Mit dem Vollzug des Gesellschaftsvertrags hat sich bei Personengesellschaften über die Entstehung einzelner Rechte und Pflichten der Gesellschafter hinaus eine Rechts- und meist auch eine Vermögensgemeinschaft gebildet. In der Regel gibt es ein den Gesellschaftern als Gesamthändern zustehendes Gesellschaftsvermögen, und meist wurden auch Rechtsbeziehungen zu Dritten begründet. Dies schliesst aus, dass eine Personengesellschaft von heute auf morgen aufhören kann zu bestehen. Vielmehr vollzieht sich die Beendigung jeder Gesellschaft während eines längeren, u.U. Jahre dauernden Zeitraumes, der mit der „Auflösung“ beginnt und mit dem „Untergang“ – der Liquidation - der Gesellschaft endet.
Die Liquidation setzt stets voraus, dass die Personengesellschaft aufgelöst ist. Wegen dieses inneren Zusammenhanges von Liquidation und Gesellschaftsauflösung kann die Liquidation nicht für sich allein betrachtet werden, sondern die Auflösung wird als Wesensmerkmal der Liquidation im Folgenden auch Gegenstand der Erörterung sein.
Wollte man die Liquidation ohne die Gesellschaftsauflösung betrachten, fände die Stille Gesellschaft hier keine Erwähnung; denn diese Gesellschaft ist mit Eintritt eines Auflösungsgrundes bereits beendet. Eine Liquidation schließt sich nicht mehr an.
Im übrigen ist unter „Liquidation“ eine gesetzlich geregelte Art der Auseinandersetzung zu sehen. Unter Liquidation versteht das BGB demnach das für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts in den §§ 731 ff geregelte Verfahren. In den §§ 145 ff HGB wird in entsprechender Weise das Verfahren für die OHG und die KG geregelt, das auch bei der Abwicklung einer Partnerschaft anzuwenden ist (§ 10 PartGG).
Keine Liquidation findet nach diesen Vorschriften statt, wenn über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet ist (§§ 730 Abs. 1 BGB, 145 Abs.1 HGB). Da die Gesellschaftsinsolvenz selbst ein eigenständiges Liquidationsverfahren ist, folgt es nicht den Bestimmungen des BGB oder HGB. Maßgeblich ist hier allein die InsO, die nicht Gegenstand dieser Arbeit ist. Ungeachtet dessen ist die Gesellschaftsinsolvenz bei allen Gesellschaftsformen immer Auflösungsgrund.
Im Folgenden werden daher - getrennt nach der jeweiligen Gesellschaftsform – zunächst die einzelnen Auflösungsgründe und daran an-schließend die Liquidation bis zur Vollbeendigung der Personen-gesellschaft erörtert.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Die Beendigung der BGB-Gesellschaft
2.1 Die Auflösung
2.1.1 Der Auflösungsbeschluss
2.1.2 Zeitablauf bei befristeter Gesellschaft
2.1.3 Zweckerreichung oder Unmöglichwerden des Zwecks
2.1.4 Kündigung der Gesellschaft
a) Durch einen Gesellschafter
b) Durch den Gläubiger eines Gesellschafters
2.1.5 Tod eines Gesellschafters
2.1.6 Insolvenz der Gesellschaft
2.1.7 Insolvenz eines Gesellschafters
2.1.8 Wegfall der Gesellschaftermehrheit
2.2 Die Auseinandersetzung
2.3 Beendigung der Gesellschaft
3 Die Beendigung der OHG
3.1 Gründe für die Auflösung
3.1.1 Zeitablauf
3.1.2 Auflösungsbeschluss
3.1.3 Insolvenz der Gesellschaft
3.1.4 Auflösung durch gerichtliche Entscheidung
3.1.5 Beteiligung nur noch eines Gesellschafters
3.1.6 Ausscheiden eines Gesellschafters
3.2 Die Liquidation der OHG
3.2.1 Die Liquidatoren
3.2.2 Aufgaben der Liquidatoren
3.2.3 Verteilung des Restvermögens
3.2.4 Andere Aufgaben
3.2.5 Andere Arten der Liquidation
3.2.6 Ende der Liquidation
4 Die Beendigung der KG
4.1 Gründe für die Auflösung
4.2 Liquidation
4.3 GmbH & Co. KG
4.3.1 Auflösung
4.3.2 Liquidation
5 Die Beendigung der stillen Gesellschaft
5.1 Gründe für die Auflösung
5.1.1 Vertragliche Aufhebung
5.1.2 Kündigung
a) Durch einen Gesellschafter
b) Durch den Gläubiger eines Gesellschafters
5.1.3 Zeitablauf, Erreichen und Unmöglichwerden des Gesellschaftszwecks
5.1.4 Tod eines Gesellschafters
5.1.5 Insolvenz
5.2 Beendigung
6 Die Beendigung der Partnerschaftsgesellschaft
7 Die Beendigung der EWIV
8 Tabellarischer Anhang
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Das Hauptziel dieser Arbeit ist die detaillierte Darstellung und Analyse des rechtlichen Prozesses bei der Beendigung von Personengesellschaften. Die Arbeit untersucht die zweistufige Abwicklung – bestehend aus Auflösung und Liquidation – für verschiedene Gesellschaftsformen unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung.
- Grundlagen der Auflösungsgründe bei Personengesellschaften
- Struktur des Liquidationsverfahrens bei BGB-Gesellschaften und OHG
- Besonderheiten bei der Beendigung von KG, GmbH & Co. KG und stillen Gesellschaften
- Darstellung der Rolle und Aufgaben von Liquidatoren
- Verfahren zur Verteilung des Restvermögens nach Schuldenbereinigung
Auszug aus dem Buch
2.1.3 Zweckerreichung oder Unmöglichwerden des Zwecks
Nach § 726 BGB endet eine Gesellschaft, „wenn der vereinbarte Zweck erreicht oder dessen Erreichung unmöglich geworden ist.“ Diese Norm, die auf Gelegenheitsgesellschaften (z.B. eine Bauherrengemeinschaft), aber auch für auf längere Zeit eingegangene Gesellschaften (z.B. Sanierungsgesellschaften) zugeschnitten ist, ist zwingend. Die automatische Auflösung ist aber nur sachgerecht, wenn die Unmöglichkeit der Zweckerreichung (und ebenso die Zweckerreichung) dauernd und offenbar ist. In der Praxis ist diese Feststellung oft schwierig. Die Gesellschafter haben dann jedoch hilfsweise die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung nach § 723 BGB.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Die Einleitung erläutert den Prozess der Beendigung einer Personengesellschaft als längeren Vorgang, der mit der Auflösung beginnt und mit der Liquidation endet.
2 Die Beendigung der BGB-Gesellschaft: Dieses Kapitel behandelt die zweistufige Beendigung der GbR und analysiert die verschiedenen gesetzlichen Auflösungsgründe wie Zeitablauf, Kündigung und Insolvenz.
3 Die Beendigung der OHG: Hier werden die Gründe für die Auflösung einer OHG sowie die detaillierten Aufgaben und Pflichten der Liquidatoren bei der Auseinandersetzung erörtert.
4 Die Beendigung der KG: Dieses Kapitel überträgt die Erkenntnisse zur OHG auf die Kommanditgesellschaft und beleuchtet zudem die spezifische Situation der GmbH & Co. KG.
5 Die Beendigung der stillen Gesellschaft: Es wird dargelegt, warum die Beendigung der stillen Gesellschaft im Vergleich zu anderen Formen nur einstufig erfolgt, da keine eigenständige Liquidationsgesellschaft entsteht.
6 Die Beendigung der Partnerschaftsgesellschaft: Das Kapitel beschreibt, wie das OHG-Recht entsprechend auf die Auflösung und Liquidation von Partnerschaftsgesellschaften Anwendung findet.
7 Die Beendigung der EWIV: Die Ausführungen behandeln die zweistufige Beendigung der EWIV unter Berücksichtigung der Richtlinien des Sitzstaates.
8 Tabellarischer Anhang: Dieser Teil bietet eine übersichtliche tabellarische Zusammenfassung der Auflösungsgründe und Liquidationsvorgänge für alle untersuchten Gesellschaftsformen.
Schlüsselwörter
Personengesellschaft, Auflösung, Liquidation, Auseinandersetzung, Gesellschaftsvermögen, BGB-Gesellschaft, OHG, KG, GmbH & Co. KG, stille Gesellschaft, Liquidator, Insolvenzverfahren, Schlussbilanz, Rechtsbeziehungen, Gläubigerbefriedigung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und Verfahren, die bei der Beendigung verschiedener Formen von Personengesellschaften im deutschen Gesellschaftsrecht Anwendung finden.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die zentralen Themen sind die zweistufige Abwicklung (Auflösung und Liquidation), die spezifischen Auflösungsgründe für unterschiedliche Gesellschaftstypen sowie die Abwicklung der Vermögensverhältnisse.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist eine systematische Aufarbeitung der gesetzlichen Regelungen, um aufzuzeigen, wie Personengesellschaften nach dem Eintritt von Auflösungsgründen rechtssicher beendet werden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, bei der Gesetzestexte des BGB, HGB und der InsO sowie relevante Literatur und Rechtsprechung ausgewertet und gegenübergestellt werden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden nacheinander die BGB-Gesellschaft, die OHG, die KG (inkl. GmbH & Co. KG), die stille Gesellschaft, die Partnerschaftsgesellschaft und die EWIV hinsichtlich ihrer Auflösungs- und Liquidationsregeln untersucht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Personengesellschaft, Auflösung, Liquidation, Auseinandersetzung, Gesellschaftsvermögen und die entsprechenden gesetzlichen Normen (BGB/HGB).
Warum erfolgt die Beendigung der stillen Gesellschaft nur einstufig?
Da bei der stillen Gesellschaft kein eigenes Gesellschaftsvermögen im Gesamthandseigentum gebildet wird (die Einlage fließt in das Vermögen des Inhabers), erübrigt sich eine Liquidation als Auseinandersetzungsverfahren.
Was unterscheidet die Auflösung einer OHG von einer GbR?
Ein wesentlicher Unterschied liegt darin, dass Zweckerreichung oder Unmöglichkeit bei der OHG nicht unmittelbar zur Auflösung führen, sondern lediglich einen wichtigen Grund für ein gerichtliches Auflösungsurteil darstellen.
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- Dipl.-Kfm. Johannes Kaufmann (Author), 2004, Liquidation von Personengesellschaften, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/35515