015, 35).

Der Soziologe Etienne Balibar nennt das dem Fordismus entsprechende Staatsapparate­Ensemble „Sozial-Nationalstaat“ (vgl. Wissel 2015, 35). Damit kennzeichnet er das Phänomen, dass der innere Zusammenhalt des Ensembles über ein Mindestmaß an ökonomischer Homogenität und wohlfahrtsstaatlicher, materieller Absicherung, geteilter Nationalsprachen, Traditionen, allgemeingültiger Normen und Rechte sowie dem gemeinsamen Bezug auf die Nation hergestellt wurde (vgl. ebenda). Entsprechend des neogramscianischen Zugangs zum Staat, den Bob Jessop verfolgt, äußert sich dies darin, dass die Präsenz der Zivilbevölkerung im integralen Staat akzeptiert wurde (vgl. ebenda, 36). John Kannankulam und Nicos Poulantzas sehen allerdings, dass schon im Fordismus die Exklusion der Subalternen angelegt war, und zwar in der abnehmenden Repräsentativität der Legislative und der Parteien sowie dem Aufkommen von parallel zum Staat agierenden Machtnetzwerken (vgl. Kannankulam 2008, 20). Sie bezeichnen die in diesen Tendenzen angedeutete Staatlichkeit als autoritären Etatismus (vgl. ebenda und Poulantzas 2002).

[...]


1 vgl. FAZ, 242,19.10.15, 8. Bei der „Stopp TTIP“-Demonstration vom 10. Oktober 2015 zeigten Demonstranten einen blutigen Galgen mit der Aufschrift „Pass blos auf Sigmar!“ [sic].

2 Forschungsgruppe „Staatsprojekt Europa“ ist die selbstgewählte Kurzbezeichnung des 2008 bis 2011 am Frankfurter Institut für Sozialforschung angesiedelten DFG-Projektes „Die Transnationalisierung des Staates im Prozess der Entstehung einer gemeinsamen europäischen Migrationskontrollpolitik“ unter der Leitung von Sonja Buckel. Weitere in der vorliegenden Arbeit zitierte ehemalige Mitarbeiterinnen sind John Kannankulam, Jens Wissel und Fabian Georgi.

3 Die politökonomische Analyse in der vorliegenden Arbeit stützt sich maßgeblich auf John Kannankulams (2008) und Ingo Stützles (2014) Arbeiten.

Final del extracto de 65 páginas

Detalles

Título
Hegemonieprojekte in den Auseinandersetzungen um die „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“ (TTIP)
Universidad
University of Leipzig  (Institut für Politikwissenschaften)
Calificación
1,5
Autor
Año
2016
Páginas
65
No. de catálogo
V351565
ISBN (Ebook)
9783668379435
ISBN (Libro)
9783668379442
Tamaño de fichero
688 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
EU, TTIP, Staatsprojekt Europa, Gramsci, Poulantzas, Handel, Handelspolitik, Hegemonie, Hegemonieprojekt, WTO, OECD
Citar trabajo
Frederik Richthofen (Autor), 2016, Hegemonieprojekte in den Auseinandersetzungen um die „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“ (TTIP), Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/351565

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