Das Interesse dieser Arbeit ist es, herauszufinden, wie Richter zu einem Urteil kommen. Um sich dieser Thematik zu nähern, wird zunächst auf die Entwicklung der Rechtssoziologie eingegangen, dabei der Rechtspositivismus in Zusammenhang mit der Begriffsjurisprudenz, der Zuschreibung, das Gericht wäre ein Paragraphenautomat, und anschließend der Freirechtsschule, die sich gegen den Rechtspositivismus aussprach, dargestellt. Weiter wird sich der Hauptthematik dieser Ausarbeitung durch die Betrachtung des Vorwurfes der Klassenjustiz angenähert. Dahrendorf zeigt auf, ob Richter klassenspezifische Entscheidungen treffen bzw. ob der soziale Status der Richter Einfluss auf Urteile hat. Anschließend erfolgt eine Darstellung von Bourdieus Konzept des Habitus, um die soziale Praxis bei der Entscheidungsfindung zu verstehen und um Einflussfaktoren auf die Urteilsfindung darzustellen. Luhmann widmetet sich dem hingegen dem Verfahren an sich und ob Wahrheit und Gerechtigkeit darin bzw. damit festgestellt werden kann. Damit die richterlichen Arbeitsgrundlagen nachvollziehbar werden, wird das Arbeiten der Richter, das Lautmann in seiner 1969/1979 durchgeführten Studie beschreibt, umrissen.
Die Justiz, die schmückend den Namen „dritte Gewalt“ trägt, hat mit physischer Gewalt scheinbar nicht viel zu tun. Die Justiz scheint unparteiisch, unpolitisch und unabhängig zu sein, oder gibt dies vor. Sie will Frieden und Gerechtigkeit, gestützt auf das Recht. Richter müssen sich nach Gesetzen richten, auf deren Grundlage sie Entscheidungen treffen und Urteile bilden. Hierzu besagt der Artikel 97 Absatz 1 des Grundgesetzes, „die Richter sind (…) nur dem Gesetz unterworfen“. Es stellt sich die Frage, ob eine reine Entscheidungsfindung auf Grundlage von Gesetzen überhaupt umsetzbar ist und ob Wahrheit und daher auch Gerechtigkeit in Verfahren berücksichtig werden. Dies müsste implizieren, dass das Gesetz auf jede Frage eine Antwort bereithält und jeden nur denkbaren Sachverhalt beinhaltet. In Anbetracht dessen stellt sich die Frage, von welchen weiteren Faktoren – unabhängig von Gesetzen – die Urteilsfindung abhängt.
Inhaltsverzeichnis (Table of Contents)
- Einleitung
- Rechtspositivismus
- Begriffsjurisprudenz
- Gericht als Paragraphenautomat
- Freirechtsschule
- Dahrendorf - Klassenjustiz
- Bourdieu-Habitus-Konzept
- Luhmann, Wahrheitsbegriff
- Lautmann - Richterliches Arbeiten
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte (Objectives and Key Themes)
Diese Arbeit untersucht, wie Richter zu Urteilen gelangen. Die Frage nach der reinen Entscheidungsfindung auf Grundlage von Gesetzen sowie der Berücksichtigung von Wahrheit und Gerechtigkeit im Prozess steht im Mittelpunkt. Die Arbeit analysiert verschiedene Einflussfaktoren auf die richterliche Urteilsfindung, die über die bloße Gesetzesanwendung hinausgehen.
- Entwicklung der Rechtssoziologie
- Einfluss von sozialen Faktoren auf die Urteilsfindung
- Der Begriff des Habitus im Kontext der richterlichen Arbeit
- Die Rolle von Wahrheit und Gerechtigkeit im Rechtsprozess
- Kritik am Rechtspositivismus und die Bedeutung der Freirechtsschule
Zusammenfassung der Kapitel (Chapter Summaries)
- Die Einleitung führt in die Thematik der richterlichen Urteilsfindung ein und stellt die Forschungsfrage nach den Einflussfaktoren, die über die Gesetze hinausgehen. Die Arbeit analysiert die Entwicklung der Rechtssoziologie und die Rolle des Rechtspositivismus im Zusammenhang mit der Begriffsjurisprudenz.
- Das Kapitel über den Rechtspositivismus beschreibt die Denkweise, dass Recht ausschließlich auf Gesetze und Normen basiert und die Frage nach einer Lückenlosigkeit der Rechtsordnung aufwirft. Die Vorstellung des Gerichts als Paragraphenautomat wird diskutiert.
- Die Freirechtsschule, die sich gegen den Rechtspositivismus richtete, wird vorgestellt, wobei die Kritik an der juristischen Methodenlehre und die Forderung nach einem Umdenken im Vordergrund stehen.
Schlüsselwörter (Keywords)
Rechtssoziologie, Rechtspositivismus, Begriffsjurisprudenz, Freirechtsschule, Klassenjustiz, Habitus, Wahrheit, Gerechtigkeit, richterliche Urteilsfindung, Entscheidungsfindung, Gesetz, Norm, Rechtsfindungsprozess, Rechtsphilosophie.
Häufig gestellte Fragen
Sind Richter bei ihren Urteilen wirklich nur dem Gesetz unterworfen?
Obwohl das Grundgesetz dies vorschreibt, zeigt die Arbeit, dass soziale Faktoren, der persönliche Habitus und psychologische Mechanismen die Urteilsfindung beeinflussen.
Was versteht man unter dem Vorwurf der „Klassenjustiz“?
Ralf Dahrendorf untersuchte, ob Richter aufgrund ihres eigenen sozialen Status unbewusst Entscheidungen treffen, die bestimmte Gesellschaftsschichten bevorzugen.
Was ist ein „Paragraphenautomat“?
Ein Begriff aus dem Rechtspositivismus, der die (idealisierte) Vorstellung beschreibt, dass ein Richter Gesetze mechanisch und ohne eigenen Spielraum auf Fälle anwendet.
Welche Rolle spielt der „Habitus“ nach Bourdieu in der Justiz?
Der Habitus prägt die Wahrnehmung des Richters und beeinflusst, wie er Sachverhalte interpretiert und Glaubwürdigkeit bewertet.
Was ergab die Studie von Rüdiger Lautmann zum richterlichen Arbeiten?
Lautmann beschrieb die tatsächliche Arbeitspraxis von Richtern und deckte auf, wie informelle Abläufe und Vorverständnisse in Urteile einfließen.
- Citar trabajo
- Anonym (Autor), 2014, Der Prozess der richterlichen Urteilsfindung. Einflussfaktoren unabhängig vom Gesetz, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/355030