Die Prüfung der Schuldfähigkeit unterliegt einer Vorgehensweise, die sich das
Wissen und die Sachkenntnis der Bereiche der Juristerei und der Psychiatrie zu
Nutze machen muss. Diese Interdisziplinarität kann dann gewinnbringend sein,
wenn man z.B. einen Einblick in die Arbeitsweisen des jeweils anderen Gebietes hat,
wenn man sein Bewußtsein für die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit schärft und
aus den Erfahrungen - positiv wie negativ - seinen Nutzen zieht.
Das Anliegen dieser Arbeit soll es sein, die Verfahrensweise eines Sachverständigen
im Rahmen der Begutachtung Jugendlicher unter dem besonderen Augenmerk der
Prüfung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit darzustellen, so z.B. die Aufgaben
der Gutachter und die Grenzen ihrer Tätigkeit. Verbunden damit sind Probleme, die
sich aus der bereits angesprochenen Interdisziplinarität ergeben. Auf dieses
Problemfeld soll hier u.a. näher eingegangen werden, um - wie zuvor erwähnt -, alle
Beteiligten an diesem Prozess der Prüfung der Schuldfähigkeit Jugendlicher zu
sensibilisieren. In diesen Kontext werden relevante Gesichtspunkte aus der
Reformdiskussion zur Novellierung des JGG aufgegriffen und eingearbeitet.
Im Hinblick auf die Bearbeitung des Themas werden jegliche andere Aspekte der
Sachverständigentätigkeit, z.B. Beauftragung zur Gutachtenerstellung durch
Privatpersonen, Prognosebegutachtung, Gutachten zur Beurteilung der
Glaubwürdigkeit von Zeugen etc., außer Acht gelassen.
Der geschichtlichen Einbettung der Forensischen Psychiatrie wird zu Beginn der
Ausarbeitung Platz eingeräumt, da man nie nur das Heute, sondern immer auch die
Ursprünge einer Wissenschaft betrachten sollte. Dadurch kann u.U. ein Verständnis
dafür entstehen, warum Dinge heute so sind wie sie sind bzw. die Einsicht der
Notwendigkeit erwachsen, Regeln, Vorschriften, Abläufe etc. den veränderten
Bedingungen anzupassen oder Neuerungen auf den Weg zu bringen.
Im Zuge der Literaturrecherche ergaben sich vielseitige Ansatzpunkte, die im
Zusammenhang mit diesem Thema hätten besprochen werden können. So nimmt
z.B. in der heutigen Zeit die Begutachtung Jugendlicher nichtdeutscher Herkunft mit
eigenständigen Abläufen, Problemen und Fehlerquellen einen immer bedeutenderen
Anteil ein. Auf diesen, für sich schon umfangreichen Aspekt, soll in dieser
Ausarbeitung nicht näher eingegangen werden. [...]
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Forensischen Psychiatrie früher und heute
1. Die Entwicklung der forensischen Psychiatrie im historischen Kontext
2. Die Praxis psychiatrisch-psychologischer Begutachtung – Rechte und Pflichten der Sachverständigen
III. Das Gutachten
1. Der Aufbau
2. Prüfung strafrechtlicher Verantwortlichkeit Jugendlicher gemäß § 3 JGG – Die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit
IV. Probleme und Fehler bei der Gutachtenerstellung allgemeiner Art und spezieller Art im Hinblick auf die psychiatrisch-psychologische Begutachtung Jugendlicher
V. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit verfolgt das Ziel, Juristen die Arbeitsweise und die Rolle forensischer Sachverständiger bei der Begutachtung Jugendlicher näherzubringen, um die interdisziplinäre Zusammenarbeit im juristischen Alltag zu optimieren. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf der methodischen Fundierung der Prüfung von Einsichts- und Steuerungsfähigkeit gemäß § 3 JGG sowie der Identifikation typischer Fehlerquellen bei der Gutachtenerstellung.
- Grundlagen der forensischen Psychiatrie und Psychologie
- Aufbau und methodische Anforderungen an forensische Gutachten
- Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit (Reifeentwicklung) bei Jugendlichen
- Herausforderungen der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Justiz und Psychologie
- Fehleranalyse und Qualitätssicherung bei der Exploration und Befunderhebung
Auszug aus dem Buch
3.1. Der Aufbau
Wenn man sich die Funktion eines Gutachtens in Erinnerung ruft, nämlich den Täter hinsichtlich seiner Einsichts- und Steuerungsfähigkeit – verbunden bei Jugendlichen mit der Prüfung der Reifeentwicklung – zu beurteilen, läßt sich diese am besten verwirklichen, wenn man es in zwei Teile gliedert. Dem gutachterlichen Abschnitt geht ein Expertenteil voraus, in dem Ergebnisse aus dem Aktenstudium und der Anamnese ihren Platz finden, worauf nachfolgend näher eingegangen werden soll. 16
Um das Aktenstudium durchführen zu können, ist es nötig, dass der Gutachter die Unterlagen der Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt bekommt. Es geht bei der Einarbeitung der Aktenlage in das Gutachten nicht darum, den Sachverhalt 1 : 1 zu übernehmen bzw. „abzuschreiben“. Vielmehr müssen solche Fakten aufgegriffen und wiedergegeben werden, die notwendig sind, um sich alleine, ohne Hinzuziehung weiterer Unterlagen, anhand des Gutachtens ein Bild von der Person und ihrer Tat zu machen. Sind die Ermittlungsergebnisse jedoch zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichtes noch unklar, sollte der Sachverständige darauf verweisen, von welcher Sachlage er ausgegangen ist. Jegliche rechtlichen Wertungen oder gar Schlußfolgerungen obliegen nicht dem Gutachter, sondern ausschließlich dem Gericht.17
Damit alle Prozeßbeteiligten in die Lage versetzt werden, ein umfassendes Profil des Täter zu erhalten, werden im Zuge der Exploration, der psychiatrisch psychologischen Befunderhebung und der Durchführung medizinischer Untersuchungen Informationen über ihn erfasst.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in die interdisziplinäre Thematik zwischen Justiz und Psychiatrie ein und definiert die Zielsetzung, die Verfahrensweise bei der Begutachtung Jugendlicher transparent zu machen.
II. Forensischen Psychiatrie früher und heute: Dieses Kapitel zeichnet die historische Entwicklung der Disziplin nach und erläutert die rechtlichen sowie ethischen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Sachverständigen.
III. Das Gutachten: Hier werden der systematische Aufbau eines Gutachtens sowie die spezifischen Anforderungen an die Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach § 3 JGG detailliert dargelegt.
IV. Probleme und Fehler bei der Gutachtenerstellung allgemeiner Art und spezieller Art im Hinblick auf die psychiatrisch-psychologische Begutachtung Jugendlicher: Dieses Kapitel identifiziert methodische Schwachstellen und typische Fehlerquellen, die bei der Interaktion mit jugendlichen Probanden im Begutachtungsprozess auftreten können.
V. Zusammenfassung: Die Zusammenfassung reflektiert die Ergebnisse der Arbeit und verweist auf notwendige Reformansätze im Jugendstrafrecht zur Verbesserung der Qualität gutachterlicher Einschätzungen.
Schlüsselwörter
Schuldfähigkeit, Jugendstrafrecht, forensische Psychiatrie, Gutachten, Reifeentwicklung, Einsichtsfähigkeit, Steuerungsfähigkeit, Exploration, Anamnese, Interdisziplinarität, JGG, Sachverständige, Reifungslücke, Diagnosekriterien, Qualitätssicherung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Schnittstelle zwischen juristischer Entscheidungspraxis und psychiatrisch-psychologischer Sachverständigentätigkeit bei der Begutachtung von Jugendlichen.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen die historische Einordnung der forensischen Psychiatrie, der Aufbau forensischer Gutachten und die spezifischen Anforderungen bei der Prüfung der Reifeentwicklung nach § 3 JGG.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, Juristen ein besseres Verständnis für die Arbeitsweise von Gutachtern zu vermitteln, um den Umgang mit Gutachten im juristischen Alltag zu erleichtern und die Kooperation zu verbessern.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturrecherche und der systematischen Analyse forensischer Anforderungen sowie der Auseinandersetzung mit den Reformvorschlägen zur Novellierung des JGG.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Gutachtenaufbaus, die Erläuterung der Kriterien für Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sowie die Diskussion potenzieller Fehlerquellen bei der Exploration Jugendlicher.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Schuldfähigkeit, Reifeentwicklung, forensische Gutachten, Interdisziplinarität und die spezifische Prüfung gemäß § 3 JGG.
Wie definiert das Gutachten die "Reifungslücke"?
Unter Bezugnahme auf Moffitt beschreibt die Autorin die "Maturity Gap" als eine Zeitspanne, in der Jugendliche biologisch bereits erwachsen, gesellschaftlich jedoch noch nicht voll integriert sind, was das Risiko für delinquentes Verhalten erhöhen kann.
Welche Bedeutung kommt der "ethischen Reife" zu?
Ethische Reife umfasst laut der Autorin sowohl die intellektuelle Einsicht in Unrechtsmomente als auch das Vorhandensein gefestigter moralischer Wertvorstellungen, die für ein geordnetes Zusammenleben essenziell sind.
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- Anja Funk (Author), 2004, Ein psychologisches Modell für Juristen zur Prüfung der Schuldfähigkeit Jugendlicher, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/35248