In dieser Arbeit sollen der geschichtliche Verlauf der Rechtslage von 1933 bis 1992 und das noch immer geltende Betreuungsgesetz von 1992 ausführlich dargestellt werden. Weiterführend wird im Rahmen dieser Arbeit auf die sexuelle Entwicklung geistig behinderter Menschen und die Frage nach einer möglichen Elternschaft eingegangen werden.
Die Frage, ob geistig behinderte Menschen Kinder bekommen sollten oder nicht, sorgt in der Gesellschaft seit Jahren für Diskussionen und ist mit dem Thema Sterilisation eng verbunden.
Wenn geistig behinderte Kinder in die Pubertät kommen werden fast alle Eltern aus persönlicher Sorge und aus Angst vor ungeahnten Konsequenzen sexueller Handlungen mit diesem Thema konfrontiert.
Eine Diskussion, bei der es um ethische, emotionale und familiäre Fragen geht. Der Stellenwert geistig behinderter Menschen in unserer Gesellschaft, die Verbesserung der Lebenssituation geistig Behinderter und das Thema Integration spielen eine wichtige Rolle.
Das von 1933 bis 1968 bestehende „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ der Nationalsozialisten ermöglichte die Zwangssterilisation größerer Bevölkerungsgruppen in Deutschland. Die katastrophalen Folgen dieses Gesetzes haben zur Erstellung einer neuen gesetzlichen Grundlage geführt, die in Form des Betreuungsgesetzes von 1992 verwirklicht wurde. Begleitet wird dieses Thema nach wie vor von der Frage nach der Vereinbarkeit mit den Menschenrechten, der rechtssicheren Definierbarkeit und der individuellen Anwendbarkeit.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Historischer Kontext
1.1 „Gesetz zur Verhütung Erbkranken Nachwuchses“
1.2 Was nach dem Nationalsozialismus geschah
2. Die heutige Rechtslage
2.1 Regelungen zur Sterilisation einwilligungsunfähiger Menschen im Betreuungsgesetz
2.2 Streitfrage: Einwilligungsfähig oder nicht?
2.3 Ein Blick auf die Grund- und Menschenrechte
3. Geistig Behinderte und Gesellschaft
3.1 Die Sexualität geistig behinderter Menschen in der Gesellschaft
3.2 Geistige Behinderung und Elternschaft
3.3 Diskussion
Zielsetzung & Themen
Diese Hausarbeit untersucht die historische Entwicklung der Zwangssterilisation in Deutschland von der Zeit des Nationalsozialismus bis zum Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes von 1992. Im Zentrum steht dabei die kritische Auseinandersetzung mit der heutigen Rechtslage, der sexualpädagogischen Begleitung sowie der Vereinbarkeit von Sterilisationspraxen mit den Grund- und Menschenrechten geistig behinderter Menschen.
- Historische Aufarbeitung der Eugenik und des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“
- Rechtliche Analyse des § 1905 BGB im Rahmen des Betreuungsgesetzes
- Sexualität und Elternschaft als zentrale Lebensbereiche geistig behinderter Menschen
- Diskussion über ethische Grenzfragen und das Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und staatlicher Fürsorge
- Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention für die aktuelle Rechtsprechung
Auszug aus dem Buch
2.2 Streitfrage: Einwilligungsfähig oder nicht?
Zwar sind die Voraussetzungen für den Sterilisationseingriff an einem einwilligungsunfähigen Menschen gesetzlich geregelt worden, allerdings greift vorher schon die Problematik der Einsichts- bzw. Einwilligungsfähigkeit. Der Gesetzgeber hat nicht ausdrücklich formuliert, wann eine Person einwilligungsunfähig ist oder nicht, womit diese Frage zum zentralen Punkt der Sterilisationsdiskussion geworden ist.
Die Einwilligungsfähigkeit wird als konkrete Einsichts- und Urteilsfähigkeit definiert. Der Betroffene kann also soziale Folgen einer Handlung oder die Folgen eines medizinischen Eingriffs abschätzen. Umgekehrt bedeutet das folgendes: Kann eine Person eine Sterilisation nicht als einen Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit erfassen (Einsichtsfähigkeit) und den Eingriff nicht in voller Tragweite verstehen (Urteilsfähigkeit), so ist dieser Mensch einwilligungsunfähig. Somit entscheiden der zuständige Betreuer und das Vormundschaftsgericht über die Sterilisation. Eine Sterilisation einwilligungsfähiger geistig behinderter Menschen ist natürlich jederzeit mit deren Einwilligung möglich, genauso wie bei nichtbehinderten Menschen.
Ein weiterer kritischer Aspekt im Verfahren um die Einwilligungsfähigkeit ist die Frage, ob diese von Dauer ist. Der Gutachter muss individuell abwägen, ob der Betroffene durch Fördermaßnahmen wie beispielsweise der sexualpädagogischen Förderung eine Einwilligungsfähigkeit in Zukunft erlangen kann.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Diese Einleitung führt in die gesellschaftliche und ethische Debatte um die Sterilisation geistig behinderter Menschen ein und skizziert den zeitlichen Verlauf der rechtlichen Rahmenbedingungen von 1933 bis heute.
1. Historischer Kontext: Das Kapitel behandelt die Ursprünge der Eugenik im 19. Jahrhundert, das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ der Nationalsozialisten und die schwierige Aufarbeitung nach 1945.
2. Die heutige Rechtslage: Hier wird der § 1905 BGB detailliert analysiert, wobei besonders die Rolle des Betreuers, die Anforderungen an die Einwilligungsfähigkeit und der Schutz durch Menschenrechte hervorgehoben werden.
3. Geistig Behinderte und Gesellschaft: Dieses Kapitel erörtert die Sexualität und den Kinderwunsch geistig behinderter Menschen in der heutigen Gesellschaft sowie die ethische Diskussion über das Spannungsfeld zwischen Schutz und Bevormundung.
Schlüsselwörter
Zwangssterilisation, Betreuungsgesetz, Geistige Behinderung, Menschenrechte, Einwilligungsfähigkeit, Sexualität, Elternschaft, Eugenik, Nationalsozialismus, Vormundschaftsgericht, Selbstbestimmung, Sexualpädagogik, UN-Behindertenrechtskonvention, Reproduktive Rechte, Bioethik.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen und gesellschaftlichen Entwicklung sowie der ethischen Problematik der Sterilisation von Menschen mit geistiger Behinderung in Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die historische Sterilisationspraxis (Eugenik), die aktuelle Gesetzgebung im Betreuungsrecht, das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und die Herausforderungen bei der elterlichen Sorge behinderter Menschen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, den Wandel von der staatlich verordneten Zwangssterilisation hin zum heutigen Schutzkonzept durch das Betreuungsgesetz von 1992 kritisch zu beleuchten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literatur- und Quellenanalyse, die geschichtliche Dokumente, aktuelle Gesetzestexte sowie fachwissenschaftliche Beiträge zur Behindertenpädagogik und Rechtswissenschaft einbezieht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert den historischen Kontext, die detaillierten Regelungen des § 1905 BGB und diskutiert die komplexen gesellschaftlichen Aspekte der Sexualität und Elternschaft von Menschen mit Behinderung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich primär über Begriffe wie Zwangssterilisation, Betreuungsrecht, Menschenwürde, Einwilligungsfähigkeit und Behindertenhilfe definieren.
Warum ist die Definition der „Einwilligungsfähigkeit“ so umstritten?
Weil der Gesetzgeber keine explizite Definition geliefert hat, was zu einer hohen Interpretationsmacht bei Gutachtern führt, die durch eigene Werte und soziale Normen beeinflusst sein können.
Welche Rolle spielt die Sexualpädagogik?
Die Sexualpädagogik wird als essenziell angesehen, um Betroffenen die nötige Urteilsfähigkeit zu vermitteln und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, anstatt vorschnell medizinische Eingriffe wie eine Sterilisation als Lösung zu wählen.
Wie bewertet der Autor die Sterilisation des Mannes?
Der Autor weist darauf hin, dass eine Sterilisation beim Mann zwar eine Notlage für die Partnerin abwenden könnte, jedoch die Unwägbarkeit der Dauerhaftigkeit einer Partnerschaft eine solche Entscheidung extrem schwierig und rechtlich fragwürdig macht.
- Quote paper
- Anonym (Author), 2014, Geistige Behinderung und Elternschaft. Die Entwicklung der Zwangssterilisation in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/352673