Dieser Aufsatz will ein Schlaglicht auf das chinesische Deliktsrecht werfen. Grundsätzlich ist das chinesische Deliktsrecht stark kontinentaleuropäisch geprägt, weist aber auch Züge aus dem anglo-amerikanischen Rechtssystem auf. Im Juli 2010 trat in der VR China ein weitumspannendes Deliktsrechtsgesetz in Kraft, das Gesetz über die Haftung aus Delikt.
Eine rechtsvergleichende Arbeit (chinesisches und deutsches Recht) zu den deliktsrechtlichen Themen:
- Kollektivhaftung;
- Recht auf Ansehen von juristischen Personen;
- Angehörigenschmerzensgeld;
- Strafschaden im Produkthaftungsrecht
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Kollektivhaftung
C. Recht auf Ansehen von juristischen Personen
D. Angehörigenschmerzensgeld
E. Strafschaden im Produkthaftungsrecht
F. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht ausgewählte Aspekte des chinesischen Deliktsrechts im Vergleich zum deutschen Recht, um zu analysieren, inwieweit das chinesische „Gesetz über die Haftung aus Delikt“ (GHD) als Impulsgeber für die deutsche Rechtsentwicklung dienen kann.
- Kollektivhaftung als gesamtschuldnerische Haftung von Hausbewohnern
- Schutz des Ansehens von juristischen Personen
- Angehörigenschmerzensgeld bei Tötungsdelikten
- Strafschaden (punitive damages) im Produkthaftungsrecht
Auszug aus dem Buch
B. Kollektivhaftung
§ 87 GHD statuiert eine gesamtschuldnerische und verschuldensunabhängige Haftung aller Bewohner eines Gebäudes für Schäden die entstehen, wenn Gegenstände aus einem Gebäude geworfen wurden oder von ihm sonst herabgefallen sind und ein konkreter Verursacher „schwer festzustellen“ ist. Mithin führt die Norm zu einer Form der „Sippenhaftung“ der Hausbewohner mit weitreichenden Konsequenzen.
Beispielsweise wurde ein Fußgänger am Kopf von einem aus einem Hochhaus gefallenen Aschenbecher getroffen und schwer verletzt. Der Geschädigte konnte einen bestimmten Schädiger nicht benennen. Da den Hausbewohnern die Beweislast obliegt, nicht den Schaden verursacht zu haben und nur zwei von 23 Bewohnern sich entlasten konnten, indem sie bewiesen, nicht zum Unfallzeitpunkt zu Hause gewesen zu sein, wurden die restlichen 21 Hausbewohner zur Leistung von Schadensersatz verurteilt.
Dem deutschen Recht ist eine Kollektivhaftung, verstanden als eine Haftung mehrerer ohne individuell nachweisbare Verursachungsbeiträge, fremd. Der vorgestellte „Aschenbecherfall“ würde unter deutschem Deliktsrecht einer anderen Lösung zugeführt werden. Der Geschädigte hätte im Rahmen von § 823 Abs. 1 BGB zu beweisen, dass er durch den Aschenbecher eines bestimmten Hausbewohners getroffen wurde.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in das chinesische Deliktsrechtsgesetz (GHD) ein und umreißt die zu behandelnden Vergleichspunkte zwischen chinesischem und deutschem Recht.
B. Kollektivhaftung: Das Kapitel beleuchtet die verschuldensunabhängige Haftung von Hausbewohnern bei unklaren Verursachern nach chinesischem Recht und kontrastiert dies mit der individuellen Beweislast im deutschen Recht.
C. Recht auf Ansehen von juristischen Personen: Hier wird untersucht, wie das chinesische und das deutsche Recht den Schutz des guten Rufs bei juristischen Personen handhaben, wobei das deutsche Recht auf das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verweist.
D. Angehörigenschmerzensgeld: Das Kapitel analysiert die Problematik eines immateriellen Schadensersatzes für Hinterbliebene bei Tötungsdelikten und vergleicht die chinesische Pauschalierung mit der restriktiven deutschen Rechtslage.
E. Strafschaden im Produkthaftungsrecht: Die Einführung von Strafschadensersatz zur Disziplinierung von Unternehmen in China wird kritisch diskutiert und der grundsätzlichen Ablehnung im deutschen Schadensersatzrecht gegenübergestellt.
F. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass eine Übernahme der Kollektivhaftung oder des Strafschadens in Deutschland nicht geboten ist, plädiert jedoch für eine Anpassung beim Todesfallersatz und dem Ansehensschutz für Unternehmen.
Schlüsselwörter
Deliktsrecht, GHD, Kollektivhaftung, Sippenhaftung, Ansehensschutz, Juristische Personen, Angehörigenschmerzensgeld, Todesfall, Strafschaden, Produkthaftung, Schadensersatz, Rechtsvergleich, Prävention, Haftung, Zivilrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem chinesischen Gesetz über die Haftung aus Delikt (GHD) und vergleicht ausgewählte, kontroverse Rechtsinstitute mit dem deutschen Zivilrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen die Kollektivhaftung, den Ehrenschutz juristischer Personen, Entschädigungen für Angehörige nach Tötungen sowie die Zulässigkeit von Strafschadensersatz bei fehlerhaften Produkten.
Welches primäre Ziel verfolgt die Untersuchung?
Ziel ist es, zu ermitteln, ob die spezifischen chinesischen Regelungen als Vorbild für eine Fortentwicklung des deutschen Deliktsrechts dienen können oder ob sie durch unterschiedliche sozioökonomische Rahmenbedingungen bedingt sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die Methode der Rechtsvergleichung, indem sie chinesische Normen erläutert und diese direkt mit den entsprechenden deutschen Rechtsgrundsätzen und der einschlägigen Rechtsprechung konfrontiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die vier ausgewählten Rechtsgebiete, jeweils unterteilt in die Darstellung der chinesischen Rechtslage, die deutsche Rechtslage und eine abschließende rechtspolitische Würdigung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Deliktsrecht, Kollektivhaftung, Strafschaden, Produkthaftung und Rechtsvergleichung charakterisieren.
Warum ist die Kollektivhaftung nach § 87 GHD so umstritten?
Sie ist umstritten, da sie eine Form der „Sippenhaftung“ darstellt, bei der auch unbeteiligte Hausbewohner für Schäden haften, deren Verursacher nicht eindeutig identifiziert werden kann, was dem individuellen Schuldprinzip widerspricht.
Kann eine juristische Person in Deutschland ihr „Ansehen“ einklagen?
Nach herrschender Rechtsprechung ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht zwar anwendbar, jedoch ist der Schutzbereich bei juristischen Personen eingeschränkt, da ihnen der Bezug zur Menschenwürde fehlt; der Schutz erfolgt eher über das Wirtschaftsrecht.
Welche Rolle spielt die Prävention bei der Diskussion um Strafschadensersatz?
Das Argument für den Strafschaden ist die Disziplinierung von Unternehmen, die ein gewisses Schadensrisiko aus betriebswirtschaftlicher Logik in Kauf nehmen könnten. Die Arbeit hinterfragt jedoch, ob dafür tatsächlich neue Instrumente notwendig sind.
- Arbeit zitieren
- Marcel Löhr (Autor:in), 2017, Von China lernen? Ausgewählte Probleme aus dem chinesischen und deutschen Deliktsrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/354173