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Die haftungsrelevante Wissenszurechnung im Konzern

Seminararbeit zum Schwerpunktbereich "Recht des Unternehmens"

Title: Die haftungsrelevante Wissenszurechnung im Konzern

Seminar Paper , 2016 , 29 Pages , Grade: 12

Autor:in: Caroline Gorys (Author)

Law - Civil / Private, Trade, Anti Trust Law, Business Law
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Problematisch bei der Wissenszurechnung im Konzern ist vor allem das Spannungsverhältnis zwischen rechtlicher Vielfalt und wirtschaftlicher Einheit des Konzerns. Rechtsprechung und Literatur haben unterschiedliche Herangehensweisen zu diesem Problem entwickelt, wobei vor allem Medicus, Taupitz und Bork entscheidende Impulse gesetzt haben.

Die Frage nach der Wissenszurechnung im Konzern ist durch den „Abgasskandal“ zwar aktuell relevant, gleichzeitig jedoch von höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht eindeutig entschieden und auch in der Literatur bisher wenig beachtet. Sie ist des Weiteren außerordentlich praxisrelevant, da das Wissen einer (juristischen oder natürlichen) Person unter anderem häufig Voraussetzung eines Haftungs- oder Ausschlusstatbestandes ist, den gutgläubigen Erwerb von Vermögensgegenständen auszuschließen vermag und den Beginn gesetzlicher Fristen fixiert.

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Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung: Die Struktur des Konzerns im Widerspruch zu den Regeln der Wissenszurechnung

1. Problemaufriss

2. Die Grundzüge des Konzerns

II. Die Wissenszurechnung in arbeitsteiligen Organisationen

1. Die Rechtsprechung des BGH

2. Sonderfall: juristische Personen

3. Ansätze im Schrifttum

III. Die Besonderheiten der Konzernproblematik

1. Die rechtliche Vielfalt im Konzern

2. Die Vielgestaltigkeit der Konzernstrukturen

3. Die Interessen im Konzern

IV. Rechtsprechung zur Wissenszurechnung im Konzern

V. Konzernrechtliche Zurechnungsnormen

1. § 16 Abs. 4 AktG

2. §§ 56 Abs. 2 AktG, 71 d AktG

3. § 100 Abs. 2 Nr. 2 AktG

VI. Weitere konzernrechtliche Zurechnungsvorschriften

1. § 5 MitbestG

2. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, S. 2 WpHG

VII. Zwischenergebnis

VIII. Konzernrechtliche Haftung

1. Gesetzliche Haftungsnormen

2. Sonstige konzernrechtliche Haftungsfälle

3. Zwischenergebnis

IX. Mögliche Zurechnungsgründe

1. Konzernierung

2. Konzernleitungspflicht

3. Ausgliederung von Aufgaben

4. Weisungen an das abhängige Unternehmen

5. Beherrschbarkeit

6. Besonderer Vertrauenstatbestand

7. Gesteigerte Abhängigkeit

X. Die Bedeutung allgemeiner Zurechnungsnormen

XI. Grenzen der Wissenszurechnung

XII. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Problematik der haftungsrelevanten Wissenszurechnung im Konzern. Ziel ist es, die dogmatische Vereinbarkeit der Wissenszurechnung mit dem konzernrechtlichen Trennungsprinzip zu prüfen und Kriterien für eine angemessene Interessenabwägung zwischen dem Verkehrsschutz und den Strukturen verbundener Unternehmen zu entwickeln.

  • Konflikt zwischen rechtlicher Vielfalt des Konzerns und Wissenszurechnung
  • Analyse der Wissenszurechnung in arbeitsteiligen Organisationen als Ausgangspunkt
  • Überprüfung bestehender konzernrechtlicher Zurechnungsnormen
  • Diskussion möglicher Zurechnungsgründe wie Konzernierung, Weisung oder Beherrschbarkeit

Auszug aus dem Buch

1. Problemaufriss

Die Frage nach der Wissenszurechnung im Konzern ist durch den „Abgasskandal“ zwar aktuell relevant, gleichzeitig jedoch von höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht eindeutig entschieden und auch in der Literatur bisher wenig beachtet. Sie ist des Weiteren außerordentlich praxisrelevant, da das Wissen einer (juristischen oder natürlichen) Person unter anderem häufig Voraussetzung eines Haftungs- oder Ausschlusstatbestandes ist (vgl. etwa §§ 109, 179 Abs. 3, 442 Abs. 1, 819 Abs. 1 BGB), den gutgläubigen Erwerb von Vermögensgegenständen auszuschließen vermag (vgl. etwa §§ 932 ff. BGB) und den Beginn gesetzlicher Fristen fixiert (vgl. etwa § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB).

Die Rechtsprechung bejahte bei dem Abgasskandal des VW-Konzerns ohne nähere Begründung die Wissenszurechnung der Muttergesellschaft auf den als Tochterunternehmen auftretenden Vertragshändler. Dies ist jedoch keinesfalls selbstverständlich. Mittlerweile ist anerkannt, dass der Konzern selbst kein rechtlich selbstständiger Rechtsträger ist, sondern dies nur für die Konzerngesellschaften gilt. Die Begründung dafür liegt in dem konzernrechtlichen Trennungsprinzip: Nach der Konzeption der §§ 15 ff. AktG betrachtet das deutsche Aktienrecht den „Konzern“ nicht als verfasste Einheit, sondern sieht die „verbundenen Unternehmen“ als selbständige Rechtssubjekte an. Dafür sprechen auch die §§ 23 Abs. 1 S. 2 GWB, 5 MitbestG, die sonst überflüssig wären, sowie die §§ 290 ff HBG, welche sonst ebenfalls verfehlt wären. Die entgegenstehende Einheitstheorie, nach welcher der Konzern selbst ein einheitliches Rechtssubjekt ist und die Konzernunternehmen dagegen nur unselbstständige Teile dieses Konzerns, hat sich dagegen nicht durchgesetzt.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Die Struktur des Konzerns im Widerspruch zu den Regeln der Wissenszurechnung: Einführung in die Thematik der Wissenszurechnung im Konzernkontext unter Berücksichtigung des Trennungsprinzips.

II. Die Wissenszurechnung in arbeitsteiligen Organisationen: Darstellung der BGH-Rechtsprechung und theoretischer Ansätze zur Zurechnung in arbeitsteiligen Strukturen.

III. Die Besonderheiten der Konzernproblematik: Erläuterung der spezifischen Herausforderungen im Konzern, insbesondere der rechtlichen Vielfalt und Interessenkonflikte.

IV. Rechtsprechung zur Wissenszurechnung im Konzern: Analyse der relevanten, primär aus Versicherungsfällen stammenden Rechtsprechung des BGH.

V. Konzernrechtliche Zurechnungsnormen: Untersuchung gesetzlicher Normen wie § 16 Abs. 4 AktG zur Sicherung der Normanwendung im Konzern.

VI. Weitere konzernrechtliche Zurechnungsvorschriften: Kurze Erörterung ergänzender Zurechnungsvorschriften wie MitbestG und WpHG.

VII. Zwischenergebnis: Zusammenfassung der Erkenntnisse zur Divergenz zwischen präventiven Gefahrenabwehrnormen und Wissenszurechnung.

VIII. Konzernrechtliche Haftung: Analyse von Haftungsnormen wie §§ 302, 322 AktG und deren Zurechnungsgehalt.

IX. Mögliche Zurechnungsgründe: Detaillierte Diskussion verschiedener Anknüpfungspunkte für die Wissenszurechnung, wie Konzernleitung, Weisung oder Beherrschbarkeit.

X. Die Bedeutung allgemeiner Zurechnungsnormen: Betrachtung des Einsatzes zivilrechtlicher Normen wie § 278 BGB im Konzern.

XI. Grenzen der Wissenszurechnung: Erörterung der Schranken durch Verschwiegenheitspflichten und Datenschutz.

XII. Fazit: Abschließende Einschätzung zur Notwendigkeit einer wertenden Einzelfallabwägung bei der Wissenszurechnung.

Schlüsselwörter

Wissenszurechnung, Konzernrecht, Trennungsprinzip, Arbeitsteilung, BGH, Aktiengesetz, Beherrschbarkeit, Verkehrsschutz, Interessenabwägung, Wissensvertreter, Konzernleitungspflicht, § 166 BGB, Abhängigkeit, Haftung, Organisation

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der komplexen juristischen Fragestellung, unter welchen Voraussetzungen Wissen, das bei einer Konzerngesellschaft vorhanden ist, einer anderen Konzerngesellschaft zugerechnet werden kann.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen umfassen das Verhältnis von rechtlichem Trennungsprinzip und funktionaler Konzerneinheit, die Entwicklung der Wissenszurechnung in arbeitsteiligen Organisationen sowie die Auslegung konzernrechtlicher Normen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die Erarbeitung von Kriterien, die eine rechtssichere und interessengerechte Wissenszurechnung im Konzern ermöglichen, ohne das gesetzlich verankerte Trennungsprinzip zu unterlaufen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine dogmatische Analyse der Rechtsprechung sowie der konzernrechtlichen Literatur vorgenommen, um die Zurechnungsgrundlagen wertend zu bestimmen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die bisherige Rechtsprechung, bestehende Zurechnungsnormen und diskutiert potenzielle Anknüpfungspunkte wie Beherrschbarkeit, Weisungsrechte und gesteigerte Abhängigkeit.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Wissenszurechnung, Konzernrecht, Trennungsprinzip, § 166 BGB und Interessenabwägung sind die maßgeblichen Begriffe.

Wie bewertet der Autor die Einheitstheorie?

Der Autor ordnet die Einheitstheorie als mit dem geltenden aktienrechtlichen Trennungsprinzip widersprüchlich ein und lehnt sie als generelle Grundlage ab.

Welche Rolle spielt der Verkehrsschutz bei der Wissenszurechnung?

Der Verkehrsschutz fungiert als eines der wesentlichen Korrektivs bei der wertenden Betrachtung, um Vertragspartner nicht schlechter zu stellen, als wenn sie mit einer natürlichen Person kontrahieren würden.

Warum sind die untersuchten Versicherungsfälle für die Arbeit so wichtig?

Da die allgemeine Rechtsprechung zur Wissenszurechnung im Konzern spärlich ist, bilden die Versicherungsfälle die primäre Erkenntnisquelle für die Anwendbarkeit der Informationsabfragepflicht.

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Details

Title
Die haftungsrelevante Wissenszurechnung im Konzern
Subtitle
Seminararbeit zum Schwerpunktbereich "Recht des Unternehmens"
College
University of Marburg
Course
Seminar zum Recht des Unternehmens
Grade
12
Author
Caroline Gorys (Author)
Publication Year
2016
Pages
29
Catalog Number
V354168
ISBN (eBook)
9783668402874
ISBN (Book)
9783668402881
Language
German
Tags
Konzern Wissenszurechnung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Caroline Gorys (Author), 2016, Die haftungsrelevante Wissenszurechnung im Konzern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/354168
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