Other Comprehensive Income im Abschluss der International Financial Reporting Standards. Entstehung, Bedeutung, Ziele


Seminararbeit, 2016

21 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
1.1. Einführung
1.2. Gang der Arbeit

2. Die Gesamtergebnisrechnung nach IFRS
2.1. Definition
2.2 Entstehung des Other Comprehensive Income (OCI)
2.3. Veränderung der Neubewertungsrücklage
2.4. Neubewertungen von leistungsorientierten Versorgungsplänen
2.5. Gewinne und Verluste eines ausländischen Geschäftsbetriebs
2.6. Neubewertung von available-for-sale Vermögenswerten
2.7. Effektive Gewinne und Verluste aus Sicherungsinstrumenten
2.8. Ausweis des OCI
2.9. Praktische Bedeutung des OCI
2.10. Identifizierung von Werttreibern im OCI

3. Kritische Analyse
3.1. Einführung Entwurf Diskussionspapier ED/2015/3
3.2. Kritik im Rahmen des Diskussionspapiers ED/2015/3
3.3. Kritische Stellungnahme

4. Fazit

Literaturverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Häufigkeit der Erfassung von OCI- Komponenten.

1. Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit

1.1. Einführung

Im Zuge der zunehmenden Globalisierung der Weltmärkte seit den 1990er Jahren richten sich Unternehmen verstärkt international aus. Ein erhöhter Kapitalbedarf wird dabei vermehrt über internationale Finanzmärkte ausgeglichen. Da die unterschiedlichen Rechnungslegungssysteme der einzelnen Länder einen weltweiten Unternehmensvergleich als unmöglich gestalten, ist die Berichterstattung international zu vereinheitlichen.[1] Durch die Entwicklung hochwertiger Rechnungslegungsstandards, den sogenannten International Financial Reporting Standards (IFRS), soll auf die Konvergenz weltweit unterschiedlicher Rechnungslegungssysteme hingewirkt werden.[2] Der Übergang nationaler Rechnungslegungssysteme auf die internationalen Rechnungslegungsstandards wird in IFRS 1 geregelt.[3]

Mit der Übernahme und Anwendung dieser Standards wird das Ziel verfolgt „Finanzinformationen zu harmonisieren, um einen hohen Grad an Transparenz und Vergleichbarkeit der Abschlüsse und damit eine effiziente Funktionsweise des Kapitalmarkts in der Gemeinschaft und im Binnenmarkt sicherzustellen.“[4]

Im Mittelpunkt des Ergebnisausweises nach IFRS steht hierbei die Gewinn- und Verlustrechnung. Sie ist zugleich ein Pflichtbestandteil der externen Finanzberichterstattung. Allerdings beschränken sich die IFRS nicht nur auf die GuV. Neben den erfolgswirksam verbuchten Aufwendungen und Erträgen werden bestimmte Ergebniskomponente erfolgsneutral als so genanntes Other Comprehensive Income (OCI) ausgewiesen.[5]

Diese Trennung des Ergebnisses ist seit jeher umstritten. Es wird die fehlende konzeptionelle Basis bei der Zuteilung von Aufwendung und Erträgen auf die GuV und das OCI bemängelt. Auch die wenig konsistente Folgebehandlung der im OCI erfassten Beträge steht in der Kritik.[6]

1.2. Gang der Arbeit

Ziel dieser Arbeit ist es die Entstehung und Bedeutung erfolgsneutraler Erträge und Aufwendungen im IFRS Abschluss darzustellen und kritisch zu diskutieren. Dabei wird vorerst auf die Definition und Entstehung des Other Comprehensive Income eingegangen. Im Anschluss erfolgt eine Darstellung der einzelnen Bestandteile des OCI nach IFRS. Hierfür bilden die aktuellen Rechnungslegungsstandards die Grundlage.

Gegen Ende des zweiten Kapitels wird zunächst der Ausweis des OCI erläutert und seine praktische Bedeutung betrachtet. Dazu wird das sonstige Ergebnis von DAX & MDAX Unternehmen der Jahre 2009-2013 ins Verhältnis zum Gesamtergebnis gesetzt. Neben der Ermittlung des prozentualen Anteils des OCI am Gesamtergebnis werden im Weiteren die einzelnen Werttreiber des OCI identifiziert.

Kapitel 3 widmet sich abschließend der kritischen Analyse des OCI- Konzepts. Hierbei wird speziell auf die Kritik im Rahmen des Diskussionspapiers ED/2015/3 eingegangen.

2. Die Gesamtergebnisrechnung nach IFRS

2.1. Definition

Der nach IFRS ausgewiesene Gewinn gilt als ein wesentlicher Performanceindikator. Konzeptionell wird er dem dirty surplus concept zugeordnet d.h., dass bestimmte Erfolgskomponenten direkt im Eigenkapital zu erfassen sind.[7]

Das ausgewiesene Gesamtergebnis ist die Veränderung des Eigenkapitals in einer Periode und umfasst neben Gewinn und Verlust auch das sonstige Ergebnis, es ist nach IAS 1.7 folgendermaßen definiert: „Das sonstige Ergebnis umfasst Ertrags- und Aufwandsposten (einschließlich Umgliederungsbeträge), die nach anderen IFRS nicht im Gewinn oder Verlust erfasst werden dürfen oder müssen.“

Es handelt sich demnach um erfolgsneutrale Wertveränderungen, welche direkt im Eigenkapital erfasst werden.[8]

Nicht zuletzt getrieben durch die zunehmende Fair-Value-Bewertung im Rahmen der IFRS steigt die Bedeutung des OCI-Konzeptes an.[9]

Wodurch erfolgsneutrale Positionen entstehen wird im anschließenden Kapitel im Einzelnen geklärt. Vorerst allerdings wird knapp auf die Entstehung des OCI-Konzeptes eingegangen.

2.2 Entstehung des Other Comprehensive Income (OCI)

Die Vorschriften zum Ausweis des OCI wurden erstmals 1997 innerhalb der US-GAAP durch SFAS 130 eingeführt. Ziel war es, einerseits die Investoren über bestimmte Wertveränderungen zu informieren und andererseits, keine Volatilität im Jahresergebnis zu verursachen. Der Ausweis des sonstigen Ergebnisses ergab sich nach IAS 1.96 (b), hiernach waren alle Veränderungen welche auf das sonstige Ergebnis zurückzuführen sind, lediglich innerhalb der Eigenkapitalveränderungsrechnung gesondert auszuweisen.[10]

Hierzu kommt, dass die 2007 revidierte Fassung des IAS für die ab dem 01.01.2009 beginnende Geschäftsjahre eine umfassende Veränderung im Zusammenhang mit dem Ergebnisausweis enthält. Die GuV ist nunmehr als Teil der Gesamtergebnisrechnung zu betrachten und nicht mehr als eigenständiges Abschlusselement zu sehen.[11] Das Gesamtergebnis der IFRS ergibt sich aus zwei Teilkomponenten: Aus dem Periodenerfolg (GuV) sowie aus dem sonstigen Ergebnis (OCI). Das Ergebnis der GuV besteht aus den realisierten Aufwendungen und Erträgen der Periode während die other comprehensive income erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst werden.[12]

2.3. Veränderung der Neubewertungsrücklage

Ein Bestandteil des OCI ergibt sich nach IAS 1.7 aus der Neubewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen. Ist wahrscheinlich, dass aus dem Vermögenswert ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen für das Unternehmen entsteht und die Anschaffungs- und Herstellungskosten verlässlich bewertet werden können, ist eine Sachanlage nach IAS 16.7 bzw. ein immatrieller Vermögensgegensstand nach IAS 38.21 anzusetzen. Diese Erstbewertung erfolgt nach IAS 16.15 bzw. IAS 38.24 zu Anschaffungs oder Herstellungskosten.

Bei der Folgebewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen besteht nach IAS 16.29 bzw. IAS 38.72 ein Wahlrecht zwischen dem Anschaffungskostenmodell und dem Neubewertungsmodell. Im Rahmen des Anschaffungskostenmodells werden nach IAS 16.30 die Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen angesetzt.

Anstatt zu fortgeführten Anschaffungskosten können die Sachanlagen nach IAS 16.31 ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der beizulegende Zeitwert verlässlich bestimmt werden kann. Nach diesem Modell ist der Vermögenswert nach IAS 16.31 zu einem Neubewertungsbetrag anzusetzen, welcher dem beizulegenden Zeitwert am Tage der Neubewertung abzüglich nachfolgender planmäßiger Abschreibungen und nachfolgender Wertminderungen entspricht.

Erhöht eine solche Neubewertung den Buchwert des Vermögensgegenstandes ist die Wertsteigerung nach IAS 16.39 im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Diese Beträge werden im Eigenkapital unter der Position Neubewertungsrücklage kumuliert.

Im Falle einer Verminderung des Buchwerts fordert IAS 16.40 in erster Linie eine Verringerung der Neubewertungsrücklage und eine Erfassung im sonstigen Ergebnis.

Übersteigt die Verringerung des Buchwerts den Betrag der Neubewertungsrücklage so ist die Verminderung nach IAS 16.40 im Ergebnis zu erfassen.

2.4. Neubewertungen von leistungsorientierten Versorgungsplänen

Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden sofort im OCI erfasst und später auch nicht mehr um-gegliedert.[13]

Diese Neubewertungen umfassen nach IAS 19.127: versicherungsmathematische Gewinne und Verluste und die tatsächlichen Erträge aus Planvermögen sowie die Auswirkungen aus der Begrenzung eines Netto-Vermögenswertes.

Nimmt der Barwert einer Verpflichtung aufgrund von veränderten versicherungsmathematischen Annahmen und erfahrungsbedingter Berichtigungen ab oder zu, entstehen nach IAS 19.128 versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste. Ursachen hierfür sind beispielsweise eine unerwartet hohe oder niedrige Fluktuationsrate oder unerwartete Steigerungen bei Löhnen und Sozialleistungen. Daneben ist ein angemessener Teil in die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Vermögenswertes einzubeziehen.[14]

2.5. Gewinne und Verluste eines ausländischen Geschäftsbetriebs

Eine Umrechnungsdifferenz entsteht IAS 21.29, wenn monetäre Posten nicht zu dem Kurs der erstmaligen Erfassung, sondern zu einem anderen Kurs abgewickelt oder umgerechnet werden. In der Regel sind diese Differenzen nach IAS 21.28 im Ergebnis der Berichtsperiode zu erfassen, in welcher sie entstehen. Ausnahmen sind hierbei Umrechnungsdifferenzen, die auf Gewinne oder Verluste zurück zu führen sind, welche direkt im Eigenkapital erfasst werden. Beispielsweise auf eine Neubewertung von Sachanlagen, die nach IAS 16 im sonstigen Ergebnis erfasst wird. Im Rahmen des Konzernabschlusses sind Umrechnungsdifferenzen von ausländischen Geschäftsbetrieben ebenfalls im OCI zu erfassen.

Bis zur Veräußerung des ausländischen Geschäftsbetriebes fordert IAS 21.32, diese Differenzen in einem separaten Bestandteil des Eigenkapitals zu kumulieren. Beim Abgang werden diese kumulierten Umrechnungsdifferenzen vom Eigenkapital in den Gewinn oder Verlust um-gegliedert.

2.6. Neubewertung von available-for-sale Vermögenswerten

Available-for-sale Vermögenswerte sind nach IAS 39.9: alle nicht derivaten finanziellen Vermögenswerte, welche bei ihrer Erfassung als „zur Veräußerung verfügbar“ bestimmt wurden. Es handelt sich ebenfalls um available-for-sale Vermögenswerte, wenn diese nicht als

a) Kredite und Forderungen
b) bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen
c) finanzielle Vermögenswerte, welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eingestuft sind.

Bei der erstmaligen Erfassung eines finanziellen Vermögenswertes ist dieser zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) anzusetzen. Dieser entspricht im Normalfall den Anschaffungskosten. Die Folgebewertung der available-for-sale Vermögenswerte erfolgt ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert. Die bewertungsbedingte Änderung des Fair Values ist dabei ergebnisneutral im Eigenkapital zu berücksichtigen.

Die Buchung erfolgt demnach nur im sonstigen Ergebnis.[15]

Desweiteren besteht für Kredite und Forderungen die Möglichkeit sie als „zur Veräußerung verfügbar“ zu designieren. In diesem Fall wird die Veränderung des Fair Value ebenfalls erfolgsneutral im OCI erfasst.[16] Werden die Vermögenswerte veräußert, ist die Wertänderung in die GuV umzubuchen.[17]

2.7. Effektive Gewinne und Verluste aus Sicherungsinstrumenten

Ein Sicherungsinstrument verfolgt den Zweck mit seinem Fair Value bzw. seinen Zahlungsströmen den Fair Value oder den Zahlungsstrom eines Grundgeschäfts auszugleichen. Bei diesem Grundgeschäft kann es sich beispielsweise um eine bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestition handeln. Alle Derivate welche mit einer externen Vertragspartei geschlossen wurden, können als Sicherungsinstrumente designiert werden.[18]

Einzige Ausnahme hierbei sind (netto) geschriebene Optionen.[19]

Man unterscheidet zwischen Fair Value Hedge, Cash Flow Hedge und Hedge of a net investment in a foreign operation.[20]

Unter Fair Value Hedge versteht man die Absicherung gegen Änderung des beizulegenden Zeitwertes eines bilanzierten Vermögensgegenstands bzw. einer bilanzierten Verbindlichkeit. Der Gewinn oder Verlust aus der Veränderung des Fair Value des Sicherungsinstrumentes wird in diesem Fall erfolgswirksam erfasst. Anders als der Fair Value Hedge-, ist der Cash Flow Hedge eine Absicherung gegen schwankende Zahlungsströme bestimmter bilanzierter Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten.[21]

Der Teil des Gewinns oder Verlusts aus dem Sicherungsinstrument, welcher als wirksame Absicherung ermittelt wird, ist direkt im Eigenkapital (OCI) zu erfassen. Wird das Grundgeschäft erfolgswirksam, wird dieser Teil in die GuV umgebucht.[22] Die Absicherung einer Nettoinvestition durch den Hedge of a net investment in a foreign operation nach IAS 21 ist auf die gleiche Weise wie die Absicherung durch Cashflows zu bilanzieren.[23]

Es sind demnach nur Risiken abzusichern, welche sich in der GuV niederschlagen könnten. Eine Ausnahme hiervon ist gemäß IFRS 9 die Absicherung von Investitionen in Eigenkapitalinstrumente. Dabei besteht ein Wahlrecht, diese Absicherung GuV neutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

Auch im Fall des Abgangs des Eigenkapitalinstruments, werden die im OCI erfassten Gewinne und Verluste nicht in die GuV um-gegliedert (Recyclingverbot).[24] Mit dem Inkrafttreten des IFRS 9 sind die bisherigen Regelungen von IAS 39 zur Bilanzierung von Sicherungsinstrumenten abgelöst. Für Europa steht die Anwendung nach IFRS 9 derzeit noch aus.[25]

2.8. Ausweis des OCI

Gemäß IAS 1.10A besteht das Wahlrecht, die Gesamtergebnisrechnung in einer Einheit darzustellen oder die GuV sowie das sonstige Ergebnis gesondert auszuweisen. Nach dem sogenannten one statement approach (IAS 1.81 (a)) wird die GuV zusammen mit dem gesamten OCI und dem Gesamtergebnis der Periode d.h. der Summe aus GuV und OCI ausgewiesen. Nach dem two statement approach (IAS 1.81 (b)) erfolgt die Darstellung von Aufwendungen und Erträgen in zwei separaten Aufstellungen. Der Aufstellung über die erfolgswirksamen Ergebnisbestandteile in einer traditionellen Gewinn und Verlustrechnung sowie einer Überleitung der GuV zum Gesamtergebnis. Hierbei sind die Bestandteile des sonstigen Ergebnisses auszuweisen.[26]

Ca. 93% der Dax und MDAX Unternehmen übten in 2013 den two statement approach aus.[27] Unabhängig davon welcher Ansatz gewählt wird, fordert der im Jahr 2011 eingeführte IAS 1.82A eine Gruppierung der OCI-Komponente in zwei Kategorien. So sind alle OCI-Komponenten welche in einer Folgeperiode unter Umständen recycelt werden, von denjenigen zu separieren, welche zu keinem Zeitpunkt recycelt werden.[28]

Nach IAS 1.90 hat ein Unternehmen den Betrag der Ertragsteuern, welcher auf die einzelnen Posten des sonstigen Ergebnisses einschließlich der Umgliederungsbeträge entfällt, anzugeben. Dieser kann entweder in der GuV, im OCI, oder im Anhang angegeben werden. Das sonstige Ergebnis kann folglich vor oder nach der Berücksichtigung von Steuern ausgewiesen werden. Weist man die erfassten Erträge und Aufwendungen nach Steuern aus, so sind die Steuereffekte im Anhang zu berichten.[29] Wird das sonstige Ergebnis dagegen vor Berücksichtigung der Steuer ausgewiesen, ist die Steuer zwischen den folgenden Posten separat auszuweisen. Die Steuer die auf Posten entfällt, welche in die GuV um-gegliedert werden könnten und die Steuer die nicht umgegliedert werden kann, sind davon getrennt auszuweisen. Diese Umglie- derungsbeträge sind Bestandteile, welche bislang erfolgsneutral im OCI erfasst wurden, sich jedoch realisieren lassen und in die GuV um-zu-gliedern sind.[30]

Dies ist beispielsweise der Fall wenn ein available for sale Vermögenswert veraüßert wird (siehe Kapitel 2.6).

2.9. Praktische Bedeutung des OCI

Im Folgenden wird die Bedeutung des OCI dargestellt. Die Grundlage hierbei bildet eine von Henning Zülch und Matthias Höltken durchgeführte deskriptive Analyse der IFRS Konzernabschlüsse der DAX & MDAX Unternehmen der Jahre 2009-2013. Dabei wurden die in der Gesamtergebnisrechnung und im Anhang vorzufindenden Angaben in Bezug auf das comprehensive income ausgewertet. Um den Anteil des OCI am Gesamtergebnis zu ermitteln, werden die absoluten Beträge von OCI und Gesamtergebnis ins Verhältnis gesetzt. Das durchschnittlich erzielte Gesamtergebnis der Unternehmen ergab im Fünfjahresdurchschnitt 1,62 Mrd. Euro. Betrachtet man jedoch die GuV und das sonstige Ergebnis separat, ergibt sich ein differenziertes Bild.[31]

Der durchschnittliche Gewinn der Jahre 2009-2013 lag bei 1,78 Mrd. Euro und somit nahe an dem erzielten durchschnittlichen Gesamtergebnis. Der im OCI erfasste Betrag schwankt jedoch zwischen -570 Mio. Euro und 176 Mio. Euro, dabei ergibt sich ein durchschnittlicher Betrag von ca. -157 Mio Euro.[32]

Um nun die Bedeutung des OCI darzustellen, wird nun das Verhältnis des OCI zum Gesamtergebnis betrachtet. Im Jahr 2013 haben die im OCI erfassten Beträge etwa 24 % des Gesamtergebnisses betragen und machen somit einen wesentlichen Teil am Gesamtergebnis aus. In 2012 waren es etwa 22% im Durchschnitt. Berücksichtigt man die Jahre 2009-2011, bestätigt sich diese anteilsmäßige Konstanz des OCI am CI. Beachtet man jedoch den maximalen Anteil des OCI am Gesamtergebnis, zeigt sich ein steigender Trend. Lag im Jahre 2009 der maximale Anteil des sonstigen Ergebnisses am Gesamtergebnis noch bei etwa 72%, so findet es in 2013 mit ca. 86% seinen Höhepunkt im Betrachtungszeitraum.[33]

[...]


[1] Vgl. Ernst (2014), S. 15.

[2] Vgl. Bruns (2002), S. 173f.

[3] Vgl. Petersen, Bansbach und Dornbach (2015), S. 21.

[4] IAS-Verordnung (2002), Artikel 1.

[5] Vgl. Wagenhofer (2006), S. 51.

[6] Vgl. Hüttermann und Knappstein (2014), S. 1.

[7] Vgl. Zülch und Höltken (2015).

[8] Vgl. Zülch und Höltken (2015).

[9] Vgl. Weißenberger (2007), S. 103.

[10] Vgl. Weißenberger (2007), S. 104.

[11] Vgl. Blase, Lange und Müller (2016), S. 61.

[12] Vgl. Blase, Lange und Müller (2016), S. 61.

[13] Vgl. PWC (2013), S. 3.

[14] Vgl. PWC (2013), S.3.

[15] Vgl. Kohs (2014), S 6.

[16] Vgl. Deloitte Touche Tohmatsu Limited.

[17] Vgl. Kohs (2014) S. 6.

[18] Vgl. Deloitte Touche Tohmatsu Limited.

[19] Vgl. Deloitte Touche Tohmatsu Limited.

[20] Vgl. EY (2014), S.7.

[21] Vgl. Deloitte Touche Tohmatsu Limited.

[22] Vgl. Deloitte Touche Tohmatsu Limited.

[23] Vgl. EY (2014), S. 7.

[24] Vgl. EY (2014), S. 13.

[25] Vgl. EY (2014), S. 13.

[26] Vgl. Hoffmann, Pulitz und Schubert (2011), S. 20.

[27] Vgl. Zülch und Höltken (2015).

[28] Vgl. Hüttermann und Knappstein (2014), S. 2.

[29] Vgl. Petersen, Bandsbach und Dornbach (2015), S. 596.

[30] Vgl. Petersen, Bandsbach und Dornbach (2015), S. 596.

[31] Vgl. Zülch und Höltken (2015).

[32] Vgl. Zülch und Höltken (2015).

[33] Vgl. Zülch und Höltken (2015).

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Other Comprehensive Income im Abschluss der International Financial Reporting Standards. Entstehung, Bedeutung, Ziele
Hochschule
Hochschule Heilbronn Technik Wirtschaft Informatik
Note
1,3
Autor
Jahr
2016
Seiten
21
Katalognummer
V355006
ISBN (eBook)
9783668411906
ISBN (Buch)
9783668411913
Dateigröße
655 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
IFRS, OCI, Other Comprehensive Income, International Financial Reporting Standards, Globalisierung, Finanzstandards
Arbeit zitieren
Luca Bißmaier (Autor:in), 2016, Other Comprehensive Income im Abschluss der International Financial Reporting Standards. Entstehung, Bedeutung, Ziele, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/355006

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