. Einleitung
Aktuelle und moderne politische Systeme sind ohne (politische) Parteien nicht denkbar. Dabei stellen Diversität und Transversalität der Parteien wesentliche Merkmale einer Demokratie dar. In einer solchen Demokratie kommen den Parteien bestimmte gesellschaftliche Aufgaben zu. Bei einer Wahl (Bundestagswahl, Kommunalwahl, . . .) entscheiden sich die Bundesbürger für eine politische Partei und damit für deren Konzept oder Programm. Die aus der o.g. Wahl resultierenden Mehrheitsverhältnisse entscheiden dann über die Fortsetzung der „alten“ oder den Anfang einer „neuen“ Politik. Die Parteien repräsentieren dabei die wichtigsten Strömungen der öffentlichen Meinung. Diese öffentliche Meinung wird meistens aber auch erst durch die Öffentlichkeitsarbeit der Parteien gebildet.
Seit 1948 gibt es im wesentlichen drei Lager von Parteien in der Politik der Bundesrepublik Deutschland:
1. eine liberal – konservative Gruppe
2. eine sozialdemokratisch - liberale Gruppe
3. eine sozialdemokratisch - „grüne“ Gruppe.
In Deutschland gibt es aktuell ca. 100 Parteien, die politisch tätig sind. Die beiden größten sind dabei die liberal-konservative Christlich-Demokratische Union (CDU) und die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD). Für die Bundespolitik sind aber neben diesen beiden grössten Volksparteien auch die Freie Demokratische Partei (FDP), Bündnis 90/ Die Grünen und die Partei des Sozialismus (PDS) von politischer Bedeutung. So waren zumindest die FDP und Bündnis 90/ Die Grünen immer an der Regierungsmannschaft / der Regierungsbildung beteiligt. Die PDS hat bundespolitisch betrachtet kaum Bedeutung. Momentan ist sie lediglich mit zwei Direktmandaten im deutschen Bundestag vertreten und bildet somit nicht einmal eine Fraktion. In der Länderpolitik der Bundesländer der ehemaligen DDR ist das Bild allerdings deutlich umgekehrt. Hier wählen ca. 20% der Bevölkerung die Nachfolgepartei der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und dadurch ist die PDS an mancher Landesregierung beteiligt.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
1. Einleitung
2. Grundlagen
2.1 Definition von „Partei“
2.2 Definition von „politischer Öffentlichkeitsarbeit“
2.3 Typologien der politischen Öffentlichkeitsarbeit
2.3.1 Informative Selbstdarstellung
2.3.2 Informationsermittlung
2.3.3 Allgemeine Sympathiewerbung
2.3.4 Besondere Sympathiewerbung
2.4 Legitimation von politischer Öffentlichkeitsarbeit
3. Politische Öffentlichkeitsarbeit
3.1 Öffentlichkeitsarbeit im Nachkriegsdeutschland
3.1.1 Die politische Situation nach dem zweiten Weltkrieg
3.1.2 Politische Öffentlichkeitsarbeit nach dem zweiten Weltkrieg
3.2 Gegenwärtige politische Öffentlichkeitsarbeit
3.2.1 Vielfalt des Informationsangebotes und Knappheit von Aufmerksamkeit
3.2.2 Die Verkürzung der Öffentlichen Diskussion
3.2.3 Die Entertainisierung der politischen Kommunikation
3.2.4 Personalisierung der politischen Kommunikation
4. Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Quellenverzeichnis
Erklärung
Vorwort
Diese Hausarbeit hat zum Thema: Wie verändert sich die Öffentlichkeitsarbeit der politischen Parteien? Bevor ich auf dieses Thema eingehe, werde ich Grundlagen des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die politischen Parteien darstellen. Anschließend versuche ich die Begriffe „Partei“ und „Öffentlichkeitsarbeit“ näher zu definieren. Danach gehe ich auf das Hauptthema ein. Wenn ich im folgenden von Parteien schreibe, dann sind damit politische Parteien gemeint.
1. Einleitung
Aktuelle und moderne politische Systeme sind ohne (politische) Parteien nicht denkbar. Dabei stellen Diversität und Transversalität der Parteien wesentliche Merkmale einer Demokratie dar. In einer solchen Demokratie kommen den Parteien bestimmte gesellschaftliche Aufgaben zu. Bei einer Wahl (Bundestagswahl, Kommunalwahl, . . .) entscheiden sich die Bundesbürger für eine politische Partei und damit für deren Konzept oder Programm. Die aus der o.g. Wahl resultierenden Mehrheitsverhältnisse entscheiden dann über die Fortsetzung der „alten“ oder den Anfang einer „neuen“ Politik. Die Parteien repräsentieren dabei die wichtigsten Strömungen der öffentlichen Meinung. Diese öffentliche Meinung wird meistens aber auch erst durch die Öffentlichkeitsarbeit der Parteien gebildet.
Seit 1948 gibt es im wesentlichen drei Lager von Parteien in der Politik der Bundesrepublik Deutschland:
1. eine liberal – konservative Gruppe
2. eine sozialdemokratisch - liberale Gruppe
3. eine sozialdemokratisch - „grüne“ Gruppe.
In Deutschland gibt es aktuell ca. 100 Parteien, die politisch tätig sind. Die beiden größten sind dabei die liberal-konservative Christlich-Demokratische Union (CDU) und die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD). Für die Bundespolitik sind aber neben diesen beiden grössten Volksparteien auch die Freie Demokratische Partei (FDP), Bündnis 90/ Die Grünen und die Partei des Sozialismus (PDS) von politischer Bedeutung. So waren zumindest die FDP und Bündnis 90/ Die Grünen immer an der Regierungsmannschaft / der Regierungsbildung beteiligt. Die PDS hat bundespolitisch betrachtet kaum Bedeutung. Momentan ist sie lediglich mit zwei Direktmandaten im deutschen Bundestag vertreten und bildet somit nicht einmal eine Fraktion. In der Länderpolitik der Bundesländer der ehemaligen DDR ist das Bild allerdings deutlich umgekehrt. Hier wählen ca. 20% der Bevölkerung die Nachfolgepartei der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und dadurch ist die PDS an mancher Landesregierung beteiligt.
2. Grundlagen
2.1 Definition von „Partei“
Der Begriff Partei ist aus dem Lateinischen von „pars“ abgeleitet. Pars bedeutet übersetzt soviel wie Teil, Abteilung oder Richtung. In seinem allgemeinsten Begriffsverständnis meint Partei eine Gruppe gleichgesinnter Bürger, also einen Zusammenschluss von Menschen gleicher oder zumindest ähnlicher politischer, sozialer, wirtschaftlicher und weltanschaulicher Willensrichtung. Ein wesentliches Kennzeichen einer Partei ist die Teilhaftigkeit. Dieses zeigt sich durch innere Verbundenheit und Zusammengehörigkeit einer Gruppe. Dabei heißt Partei ergreifen auch, sich für eine bestimmte Sache, für bestimmte Zwecke und Ziele einzusetzen. Wer also Partei nimmt, bekennt sich damit auf der einen Seite zu einer bestimmten Sache oder Gruppe und auf der anderen Seite distanziert man sich zugleich von den anderen Gruppen. Diese Minimaldefinition von Parteien unterstellt als eine Bedingung für das Bilden und Etablieren von Parteien einerseits, dass die Interessenverhältnisse in einer Gesellschaft gruppenmäßig differenziert sind. Andererseits verweist diese Definition auf eine Dialektik von Teil und Ganzem. Damit ist gemeint, dass Parteien zwar Teilinteressen vertreten, aber dennoch nach Totalität streben. Dazu versuchen sie ihr Partikularinteresse als allgemeines durchzusetzen. (vgl. Nohlen / Schultze 2002, S. 616 ff)
Nach § 2 des Parteiengesetzes sind Parteien Vereinigungen von Bürgern, die
„(...) dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit der Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten.“
( Tsatsos / Morlok 1982, S. 21)
Zwar werden im Parteiengesetz soziologische und politikwissenschaftliche Kriterien genannt, die eine Partei ausmachen, nämlich „Umfang und Festigkeit der Organisation“, „Zahl der Mitglieder“ und die Notwendigkeit eines Programms. Doch diese Merkmale treffen auch auf größere Verbände zu. Der Unterschied zwischen Parteien und Verbänden wird allein dadurch bestimmt, dass eine Partei in einem Zeitraum von sechs Jahren an einer Bundestags- oder Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilnehmen muss. Damit werden auch so genannte „Rathausparteien“ oder Interessengemeinschaften ausgegrenzt.
Max Weber hat den Begriff der Partei 1964 wie folgt definiert:
„ Parteien sollen heißen auf (formaler) freier Werbung beruhende Vergesellschaftung mit dem Zweck, ihren Leitern innerhalb eines Verbandes Macht und ihren aktiven Teilnehmern dadurch (ideelle oder materielle) Chancen (der Durchsetzung von sachlichen Zielen oder der Erlangung von persönlichen Vorteilen oder beides) zuzuwenden.“ (Weber 1964, S. 211)
Für die hier vorliegende Arbeit werden unter dem Begriff Partei operational die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, CDU / CSU, FDP und PDS verstanden.
2.2 Definition von „politischer Öffentlichkeitsarbeit“
Gabriele Pauli-Balleis definiert den Begriff so:
„Unter politischer Öffentlichkeitsarbeit der Parteien ist (...) eine planmäßige Strategie zur Präsentation der Parteienprogramme, -themen und Politiker gegenüber den Umweltsystemen der Parteien zu verstehen mit der Absicht, Einstellung und Verhalten dieser Umweltsysteme im Sinne des Parteiziels der Gewinnung politischer Unterstützung durch Einstellungsintensivierung oder –veränderung zu beeinflussen.“ (Pauli-Balleis 1987, S. 25)
Otfried Jarren beschreibt die politische Öffentlichkeitsarbeit als einen Teil der Politik selbst. Für ihn sollten Planung, Koordination und Kontrolle politischer Aktivitäten mit dem Ziel einer dauerhaften Befriedigung von Gesellschaftsbedürfnissen im Vordergrund stehen. (vgl. Jarren in Bentele 1998, S. 128)
Für Ulrich Sarcinelli ist politische Öffentlichkeitsarbeit ein vielfach unterschätztes Sekundarphänomen. Dennoch ist politische Öffentlichkeitsarbeit für ihn ein „legitimer und notwendiger Bestandteil der Informationsentwicklung mit dem Ziel die öffentliche Meinung zu beeinflussen.“ (Sarcinelli in Bentele 1998, S. 128)
2.3 Typologien der Öffentlichkeitsarbeit
Die Öffentlichkeitsarbeit der politischen Parteien lässt sich in vier Arten kategorisieren: „der informative Selbstdarstellung, der Informationsermittlung, der allgemeinen und der besonderen Sympathiewerbung.“ (Depenheuer 2002, S. 59)
2.3.1 Informative Selbstdarstellung
Zur informativen Selbstdarstellung zählen u.a. „politische Positionsdarstellungen und Leistungsbilanzen.“ (Depenheuer 2002, S. 59)
Diese werden in Zeitungsanzeigen, Rundschreiben, Flugblättern, im Internet und ähnlichen Dingen dargestellt. (vgl. Deppenheuer 2002, S. 59)
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