Diese Seminararbeit befasst sich mit den Unterschieden und Bedingungen des deutschen sowie amerikanischen Vertragsrechts.
„Never underestimate the importance of local knowledge.“ In der heutigen Zeit ist es für global agierende Unternehmen absolut notwendig, über die nötige kulturelle Kompetenz in den verschiedenen Kulturkreisen zu verfügen. Die Kultur beeinflusst nicht nur das private, sondern auch das wirtschaftliche Leben. Die verschiedenen Gesellschaftsformen, Umgangsformen, Verhandlungsstile sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen entwickelten sich aus dem kulturellen Hintergrund und deren Historie. Der rechtliche Hintergrund einer Volkswirtschaft ist neben Größen wie politischer Stabilität und Infrastruktur eine der wichtigsten Entscheidungsgrößen für wirtschaftlich tätige Unternehmungen bei der Frage, ob mit dieser Volkswirtschaft wirtschaftliche Beziehungen aufgebaut werden sollen.
Der grundsätzliche Unterschied zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Rechtssystem beruht auf den gegensätzlichen geschichtlichen Entwicklungen. In der historischen Veränderung ist zu beobachten, dass Staat und Exekutive in Ländern, die dem römisch-germanischen Rechtskreis (Civil Law) zugeordnet werden, stets weiter reichende Machtbefugnisse besaßen, um regulierend in den Wirtschaftsprozess eingreifen zu können, als solche, deren historisches Ursystem auf dem anglo-irischen (Common Law) System beruht. In England entwickelte sich das Common Law ohne größere Strukturbrüche seit dem Mittelalter und beeinflusste damit nachhaltig das amerikanische Rechtssystem. Es wurde mit dem Eintreffen der ersten englischen Siedler 1607 nach Amerika importiert und schaffte den Durchbruch, unter anderem durch bedeutende Werke von Kent und Story. Das US-amerikanische Recht entwickelte sich zu einer Mischung aus Fallrecht und Gesetzesrecht.
Inhaltsverzeichnis
- Vertragsrecht - Unterschiede zwischen BRD und USA
- Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsschluss
- Die Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Verträgen
- Auslegung des Vertragsinhalts
- Erfüllungsverpflichtung des Verkäufers
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Text befasst sich mit den Unterschieden im Vertragsrecht zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika. Er beleuchtet die historischen und kulturellen Hintergründe der beiden Rechtssysteme und vergleicht die wichtigsten Vertragselemente, wie z.B. Angebot und Annahme, sowie die Rechtsfolgen der Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Verträgen.
- Vergleich des deutschen und des amerikanischen Rechtssystems
- Unterschiede in den Vertragselementen (Angebot, Annahme, Consideration)
- Rechtsfolgen der Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Verträgen
- Auslegung des Vertragsinhalts und die Rolle von Gebräuchen und früheren Geschäftsbeziehungen
- Erfüllungsverpflichtung des Verkäufers im Rahmen des UCC Art. 2
Zusammenfassung der Kapitel
Vertragsrecht - Unterschiede zwischen BRD und USA
Der Text erläutert die grundlegenden Unterschiede zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Rechtssystem, die auf unterschiedlichen historischen Entwicklungen beruhen. Das deutsche Rechtssystem, basierend auf dem römischen Recht (Civil Law), ist stärker staatlich reguliert, während das amerikanische Rechtssystem (Common Law) auf Fallrecht und Präzedenzfällen basiert.
Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsschluss
Dieses Kapitel beschreibt die wichtigsten Vertragselemente im amerikanischen Recht, insbesondere Angebot und Annahme. Es werden die Unterschiede zum deutschen Rechtssystem, wie z.B. die „mirror image rule“ und die „battle of forms“, hervorgehoben. Außerdem wird der Begriff der „consideration“ erläutert, der im amerikanischen Recht eine wichtige Rolle spielt.
Die Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Verträgen
Das Kapitel behandelt die Rechtsfolgen der Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Verträgen im amerikanischen Recht. Es werden Themen wie Geschäftsfähigkeit, Illegalität, Täuschung und Zwang diskutiert und die Unterschiede zum deutschen Rechtssystem aufgezeigt.
Auslegung des Vertragsinhalts
Dieses Kapitel beschäftigt sich mit der Auslegung des Vertragsinhalts im amerikanischen Recht. Es werden die „parol evidence rule“ und die Rolle von Gebräuchen und früheren Geschäftsbeziehungen erläutert und im Vergleich zum deutschen Rechtssystem betrachtet.
Erfüllungsverpflichtung des Verkäufers
Das Kapitel beschreibt die Erfüllungsverpflichtung des Verkäufers im Rahmen des UCC Art. 2 im amerikanischen Recht. Es werden verschiedene Arten der Lieferverpflichtung, wie z.B. Versendungskauf und Bringschuld, erläutert.
Schlüsselwörter
Vertragsrecht, Angebot, Annahme, Consideration, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit, Geschäftsfähigkeit, Illegalität, Täuschung, Zwang, Auslegung, Gebräuche, Geschäftsbeziehungen, Erfüllungsverpflichtung, Versendungskauf, Bringschuld, Civil Law, Common Law, USA, Deutschland, UCC Art. 2.
- Arbeit zitieren
- Markus Beckert (Autor:in), 2011, Das Vertragsrecht der USA und der BRD. Unterschiede und Bedingungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/356107