Deutschlands Gewinne und Verluste bei Devisenmarktinterventionen im System von Bretton Woods

Eine empirische Analyse


Bachelorarbeit, 2013

44 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

1 Einleitung

2 Theoretische Grundlagen: Das System von Bretton Woods

3 Empirische Untersuchung
3.1 Analyse der Gold- und Devisenposition (1957 bis 1975)
3.1.1 Erläuterungen zu den verwendeten Daten und zum Vorgehen
3.1.2 Bewertungsvorschriften für die Gold- und Devisenposition
3.1.3 Wechselkurs- und Goldpreis-Zeitreihe nach dem Niederstwertprinzip
3.1.4 Berechnungen zur Bilanzierung der Bundesbank
3.1.5 Ergebnis und Vergleich mit Bilanzzahlen der Bundesbank 12 Zwischenfazit
3.2 Gewinne und Verluste der Bundesbank durch Interventionen (1957 bis 1975)
3.2.1 Erläuterungen zu den verwendeten Daten
3.2.2 Gewinn- und Verlustrechnung
3.2.3 Ergebnis und Vergleich mit Angaben der Bundesbank
3.2.4 Bilanzierung der buchmäßigen Gewinne und Verluste der Bundesbank 24 Zwischenfazit
3.3 Wertentwicklung des Gold- und Devisenbestandes der Bundesbank (1976 bis 2012)
3.3.1 Erläuterungen zu den verwendeten Daten und zum Vorgehen
3.3.2 Berechnung der Wertentwicklung aus verschiedenen Anlageformen
3.3.3 Ergebnis und Interpretation

4 Fazit

5 Quellen- und Literaturverzeichnis

Appendix
Anhang 1: Angaben zu den Datenquellen
Anhang 2: Hinweis zu den makroökonomischen Zeitreihen der Bundesbank

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Magisches Dreieck der Währungspolitik

Abbildung 2: Devisenbestand der Bundesbank in USD und anderen Währungen, 1957-1975

Abbildung 3: Devisenkurs des US-Dollars an der Frankfurter Börse, 1957-1975

Abbildung 4: Goldpreis in USD je Feinunze, 1957-1975

Abbildung 5: Devisenposition der Bundesbank, 1957-1975

Abbildung 6: Goldposition der Bundesbank, 1957-1975

Abbildung 7: Goldposition der Bundesbank, 1957-1975, modifiziert

Abbildung 8: Kumulierte Gewinne und Verluste aus Devisen, 1957-1975

Abbildung 9: Kumulierte Gewinne und Verluste aus Gold, 1957-1975

Abbildung 10: Kumulierte Gewinne und Verluste aus Gold und Devisen, 1957-1975

Abbildung 11: Nominale Wertentwicklung verschiedener Anlageformen, 1976-2012

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Übersicht über die verschiedenen Szenarien

Tabelle 2: Wertansätze für Devisenbilanzposition der Bundesbank, 1957-1975

Tabelle 3: Wertansätze für Devisen- und Goldbilanzposition der Bundesbank, 1957-1975

Tabelle 4: Umlaufrendite in Prozent und Zinseszinsfaktor der Bundesanleihen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Chinas enormer Umfang an Devisenreserven ist schon seit geraumer Zeit Gegenstand wissenschaftlicher Diskussionen. Mit der faktischen Kopplung des Renminbi (RMB) an den US-Dollar (USD) von 1994 bis 2005 sollte der Wechselkurs der chinesischen Währung möglichst niedrig gehalten werden, um so die Wettbewerbsfähigkeit Chinas weiter zu stärken. Doch die hohen Reserven in US-Dollar bergen auch Risiken, wie z. B. einen Bewertungsverlust der USD-Reserven bei einer Abwertung des US-Dollars bzw. Aufwertung des RMB. Devisenmarktinterventionen stellen daher bis heute einen zentralen Bestandteil der chinesischen Außenwirtschaftspolitik dar und schützen das exportorientierte Wachstumsmodell (vgl. bpb 2008, 27ff.). Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) befand sich nach Ende des zweiten Weltkrieges in einer ähnlichen Situation wie das heutige China.[1] Denn im System von Bretton Woods war die Deutsche Mark (D-Mark) – ähnlich wie der RMB – an den US-Dollar gekoppelt und stand ebenso unter fast permanentem Aufwertungsdruck. Zudem wies die volkswirtschaftliche Zahlungsbilanz der Bundesrepublik zu dieser Zeit fast kontinuierlich Leistungsbilanzüberschüsse – wie heute auch China – auf (vgl. Paddags 2005, 69ff.). Die Devisenpolitik der BRD im System von Bretton Woods ist daher Gegenstand dieser Arbeit.

Ein Großteil der theoretischen und empirischen Literatur zur Devisenpolitik der Bundesbank im Bretton Woods System stammt aus der zweiten Hälfte der fünfziger und vor allem der sechziger Jahre des vorherigen Jahrhunderts (vgl. Paddags 2005, 20f.). Doch all diese Arbeiten konnten aufgrund der Sperrfrist von dreißig Jahren nicht auf Material des Historischen Archivs der Bundesbank zurückgreifen.[2] Ziel dieser Arbeit ist es daher, mit der Auswertung solcher einst nicht für wissenschaftliche Untersuchungen verfügbaren Dokumente folgende drei Forschungsfragen (neu) zu beantworten:

1. Nach welchen Kriterien wurden die Gold- und Devisenbilanzpositionen der Bundesbank zwischen 1957 und 1975 bewertet?
2. Inwiefern führten die Devisenmarktinterventionen der Bundesbank zwischen 1957 und 1975 zu Bewertungsgewinnen bzw. -verlusten der Gold- und Devisenreserven der Bundesbank?
3. Wie hat sich der Wert des Gold- und Devisenbestandes ab Januar 1976 bis Dezember 2012 im Vergleich zu anderen Anlageformen entwickelt?

In einem ersten Schritt soll die Bilanzierung der Bundesbank nachvollzogen werden, um Aufschluss darüber zu gewinnen, ob und inwiefern die Bundesbank ihren Handlungsspielraum bei der Bilanzierung wahrnahm. Anschließend wird eine Gewinn- und Verlustrechnung für die Interventionen auf dem Goldmarkt als auch auf dem USD-Devisenmarkt erstellt. Im letzten Teil soll berechnet werden, wie sich der Wert der Gold- und Devisenbestände der Bundesbank von 1976 bis 2012 entwickelte. Dabei wird unter der Annahme, die Bundesbank hätte am 31.12.1975 ihre Gold- und Devisenbestände verkauft und in alternative Anlageformen investiert (wie dies heute z. B. die „Chinese Investment Corporation“ mit einem Teil der chinesischen Währungsreserven tut), beispielhaft aufgezeigt, welche Rendite die Bundesbank dabei hätte erzielen können. Während also die ersten beiden Forschungsfragen den Zeitraum von Januar 1957 bis Dezember 1975 betrachten, wird hinsichtlich der dritten Forschungsfrage die Wertentwicklung von Anfang 1976 bis Ende 2012 untersucht.

Als Hintergrund für die nachfolgende Analyse werden in Abschnitt 2 die Grundzüge des Festkurssystems von Bretton Woods dargestellt. Anschließend soll im empirischen Teil zunächst die Bilanzierung der Bundesbank (Abschnitt 3.1) erörtert werden, um dann in Abschnitt 3.2 die Gewinn- und Verlustrechnung durchführen zu können. In Abschnitt 3.3 wird die Wertentwicklung verschiedener Anlagemöglichkeiten berechnet und anschließend diskutiert.

2 Theoretische Grundlagen: Das System von Bretton Woods

Nach dem zweiten Weltkrieg wurde das Währungsgefüge des Westens bis Ende der siebziger Jahre maßgeblich durch die in Bretton Woods beschlossenen Wechselkursregelungen beeinflusst (vgl. Jarchov und Rühmann 1997, 120 und Fischer-Erlach 1982, 129).[3] Bereits 1944 wurde im US-amerikanischen Ort Bretton Woods ein Abkommen über die Neuordnung des internationalen Währungssystems zwischen 29 Staaten (darunter fast alle westeuropäischen Länder) ausgehandelt (vgl. Herz 1994, 18). Die wichtigsten Grundpfeiler des Abkommens finden sich in Artikel IV des ursprünglichen Vertrages des Internationalen Währungsfonds (IWF). Jedes Mitgliedsland war verpflichtet, in Absprache mit dem IWF eine Parität in Feingold oder in US-Dollar für seine inländische Währung festzulegen (vgl. McKinnon 1993, 13).[4] Im Gegenzug sicherte die US-amerikanische Zentralbank Federal Reserve System den Umtausch von US-Dollar in Gold zu 35 USD je Feinunze[5] zu. Somit waren nicht nur der US-Dollar, sondern auch die Währungen anderer Mitgliedsländer des Bretton Woods Systems in Gold konvertierbar (vgl. Fischer-Erlach 1982, 130).[6] Während die Federal Reserve zusicherte, die Goldparität des US-Dollars aufrecht zu halten, verpflichteten sich die anderen beteiligten Zentralbanken zu Interventionen bei einer Über- oder Unterschreitung der Parität um mehr als 1 % (vgl. Herz 1994, 18).[7] Für Mitglieder des Europäischen Währungsabkommens (und somit auch für die Bundesrepublik) galt mit dem Übergang zur Währungskonvertibilität im Dezember 1958 eine engere Bandbreite von 0,75 % (vgl. Fischer-Erlach 1982, 131).[8] Der Wechselkurs der D-Mark ggü. dem US-Dollar wurde oftmals in entscheidender Weise von den Interventionen der Bundesbank beeinflusst oder gar bestimmt (vgl. Fischer-Erlach 1982, 52). Währungsreserven ermöglichten den Zentralbanken diese umfangreichen Interventionen und sorgten für die Aufrechterhaltung des vereinbarten Wechselkurses (vgl. Jarchow und Rühmann 1994, 146 und 196). Um spekulative Wellen einzudämmen, intervenierte die Zentralbank häufig schon vor Erreichen der Interventionspunkte an den Devisenmärkten. Dadurch sollte eine Zuspitzung der Situation verhindert werden, „da erfahrungsgemäß die Nachfrage bzw. das Angebot in einer Interventionswährung anschwillt, wenn ein äußerer Punkt erreicht wird“ (Fischer-Erlach 1982, 52). Eine Änderung des mit dem IWF vereinbarten Pari-Dollar-Kurses konnte nur bei einem „fundamentalen“[9] wirtschaftlichen Ungleichgewicht und nur auf Vorschlag der Regierung des betreffenden Landes erfolgen (vgl. Sinn 1988, 80).[10] Die deutsche Wechselkurspolitik fiel also nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bundesbank (vgl. Steuer 1969, 45). Dies hatte zur Folge, dass Paritätsänderungen eine Frage des Ermessens und des politischen Willens wurden (vgl. Aschinger 1973, 35).[11] Bevor die Parität geändert wurde, kam es in der Regel zu umfangreichen Interventionen (vgl. Fischer-Erlach 1982, 52). Das Bretton Woods System funktionierte bis etwa 1971 mehr oder weniger gut, bevor es dann 1973 zusammenbrach (vgl. Frenkel 2000, 83).

Oft wird betont, dass ein wichtiger Grund für den Zusammenbruch des Bretton Woods Systems die gleichzeitige Verfolgung unvereinbarer, wirtschaftspolitischer Ziele war. Das ist auch unter dem Begriff „Magisches Dreieck der Währungspolitik“ (oder „impossible trinity“) bekannt (vgl. Frenkel 2000, 82). Die „impossible trinity“ besagt, dass freier Kapitalverkehr, Autonomie der inländischen Geld- und Fiskalpolitik und feste Wechselkurse nicht gleichzeitig realisierbar sind. Die Wahl zwischen diesen drei Zielen bestimmt somit auch die Wahl des Währungsregimes (vgl. Sinn 1988, 84). Diese Klassifizierung der Währungssysteme je nach Prioritätensetzung der Regierung bzw. der Notenbank wird in Abbildung 1 dargestellt.

Abbildung 1 : Magisches Dreieck der Währungspolitik

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: vgl. Frenkel 2000, 83; eigene Darstellung.

Nur wenn alle Teilnehmerländer dem Ziel fester Wechselkurse oberste Priorität einräumen, und auch bei einem Zielkonflikt diesem Ziel immer Vorrang geben, lässt sich demnach ein Festkurssystem wie Bretton Woods aufrecht erhalten. Anfangs funktionierte Bretton Woods relativ gut, da dem Wechselkursziel absolutes Primat eingeräumt wurde bzw. die Vorrangstellung des Wechselkursziels glaubwürdig vertreten werden konnte (vgl. Frenkel 2000, 83 und Neldner 1970, 108ff.). Doch als sich die teilnehmenden Staaten gegen Ende der 1960er Jahre immer weniger an die Vereinbarungen des bisherigen Systems hielten (und damit die erforderliche Priorisierung fester Wechselkurse nicht mehr glaubwürdig war), führte dies letztlich zum Zusammenbruch des Systems. Dies gipfelte auf der einen Seite in der Aufhebung der Goldkonvertibilität des US-Dollars gegenüber (ggü.) den Notenbanken im August 1971 von Seiten der USA (vgl. Herz 1994, 19). Auf der anderen Seite waren immer weniger Länder bereit, ihre Wirtschaftspolitik stets der Stabilisierung des Dollar-Wechselkurses unterzuordnen. Mit dem Smithsonian Agreement im Dezember 1971 wurde das System von Bretton Woods zwar noch einmal erneuert. Doch auch dieses Abkommen konnte den Zusammenbruch im Jahr 1973 nicht mehr verhindern (vgl. Herz 1994, 22).

3 Empirische Untersuchung

3.1 Analyse der Gold- und Devisenposition (1957 bis 1975)

3.1.1 Erläuterungen zu den verwendeten Daten und zum Vorgehen

Da sich in den Unterlagen der Bundesbank nicht der jeweils beizulegende Bilanzierungskurs findet, wird in den nachfolgenden Unterkapiteln zunächst die gesetzliche Grundlage zur Bilanzierung der Bundesbank herausgearbeitet und die Zeitreihen zum Wechselkurs und Goldpreis den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend transformiert. Dazu werden jeweils eine Zeitreihe mit den Monatsendwerten des Goldpreises in USD je Feinunze sowie eine Zeitreihe zum USD-DM-Wechselkurs in Monatsendwerten (beide aus Bloomberg Professional) für die nachfolgenden Berechnungen verwendet. Im Anschluss daran werden die Bilanzzahlen der Bundesbank berechnet. Bloomberg Professional stellt eine Zeitreihe zum Devisenbestand in US-Dollar bereit. Der Bestand an USD-Devisen ändert sich – wenn ausgewiesen in US-Dollar – nur, wenn US-Dollar gekauft oder verkauft werden, wenn sich also die Menge ändert. Wechselkursschwankungen beeinflussen somit nicht den Wert dieses Bestandes. Zudem stellt Bloomberg eine Zeitreihe zum Goldbestand der Bundesbank in Feinunzen (Monatsendwerte) bereit. Mit Hilfe dieser zwei Zeitreihen kann die monatliche Mengenänderung des Gold- und Devisenbestandes analysiert werden. Mit Hilfe der Zeitreihen zum Wechselkurs und zum Goldpreis sollten der buchmäßige Wert des Gold- und Devisenbestandes der Bundesbank errechnet werden können. Abschließend werden die Ergebnisse der hier durchgeführten Berechnungen zum Wert des Gold- und Devisenbestandes mit den offiziellen Bilanzzahlen der Bundesbank verglichen. Hierfür wird auf Zeitreihen zum Gold- und Devisenbestand (Monatsendwerte) der Bundesbank zurückgegriffen. Diese sind in D-Mark ausgewiesen. Eine Veränderung dieser in D-Mark ausgewiesenen Bestandszahlen kann entweder aus einer Mengen- oder einer Preisänderung heraus entstehen (vgl. Jarchov und Rühmann 1997, 147). Die Angaben zum Gold- und Devisenbestand der Bundesbank geben somit – wenn ausgewiesen in D-Mark – keine Auskunft darüber, ob eine Bestandsveränderung auf eine Mengen- oder Preisänderung zurückzuführen ist. Nähere Angaben zu den in der vorliegenden Arbeit verwendeten Zeitreihen sind im Anhang 1 und Anhang 2 zu finden.

Neben der Auswertung der Geschäftsberichte der Bundesbank von 1957 bis 1975 werden für die Analyse besonders auch die Erläuterungen zu den Geschäftsberichten von 1956 bis 1975 ein zentraler Bestandteil der Analyse sein. Diese Dokumente ermöglichen ein tieferes, sehr detailliertes Verständnis für die Bilanzierung der Bundesbank zur damaligen Zeit. Diese Dokumente waren dreißig Jahre lang unter Verschluss und wurden von der einstigen Hauptabteilung „Zahlungsverkehr und Buchhaltung, Bilanz“ (HA BB Z) der Bundesbank zur Verfügung gestellt. Sie werden nachfolgend als „interne Dokumente“, „Erläuterungen zum Jahresabschluss“ oder „Erläuterungen zum Geschäftsbericht“ bezeichnet.

Bei der Analyse werden von den Währungsreserven nur Gold und Devisen betrachtet. Andere Reservearten, wie Sonderziehungsrechte oder die Reserveposition im IWF, werden nicht miteinbezogen, da diese nicht unmittelbar den Wechselkurs bzw. Goldpreis beeinflussten.[12] Des Weiteren beschränkt sich die Analyse der Devisen auf Anlagen in US-Dollar, da zur damaligen Zeit der US-Dollar aufgrund der hegemonialen Stellung der USA im Welthandel und im internationalen Kapitalverkehr bei der Abwicklung des internationalen Zahlungsverkehrs die wichtigste Rolle einnahm (vgl. Jarchov und Rühmann 1997, 147f.). Zudem spielten andere Währungen, wie der Schweizer Franken oder das britische Pfund, in den Devisenbeständen der Bundesbank damals nur eine untergeordnete Rolle, siehe Abbildung 2.

Abbildung 2 : Devisenbestand der Bundesbank in USD und anderen Währungen, 1957-1975

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Bundesbank, eigene Berechnungen.

Diese erste Forschungsfrage umfasst den Zeitraum 1957 bis 1975. Sie beginnt somit im Jahr der Gründung der Bundesbank und endet kurz bevor mit dem Jamaika-Abkommen Anfang Januar 1976 die Wechselkurse de jure freigegeben wurden.

3.1.2 Bewertungsvorschriften für die Gold- und Devisenposition

Um die in D-Mark ausgewiesenen Bilanzpositionen des Gold- und USD-Devisenbestandes der Bundesbank nachvollziehen zu können, müssen zunächst die damals zur Bilanzierung verwendeten Bewertungskriterien der Bundesbank untersucht werden. Im Bundesbankgesetz von 1957 ist in § 26 zum Jahresabschluss geregelt, dass „[f]ür die Wertansätze in der Jahresbilanz … die Vorschriften des Aktiengesetzes sinngemäß [gelten]“ (BGBl 1957, 750). Da das „Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien“ von 1937 am 1. Januar 1966 durch ein neues Aktiengesetz abgelöst wurde, bilanzierte die Bundesbank bis einschließlich Ende 1966 nach den Vorschriften des Aktiengesetzes von 1937, und ab 1967 nach den Vorschriften des Aktiengesetzes von 1965 (vgl. Beck-Texte 1965, 10ff. und HA BB Z 1966, 1 und HA BB Z 1967, 1). Sowohl aus dem damals geltenden Aktiengesetz von 1937 als auch aus dem von 1965 geht hervor, dass Vermögensgegenstände auf der Aktiva nach dem Niederstwertprinzip (NWP) zu bilanzieren sind. Bei der Bilanzierung von Vermögensgegenständen ist demnach vorgeschrieben, dass von zwei möglichen Wertansätzen, den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einerseits und dem Börsen- oder Marktpreis andererseits, jeweils der niedrigere Wert angesetzt werden muss („strenges“ NWP) oder angesetzt werden darf („gemildertes“ NWP). Demnach wurden Gegenstände des Anlagevermögens nach dem gemilderten[13] und Gegenstände des Umlaufvermögens nach dem strengen Niederstwertprinzip bilanziert (vgl. Beck-Texte 1965, 101ff.). Zwar wird in den Geschäftsberichten der Bundesbank nicht näher spezifiziert, ob Währungsreserven wie Gold und Devisen zum Anlage- oder zum Umlaufvermögen zählten (vgl. Deutsche Bundesbank 1967, 90). Doch in den internen Erläuterungen zum Jahresabschluss wird bspw. 1973 darauf verwiesen, dass die Währungsreserven und die sonstigen Fremdwährungspositionen nach § 155 Absatz 1 und 2 des Aktiengesetzes von 1965 bewertet wurden (vgl. z. B. HA BB Z 1973, 5). Aus § 155 des damals geltenden Aktiengesetzes von 1965 geht hervor, dass

(1) [d]ie Gegenstände des Umlaufvermögens … zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen [sind], soweit nicht ein niedrigerer Wertansatz … geboten oder … zulässig ist. […] (2) Sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten höher als der Wert, der sich aus dem Börsen- oder Marktpreis am Abschlußstichtag ergibt, so ist dieser Wert anzusetzen (Beck-Texte 1965, 103f.).

Es wurde somit der Paragraph zum Umlaufvermögen für die Bewertung des Gold- und Devisenbestandes herangezogen und nach dem strengen Niederstwertprinzip bilanziert.[14] Eine Bewertungskorrektur des Gold- und Devisenbestandes müsste demnach während des Betrachtungszeitraums auch bei nicht dauerhaften Wertminderungen zwingend stattfinden.

3.1.3 Wechselkurs- und Goldpreis-Zeitreihe nach dem Niederstwertprinzip

Nachdem nun dargelegt wurde, dass die Bundesbank nach dem strengen Niederstwertprinzip bilanzierte, werden sowohl die Zeitreihe zum Goldpreis als auch die Wechselkurs-Zeitreihe in Zeitreihen, welche den Bewertungskurs nach dem NWP approximieren, transformiert. Dazu wird sowohl für den Wechselkurs als auch für den Goldpreis die Minimal-Funktion angewendet. So gilt für die Bilanzierung von Goldreserven über den Zeitraum t+s, die zum Zeitpunkt t erworben wurden:

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] (1.1)

bzw.

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] (1.2)

Die Abbildung 3 zeigt sowohl den Wechselkurs der D-Mark ggü. dem US-Dollar als auch die mit der oben aufgestellten Formel transformierte Wechselkurszeitreihe, welche den Bewertungskurs nach dem NWP approximiert. Es wird deutlich, dass über fast den kompletten Betrachtungszeitraum der Wechselkurs der D-Mark ggü. dem US-Dollar höchstens auf-, nicht aber abwertete.[15]

Abbildung 3 : Devisenkurs des US-Dollars an der Frankfurter Börse , 1957-1975

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Bundesbank, eigene Berechnungen.

Wie in Abbildung 3 zu erkennen ist, betrug der Wechselkurs zunächst noch 4,20 DM pro USD, so wie es 1952 mit dem Beitritt der BRD zum IWF festgelegt wurde. Im Laufe der Zeit kam es jedoch zu mehreren DM-Aufwertungen. Die erste vollzog sich im März 1961 von 1 USD = 4,20 DM auf 1 USD = 4,00 DM. Im Oktober 1969 erfolgte eine weitere Aufwertung der D-Mark um 8,5 %. Damit entsprach 1 USD nur noch 3,66 DM. Nach der zweiten Aufwertung im Jahr 1969 blieb der Wechselkurs – aufgrund massiver Interventionen der Bundesbank – zunächst konstant. Doch als sich im Jahr 1971 die Währungskrise weiter verschärfte, ging die BRD im Mai 1971 zu flexible(re)n Wechselkursen über (vgl. Herz 1994, 22). Insbesondere ab Anfang 1973 fielen die Wechselkursschwankungen größer aus.

In Abbildung 4 ist sowohl die Entwicklung des Goldpreises, als auch die sich aus der Minimal-Funktion ergebene NWP-Zeitreihe zu erkennen.

Abbildung 4 : Goldpreis in USD je Feinunze, 1957-1975

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Bloomberg, eigene Berechnungen.

Wie in Abbildung 4 sehr gut zu erkennen ist, konnte der Goldpreis bis Anfang 1968 bei 35 USD je Feinunze gehalten werden. Zwar wurde der Goldmarkt immer wieder durch spekulative Goldkäufe gestört, doch aufgrund des Zusammenschlusses von mehreren Zentralbanken (darunter auch die Bundesbank) zum sogenannten Goldpool konnte der Goldpreis bis Anfang 1968 kontrolliert werden (vgl. Janocha 1966, 94).[16] Im Jahr 1968 kam es jedoch zu einer Spaltung des Goldmarktes, bei der sich der Marktpreis vom offiziellen Goldpreis löste und der Marktpreis kurzzeitig leicht anstieg (vgl. Deutsche Bundesbank 2013, 9). In diesem Jahr wurde auch die Goldkonvertibilität des US-Dollars ggü. den Privatbanken aufgehoben, und im August 1971 schließlich auch ggü. den Notenbanken (vgl. Herz 1994, 19). Von da an schnellte der Goldpreis in die Höhe und erreichte Ende 1974 seinen vorzeitigen Höhepunkt bei über 180 USD je Feinunze.

3.1.4 Berechnungen zur Bilanzierung der Bundesbank

Um herauszufinden, welchen Bewertungsmaßstab die Bundesbank am Bilanzstichtag für ihren Gold- und Devisenbestand anlegte, werden verschiedene Möglichkeiten der Bewertung des Gold- und Devisenbestandes berechnet und mit den offiziell in der Bilanz ausgewiesenen Zahlen verglichen. Für den Devisenbestand D bzw. den nach dem NWP transformierten Devisenbestand wird folgende Formel herangezogen:

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] (2.1)

bzw.

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] (2.2)

Die für die Bewertung ausschlaggebende Komponente ist dabei der Wechselkurs E. Bei der Berechnung des Werts des Goldbestandes G muss neben dem Wechselkurs bzw. dem transformierten Wechselkurs auch der Goldpreis P bzw. der dem Niederstwertprinzip approximierte Goldpreis berücksichtigt werden. Der Goldpreis ist in US-Dollar notiert:

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] (3.1)

bzw.

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] (3.2)

Es werden für den Devisen- und Goldbestand jeweils zwei Szenarien betrachtet, welche in der Tabelle 1 überblicksartig dargestellt sind. So wird jeweils in Szenario 1 mit Monatsdurchschnitten und im zweiten Szenario jeweils mit den in 3.1.3 transformierten Zeitreihen, welche die Bewertungskurse nach dem NWP approximieren, gerechnet. Die Bewertung des Goldbestandes wird dabei neben dem Wechselkurs auch vom Goldpreis beeinflusst.

Tabelle 1 : Übersicht über die verschiedenen Szenarien

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bei der Betrachtung des Goldbestandes beschränkt sich die Analyse auf die beiden in der Tabelle aufgeführten Szenarien. Die zwei weiteren denkbaren Szenarien (bei denen jeweils eine Monatsdurchschnitts-Zeitreihe und eine NWP-Zeitreihe herangezogen werden) werden in der vorliegenden Arbeit nicht betrachtet, da sie wenig zusätzliche Aussagekraft beinhalten.

3.1.5 Ergebnis und Vergleich mit Bilanzzahlen der Bundesbank

Die in den Bundesbankausweisen veröffentlichten Bilanzzahlen sind mit den beiden berechneten Szenarien für den Devisenbestand in Abbildung 5 dargestellt.

Abbildung 5: Devisenposition der Bundesbank , 1957-1975

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Bundesbank, Bloomberg, eigene Berechnungen.

Wie in der Abbildung zu erkennen ist, stimmt sowohl Szenario 1 als auch 2 größtenteils mit der Bewertung des Devisenbestandes in der Bilanz der Bundesbank überein. Die zwei Szenarien unterscheiden sich erst ab 1973 merklich (sowohl voneinander als auch ggü. den Bilanzzahlen der Bundesbank).

Unklar bleibt jedoch, wie es zu der Abweichung zwischen Januar 1957 und Dezember 1958 kommt. Sowohl das erste als auch das zweite Szenario bewerten zu dieser Zeit den Devisenbestand deutlich höher als die Bundesbank in ihrer Bilanz. Dies kann daran liegen, dass ab Januar 1959 entweder a) ein anderer Kurs zur Bewertung der Bestände herangezogen wurde, oder b) sich der Devisenbestand mengenmäßig stark reduzierte. Aus den Erläuterungen zu den Geschäftsberichten der Jahre 1957 bis 1959 geht zwar hervor, dass 1957 zum Geldkurs, 1958 zum Mittelkurs und von 1959 bis einschließlich 1972 zum äußersten Interventionskurs bilanziert wurde, doch diese Bewertungsansätze unterscheiden sich nur geringfügig. Sie können daher die Diskrepanz von rd. 5 Mrd. DM zwischen den hier vorgenommenen Berechnungen und den offiziellen Bilanzzahlen nicht erklären (vgl. HA BB Z 1957-1959, 1ff.). Die Möglichkeit a) kann daher als Hauptursache für die Diskrepanz ausgeschlossen werden. Folglich muss sich b) die Menge der US-Dollar Anlagen verändert haben. Ein Blick in die Zeitreihe von Bloomberg über den Devisenbestand der Bundesbank in US-Dollar bestätigt diese Vermutung. Demnach reduzierte sich der Bestand an US-Dollardevisen vom 31.12.1958 zum 31.01.1959 um 1.298 Mrd. USD. Dagegen verringerte sich dieser Posten in der Bundesbankbilanz im gleichen Zeitraum lediglich um 169 Mio. DM. Dies könnte mit der Auflösung der Europäischen Zahlungsunion am 27. Dezember 1958 in Verbindung stehen. Und so heißt es auch in den Erläuterungen zum Jahresabschluss 1959, dass der „entscheidende Anteil an dem Rückgang der Auslandsanlagen ... die Forderung der BBk [Bundesbank, Anm. d. Verf.] aus der EZU-Abrechnung bzw. aus der Abwicklung der EZU-Kredite [sind]. ... Die sich danach ergebenden Forderungen von DM 5.146,7 Mio haben sich ... im Jahre 1959 ... ermäßigt“ (HA BB Z 1959, 10f.). Diese 5.146,7 Mio. D-Mark entsprechen bei einem Umrechnungskurs zur damaligen Parität von 4,20 DM/USD rd. 1.225 Mio. USD. Das entspricht in etwa der oben erwähnten Diskrepanz von 1.298 Mrd. USD. Diese ist demnach vermutlich auf die Abwicklung der EZU-Kredite zurückzuführen. In Tabelle 2 sind die Wertansätze für die Devisenbilanzposition der Bundesbank für die Jahre von 1957 bis 1975 aufgelistet.

Tabelle 2 : Wertansätze für Devisenbilanzposition der Bundesbank, 1957-1975

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: HA BB Z 1957-1975.

Auch die Berechnungen der zwei Szenarien zum Goldbestand geben Aufschluss über die Bewertungskriterien der Bundesbank. In Abbildung 6 ist zu erkennen, dass das Szenario 2 mit den Bilanzzahlen der Bundesbank von 1957 bis etwa Anfang 1971 übereinstimmt. Bis Anfang 1968 war es unerheblich, ob der aktuelle Goldpreis oder der Goldpreis gemäß dem Niederstwertprinzip zur Berechnung herangezogen wird, da – wie bereits in Abbildung 4 deutlich wurde – der Goldpreis bis Ende 1967 keine Rolle für die Änderungen in der Bewertung spielte.

[...]


[1] Dies verdeutlicht auch eine Bemerkung des US-amerikanischen Finanzministers John Connally Anfang der siebziger Jahre, welche nicht nur für die damalige BRD, sondern auch für das heutige China passt: „The dollar may be our currency but it’s your problem“ (James 1996, 210).

[2] Bisher haben nur Holtfrerich und Paddags das Archivmaterial der Deutschen Bundesbank in größerem Umfang für Analysen zur deutschen Devisenpolitik der 1960er Jahre genutzt (vgl. Holtfrerich 1998 und Paddags 2005).

[3] Für den stufenweisen Abbau der Devisenzwangswirtschaft und damit auch für den Wiederaufbau eines freien Devisenhandels spielte die Europäische Zahlungsunion (EZU) anfangs eine größere Rolle als die mit dem durch das Bretton Woods System geschaffene Weltwährungsordnung. Die EZU wurde mit Wirkung vom 27. Dezember 1958 dann durch das Europäische Währungsabkommen abgelöst (vgl. Fischer-Erlach 1982, 128ff.). Mehr dazu auch in Dickhaus 1996, Kapitel IV.

[4] So wurde z. B. 1952 mit dem Beitritt der BRD zum IWF der Wechselkurs der D-Mark ggü. dem US-Dollar auf 4,20 DM pro USD (bzw. 1 DM = 0,211588 Gramm Feingold) festgelegt (vgl. Fischer-Erlach 1982, 129).

[5] Die Feinunze ist ein Gewichtsmaß für Edelmetalle und entspricht 31,1034768 Gramm. Dies bezieht sich aber nur auf den Edelmetallanteil. Das Gewicht eventueller Verunreinigungen wird abgezogen (vgl. o. V. 2013: online).

[6] Die freie Austauschbarkeit der Währungen war jedoch anfangs noch nicht gegeben. Während in der BRD schon 1958 die volle Konvertibilität (also für In- und Ausländer) verwirklicht wurde, machten andere Länder die Konvertibilität nur für Ausländer oder bestimmte Teilbereiche des zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehrs möglich (vgl. Sinn 1988, 73 und Fischer-Erlach 1982, 130f. und Eichengreen 2000, 157ff.).

[7] Diese Regelung galt nur für Kassageschäfte. Bei Termingeschäften waren etwas größere Schwankungsbreiten erlaubt (vgl. Jarchov und Rühmann 1997, 120).

[8] Somit konnten sich die bilateralen Wechselkurse innerhalb des Währungsabkommens nur noch um maximal rd. 1,5 % gegeneinander verändern (vgl. Herz, 1994, 19). Die Deutsche Bundebank legte daher obere und untere Interventionskurse ggü. dem US-Dollar fest. Bei dem ursprünglichen Wechselkurs (1 USD = 4,20 DM) lag der untere Interventionskurs demnach bei 4,17 DM und der obere bei 4,23 DM (vgl. Fischer-Erlach 1982, 130f.).

[9] In den Statuten des IWF wurde der Begriff des fundamentalen Ungleichgewichts allerdings nicht näher spezifiziert (vgl. IWF-Abkommen, Artikel IV, Abschnitt 5a und Jarchow und Rühmann 1994, 120).

[10] Das betreffende Land kann die Parität um bis zu 10 vom Hundert der ursprünglichen Parität nach eigenem Ermessen ändern. Nur wenn eine höhere Paritätsänderung erfolgen sollte, war die Zustimmung des IWF notwendig (vgl. IWF-Abkommen, Artikel IV, Abschnitt 5c und Jarchow und Rühmann 1994, 121).

[11] Dass das Wechselkursinstrument nicht der Bundesbank zur Verfügung stand, sondern in der Kompetenz der Bundesregierung lag, wurde immer wieder beklagt, so auch z. B. in Holtfrerich 1998, 361.

[12] Sonderziehungsrechte wurden bei der ersten Änderung des Bretton Woods Abkommens 1969 geschaffen und konnten bei Bedarf in Devisen umgetauscht werden (vgl. Jarchow und Rühmann 1994, 197f.).

[13] Nach dem gemilderten Niederstwertprinzip sind Korrekturen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nur vorgeschrieben, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung besteht (vgl. Coenenberg, et al. 2012, 352). Grund dafür ist die Annahme, dass Gegenstände des Anlagevermögens in der Regel länger im Besitz des Unternehmens bleiben, sodass vorübergehende Wertschwankungen eher vernachlässigt werden dürfen (vgl. Coenenberg, et al. 2012, 295).

[14] Es liegt nahe, dass auch schon im Aktiengesetz von 1937 Gegenstände des Umlaufvermögens nach dem strengen NWP zu bewerten waren. Diese Annahme stützt sich auf die Erläuterungen zu den Geschäftsberichten aus den Jahren 1957 bis 1966, die jeweils auf den ersten zwei Seiten von einer Bilanzierung nach dem Niederstwertprinzip sprechen (vgl. z. B. HA BB Z 1958, 1f.).

[15] In einem System mit festen Wechselkursen kommt es zu einseitigen Spekulationen. So konnte die Währungsparität eines Landes mit Leistungsbilanzüberschüssen wie der BRD höchstens aufwerten, nicht aber abwerten. Die Kursabweichungen konnten also (nicht wie in einem System freier Wechselkurse in zwei, sondern) nur in eine Richtung gehen. Lediglich der Zeitpunkt und das Ausmaß der Wechselkursänderung waren ungewiss (vgl. Steuer 1969, 18f.).

[16] Solche Spekulationen auf dem Goldmarkt gingen damals oft einher mit Spekulationen auf den USD-Devisenmärkten. Denn wenn die Stabilität des US-Dollars zeitweise ins Wanken kam, so hatte dies oftmals auch spekulative Goldkäufe, die eine Erhöhung des Goldpreises erwarteten, zur Folge. Die Überlegung dabei war, dass bei einer Abwertung des US-Dollars der Goldpreis des US-Schatzamts erhöht werden müsste. Dies hätte dann gleichzeitig den Goldpreis am Londoner Goldmarkt erhöht (vgl. Janocha 1966, 94).

Ende der Leseprobe aus 44 Seiten

Details

Titel
Deutschlands Gewinne und Verluste bei Devisenmarktinterventionen im System von Bretton Woods
Untertitel
Eine empirische Analyse
Hochschule
Universität Bayreuth
Note
1,0
Autor
Jahr
2013
Seiten
44
Katalognummer
V356135
ISBN (eBook)
9783668419094
ISBN (Buch)
9783668419100
Dateigröße
1074 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bretton Woods, Devisenmarktintervention, Bundesbank, Wirtschaftsgeschichte, Gold, Devisen, Devisenpolitik, Goldreserven, Devisenreserven, Festkurssystem, Bilanzierung, Anlagemöglichkeit, GuV, Gewinn- und Verlustrechnung
Arbeit zitieren
Ann-Sophie Winter (Autor:in), 2013, Deutschlands Gewinne und Verluste bei Devisenmarktinterventionen im System von Bretton Woods, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/356135

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