Die Finanztransaktionssteuer in der Europäischen Union. Eine Bestandsaufnahme im Jahr 2016


Bachelorarbeit, 2016

25 Seiten, Note: 3,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einführung

2. Die Finanztransaktionssteuer
2.1 Die Tobin-Steuer als Grundlage
2.2 EU-Finanztransaktionssteuer
2.2.1 Allgemeines Konzept einer Finanztransaktionssteuer
2.2.2 Spezielles Konzept für die Europäische Union
2.2.3 Die Chronologie der EU-Finanztransaktionssteuer
2.3 Die Finanztransaktionssteuer in anderen Staaten
2.3.1 Frankreich
2.3.2 Italien

3. Die Folgen für die Finanzmärkte
3.1 Die Chance des freien Kapitalverkehrs
3.2 Empirische Evidenz auf den Finanzmärkten
3.3 Der Effekt einer Finanztransaktionssteuer

4. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Anhang

Abstract

Die Finanztransaktionssteuer, erstmals vorgeschlagen von John Maynard Keynes, und weiter verfeinert von James Tobin, wurde entwickelt um Spekulation und die damit einhergehende Irrationalität der Finanzmärkte zu unterbinden. Sie war anfangs ausschließlich für Devisentransaktionen geplant und erst im Verlauf entwickelte sich die Idee zu einer allumfassenden Transaktionssteuer. Im Laufe der Jahre gab es nicht nur Theorien von James Tobin, sondern auch von anderen Ökonomen, die sich zum Thema Finanztransaktionssteuer geäußert haben. Dabei werden sowohl Vor- als auch mögliche Nachteile offen gelegt. Im Zuge der Finanzkrise hat sich auch die Europäische Union mit diesem Thema befasst und an einem Konzept gearbeitet, welches bestehende Probleme auf den Finanzmärkten und auch in der gesamten Finanzbranche beseitigen soll.

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Transaktionsvolumen auf den globalen Finanzmärkten.

Abbildung 2: Aktienkurse in Deutschland, Großbritannien und den USA

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Geschätztes Steueraufkommen im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit unter Berücksichtigung von Dänemark und Zypern

1. Einführung

Nicht erst seit der Finanzkrise 2008 diskutieren Ökonomen und Politiker über eine Besteuerung auf Finanztransaktionen. Bereits im Jahre 1936 hatte John Maynard Keynes die Idee gehabt, eine Verkehrssteuer auf den Aktienhandel einzuführen. Mit dem Ziel, kurzfristige Spekulation und eine ausufernde Volatilität einzudämmen. Diese Idee wurde von seinem Schüler, James Tobin, aufgefasst und weiter verfeinert. Während Keynes den Aktienmarkt besteuern wollte, bezieht sich Tobin‘s Steuer (1978) auf den Devisenmarkt. Primär ging es dabei um den Effekt auf den Finanzmärkten. Dass eine Finanztransaktionssteuer auch enorme Steuereinnahmen hervorbringen kann, war für die Befürworter der Devisentransaktionssteuer nur sekundär.

Im Zuge der Globalisierung stieg schon in den Jahren vor der Finanzkrise massiv das Handelsvolumen auf den Finanzmärkten an. Der Ursprüngliche Gedanke, dass die Finanzmärkte den internationalen Handel von Dienstleistungen und Gütern unterstützen, wurde immer mehr von Globalisierungs-Kritikern in Frage gestellt. In Wirklichkeit haben sich die Finanzmärkte immer mehr von der Realwirtschaft abgekoppelt und nur ein kleiner prozentualer Anteil dient dem internationalen Handel.

Diese Arbeit wird im Verlauf einen detaillierten Überblick über die Theorie einer Finanztransaktionssteuer geben und dabei, speziell auf die geplante Steuer der Europäischen Union, sowie den aktuellen Entwicklungen hier eingehen. Darüber hinaus wird ein Einblick gegeben in bereits bestehende Transaktionssteuern in verschiedenen Ländern und deren Erfahrungen. In der Folge werden Argumente gesammelt, die dafür und dagegen sprechen, insbesondere in Kapitel 3 über die Konsequenzen für die Finanzmärkte.

In den vergangenen Jahren gab es diverse Theorien, wie die Volatilität und Liquidität unter einer Finanztransaktionssteuer variieren. Dabei wird ein Überblick gegeben, über die gängigen Meinungen von Ökonomen. Zum Ende der Arbeit wird zusammengefasst, in wie Fern eine Finanztransaktionssteuer für die Europäische Union, die erwünschten Ziele erreichen kann und ob dies überhaupt möglich ist.

2. Die Finanztransaktionssteuer

2.1 Die Tobin-Steuer als Grundlage

Die ursprüngliche Idee einer Finanztransaktionssteuer (FTS) kam von John Maynard Keynes aus dem Jahr 1936. Für ihn war bereits damals das kurzfristige Verhalten auf den Finanzmärkten nicht rational und fundamental begründbar. Anders als bei langfristigen Investments, ist hier das Verhalten der anderen Marktteilnehmer entscheidend für die eigenen Handlungen. Nach Keynes, ist dies reinste Spekulation, in der es darum geht, besser zu sein als der andere.1

Im Jahr 1972 präsentierte James Tobin in seiner Janeway Lecture an der Universität Princton zum ersten Mal den Vorschlag einer FTS. Zwei Jahre später wurde der Vortrag auch publiziert.2 Zunächst wurde der Vorschlag nicht weiter beachtet. Erst im Jahr 1978 mit der Arbeit „ A Proposal for international Monetary Reform“ bekam seine Steuer größerer Beachtung.3

Als 1973 das Festkurssystem von Bretton Woods zusammengebrochen war4, gab es anschließend ein System mit flexiblen Wechselkursen. Dies trieb die Spekulation an und in den folgenden Jahren stiegen die Volatilität und das Volumen auf den Finanzmärkten. James Tobin wollte mit seiner gleichnamigen Devisensteuer „Sand in die Räder der internationalen Geldmärkte streuen“.5 Die Steuer hatte also primär die Absicht, kurzfristige Währungstransaktionen weitestgehend einzudämmen. Dieser Kurzfristhandel ist nämlich stärker für ein Ansteigen der Volatilität verantwortlich, als langfristige Investments, die zum Teil fundamental gerechtfertigt sind. Aufgrund des darauf folgenden niedrigeren Handelsvolumens und der niedrigeren Volatilität, hätten Zentralbanken mehr geldpolitischen Spielraum.

Für Tobin war das Steueraufkommen nur sekundär und als positiver Nebeneffekt zu vermerken. Jahre später, als die Tobin-Steuer im Zuge der Globalisierung der Finanzmärkte wieder öfter in der Öffentlichkeit genannt wurde, wurde sie von globalisierungskritischen Gruppierungen vereinnahmt. Das ursprüngliche Konzept, in welchem die Steuer fast ausschließlich dafür da war, die Kapitalmärkte zu stimulieren, wurde überworfen. Das primäre Ziel war es für diese Gruppierungen nun, Steuereinnahmen für zum Beispiel die Entwicklungshilfe zu verwenden. James Tobin hat sich in seinen letzten Lebensjahren mehr und mehr von dieser Idee entfernt, da sie seinem ursprünglichen Konzept nicht mehr entsprach.6

2.2 EU-Finanztransaktionssteuer

2.2.1 Allgemeines Konzept einer Finanztransaktionssteuer

Nach der Spekulationsblase 1987 gab es im Laufe der 1990er Jahre eine neue Debatte um die FTS.7 Anders als die ursprüngliche Tobin-Steuer, wurde nun die Aufmerksamkeit nicht nur auf Devisentransaktionen, sondern auf alle Finanztransaktionen wie der Handel mit Aktien, Rohstoffen und Derivaten gelegt. Eine allgemeine Steuer ist vor allem deshalb von Vorteil, da andere Markttypen nicht benachteiligt werden und der Steuersatz minimal angesetzt werden kann. Die Gründe der Befürworter waren vor allem die zum Teil exzessive Entwicklung auf den Finanzmärkten, die sich immer mehr von der Realwirtschaft entfernt hatten. Eine allgemeine FTS, für alle Finanzprodukte, soll das Ziel haben, diese Entwicklung zu beeinträchtigen.8

In der Historie existieren bereits Arten von Transaktionssteuern. So gibt es in Großbritannien eine Stempelsteuer, die nicht die Transaktion selbst, sondern die Registrierung des Eigentümerwechsels von Aktien besteuert. Der Steuersatz schwankte mit der Zeit zwischen 0,5% und 2%.9 Ebenfalls gab es zwischen 1984 und 1991 in Schweden eine Börsenumsatzsteuer, die den Kauf und Verkauf von Aktien mit jeweils 0,5% besteuerte. Beide Formen der Besteuerung hatten allerdings unterschiedliche (fiskalische) Erfolge. In Großbritannien konnten im Jahr 2006 Steuereinnahmen in Höhe von 5 Milliarden Euro erzielt werden, während es in Schweden größere Probleme gab. Die Gründe waren hier ein Ausweichen der Handelsplätze beziehungsweise ein starkes zurückgehen der Handelsvolumina. Prognostiziert wurden hier Steuereinnahmen in Höhe von 1,5 Milliarden SEK, während es allerdings nur 80 Millionen SEK per anno wurden.10 Es ist also bereits zu erkennen, dass eine Besteuerung auf den Finanzmärkten sehr unterschiedlich ausfallen kann und die Art und Form der Steuer entscheidend für den Erfolg ist.11

2.2.2 Spezielles Konzept für die Europäische Union

Die Europäische Kommission hatte einen Vorschlag für eine gemeinsame FTS unterbreitet, die alle 27 Mitgliedstaaten betraf. Die Steuer soll auf alle Finanzinstrumente, wie Aktien, Anleihen und Derivaten angewendet werden. Anders als bei der Tobin-Steuer, die für den Devisenhandel gedacht war, kann so Steuerarbitrage zwischen den verschiedenen Wertpapierformen verhindert werden.

Ein Grund war, dass die Finanzbranche sich an der Finanzkrise, deren Nachwirkungen zu dieser Zeit nach wie vor zu spüren waren, beteiligt. Zu diesem Zweck wurde auch über eine Finanzaktivitätssteuer (FAT)12 spekuliert. Ihr Ziel wäre es, Gewinne, Boni und Gehälter innerhalb der Finanzinstitute zu besteuern. Die Hälfte der Steuereinnahmen wäre direkt zum EU Haushalt geflossen. Das Problem war allerdings ein zu geringes Steueraufkommen und systematische Schwierigkeiten mit der Doppelbesteuerung, weswegen die Europäische Kommission sich frühzeitig für die FTS entschied.13

Anfang 2012 erhielt der Vorschlag auch Unterstützung vom Europäischen Parlament, allerdings keine klare Unterstützung der EU-Mitgliedsstaaten. Nur elf Staaten waren für die Einführung einer FTS, darunter Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, Polen, Slowenien, Slowakei, Griechenland und Estland. Die Gegner waren vor allem Großbritannien und Luxemburg. Der Finanzsektor der beiden Länder hat nämlich einen bedeutenden Anteil am inländischen BIP.14 Innerhalb der Europäischen Union gibt es mehrere Staaten wie Frankreich oder Italien, die eine FTS erheben. Allerdings wird diese jeweils in unterschiedlicher Form erhoben. Das hat zur Folge, dass der freie Kapitalverkehr belastet wird und es zu Verzerrung auf den europäischen Finanzmärkten kommt. Eine gemeinsame FTS in sämtlichen EU- Staaten würde dieses Problem beheben und den Kapitalverkehr stabilisieren und harmonisieren.15

Bei der Besteuerung werden immer beide Transaktionspartner berücksichtigt. Vorausgesetzt beide sind steuerpflichtig. Ist nur einer davon steuerpflichtig, trägt der andere Transaktionspartner die gesamte Steuerlast. Es ist also für den einen Vertragspartner, der innerhalb Steuerzone beheimatet ist, von Vorteil, den jeweiligen Geschäftspartner dazu zu bringen, sich in der Steuerzone registrieren zu lassen.

Die Europäische Kommission hatte vorgeschlagen, Aktien und Anleihen mit 0,1% für die jeweiligen Käufer und Verkäufer zu besteuern, Derivate dagegen mit 0,01%. Als Steuerbasis wird bei Aktien und Anleihen der Transaktionspreis herangezogen, bei Derivaten der Nominalwert. Das hat zur Folge, dass die Steuerlast bei Derivaten ansteigt, wenn der Hebel höher gesetzt wird. Somit liegt der Anreiz für Händler darin, zumindest im Kurzfristhandel, den Hebel niedrig zu halten.16

Steuervermeidung ist durch ein Sitzland- und Ausgabeprinzip begrenzt. Das Sitzlandprinzip besagt, dass sämtliche Transaktionen, die innerhalb der betroffenen Staaten vollzogen wurden, besteuert werden. Mit dem Ausgabeprinzip wird dafür gesorgt, dass alle Finanzinstrumente besteuert werden, die innerhalb der Steuerzone ausgegeben werden. Das bedeutet, dass Finanzunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, außerhalb der Steuerzone besteuert werden und dabei innerhalb mit einem extern emittierten Finanzprodukt handeln. Das Sitzlandprinzip sagt darüber hinaus aus, dass ein Finanzunternehmen, welches Zahlungsprobleme besitzt, von dem jeweiligen Sitzlandstaat, gerettet werden kann.17

Ausgenommen von der Steuer sind alltägliche Bankgeschäfte im Privatkundenbereich wie Sicht- oder Spareinlagen. Ebenfalls nicht besteuert werden Kreditaufnahmen durch Privathaushalte, Unternehmen und Staaten, genauso wie die Emission von Wertpapieren.18

Die Europäische Kommission schätzt, dass das Steueraufkommen circa 57,1 Milliarden Euro betragen dürfte.19 Allerdings wurden bei diesen Schätzungen alle 27 EU-Mitgliedsstaaten berücksichtigt. Im Jahr 2013 gab es neue Schätzungen, diesmal mit diesen 11 Staaten, die zugestimmt haben. Die Folgende Tabelle zeigt das geschätzte Steueraufkommen im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit. Beachtet wurden hierbei auch Dänemark und Zypern. Als Hilfe wurden bei diesen Schätzungen 3 Umlageschlüssel verwendet. Die EU verwendete das BIP der Staaten im Jahr 2011, Schäfer und Karl (2012) verwendeten als Schlüssel die Gewinne und Gehälter im Finanzsektor und die Aktiva der Finanzindustrie in der EU:20

Quelle: Schäfer und Karl (2012), Europäische Kommission (2013b), Schäfer (2013)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Geschätztes Steueraufkommen im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit unter Berücksichtigung von Dänemark und Zypern

Es wird ebenfalls davon ausgegangen, dass das Transaktionsvolumen stark zurückgeht. Bei gewöhnlichen Aktien und Anleihen um bis zu 15%, bei Futures und Derivaten sogar bis zu 75%. Ein Grund ist dabei die ursprüngliche Natur von Derivaten. Denn anders als bei anderen Wertpapieren, werden Derivate nicht verkauft, sondern neutralisiert beziehungsweise „glattgestellt“. Dieses „Glattstellen“ lässt das Handelsvolumen sogar noch ansteigen und das Steueraufkommen weiter wachsen. Ein weiterer gewichtiger Grund ist, dass Finanzgeschäfte mit sehr geringen Margen, vor allem im Hochfrequenzhandel unrentabel werden.21

Mit der EU-Finanztransaktionssteuer hatte die Europäische Kommission auch vor allem ein Ziel, nämlich die soziale Gerechtigkeit und Stabilität zu gewährleisten.22 Eine solche Steuer würde in der Europäischen Union einer wachsenden Vermögensdiskrepanz entgegenwirken und die steigenden Einkommen der Akteure innerhalb der Finanzbranche zurückhalten. Einer der Auslöser für die Idee einer FTS war auch die Finanzkrise, beginnend im Jahr 2007. Der Finanzsektor sollte als Verursacher unter anderem die Kosten begleichen und die Ausgaben der einzelnen Staaten reduzieren.

2.2.3 Die Chronologie der EU-Finanztransaktionssteuer

Den ersten Vorschlag einer FTS hat die Europäische Kommission am 28.9.2011 vorgeschlagen mit drei grundlegenden Zielen. Zum einen soll die Wettbewerbsverzerrung vermieden werden, die sich durch die nationalen Ansätze einer FTS hervorgetan haben. Des Weiteren soll die Steuer einen entscheidenden Beitrag zur Krisenvermeidung leisten und Transaktionen, die keine Ergänzung zur Realwirtschaft sind, vermieden werden.23

Anschließend kam es bis Mitte 2012 zu keiner Einigung auf Ratsebene über den Vorschlag. Damals wurde schon erkennbar, dass eine Einstimmigkeit in absehbarer Zukunft kaum möglich sein wird.24 Einige Mitgliedsstaaten in der EU äußersten dagegen Bereitschaft, sich mit diesem Vorschlag auseinanderzusetzen. Bis Ende Oktober 2012 hatte die EU-Kommission Anträge von elf Staaten (G-11) entgegengenommen und eine verstärkte Zusammenarbeit genehmigt.

Im Januar 2013 verabschiedete auch der EU-Rat den Vorschlag. Am 14. Februar 2013 gab es einen überarbeiteten Vorschlag, inklusive einer Folgenabschätzung. Hier wurden dann wesentliche Grundsätze festgelegt, wie die Erschwerung der Steuerverlagerung und Vermeidung des Steuermissbrauchs.25 Bis Anfang 2015 gab es weiterhin keine Einigung, weshalb die G-11 beschlossen haben, die weiterführenden Diskussionen auf EU-28 Niveau zu heben.

Anfang Dezember 2015 haben diese 11 Staaten den Grundprinzipien zugestimmt.26 Trotz alle dem, gibt es nach wie vor keine Umsetzung einer FTS, so dass die Diskussionen im Jahr 2016 weiter fortgeführt werden.27

2.3 Die Finanztransaktionssteuer in anderen Staaten

2.3.1 Frankreich

Die FTS in Frankreich wurde am 1. August 2012 eingeführt und besitzt als Grundlage drei Komponenten. Zum einen sollen die Aktien der größten französischen, börsennotierten Unternehmen besteuert werden, die eine Marktkapitalisierung von über 1 Milliarde Euro aufweisen können. Ebenfalls besteuert werden stornierte Aufträge im Hochfrequenzhandel. Das bedeutet, die Steuer tritt dann in Kraft, wenn die stornierten Aufträge 80% von allen Aufträgen insgesamt überschreitet. Besteuert werden auch ungedeckte Credit Default Swaps auf Staatsanleihen. Von der Steuer betroffen sind alle Unternehmen mit Sitz in Frankreich. Der Steuersatz auf Aktien beträgt 0,2% und wurde noch im August 2012 von 0,1% angehoben. Für ungedeckte Credit Default Swaps und stornierte Aufträge im Hochfrequenzhandel liegt der Steuersatz bei 0,01%.

Ausgenommen von der Steuer sind Repos, Reverse Repos, Leihgeschäfte, Wertpapierleihe und diverse Finanztransaktionen von Finanzmarktinfrastrukturen. Ebenfalls von der Steuer befreit sind Primärmarktgeschäfte (Emissionen). So soll ein liquider Markt mit geringer Volatilität und ein ordnungsgemäßes Funktionieren des Marktes gewährleistet werden.28

2.3.2 Italien

Die FTS in Italien kam 1 Jahr nach der französischen FTS. Auch hier gibt es drei Grundprinzipien bei der Bemessungsgrundlage. Besteuert werden Aktien und andere Finanzinstrumente, wie zum Beispiel auch American Depository Receipts (ADR`s), die von in Italien ansässigen Unternehmen ausgegeben werden. Hier liegt der Steuersatz auf multilateralen Handelssystemen und auf geregelten Märkten bei 0,12% und wurde im Jahr 2013 auf 0,1% abgesenkt. Auf anderen Finanztransaktionen liegt der Steuersatz bei 0,22%, nachdem es auch hier 2013 eine Absenkung auf 0,2% gab. Ebenfalls der Besteuerung unterworfen sind Derivate wie Futures, Optionen, Zertifikaten und auch Credit Default Swaps. Ähnlich wie in Frankreich wird auch eine Stimulation des Hochfrequenzhandels angestrebt. Dabei wird die Steuer auf den Wert der stornierten oder geänderten Aufträge angewendet und darf dabei nicht 60% der eingereichten Aufträge an einem Handelstag übersteigen. Die Steuerrate hier liegt bei 0,02%.

Die Steuerlast beim Handel von Aktien, trägt nur der Käufer, während bei Derivaten beide Transaktionspartner die Steuerlast tragen. Die Steuereinnahmen beliefen sich im Jahr 2013 auf circa 1 Milliarde Euro.29

3. Die Folgen für die Finanzmärkte

3.1 Die Chance des freien Kapitalverkehrs

Neben der Debatte um eine Besteuerung von Finanztransaktionen dürfen die positiven Wirkungen offener Finanzmärkte und freiem Kapitalverkehr nicht außer Acht gelassen werden.

So sorgen freie Finanzmärkte dafür, dass Kapital international transferiert werden kann und dort verwendet werden kann, wo Investitionen am produktivsten und profitabelsten sind. In den Ländern, wo inländische Ersparnisse nicht ausreichend sind, können diese wichtigen Kapitalimporte Investitionsprojekte finanzieren. Besonders stark bemerkbar macht sich das in Entwicklungsländern, da hier die Kapitalströme aus dem Ausland (foreign direct investments) enorm wichtig sind um Investitionen zu realisieren und Wachstum zu generieren. Hier sind die inländischen Finanzsysteme oft unterentwickelt30 und den dortigen Unternehmen gibt es so die Möglichkeit einen Zugang zum Weltkapitalmarkt zu bekommen. Diese internationale Kapitalmobilität führt zu Wettbewerbsdruck und kann so zu Reformen führen, die die inländischen Finanzsysteme effektiver werden lassen. Der Finanzsektor spielt eine enorme Rolle und ist Voraussetzung für Wirtschaftswachstum.31 Grundlegend gibt es zwei Ursachen für wirtschaftlichen Fortschritt. Zum einen Kapitalakkumulation32 und zum anderen Produktinnovation und Modernisierung von Produktionsprozessen.33 Des Weiteren hat der Finanzsektor die Aufgabe, Transaktions- und Informationskosten zu senken, um ebenfalls höhere Investitionen in die Realwirtschaft zu forcieren.

Von Vorteil sind mobile Kapitalmärkte auch für Anleger, die ihre Portfolios aufbessern und diversifizieren können, um so das Risiko zu reduzieren und die Profite zu maximieren.34

3.2 Empirische Evidenz auf den Finanzmärkten

In den letzten Jahren konnten im Zusammenhang mit dem Marktvolumen und der Volatilität auf den internationalen Finanzmärkten einige Beobachtungen gemacht werden. Viele dieser Beobachtungen dienten schon frühzeitig als Grundlage für eine Einführung einer FTS.35 Besonders stark hervorzuheben ist das Volumen der Finanztransaktionen:

Abbildung 1: Transaktionsvolumen auf den globalen Finanzmärkten; WIFO

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Dieses ist war vor der Finanzkrise 73,5-mal höher als das Welt-BIP. Allerdings ist das Volumen auf Devisen-, Aktien- und Anleihenmärkte in den vergangenen 25 Jahren nahezu gleichmäßig mit dem Welt-BIP gestiegen. Einzig der Handel mit Derivaten, wie Futures und Optionen hat in diesem Zeitraum enorm zugenommen und war 2007 42,1-mal so hoch wie das Welt-BIP.36

Im Zuge der Digitalisierung wurde der Börsenhandel immer mehr von computergestützten Systemen betrieben. Diese technischen Handelssysteme tragen massiv zum Anstieg des Marktvolumens bei. Vor allem die verbesserte Spekulationssoftware mit den immer höheren Internetgeschwindigkeiten sorgt dafür, dass technische Informationen auf sämtlichen Zeitebenen verarbeitet werden können.37 Das Problem hierbei ist, dass technische Handelssysteme sich nicht auf Fundamentaldaten berufen. Dies stört das Finanzmarktgleichgewicht, da technische Indikatoren oft langfristige Trends verstärken. Solche langfristigen Trends (Bull- oder Bear Market) sind vor allem in den letzten 25 Jahren stark ausgeprägt gewesen (siehe Abbildung 2).

Aufgrund diverser technischer Indikatoren und Hilfsmittel, gibt es mehr Handelsmöglichkeiten. Das führt automatisch zu mehr Transaktionen und somit eben zu dieser höheren Volatilität und einer stärkeren Abweichung von den realwirtschaftlichen Gleichgewichtskursen. Würden Handelsentscheidungen mehrheitlich fundamental getroffen werden, gäbe es weniger Trader und Spekulanten mit differenzierten Preiserwartungen.38

Abbildung 2: Aktienkurse in Deutschland, Großbritannien und den USA; Yahoo Finance

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Da die Realkapitalbildung der Unternehmen in den 1960er und 1970er Jahren noch schneller Anstieg als die Aktienkurse, waren diese noch meist unterbewertet. Dies änderte sich jedoch in den 1980er und 1990er Jahren. Die Marktkapitalisierung stieg wesentlich signifikanter als der Netto-Gesamtwert der Unternehmen, was dazu führte, dass es 1987 erstmals in der Nachkriegszeit zu einem massiven Kursverfall kam.39 Nach einem weiteren Bull Market und der „New Economy“ kam es zwischen 2000 und 2003 erneut zu einem Ausverkauf am Aktienmarkt.40

Neben Aktienkursen, sind vor allem auch Wechselkurse und Rohstoffpreise betroffen, deren Preise einen großen Einfluss auf die Weltwirtschaft haben. Zum einen führt eine starke Volatilität, also eben diese technischen Effekte zu stark abweichenden Vermögenswerten, die wiederum Investitionen und Konsum stimulieren. Zum Beispiel bekommen Privatpersonen Probleme, die in gewissen Vermögenswerte wie Rentenfonds oder Collegefonds investiert haben und vor allem durch „Bear Markets“ mangelhafte Renditen generieren. Des Weiteren werden Bilanzen während der beiden Marktphasen, vor allem von Versicherungen, Banken und Hedge Fonds verfälscht, sowie Erlöse im Welthandel umverteilt. Hier vor allem der Handel mit Rohstoffen.

Es lässt sich also zusammenfassen, dass die Liquidität und Preisvolatilität sehr stark von den Neuerungen des Wertpapierhandels beeinflusst werden. Vor allem durch die Verwendung technischer Hilfsmittel, wie automatisierte Handelssysteme und den technischen Indikatoren. Diese ausufernde Volatilität führt vor allem außerhalb des Finanzsektors zu Problemen und wurde in gewissen Punkten auf die Realwirtschaft und zum Teil sogar auf Privatpersonen übertragen.41

3.3 Der Effekt einer Finanztransaktionssteuer

Über die Konsequenzen einer FTS auf den europäischen Finanzmärkten gibt es verschiedene Ansichten. Die ursprüngliche Idee besteht darin, Finanztransaktionen mit höheren Kosten zu belasten, um das immer weiter ansteigende Handelsvolumen und Kursvolatilität zu senken. Trades mit geringer Marge werden so unterbunden. Allen voran ist hier der Hochfrequenzhandel betroffen. Das Problem hierbei ist, dass nicht nur die unbrauchbaren Trades besteuert werden, sondern alle Transaktionen. Es gibt also keine gezielte Lenkungswirkung.42

Anders als viele globalisierungskritische Organisationen glauben, bringt Spekulation gewisse Vorteile. Sie führt vor allem dazu, einen gleichgewichtigen Kurs zu ermitteln und die Kursvolatilität, durch eine hohe Liquidität zu minimieren. Eine FTS hätte die Absicht, die Transaktionen und Marktliquidität zu senken. Damit wird also der Vorteil von Spekulation beseitigt. Die Folgen wären neben einem Rückgang der Informationseffizienz, vor allem eine steigende Kursvolatilität und daraus resultierend würden einige wenige Finanzmarktakteure und deren Handelsentscheidungen an Einfluss für die Kursbestimmung gewinnen.43

Besonders risikobehaftete Trades mit hohen Gewinnmargen werden durch eine FTS allerdings nicht belastet. Diese Trades führen aber gerade zu Turbulenzen auf den Finanzmärkten. Verstärkt werden Turbulenzen außerdem noch von mangelnder Transparenz bei einigen Finanzprodukten und dem „Herdenverhalten“ bei Bull beziehungsweise Bear Markets. Das Argument, dass eine FTS möglicherweise die „Blasenbildung“ und eben diese irrationale Übertreibung auf den Finanzmärkten verhindert, gilt auch nur bedingt. Die Subprimekrise im Jahr 2007 wurde eben vor allem durch den Immobiliensektor hervorgerufen und dieser würde nicht von einer Besteuerung unterworfen werden.

Des Weiteren muss von verschiedenen Annahmen ausgegangen werden, die die europäischen Finanzmärkte betreffen. Es wird damit gerechnet, dass Finanzinstitute die Steuerlast beim Handel mit ihren Kunden nur bedingt tragen und zumindest ein Teil der Kosten an ihre Kunden weiter geben.44 Ebenso ist davon auszugehen, dass die Kapitalkosten insgesamt steigen werden und dadurch die Gefahr besteht, dass Unternehmen weniger investieren. Negativ durch eine FTS beeinflusst wird auch der Wert von sämtlichen Wertpapieren, da sowohl Privatanleger als auch institutionelle Händler ihre Anlageentscheidungen überdenken und abändern werden.45 Für Privatanleger hätte eine FTS also ebenso negative Konsequenzen. Der Grund hierbei ist allerdings nicht die Besteuerung auf kurzfristigem Handel und einem höheren Hebel auf Wertpapiere, sondern ein Kaskadeneffekt. Investmentfonds werden beim Kauf von Aktien genau so der Steuer unterworfen, wie die restlichen Anleger. Das bedeutet, dass Privatanleger beim Kauf eines Fonds, nicht nur einmal Steuern zahlen, sondern auch die Kosten des Investmentfonds tragen werden.

Eine unterschiedliche Besteuerung der Finanzprodukte wäre allerdings auch nicht hilfreich, da das die Finanzmärkte zu sehr beeinflussen würde und es zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Ebenso zu beachten sind hohe Verwaltungs- und Bürokratiekosten, da die schwierige rechtliche Konstruktion durch das Sitzlandprinzip und die gesamtschuldnerischer Haftung zu einem erhöhten Aufwand führen dürfte.

Ein Risiko, welches mitunter große Bedeutung haben kann, sind spezielle Nachteile im internationalen Wettbewerb. Es besteht die Annahme, dass Finanzstandorte wie Frankfurt am Main und Paris einen Nachteil erhalten werden gegenüber Shanghai, New York City oder auch gegenüber London. Das Sitzlandprinzip der Europäischen Kommission ist zwar in der Theorie eine Lösung des Problems und eine Abwanderung der Finanzbranche aus der Europäischen Union könnte dadurch größtenteils verhindert werden. Allerdings ist die Gesamtschuldnerische Haftung ein Problem für europäische Unternehmen, wenn die Transaktionspartner nicht innerhalb der Europäischen Union ihren Sitz haben.46

4. Zusammenfassung

Die vorliegende Arbeit gibt einen Überblick über die Entstehung, die Entwicklung, die Wirksamkeit und den möglichen Risiken einer FTS. Die Anfänge lieferte James Tobin mit seiner Devisentransaktionssteuer. Sein Anliegen zu diesem Zeitpunkt war jedoch noch ein völlig anderes als Jahrzehnte später. Tobin hatte nur die Absicht, die Volatilität der freien Wechselkurse zu stabilisieren, während ihm die fiskalischen Wirkungen durch Steuereinnahmen nur sekundär waren. In den Folgejahren wurde es ruhiger um die FTS, bis es in den 1990er Jahren eine erneute Debatte gab. Die Befürworter waren hier vor allem globalisierungskritische Organisationen, die in der Finanzbranche einen Schuldigen sahen für globale Missstände.

Nach den großen Finanzmarktturbulenzen der Dotcom-Blase und der Finanzkrise, hatte die Europäische Kommission im Jahr 2011 nun den Vorschlag einer länderübergreifenden, allumfassenden FTS unterbreitet. Diese Steuer hat das Ziel, die nach wie vor spürbaren Konsequenzen der Finanzkrise zu beseitigen und neuen, potenziellen größeren Finanzmarktturbulenzen vorzubeugen. Darüber hinaus hatte die Europäische Kommission die Absicht, die schon bestehenden nationalen FTS zu beseitigen und durch diese harmonisierte Form mehr Stabilität zu gewährleisten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Binnenmärkte zwischen den EU-Staaten Wettbewerbsverzerrungen unterliegen.

Neben den rechtlichen und fiskalischen Zielen für eine Einführung einer FTS, hatte die Europäische Kommission auch einen Markttechnischen Grund. Hauptsächlich sollen Transaktionen verhindert werden, die der Effizienz der Finanzmärkte keinen Vorteil verschaffen und der Realwirtschaft nicht fördern. Vor allem diesen Aspekt haben Ökonomen in den letzten Jahren untersucht, mit dem Ergebnis, dass eine Stabilisierung und Verminderung der Kursvolatilität nur bedingt zutreffend ist. Vor allem die Annahme einer zurückgehenden Marktliquidität wird als Grund genannt für eine eher destabilisierende Wirkung auf den Finanzmärkten. Trotz der Risiken für die Finanzmärkte, ist die Europäische Union mit den 11 Staaten bereit eine FTS einzuführen. Anders als bei James Tobin, ist aus den konkreten Vorschlägen herauszulesen, dass die fiskalischen Konsequenzen und vor allem die enormen Steuereinnahmen eine wesentlich höhere Gewichtung einnehmen, als die ursprüngliche Idee von Tobin.

Obwohl der ausgearbeitete Vorschlag seit Ende 2015 die vollständige Akzeptanz bei den 11 Befürworter-Staaten erreicht hat und in der Theorie bereit wäre für eine Einführung, gibt es im Jahr 2016 keine Fortschritte und keine konkrete terminliche Bekanntgabe.

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Anhang

A: Kapitel 2.2.1

Geschätzte Einnahmen aus einer Finanztransaktionssteuer in der Weltwirtschaft, WIFO:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

B: Kapitel 2.2.2

Betroffenheit der Anlagearten durch die EU-Finanztransaktionssteuer; Deutsche Bundesbank (2013a), Schäfer:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

[...]


1 Vgl. Keynes „The General Theory of Employment, Interest and Money“ , Kapitel 12

2 Vgl. Tobin (1974), The New Economics One Decade Older, S. 88-92

3 Vgl. Haberer (2006), S. 4-5

4 Vgl. Williamson (1985), On the System in Bretton Woods, S. 74-79

5 Vgl. Tobin (1978) A Proposal for International Monetary Reform, S. 153-159

6 Vgl. Der Spiegel (2001), Interview mit James Tobin

7 Vgl. Haq, M., Kaul, I., Grunberg, I. (1996)

8 Vgl. Schulmeister (2009), S. 2

9 Vgl. Wrobel (1996)

10 Vgl. Campbell, Froot (1994), S. 288f.

11 Vgl. Paul, Neumann (2011), S. 22

12 Vgl. Europäische Kommission (2010), Taxation of the financial sector

13 Vgl. Europäische Kommission (2011), S. 2f

14 Siehe High-level Expert Group on reforming the structure of the EU banking sector, Oktober 2012

15 Vgl. Schäfer, Dorothea (2013)

16 Vgl. Europäische Kommission (2013), S. 27-28

17 Vgl. Europäische Kommission (2013), S. 5-6

18 Vgl. Europäische Kommission (2013), S. 18f.

19 Vgl. Europäische Kommission (2011), S.12

20 Vgl. Schäfer, Dorothea (2013)

21 Vgl. Schäfer und Karl (2012)

22 Vgl. Europäische Kommission (2013), S.2

23 Vgl. Europäische Kommission (2011)

24 Vgl. Europäische Kommission (2013), S. 2f.

25 Vgl. Europäische Kommission (2013), S. 5-6

26 Vgl. Council of the European Union, Economic and Financial Affairs (Dezember 2015)

27 Vgl. Hemmelgarn, Nicodème, Tasnadi, Vernote (2016), S. 6f.

28 Vgl. Hemmelgarn, Nicodème, Tasnadi, Vernote (2016) S.19f.

29 Vgl. ebenda S. 21f.

30 Vgl. Klein und Olivei (1999)

31 Vgl. Levine (1997)

32 Vgl. Romer (1986)

33 Vgl. Romer (1990)

34 Vgl. Buch, Claudia M.; Heinrich, Ralph P.; Pierdzioch, Christian (2001), S. 10f.

35 Siehe Keynes (1936), Tobin (1974), Spahn (2002)

36 Vgl. Schulmeister (2009), S. 6

37 Vgl. Schulmeister (2009c)

38 Vgl. Schulmeister (2009), S. 7-8

39 Der Dow Jones verlor am 19. Oktober 1987 22,6% an einem Handelstag

40 Vgl. Stahl, Markus; Conrad, Christian A. (2000)

41 Vgl. Schulmeister, Schratzenstaller, Picek (2008); Schulmeister (2009a,2009e)

42 Vgl. Kronberger Kreis (2011), S. 33

43 Vgl. Habermeier, Kirilenko (2001)

44 Vgl. Mertins (2012), S.3

45 Vgl. Europäische Kommission (2011), S. 8

46 Vgl. Mertins (2012), S.5

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Die Finanztransaktionssteuer in der Europäischen Union. Eine Bestandsaufnahme im Jahr 2016
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  (Monetäre Makroökonomik)
Note
3,0
Autor
Jahr
2016
Seiten
25
Katalognummer
V354491
ISBN (eBook)
9783668407329
ISBN (Buch)
9783668407336
Dateigröße
1049 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Finanztransaktionssteuer
Arbeit zitieren
Felix Bäcker (Autor:in), 2016, Die Finanztransaktionssteuer in der Europäischen Union. Eine Bestandsaufnahme im Jahr 2016, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/354491

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