Deutsche Auswanderer in die USA im 19. Jahrhundert. Der Staat als motivierender und hemmender Faktor für die Auswanderung


Seminararbeit, 2007

17 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1. EINLEITUNG

2. DARSTELLUNG DEUTSCHER GESETZE UND REGULIERUNGSMASSNAHMEN MIT EINFLUSS AUF DIE TRANSATLANTISCHE AUSWANDERUNG
2.1. Die Staatliche Regelung der transatlantischen Auswanderung
2.1.1. Die Gesetzgebung zum Schutz der Auswanderer
2.1.2. Die Errichtung von Kontrollinstanzen
2.2. Die Allgemeine Wehrpflicht. Einschränkung und Motivation
2.2.1. Die Gesetzgebung
2.2.2. Der Einfluss auf die Auswanderungsbewegung

3. DER EINFLUSS US-AMERIKANISCHER GESETZE UND STAATLICHER MASSNAHMEN AUF DIE TRANSATLANTISCHE AUSWANDERUNG
3.1. Die Einwandererwerbung der Einzelstaaten
3.2. Die Gesetzgebung der amerikanischen Bundesregierung zur Förderung und Regulierung der Einwanderung

4. SCHLUSSBETRACHTUNGEN

5. LITERATURVERZEICHNIS

1. EINLEITUNG

Die vorliegende Arbeit entstand in der Absicht staatliche Maßnahmen und Gesetze darzustellen, die sich auf die großen Auswanderungsströme der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts auswirkten. Dabei war von besonderem Interesse, welchen Anteil Gesetze wie das Bundesgesetz zur Militärpflicht1 an den Entscheidungsprozessen der Auswanderungswilligen hatten, bzw. wie sie sich auf den Zeitpunkt ihrer Abreise auswirkten. Ein weiterer entscheidender Einfluss staatlicher Maßnahmen auf die Auswanderungsbewegung wurde von denjenigen Gesetzen ausgelöst, welche das Auswandererwesen an sich, also die Arbeit von Expedienten, Reedern und Agenten und, im Detail, die Unterbringung und Versorgung der Auswanderer auf den Schiffen etc. zum Gegenstand hatten. Nicht zuletzt war ein maßgeblicher Faktor für die massenhafte Auswanderung in die USA auch in der Gesetzeslage im Zielland selbst und in deren aktiver Einwandererwerbung sowohl im Inland als auch in Europa zu sehen.

Die massenhafte Auswanderung aus Deutschland in die USA ist ein in der Fachliteratur häufig diskutiertes Thema, zu dem zahlreiche Veröffentlichungen vorliegen. Die Schwerpunkte der jeweiligen Arbeiten sind dabei verschiedenartig gesetzt. Sie reichen von den Motiven für die Auswanderung über die Bedingungen in den Hafenstädten und auf den Auswandererschiffen bis hin zu den mehr oder minder geglückten Assimilations- und Akkulturationsprozessen der ausgewanderten Europäer in den USA. Auch gibt es Arbeiten, die das Problem der Rückwanderung thematisieren.

Die vorliegende Arbeit stellt den Versuch dar aufzuzeigen, inwiefern sich die Gesetzgebung auf beiden Seiten des Atlantischen Ozeans auf die Bestrebungen unzähliger Bürger, eine neue Existenz in einem fernen Land aufzubauen, einstellte und in wieweit sie diese damit unterstützte, behinderte oder gar blockierte. Der Untersuchungszeitraum beginnt mit den 1850er Jahren, kurz vor dem ersten Höhepunkt deutscher Massenauswanderung (1854) und endet etwa zur Zeit des letzten Höhepunktes im Jahre 1892. Gründe dafür sind unter anderem, dass die ersten gesetzlichen Regelungen der deutschen Staaten mit dem Anstieg der Auswanderungszahlen Mitte der fünfziger Jahre einhergingen, und dass 1859 in Preußen die Militärpflicht über drei Jahre eingeführt wurde, die bis 1893 galt2. Für die hier angestellten Überlegungen bildeten sowohl Originaltexte als auch Darstellungen namhafter Historiker die Grundlage. Meist wurden Gesetzestexte im Original ausgewertet und die Erkenntnisse über die Situation, in der die betreffenden Gesetze und Maßnahmen zu Anwendung kamen, anhand von Studien vorliegender wissenschaftlicher Arbeiten gewonnen. Im ersten und umfangreichsten Teil dieser Arbeit sollen die für den untersuchten Gegenstand und Zeitraum relevanten Maßnahmen und Gesetze deutscher Einzelstaaten, aber auch der zentralisierten Gesetzgebung nach 1867 bzw. 1871 thematisiert werden. Der zweite Teil ist der Versuch eines Überblicks über diejenigen Maßnahmen der amerikanischen Territorialregierungen und ihrer Zentralregierung in Washington, die sich auf die Verstärkung, Lenkung und, gegen Ende des Untersuchungszeitraumes, Einschränkung der europäischen Einwandererströme bezogen.

2. DARSTELLUNG DEUTSCHER GESETZE UND REGULIERUNGSMASSNAHMEN MIT EINFLUSS AUF DIE TRANSATLANTISCHE AUSWANDERUNG

2.1. Die Staatliche Regelung der transatlantischen Auswanderung

Im Verlauf der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts kam es zu einer starken Zunahme deutscher Auswanderungsvorhaben nach Amerika. Spätestens ab den Jahren 1816/17, in denen der bis dahin größte Ansturm auf die deutschen Auswanderungshäfen zu verzeichnen war, wurde deutlich, dass man die Regelung der Überfahrten nicht länger den am Gewinn interessierten Reedern und Expedienten überlassen konnte. Die Bedingungen für die Masse der Auswanderer während der Überfahrt waren denkbar schlecht, wie der folgende Auszug aus einem Brief deutscher Übersiedler an die Deutsche Gesellschaft von Pennsylvanien dokumentiert:

„Wir machten unseren Accord [...], so dass wir täglich erhalten sollten [...] ein Pfund Rindfleisch [...], nebst einem Maaß Bier, [...], aber der Capitän hielt so viel er wollte, indem er uns [...] Fleisch und Zugemüse über die Hälfte schmälerte.[...]So mussten wir die lieben Unsrigen, besonders die Kinder, dahinschmachten sehen [...], dass es zum Erbarmen war, wie es aus der Anzahl von Todten und noch Kranken abzunehmen ist.“3

2.1.1. Die Gesetzgebung zum Schutz der Auswanderer

Die geschilderten Verhältnisse dürften keine Ausnahme gewesen sein, jedoch mangelte es bislang an einer effektiven Gesetzgebung, die diese Missstände beheben konnte. Dies änderte sich erst mit der enormen Zunahme an Auswanderern nach Übersee im Verlauf der 1850er Jahre. Jetzt erst war man

„...von Staatswegen darauf bedacht, Garantien für eine ordnungsgemäße, den Anforderungen der Humanität und den Interessen sowohl der Auswanderer wie des Staates entsprechende Beförderung der Auswandernden und Unterbringung derselben in den Hafenstädten sowie Maßregeln zum Schutze der Auswanderer gegen Übervorteilung zu schaffen.“4

Obwohl es nahe liegt, dass aufgrund der länderübergreifenden Dimensionen der Auswanderungsbewegung eine bundes- bzw. reichseinheitliche Gesetzgebung den Geschäftsbetrieb zwischen Auswanderungsagenturen, Wirten, Reedern und Auswanderern zu regeln hätte, blieb die diesbezügliche Gesetzgebung bis zum Ende des Untersuchungszeitraumes Ländersache. Die deutschen Binnenstaaten, also jene ohne Zugang zum Meer, und auch die Seestaaten Mecklenburg und Lübeck beschränkten sich in ihren Erlässen darauf, den Verkauf von Fahrkarten für den überseeischen Weitertransport der Auswanderer vom Ankunftshafen zu ihrem Zielort unter Strafe zu stellen5. Die Erlasse der Seestaaten Oldenburg (vom August 1853), Hamburg (April 1855), Bremen (Juli 1866) und zuletzt Preußen (September 1869) hingegen beinhalteten detaillierte Normativbestimmungen sowohl über

„die Beherbergung der Auswanderer in den Abfahrtshäfen,[...] deren Unterbringung und Verköstigung auf den Auswandererschiffen,[...] die Menge des mitzunehmenden Proviants, die vorzusehende Länge der Reise (und) die von den Expedienten zu treffenden Vorsichtsmaßregeln“6

als auch über die Rechtssicherheit der Auswanderer im Fall eines Streits mit den Expedienten. So wurde beispielsweise festgelegt, dass jedes Auswandererschiff sich selbstverständlich in seetüchtigem Zustand befinden, der jeweilige Expedient für die Verköstigung der Passagiere während der Überfahrt sorgen musste und die Anzahl der

mitzuführenden Passagiere derart einzugrenzen sei, dass für jeden von ihnen mindestens ein Raum von 12 Quadratsfuß (ca. 1,1 m 2) zur Verfügung stünde. Ferner wurde bestimmt, dass eine von den übrigen Räumen abgetrennte Krankenstation einzurichten sei, die für 100 Passagiere jeweils 4 Betten zur Verfügung stellen musste. Weitere Vorschriften über die Mindestlänge und -breite der Kojen, die Anzahl der an Bord befindlichen Klosetts und die Verbindlichkeit einer ausreichenden Belüftung der Zwischendecks sollten den Komfort und die hygienischen Bedingungen auf den Überfahrten verbessern.7 Die Schutzbestimmungen in Hamburg, Bremen und Preußen gingen sogar so weit, dass Schiffsexpedienten per Erlass gegenüber ihren Passagieren in der Pflicht standen, deren Unterbringung und Verpflegung im Falle einer Verzögerung oder Unterbrechung der Reise zu finanzieren und diese in jedem Fall zu dem vereinbarten Zielort befördern mussten. Zur finanziellen Absicherung dieser Verpflichtungen mussten die Unternehmer eine Versicherung abschließen 8 .

2.1.2. Die Errichtung von Kontrollinstanzen

Im Jahr 1851 wurden in Bremen und Hamburg die so genannten Nachweisungsbureaus für Auswanderer gegründet. Diese Einrichtungen, gemeinsam von Handelskammer, Reedern und den Expedienten der Überfahrten finanziert, sahen ihre Aufgabe darin, den größtenteils hilflosen Auswanderern nach ihrer Ankunft weitestgehende Unterstützung angedeihen zu lassen, was auf die unterschiedlichste Art und Weise geschah: Sie handelten unter anderem mit den Gastwirten die Preise für Unterbringung und Verpflegung der Auswanderer aus und warnten diese vor Betrügern. Die Befugnisse der Angestellten der Nachweisungsbureaus gingen in Bremen so weit, dass sie mutmaßliche Betrüger selbst der Polizei zustellen konnten. Im Jahr 1854 wurde in Bremen zusätzlich zu dieser privaten Form der Regelung und Unterstützung der Auswanderung die Deputation für das Auswandererwesen eingesetzt, die erste Form des Staatlichen Auswanderungsschutzes. In Hamburg wurde im darauf folgenden Jahr eine gleichnamige Behörde eingerichtet, die hier die Funktion des Nachweisungsbureaus übernahm und ab 1887 als Behörde für das Auswanderungswesen weiter existierte.

[...]


1 „Gesetz, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste vom 9. November 1867.“ Quelle: http://www.documentarchiv.de/nzjh.html, Zugriff am 19.02.2007.

2 Schniedewind, Karen: Begrenzter Aufenthalt im Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Bremer Rückwanderer aus Amerika 1850 - 1914. Stuttgart 1994 (nachfolgend: Schniedewind), S. 64.

3 Zitat: Moltmann, Günter (Hg.): Aufbruch nach Amerika. Friedrich List und die Auswanderung aus Baden und Württemberg 1816/ 17. Dokumentation einer sozialen Bewegung. Tübingen 1979, S. 282.

4 Zitat: Altenberg, A.: Beiträge zur Förderung der Bestrebungen des Deutschen Kolonialvereins, 4. Heft. Deutsche Auswanderungsgesetzgebung. Übersicht über die gegenwärtig im Reich und in den Einzelstaaten bestehenden auf das Auswanderungswesen bezüglichen Gesetze und Verordnungen. Separatabdruck aus der Deutschen Kolonialzeitung, Berlin 1885 (nachfolgend: Altenberg), S. 23.

5 Vgl. ebd. S. 25

6 Vgl. ebd.

7 Zitat: Altenberg, 25.

8 Vgl. Gelberg, Birgit: Auswanderung nach Übersee. Soziale Probleme der Auswanderungsbeförderung in Hamburg und Bremen von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum ersten Weltkrieg, Hamburg 1973 (nachfolgend: Gelberg), S. 12.

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Details

Titel
Deutsche Auswanderer in die USA im 19. Jahrhundert. Der Staat als motivierender und hemmender Faktor für die Auswanderung
Hochschule
Technische Universität Dresden  (Institut für Neuere und Neueste Geschichte)
Note
1,7
Autor
Jahr
2007
Seiten
17
Katalognummer
V354055
ISBN (eBook)
9783668401235
ISBN (Buch)
9783668401242
Dateigröße
1076 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutsche Auswanderung in die USA im 19. Jahrhundert
Arbeit zitieren
Benjamin Priebst (Autor:in), 2007, Deutsche Auswanderer in die USA im 19. Jahrhundert. Der Staat als motivierender und hemmender Faktor für die Auswanderung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/354055

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