Gibt es im Hinblick auf Kants Pflichtethik die Möglichkeit einer Pflichtenkollision?


Hausarbeit, 2013

16 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2.1 Der gute Wille
2.2 Die Pflicht
2.2.1. Die Maxime
2.3 Der Kategorische Imperativ
2.3.1. Die Anwendung des Kategorischen Imperativs
2.4. Das Problem der Pflichtenkollision

3. Schluss

4. Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Was bedeutet es ein guter Mensch zu sein? Bin ich ein guter Mensch, wenn ich stets freundlich mit meinen Mitmenschen umgehe oder wenn ich mein Vermögen mit Bedürftigen teile? Im Alltag würde man mich für Handlungen dieser Art sicherlich loben, doch bei genauerem Hinblick wird deutlich, dass das Erkennen von moralischen Handlungen gar nicht so einfach ist. Wann ist also eine Handlung tatsächlich moralisch gut? Wann kann ich von mir behaupten, dass ich sittlich gehandelt habe? Kant hat mit dem Kategorischen Imperativ ein allgemein notwendiges Prinzip gefunden, das den Handelnden bei ihrer Entscheidung für die richtigen Handlungen helfen soll. Der Kategorische Imperativ wird ein wichtiger Bestandteil dieser Hausarbeit darstellen. Kant stellt in seiner Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (im Folgenden kurz "Grundlegung" genannt) zunächst die folgenden drei Vorschritte vor, bevor er zum Kategorischen Imperativ überleitet: Der gute Wille, die Pflicht und die Maxime. Ich werde diese Vorschritte im Rahmen meiner Hausarbeit näher erläutern und werde zudem ihre Zusammenhänge untersuchen. Anschließend widme ich mich der Bedeutung des Kategorischen Imperativs und erkläre zudem anhand eines Beispiels, wie genau dieser Imperativ anzuwenden ist. Nach der Darlegung der Pflichtethik Kants kommt mir schließlich ein Problem auf. Es scheint mir als wäre der Kategorische Imperativ als Prinzip der Sittlichkeit in Fällen echter Pflichtenkollisionen unbrauchbar. Aber was ist eigentlich eine Pflichtenkollision? Eine Pflichtenkollision liegt vor, wenn sich gleich bedeutsame Pflichten gegenüber stehen. Der Handelnde muss sich in solch einem Fall für eine der beiden Pflichten entscheiden und steckt demnach in einem Dilemma, weil er nicht beiden Pflichten gerecht werden kann. Es kann nur einer Pflicht auf Kosten der anderen Pflicht nachgegangen werden.

Fragwürdig ist, warum Kant das Problem der Pflichtenkollision nicht berücksichtigt. Demnach frage ich mich, ob es vielleicht daran liegt, dass Kant die Möglichkeit einer Pflichtenkollision in seiner Pflichtethik ausschließt? Genau auf diese Frage wird meine Hausarbeit letztlich hinauslaufen.

Mithilfe des Artikels „Kantian Dilemmas? Moral Conflict in Kant's Ethical Theoriy“ von Jens Timmermann werde ich zunächst auf Kants Verständnis von Pflichtenkollisionen eingehen, um schließlich darzulegen, wie Kant zur Möglichkeit von Pflichtenkollisionen steht.

2.1 Der gute Wille

Zu Beginn der Grundlegung führt Kant den Begriff des „gute[n] Wille[ns]“[1] folgendermaßen ein: „Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außer derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut gehalten werden, als allein ein guter Wille.“[2] Kant zufolge ist es der gute Wille, der das Kriterium für ein moralisches Handeln darstellt. Eine Handlung, die wünschenswerte Folgen mit sich bringt ist nicht gleich moralisch gut. Um als moralisch gut zu gelten, muss die Handlung aus dem guten Willen folgen. Anhand der Beispiele über Tugenden verdeutlicht Kant zum einen, dass der gute Wille eine ausschlaggebende Rolle bezüglich moralischer Handlungen einnimmt und zum anderen was er mit seiner Ausgangsdefinition über den guten Willen meint: Sowohl die „Eigenschaften des Temperaments“[3] wie zum Beispiel „Mut, Entschlossenheit [oder] Beharrlichkeit“[4] als auch die „Talente des Geistes“[5] wie zum Beispiel „Verstand, Witz [oder] Urteilskraft“[6] sind „Naturgaben“[7] oder auch sogenannte „Glücksgaben“[8], die nur einen eingeschränkten Wert besitzen und somit „nur bedingt gut sind“[9]. Uneingeschränkt können Tugenden „äußerst böse und schädlich werden“[10]: Menschen, die die eben genannten Eigenschaften besitzen, könnten diese ebenso für egoistische und betrügerische Absichten nutzen. Jemand, der mutig ist könnte seine Naturgabe zum Stehlen oder Töten nutzen. Jemand, der über einen guten Verstand verfügt könnte mit Lügen taktisch gut umgehen und somit zum eigenen Vorteil seine Mitmenschen trügen. Tugenden sind folglich nur eingeschränkt gut und zwar eingeschränkt durch den guten Willen, da dieser für den moralisch richtigen Gebrauch der Tugenden sorgt. Tugenden besitzen demnach im Gegensatz zum guten Willen „keinen inneren unbedingten Wert“[11], weil sie stets einen Willen, ob guten oder bösen, voraussetzen müssen.[12] Nun ist geklärt, dass der gute Wille das einzige ist, was uneingeschränkt für gut gehalten werden kann. Doch warum ist der gute Wille eigentlich gut? Kant beantwortet diese Frage wie folgt: „Der gute Wille ist nicht durch das, was er bewirkt oder ausrichtet, nicht durch seine Tauglichkeit zur Erreichung irgendeines vorgesetzten Zweckes, sondern allein durch das Wollen, d.i. an sich, gut […]“[13] Dies bedeutet, dass der gute Wille sich nicht durch das auszeichnet, was er bewirkt beziehungsweise erreicht, sondern nur dadurch, dass er seinen Wert in sich selbst trägt. Um den Begriff des guten Willens zu veranschaulichen bringt Kant im nächsten Schritt den Begriff der Pflicht ein. Diesen werden wir uns im Folgenden genauer anschauen.

2.2 Die Pflicht

Kant geht auf den Begriff der Pflicht ein, „um […] den Begriff eines an sich selbst hochzuschätzenden und ohne weitere Absicht guten Willens […] zu entwickeln“[14]. Es ist also die Pflicht, die den guten Willen veranschaulichen soll. Zudem trägt Kant zufolge der Begriff der Pflicht den Begriff des guten Willens[15], „obzwar unter gewissen subjektiven Einschränkungen und Hindernissen“[16], bereits in sich. Diese Aussage kann allerdings schnell falsch verstanden werden: Kant meint nicht, dass die subjektiven Einschränkungen und Hindernisse den Erhalt des guten Willens im Pflichtbegriff bestimmen, sondern er meint an dieser Stelle, dass es der gute Wille ist, der unter gewissen subjektiven Einschränkungen und Hindernissen steht.[17] Mit den subjektiven Einschränkungen und Hindernissen meint Kant womöglich die sinnlichen Neigungen oder die menschlichen Bedürfnisse, denen der Mensch unterworfen ist.[18] (Diesen gut diskutierbaren Punkt möchte ich dennoch nicht weiter ausführen, da er keinen wichtigen Bestandteil für meine Hausarbeit darstellt und bloß den Rahmen sprengen würde). Um zu verstehen, worin der Zusammenhang zwischen der Pflicht und einer Handlung besteht, widmen wir uns nun der Unterscheidung Kants zwischen einer „pflichtmäßige[n]“[19] Handlung und einer Handlung „aus Pflicht“[20]. Die pflichtmäßigen Handlungen unterteilt Kant nochmals in „Handlungen aus [mittelbarer] Neigung bzw. aus indirekter Neigung“[21] und „Handlungen aus unmittelbarer bzw. direkter Neigung“[22]. Mit dem Beispiel des klugen Krämers, der seine Kunden stets ehrlich bedient[23], zeigt Kant eine pflichtmäßige Handlung aus mittelbarer Neigung. Der Krämer handelt ehrlich, um seinem Geschäft nicht zu schaden. Sein Eigeninteresse ist es demnach aus seiner Ehrlichkeit im Verkauf einen finanziellen Vorteil zu ziehen. Zur Ehrlichkeit selbst hat der Krämer also keine unmittelbare Neigung bzw. nur eine indirekte Neigung. „Vielmehr ist seine unmittelbare Neigung auf das Ziel ausgerichtet, einen möglichst großen Gewinn zu erzielen“[24]. Um dieser Neigung zum Erfolg gerecht zu werden, setzt der Krämer die Ehrlichkeit als Mittel ein. Der Krämer handelt also keineswegs moralisch, da er nicht dem „Grundsatz der Ehrlichkeit [folgt], sondern [vielmehr] dem Grundsatz, seinen Gewinn zu maximieren“[25]. Das Beispiel über den Menschenfreund stellt eine pflichtmäßige Handlung aus unmittelbarer Neigung dar: Der Menschenfreund hilft stets seinen Mitmenschen, weil er an seiner Handlung der Wohltätigkeit ein „inneres Vergnügen“[26] findet. Im Gegensatz zum Beispiel des Krämers erfolgt die Handlung des Menschenfreundes aus einer unmittelbaren Neigung heraus. Doch auch bei dieser Handlung fehlt der sittliche Wert. Schließlich ist die Hilfe des Menschenfreundes bloß zufällig. Seine Wohltat ist abhängig von seiner Lust und von seinem Vorlieben. Sobald er am Helfen keine Freude mehr empfinden würde, so würde auch das moralische Verhalten (den Mitmenschen zu helfen) wegfallen, da seine Neigung zur Handlung nicht mehr vorhanden ist.[27] Neigungen können keine moralischen Handlungen garantieren. Wenn wir eine Handlung ohne die „inneren Beweggründe des Handelnden“[28] betrachten, können wir der Handlung niemals ablesen, ob sie tatsächlich moralisch gut ist oder nicht. Doch wann besitzt nun eine Handlung einen moralischen Wert? Kant würde diese Frage folgendermaßen beantworten: Wenn sie aus Pflicht geschieht. Eine Handlung aus Pflicht ist weder mit einer Neigung noch mit einem Eigennutz verbunden. Es ist ausschließlich die Pflicht, die das entscheidende Motiv für die Handlung darstellt. Ebenfalls ist es einzig und allein die Pflicht, die „im Konfliktfall die entgegenstehenden Neigungen überwindet“[29]. Eine Handlung aus Pflicht ist zum Beispiel zu erkennen, wenn „dem eigenen Vorteil [des Handelnden] Abbruch“[30] getan wird oder sogar eine gewisse Abneigung zur Handlung vorliegt. Kant beschreibt in seiner Grundlegung das folgende Beispiel, um eine Handlung aus Pflicht zu veranschaulichen: Ein Selbstmordgefährdeter, dem der „Geschmack am Leben gänzlich weggenommen“[31] wurde, wünscht sich nichts sehnlicher als den Tod. Trotzdem erhält dieser sein Leben, und zwar „nicht aus Neigung oder Furcht, sondern [rein] aus Pflicht“[32]. Jetzt wissen wir, dass eine Handlung aus Pflicht einen moralischen Wert hat. Allerdings wurde bisher nicht geklärt, worin der moralische Wert einer Handlung aus Pflicht überhaupt besteht. Kant formuliert im ersten Abschnitt seiner Grundlegung einen „zweite[n] Satz“[33], welcher unsere Frage beantwortet: „Eine Handlung aus Pflicht hat ihren moralischen Wert nicht in der Absicht, welche dadurch erreicht werden soll, sondern in der Maxime, nach der sie beschlossen wird […]“.[34] Zudem hänge die Handlung aus Pflicht „von dem Prinzip des Wollens [ab], nach welchem [sie] […] geschehen ist“[35]. Dass der moralische Wert „nicht in der Absicht [liegt], welche erreicht werden soll“[36], bedeutet genau das, was wir bereits anhand der Beispiele festgestellt haben. Wenn sich Handlungszwecke auf Neigungen stützen, dann kann in diesem unmöglich der moralische Wert gefunden werden. Schließlich wäre der moralische Wert dann „subjektiv [und] abhängig von den jeweiligen Neigungen einzelner Personen“[37]. Der moralische Wert einer Handlung liegt Kant zufolge also in der Maxime. Was eine Maxime ist und was es mit dem Prinzip des Wollens auf sich hat werde ich im Folgenden kurz erläutern:

2.2.1. Die Maxime

Kant bezeichnet eine Maxime als das „subjektive Prinzip des Wollens“[38]. Maximen sind subjektiv, weil sie selbst von einzelnen Subjekten aufgestellt werden. Es sind Handlungsregeln, nach denen sich das Subjekt beim Handeln richten möchte. Weil Maximen also einen gewissen allgemeinen Grundsatz für den Handelnden darstellen spricht Kant von einem Prinzip. Und weil Maximen letztlich aussagen, was der Handelnde in einem bestimmten Fall tun möchte, nennt Kant die Maxime das subjektive Prinzip des Wollens.[39]

Neben dem subjektiven Prinzip des Wollens gibt es ebenfalls das objektive Prinzip des Wollens, welches das „praktische Gesetz“[40] genannt wird. Nach Kant ist das praktische Gesetz „dasjenige, was allen vernünftigen Wesen auch subjektiv zum praktischen Prinzip dienen würde, wenn [die] Vernunft volle Gewalt über das Begehrungsvermögen hätte“[41]. Wenn also die Vernunft den Willen vollständig bestimmen würde, und nicht die Neigungen, denen der sinnlich-vernünftige Mensch unterworfen ist, dann würde das praktische Gesetz herrschen. Genau auf dieses Gesetz bezieht sich Kant, wenn er folgendermaßen den Begriff der Pflicht definiert: „ […] Pflicht ist die Notwendigkeit einer Handlung aus Achtung fürs Gesetz.“[42] Diese Definition zeigt uns, dass Kant Handlungen aus Pflicht für notwendig hält. Sie sind quasi „von der Vernunft geboten“[43]. Die Frage, worin die Motivation für solch eine Handlung aus Pflicht besteht und weshalb wir uns in Situationen nicht an unseren Neigungen orientieren, beantwortet Kant mit der Achtung für das Gesetz. Der Beweggrund für das Einhalten der Gebote ist weder eine Absicht noch ein vorausgesetztes Ziel, sondern er liegt schlicht und ergreifend im Gesetz selbst.[44]

Zusammenfassend ist es der gute Wille, der stets vorhanden ist, wenn eine Handlung aus Pflicht vorliegt. Schließlich trägt Kant zufolge, wie bereits erläutert, der Begriff der Pflicht den Begriff des guten Willens in sich.[45] Es ist demnach der gute Wille, der stets „richtig“ motiviert ist. Zudem ist eine Handlung aus Pflicht die einzige Handlung, die tatsächlich moralisch gut ist. Handlungen aus Pflicht tragen ihren moralischen Wert in der Maxime, nach der sie beschlossen wurde. Die Pflicht definiert Kant als eine notwendige Handlung aus Achtung vor dem Gesetz. Dabei ist kein rechtliches Gesetz, sondern vielmehr ein moralisches Sittengesetz gemeint. Letztlich ist es der gute Wille, der beim Handeln stets das Sittengesetz achtet. Solange dieses Gesetz geachtet wird, kann von einer Handlung aus Pflicht die Rede sein. Doch nur, weil eine Handlung nach einer Maxime beschlossen wurde, muss sie noch keine Handlung aus Pflicht sein. Sie kann erst eine Handlung aus Pflicht sein, wenn die zugrunde liegende Maxime einer gewissen moralischen Prüfung unterzogen wird, nämlich der Prüfung durch den Kategorischen Imperativ (KI).

2.3 Der Kategorische Imperativ

Bevor Kant zum KI kommt stellt er zunächst den Begriff des Imperativs vor: Imperative sind Handlungsregeln/Gesetze, die für alle vernünftigen Wesen eine objektive Gültigkeit besitzen und unabhängig von Neigungen aufgestellt werden.[46] Man kann Imperative folglich als „Gebot[e] (der Vernunft)“[47] bezeichnen, die an sinnlich-vernünftige Wesen gerichtet sind. Sinnlich-vernünftige Wesen folgen nämlich nicht notwendigerweise vernünftigen Gesetzen, sondern müssen über Imperative dazu genötigt werden. Deshalb beinhalten Imperative für die Adressaten immer ein gewisses „Sollen“ [48] , welches vernünftige Wesen bereits „wollen“ [49] .[50] Ein „vollkommen guter Wille“[51] kann im Gegensatz zum unvollkommenen Willen nicht genötigt werden, „weil er von selbst, nach seiner subjektiven Beschaffenheit, nur durch die Vorstellung des Guten bestimmt werden kann“[52]. Das, was nämlich ein vollkommen vernünftiges Wesen will kann nach Kant dem moralischen Gesetz niemals widersprechen.[53] Schließlich stellt Kant die unterschiedlichen Imperative, nämlich den hypothetischen und den kategorischen, vor. Da für die Thematik dieser Hausarbeit der hypothetische Imperativ keine große Bedeutung hat, werde ich mich nur auf den KI beschränken. Zunächst stellt sich die Frage, weshalb der KI eigentlich kategorisch ist? Das Kategorische in diesem Imperativ bezieht sich ganz einfach auf die Geltung des Imperativs.[54] Der KI gilt ausnahmslos, „unabhängig von subjektiven Interessen und Neigungen“[55], und benötigt für seine Geltung keinen besonderen Zweck. Der KI ist Kant zufolge „durch keine Bedingung eingeschränkt […]“[56] Außerdem bezeichnet Kant den KI als einen „synthetisch-praktische[n] Satz a priori[57]. Er ist synthetisch, weil der Wille eines sinnlich-vernünftigen Wesens, anders als bei einem vollkommen vernünftigen Wesen, erst mit dem moralischen Gesetz verknüpft werden muss. Und a priori ist der KI, weil er, wie bereits erwähnt, frei von Neigungen und subjektiven Interessen gilt[58] bzw. weil der KI ohne jegliche Empirie vorliegt. Zweck des Kategorischen Imperativs ist es letztlich sinnlich-vernünftige Wesen, die nicht stets das moralisch Richtige wollen, dazu zu motivieren, das moralische Sollen zu wollen. Für ein rein vernünftiges Wesen, das bereits mit dem moralischen Gesetz verknüpft ist, wäre der KI „ein analytischer Satz a priori“[59]. Schließlich stellt Kant die Grundformel des KI vor, der „nur ein einziger [ist], und zwar dieser: handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde.[60] Diese Formel, die auch unter dem Namen der Universalisierungsformel bekannt ist, erweitert Kant zur sogenannten Naturgesetzformel: „ handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum allgemeinen Naturgesetze werden sollte[61] “. Mit der Naturgesetzformel sollen wir uns unsere Maximen als strikte Naturgesetze vorstellen, gegen die zu verstoßen kausal nicht möglich ist. Die Erweiterung des KI zur Naturgesetzformel dient demnach der Verdeutlichung des Allgemeincharakters der Universalisierungsformel. Doch wie funktioniert die Anwendung des KI?

2.3.1. Die Anwendung des Kategorischen Imperativs

Zunächst entscheidet sich der Handelnde für seine Handlung und formuliert aus dieser Handlung seine Maxime. Letztlich soll der Handelnde prüfen, ob er tatsächlich wollen kann, dass seine Maxime ein allgemeines, für alle Menschen gültiges Gesetz werden kann. Stellen wir uns hierfür die folgende Situation vor: Lisa spart schon seit vielen Monaten für ein Konzert. Dieses Konzert steht bald an und sie merkt, dass das ersparte Geld niemals für die Eintrittskarten ausreicht. Eines Tages sitzt sie im Café und bemerkt am Nebentisch die alleine liegende Geldbörse. Die Besitzerin der Geldbörse muss sie wohl auf dem Weg zur Toilette vergessen haben. Lisa formuliert nun für sich eine Handlungsmaxime: Jedes Mal, wenn ich nicht genug Geld besitze, bestehle ich meine Mitmenschen, sobald sich dafür eine passende Gelegenheit anbietet. Bei der Prüfung dieser Maxime wird Lisa merken, dass sie niemals als allgemeines Gesetz gelten kann. Ihre Akzeptanz für solch eine unmoralische Maxime würde schließlich bedeuten, dass sie selbst damit einverstanden wäre bestohlen zu werden. Lisa merkt, dass ihr Handeln unsittlich ist und unterlässt letztlich das Stehlen. So stellt sich Kant die Prüfung einer Maxime nach ihrer moralischen Akzeptanz vor.

[...]


[1] Immanuel Kant; C. Horn; C. Mieth; N. Scarano: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. (2. Text und Kommentar). , Frankfurt 2007, 393.7.

[2] Ebd., 393.5 ff.

[3] Ebd., 393.10.

[4] Ebd., 393.9.

[5] Ebd., 393.8.

[6] Ebd., 393.7 f.

[7] Ebd., 393.12.

[8] Ebd., 393.14.

[9] D. Schönecker; A.W. Wood: Immanuel Kant "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten". Ein einführender Kommentar., München 2002, S. 41.

[10] I. Kant; C. Horn; C. Mieth; N. Scarano: GMS., a.a.O., 393.12.

[11] Ebd., 394.27 f.

[12] Vgl. ebd., 394.28.

[13] Ebd., 394.13 ff.

[14] Ebd., 397.1 ff.

[15] Vgl. ebd., 397.7 ff.

[16] Ebd., 397.8 ff.

[17] Vgl. D. Schönecker; A.W. Wood: Kant "GMS". Ein einführender Kommentar., a.a.O., S. 55.

[18] Vgl. ebd., S. 56.

[19] I. Kant; C. Horn; C. Mieth; N. Scarano: GMS., a.a.O., 397.18.

[20] Ebd., 397.14.

[21] C. Horn; C. Mieth; N. Scarano: Kommentar zu Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Frankfurt am Main 2007, S. 177.

[22] Ebd.

[23] Vgl. ebd., 397.23 ff.

[24] C. Horn; C. Mieth; N. Scarano: Kommentar zu Kant, GMS, a.a.O., S. 178.

[25] Ebd.

[26] Ebd., 398.11.

[27] Vgl. C. Horn; C. Mieth; N. Scarano: Kommentar zu Kant, GMS, a.a.O., S. 179.

[28] Ebd., S. 177.

[29] Ebd., S. 182.

[30] Ebd., S. 178.

[31] I. Kant; C. Horn; C. Mieth; N. Scarano: GMS., a.a.O., 398.3.

[32] Ebd., 398.6 f.

[33] Ebd., 399.35 ff.

[34] Ebd.

[35] Ebd.

[36] Ebd.

[37] C. Horn; C. Mieth; N. Scarano: Kommentar zu Kant, GMS, a.a.O., S. 187.

[38] I. Kant; C. Horn; C. Mieth; N. Scarano: GMS., a.a.O., 400.34 Fn.

[39] Vgl. D. Schönecker; A.W. Wood: Kant "GMS". Ein einführender Kommentar., a.a.O., S. 78.

[40] I. Kant; C. Horn; C. Mieth; N. Scarano: GMS., a.a.O., 400.34 Fn.

[41] Ebd.

[42] Ebd., 400.18 f.

[43] C. Horn; C. Mieth; N. Scarano: Kommentar zu Kant, GMS, a.a.O., S. 188.

[44] Vgl. ebd.

[45] Vgl. ebd., S. 175.

[46] Vgl. D. Schönecker; A.W. Wood: Kant "GMS". Ein einführender Kommentar., a.a.O., S. 98.

[47] I. Kant; C. Horn; C. Mieth; N. Scarano: GMS., a.a.O., 413.10.

[48] Ebd., 414.7.

[49] Ebd., 414.8.

[50] Vgl. D. Schönecker; A.W. Wood: Kant "GMS". Ein einführender Kommentar., a.a.O., S. 98-99.

[51] I. Kant; C. Horn; C. Mieth; N. Scarano: GMS., a.a.O., 414.1.

[52] Ebd., 414.4 ff.

[53] Vgl. D. Schönecker; A.W. Wood: Kant "GMS". Ein einführender Kommentar., a.a.O., S. 108.

[54] Ebd.

[55] Ebd.

[56] I. Kant; C. Horn; C. Mieth; N. Scarano: GMS., a.a.O., 416.27 f.

[57] Ebd., 420.14 f.

[58] Vgl. D. Schönecker; A.W. Wood: Kant "GMS". Ein einführender Kommentar., a.a.O., S. 109.

[59] Ebd.

[60] I. Kant; C. Horn; C. Mieth; N. Scarano: GMS., a.a.O., 421.6 ff.

[61] Ebd., 421.19 f.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Gibt es im Hinblick auf Kants Pflichtethik die Möglichkeit einer Pflichtenkollision?
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Note
1,7
Autor
Jahr
2013
Seiten
16
Katalognummer
V353789
ISBN (eBook)
9783668400658
ISBN (Buch)
9783668400665
Dateigröße
514 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Immanuel, Kant, Immanuel Kant, Pflichten, Pflichtethik, Pflichtenkollision, Kollision, Dilemma, Ethik, Kategorischer Imperativ, Maxime, Metaphysik der Sitten
Arbeit zitieren
Thuy Linh Ly (Autor:in), 2013, Gibt es im Hinblick auf Kants Pflichtethik die Möglichkeit einer Pflichtenkollision?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/353789

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Gibt es im Hinblick auf Kants Pflichtethik die Möglichkeit einer Pflichtenkollision?



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden