In dieser Referatsausarbeitung soll die historische (Fort-) Entwicklung sozialer Menschenrechte, hauptsächlich auf Grundlage des Textes von Franz-Xaver Kaufmann, dargestellt und auf den aktuellen Entwicklungsstand eingegangen werden. Zum Schluss wird kurz bewertet, inwiefern von einer vollständigen Internationalisierung sozialer Menschenrechte gesprochen werden kann.
In der Menschenrechtsliteratur hat sich seit langem die Unterteilung in drei unterschiedliche „Generationen“ eingebürgert. Rechte der ersten Generation bezeichnen hierbei die klassischen bürgerlich-politischen Freiheitsrechte, wie sie schon in frühen Bürgerrechtsdokumenten formuliert wurden. Beispiele für diese Rechte sind das Recht auf Leben, die Religionsfreiheit oder die Meinungsfreiheit. Das Aufkommen der Rechte der zweiten Generation hingegen wird mit der Entstehung der „sozialen Frage“ im 19. Jahrhundert in Verbindung gebracht. Diese Rechte, die zusammengefasst als wsk-Rechte bezeichnet werden, umfassen beispielsweise die Rechte auf Arbeit, Ernährung oder Wohnen. Als Rechte der dritten Generation gelten neuere, kaum kodifizierte und stärker kollektive Rechte wie das Recht auf Entwicklung oder auf eine saubere Umwelt.
Mit der Verwendung des Begriffes Generationen sollte man allerdings nicht von einer strikten zeitlichen Abfolge ausgehen. Zwar tauchen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte noch nicht in frühen einflussreichen Bürgerrechtsdokumenten auf, doch kann zum Beispiel Eigentumsrecht, das eigentlich ein klassisches Freiheitsrecht ist, auch als wirtschaftliches Recht betrachtet werden. Das früh etablierte Sklaverei-Verbot weist ebenfalls enge Bezüge zum Recht auf frei gewählte Arbeit auf. Des Weiteren geht mit der Rede von Menschenrechts-Generationen eine problematische Gewichtung einher, wonach die klassischen bürgerlich-politischen Rechte die eigentlichen Menschenrechte darstellen, da nur sie grundlegende Abwehr- und Freiheitsrechte darstellen würden, die der Staat zu achten habe, während es sich bei den wsk-Rechten um Leistungs- oder gar Luxusrechte handle, die stets umfassende Staatstätigkeiten verlangten. Aus diesem Grund wurden die wsk-Rechte lange Zeit bloß als politische Ziele und nicht als „echte“ Menschenrechte anerkannt. Über die Zeit hinweg hat sich diese Sichtweise aus unterschiedlichen Gründen gewandelt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Entstehung und Entwicklung wohlfahrtsstaatlicher Programmatik
3. Wandelnde Interpretation und Umsetzung sozialer Menschenrechte
4. Extraterritoriale Staatenpflichten und Verpflichtungen jenseits des Staates
5. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die historische Entwicklung sozialer Menschenrechte, analysiert deren wandelnde Interpretation im Zeitverlauf und beleuchtet die Herausforderungen bei der Umsetzung sowie die Bedeutung extraterritorialer Staatenpflichten in Zeiten der Globalisierung.
- Historische Genese sozialer Menschenrechte und wohlfahrtsstaatlicher Programmatik
- Transformation der Bedeutung und Anerkennung von wsk-Rechten
- Rolle internationaler Organisationen wie der IAO
- Verantwortung von nichtstaatlichen Akteuren und transnationalen Unternehmen
- Theorie der Pflichtentrias (Achten-Schützen-Gewährleisten)
Auszug aus dem Buch
2. Entstehung und Entwicklung wohlfahrtsstaatlicher Programmatik
Ausgangspukt für die entstehenden sozialen Menschenrechte war die Industrialisierung und die damit einhergehenden Veränderungen für die arbeitende Bevölkerung. 1877 war die Schweiz Pionier bei der Einführung einer weitreichenden Fabrikgesetzgebung. Diese regelte, unter anderem, angemessene Arbeitszeiten, Verbot von Kinderarbeit sowie den Mutterschutz. Im Zuge der Einführung dieser strengen Arbeitsschutznormen bemühte sich die Schweiz um eine internationale Verbreitung ähnlicher Regelungen. Grund hierfür war, neben humanitären Motiven, die Sorge um die internationale Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Industrie, welche durch die strengen Arbeitsschutznormen gefährdet erschien. Zum Zwecke einer internationalen Verbreitung von Arbeitsschutzrichtlinien gründete die Schweiz im Jahre 1900 gemeinsam mit Preußen die „Internationale Vereinigung für gesetzlichen Arbeitsschutz“. Diese führte bis zum Ersten Weltkriegs zu ersten multilateralen Staatsverträgen mit sozialpolitischem Inhalt. Die Verabschiedung und Ratifizierung weiterer Abkommen wurde allerdings durch den Ausbruch des ersten Weltkriegs verhindert. Die verhandelten Abkommen wurden jedoch mit wenigen Ausnahmen nur von Staaten ratifiziert, welche die entsprechenden Verbote durch innerstaatliche Regelungen bereits eingeführt hatten. Deshalb ist es zu diesem Zeitpunkt noch zu keinen großen Fortschritten in der internationalen Sozialpolitik gekommen (Kaufmann 2003: 6-7).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung definiert das Konzept der drei Menschenrechts-Generationen und umreißt das Ziel der Arbeit, die historische Entwicklung sozialer Menschenrechte auf Basis von Franz-Xaver Kaufmann darzustellen.
2. Entstehung und Entwicklung wohlfahrtsstaatlicher Programmatik: Dieses Kapitel zeichnet die Ursprünge der internationalen Sozialpolitik nach, beginnend bei der Schweizer Fabrikgesetzgebung über die Gründung der IAO bis hin zur Atlantikcharta und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
3. Wandelnde Interpretation und Umsetzung sozialer Menschenrechte: Hier wird der Wandel der wsk-Rechte von vermeintlichen "Rechten zweiter Klasse" hin zu anerkannten Freiheitsrechten sowie die Konkretisierung der staatlichen Pflichtentrias erläutert.
4. Extraterritoriale Staatenpflichten und Verpflichtungen jenseits des Staates: Das Kapitel diskutiert, ob soziale Menschenrechte auch über nationale Grenzen hinaus gelten und welche menschenrechtlichen Verantwortlichkeiten transnational agierende Unternehmen tragen.
5. Fazit: Das Fazit fasst die zunehmende, aber noch lückenhafte Anerkennung sozialer Menschenrechte zusammen und verweist auf die kritische Spannung zwischen Sozialpolitik und ökonomischen Interessen im Globalisierungsprozess.
Schlüsselwörter
Soziale Menschenrechte, Wohlfahrtsstaat, Industrialisierung, wsk-Rechte, Internationale Arbeitsorganisation, Menschenrechts-Generationen, Globalisierung, Pflichtentrias, extraterritoriale Staatenpflichten, soziale Gerechtigkeit, Arbeitsschutz, Sozialpakt, Menschenrechts-Charta, transnationale Unternehmen, Atlantikcharta
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der historischen Entwicklung und der internationalen Etablierung sozialer Menschenrechte, auch bekannt als wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (wsk-Rechte).
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die zentralen Felder umfassen die Ursprünge wohlfahrtsstaatlicher Programmatik, die begriffliche Einordnung von Menschenrechts-Generationen, die Rolle internationaler Abkommen sowie die extraterritoriale Verantwortung von Staaten und Unternehmen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie soziale Menschenrechte historisch gewachsen sind, welche Meilensteine zu ihrer Anerkennung führten und wie sich ihre Interpretation und Umsetzung im Kontext globaler wirtschaftlicher Verflechtungen verändert hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Analyse historischer Dokumente und fachwissenschaftlicher Literatur, insbesondere unter Bezugnahme auf Franz-Xaver Kaufmann.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Genese sozialer Menschenrechte, die theoretische Neubewertung der wsk-Rechte und die Analyse von Staatenpflichten jenseits nationaler Grenzen unter Berücksichtigung nichtstaatlicher Akteure.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist maßgeblich durch Begriffe wie wsk-Rechte, internationale Sozialpolitik, Pflichtentrias, Globalisierung und soziale Gerechtigkeit geprägt.
Was bedeutet die "Pflichtentrias" in diesem Kontext?
Die Pflichtentrias beschreibt die dreifache Verpflichtung der Staaten gegenüber sozialen Menschenrechten: das Achten der Rechte, das Schützen vor Eingriffen Dritter und das aktive Gewährleisten durch staatliches Handeln.
Wie werden wirtschaftliche Interessen heute zu Menschenrechten ins Verhältnis gesetzt?
Der Autor weist auf eine kritische Spannung hin, bei der ökonomische Globalisierungsprozesse und freier Kapitalverkehr oft in Konkurrenz zum Ziel der sozialen Gerechtigkeit treten, wie es etwa im "Geist von Philadelphia" gefordert wurde.
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- Anonym (Autor:in), 2015, Internationalisierung sozialer Menschenrechte?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/354224