Anonymität im Internet. Wie viel Schutz kann bzw. soll sein?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2014

19 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

I. EINLEITUNG

II. GRUNDLAGEN
1. Das Recht auf Anonymität
a) Rechtliche Grundlagen zur Durchsetzung eines Grundrechts
b) Welche personenbezogenen Daten liegen bei der Internetnutzung vor und werden bzw. dürfen gespeichert werden?

III. WELCHE AUSWIRKUNGEN, VERÄNDERUNGEN HAT DIE ANONYMITÄT IM NETZ AUF UNSERE GESELLSCHAFT?
1. Wie die Behörden mit der Anonymität im Internet umgehen
a) Das Verhalten Jugendlicherim Netz und die daraus resultierenden Folgen
b) Cybermobbing

IV. WIEKANNMANSICHSCHÜTZEN?
1. Informationssicherheit
a) Verschlüsselungsformen
b) Verschlüsselungsprogramme

V. ABSCHLUSSBEWERTUNG

VI. LITERATURVERZEICHNIS

I. Einleitung

Wir schreiben das Jahr 2013. Das Web 3.0 wird geboren. Unsere Gesellschaft verändert sich. Die „neuen Medien“ bestimmen unser Leben. Das wahre Le­ben wird zunehmend mit dem virtuellen vernetzt. Vieles vereinfacht sich dadurch, da inzwischen jeder, ob jung oder alt mit dem Netz verbunden ist und so eine Kommunikation 24 hours, 7 days a week und mit jedem Endnutzer realisierbar ist.

„Aus großer Macht, folgt große Verantwortung.‘A Diese unendlich neuen Möglich­keiten bergen natürlich auch jede Menge Gefahren. Um allerdings auch in den nächsten Jahren ein offenes, neutrales Netz garantieren zu können, indem jeder Mensch seine Meinung äußern kann und selbst entscheiden kann, wann und ob er anonym auftritt, ist es wichtig für den Schutz der Nutzer zu sorgen. Die Tätigkeiten der Internetuser haben heutzutage viel größere Konsequen­zen, als vor25 Jahren, als das Internet noch in den Startlöchern stand. In der Politik wird über die Abschaffung der Anonymität im Internet diskutiert und in sozialen Netzwerken wird die Angabe von Klarnamen gefordert. Es scheint so, als ob uns die Entscheidung, wie wir uns im Internet zeigen, genommen wird. Im Mittelpunkt steht die Regelung des menschlichen Miteinanders in digitalen Zeiten. Aus dem Grund ist es umso wichtiger, sich mit der Thematik zu befas­sen und es an den Rest der Welt weiterzutragen. Im ersten Teil meiner wis­senschaftlichen Arbeit, erläutere ich die rechtlichen Grundlagen im Bezug auf die Anonymität im Internet und die Möglichkeiten von Internetunternehmen an unsere Daten zu gelangen. Es darf nicht in Vergessenheit geraten, dass Un­ternehmen wie Facebook, aus monetären Gründen, großes Interesse daran haben alles über uns zu erfahren. Im darauffolgenden Teil beschreibe ich die Veränderungen und Auswirkungen in unserer Gesellschaft mit dem Umgang von Anonymität. Je mehr Menschen anonym bleiben möchten, desto schlech­ter geht unsere Gesellschaft mit Meinungsvielfalt um. Als Abschluss zeige ich mögliche Lösungsvorschläge zu einem sicheren Umgang mit dem World Wide Web auf.[1]

II. Grundlagen

1. Das RechtaufAnonymität

a) Rechtliche Grundlagen zur Durchsetzung eines Grund­rechts

Als erstes möchte ich mich mit dem Begriff „Anonymität“ auseinandersetzen. Im Wörterbuch tauchen Definitionen wie „das Nichtbekanntsein, Nichtgenannt­sein“ oder auch die „Namenlosigkeit“ auf.[2] Auf das Internet übertragen, han­deln wir anonym, wenn wir etwas nicht Alltägliches verrichten. Oftmals lassen wir unsere Intuition bestimmen, ob wir unseren Namen preisgeben oder uns lieber anonym verhalten. Dabei realisieren wir nicht, dass wir uns mit dieser Verhaltensweise an einem Grundrecht bedienen - das Recht auf informatio­nelle Selbstbestimmung.[3] Dieses Grundrecht besagt, dass jeder Einzelne über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen kann.[4] Informationelle Selbstbestimmung ist in manchen Fällen schwer umsetzbar bzw. in manchen Fällen gar nicht durchsetzbar. Beim Abschluss eines Kauf­vertrages zum Beispiel, werden personenbezogene Daten bekannt gegeben,[5] selbst bei der EC-Kartenzahlung ist eine anonyme Handlungsweise für den Konsumenten nicht möglich.[6] Auch in manchen sozialen Netzwerken herrscht das Gegenteil. Facebook schreibt:

„Facebook ist eine Gemeinschaft, in der Nutzer ihre wahren Identitäten ver­wenden. Alle Nutzer müssen ihren echten Namen angeben, damit immer klar ist, mit wem du dich verbindest. Das trägt zur Sicherheit unserer Ge­meinschaft bei.“[7]

Das Netzwerk handelt mit dieser Strategie, um unser Leben mit der Online­Welt zu verknüpfen. Dies ist nur mit der Angabe wahrheitsgemäßer Daten möglich.[8]

Ein Recht auf Anonymität existiert explizit nicht, allerdings setzt es sich aus dem Recht der informationellen Selbstbestimmung und dem Multimediarecht zusammen. Das Multimediarecht schreibt den Dienstanbietern vor, die ano­nyme Inanspruchnahme von Leistungen, den Kunden nicht vorzuenthalten (§ 4 Abs., 6 TDDSG). Hingegen gilt im allgemeinen Datenschutzrecht Anonymität als ein Mittel der Abwehr von Gefahren und nicht als Recht des Einzelnen.[9] Das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und der Staatsvetrag über Me­diendienste (MDStV), regeln die Verarbeitung von Daten für Teledienste und Mediendienste.[10] Teledienste differenzieren sich von Mediendiensten (z. B. eine Website)[11] durch das Merkmal der individuellen Nutzung, da sich Medi­endienste an die Allgemeinheit richten (§ 2 Abs. 1 Satz 1 MDStV). Online­Shopping und Telebanking wären Beispiele für Teledienste.[12] TDDSG be­schäftigt sich mit personenspezifischen Daten, die zur Durchführung von Te­lediensten in Anspruch genommen werden.[13] Das heißt, das Gesetz sorgt da­für, dass kein Internetprovider Online-Aktivitäten der Nutzer aufzeichnen darf, es sei denn es handelt sich um Abrechnungen.[14]

Da dieses Konzept leider nicht immer Anwendung findet, hat die TU Dresden und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz ein Instrument zur

Durchsetzung von rechtlichen Rahmenbedingungen im Internet entwickelt, das AN.ON (Anonymität Online), um jedem Nutzer die Möglichkeit auf Anony­mität zu geben.[15] Dies wird durch Verschlüsselungstechniken erreicht, indem die User nicht direkt mit dem Server verbunden werden.[16]

Der Staat unterstützt zum einen das Recht auf Anonymität im Multimediarecht, aber sorgt zum anderen in Bezug auf das Sicherheitssystem, für mehr Über­wachung und Kontrolle. Ein „gesundes“ Gleichgewichtzu erreichen - ohne die Verletzung des Datenschutzes - scheint unvorstellbar. Hierzu ist es wichtig auf die Informationstechnik zu setzen und diese in Datenschutzgesetzen zu för­dern, wie es bereits in Schleswig-Holstein der Fall ist.[17]

b) Welche personenbezogenen Daten liegen bei der Internet­nutzung vor und werden bzw. dürfen gespeichert werden?

Studien besagen, dass die Zahl der Internetnutzer immer weiter wächst, so dass in Deutschland rund 54,2 Millionen Menschen das Internet aktiv nutzen.[18] Weltweit betrachtet, sind 40% der Weltbevölkerung mit dem Internet verbun­den -fast 3 Milliarden Menschen nutzen das Internet weltweit.[19] Die Möglich­keit der sicheren Kommunikation im Netz wird dadurch immer wichtiger. In der damaligen Zeit, als das Internet noch nicht weit verbreitet war, stützte man sich auch auf Artikel 10 des Grundgesetzes und hoffte auf Bewahrung des Brief­geheimnisses. Heutzutage sieht das allerdings anders aus: Aufjeder besuch­ten Website, werden durch die sogenannte IP-Adresse[20] „Spuren“ hinterlas­sen.[21] Viele Seiten im Internet speichern diese Adresse und auch selbst Pri­vatpersonen haben die Möglichkeit mit einer „Whois“-Abfrage eine Nachver­folgung zu veranlassen. Durch diese Suche lassen sich der Internetprovider und das Land des Nutzers erschließen. Der Staat hätte die notwendigen Mittel mehr über den User zu erfahren und ihn komplett ausfindig zu machen. Aller­dings ist das nicht ganz so einfach, da in Deutschland und Österreich ein Rich­ter seine Einwilligung aussprechen muss.[22]

Beispielsweise ist beim Online-Shopping für die Betreiber der Seite sehr leicht nachvollziehbar, welche Artikel Interesse geweckt haben, wie lange sich der potentielle Kunde auf der Seite aufgehalten hat, welches Sortiment ihn genau interessiert hat und beim möglichen Kauf sogar, welches Zahlungsmittel be­vorzugt wurde bzw. um welches Kreditkarteninstitut es sich gehandelt hat. Selbst bei einem Nichtkauf ist es anhand von Cookies[23] möglich, Daten zu personalisieren. Diese Daten enthalten Informationen über die Internetaufrufe und werden vom Web-Server ausgewertet. Es entstehen Profile, die auf die Nutzer abgestimmt werden, um die Werbung zielgerecht zu verbreiten.[24] So­mit haben Internetprovider die Möglichkeit, das Verhalten der Nutzer zu unter­suchen und dementsprechend auf die Interessen zu reagieren.[25] Es wird zwar die Möglichkeit der Ausschaltung dieser Cookies gegeben, allerdings hat man dann nur eingeschränkt Zugriff auf gewisse Funktionen der jeweiligen Inter­netseite.[26]

Oftmals kommt es allerdings vor, dass Webseitenbetreiber die Preisgabe von personenspezifischen Nutzerdaten beanstanden, obwohl die User erstmals In­formationen sammeln möchten und keinerlei vertragliche Verpflichtungen ein­gehen möchten. Diese Handlungsweise verstößt nicht nur gegen den Sys­temdatenschutz laut § 4 Abs. 6 TDDSG, sondern stellt auch eine Erhebung von Bestandsdaten dar, soweit diese ohne Einwilligung gespeichert werden.[27]

Anonymität und Privatsphäre zu gewährleisten erweist sich als eine der größ­ten Herausforderungen für den Datenschutz. Außerdem zeigt die Entwicklung der Kommunikationsmittel, dass die Nutzer weniger auf den Schutz ihrer per­sönlichen Daten achten.[28]

III. Welche Auswirkungen, Veränderungen hat die Anonymität im Netz auf unsere Gesellschaft?

1. Wie die Behörden mit derAnonymität im Internet umgehen

Im InternetführtAnonymitätzu einem hitzigen Streitthema. Zum einen wird in manchen sozialen Netzwerken die Angabe des Klarnamens gefordert und über Abschaffung von Pseydonymität gesprochen. Zum anderen wird Anony­mität mit Zensur und Selbstzensur verbunden.[29] Onlinedienste wie die „Huf- fington Post“, erlauben in Zukunft keine anonymen Kommentare und argumen­tieren mit der Meinungsfreiheit, dass jeder der eine bestimmte Meinung vertritt, diese auch mit der Angabe seines realen Namens zu tätigen hat.[30] [31] Manche Politiker äußern sich wie folgt zu diesem Thema:

„Meinungsfreiheit bedeutet, seine Meinung ohne Angst vor Konsequenzen frei sa- gen zu können.

[...]


[1] Zit. n. Spider-Man, URL wikipedia.org, Stand: 28.06.2014

[2] Bibliographisches Institut GmbH: Anonymität. URL www.duden.de Stand: 01.06.2014

[3] Vgl. Bäumler, Helmut; Von Mutius, Albert: Anonymität im Internet - Grundlagen, Methoden und Tools zur Realisierung eines Grundrechts. 1. Aufl. Braunschweig/Wiesbaden: Vieweg Verlag 2003, S.1

[4] Vgl. Virtuelles Datenschutzbüro: Informationelle Selbstbestimmung. URL www.daten- schutz.de Stand: 02.06.2014

[5] Vgl. Bull, Hans Peter: Informationelle Selbstbestimmung - Vision oder Illusion? 2. Aufl. Tü­bingen: Mohr Siebeck Verlag 2011, S.46 ff.

[6] Vgl. Bäumler, Helmut; Von Mutius, Albert, Anonymität im Internet, S.4

[7] Zit. n. FAQ’s Facebook, URL www.facebook.com, Stand: 30.05.2014

[8] Vgl. Brodnig, Ingrid: Der unsichtbare Mensch - Wie die Anonymität im Internet unsere Ge­sellschaftverändert. 1. Aufl. Wien: Czernin Verlag 2013, S. 29

[9] Vgl. Bäumler, Helmut; Von Mutius, Albert, Anonymität im Internet, S. 5

[10] Vgl. Wülfing, Thomas; Dieckert, Ulrich: Praxishandbuch Multimediarecht. 1. Aufl. Berlin: SpringerVerlag 2002, S. 102

[11] Vgl. Rechtslexikon: Mediendienste. URLwww.lexexakt.de, Stand: 11.06.14

[12] Vgl. Sjurts, Insa: Gabler Kompakt-Lexikon Medien. 1. Aufl. Wiesbaden: Gabler Verlag 2006, S. 198

[13] Vgl. Gola, Peter; Müthlein, Thomas: TDG/TDDSG - Teledienstegesetz/Teledienstedaten­schutzgesetz. 1. Aufl. Frechen: Datakontext-Fachverlag 2000, S. 195 1.2

[14] Vgl. Bäumler, Helmut; Von Mutius, Albert, Anonymität im Internet, S. 6

[15] Vgl. Bäumler, Helmut; Von Mutius, Albert, Anonymität im Internet, S.6

[16] Vgl. JAP: Projekt: AN.ON. URLwww.anon.de, Stand: 11.06.14

[17] Vgl. Bäumler, Helmut; Von Mutius, Albert, Anonymität im Internet, S. 11

[18] Vgl. ARD/ZDF-Onlinestudie 2013. URL www.ard-zdf-onlinestudie.de, Stand: 12.06.2014

[19] Vgl. Numberofinternet user2014. URLwww.internetlivestats.com, Stand: 12.06.2014

[20] IP= Internetprotokoll

[21] Vgl. Kaderali, Firoz: Anonymität im Internet. 1. Aufl. Aachen: ShakerVerlag 2000, S. 12

[22] Vgl. Brodnig, Ingrid: Der unsichtbare Mensch, S.45

[23] Cookies sind Textdaten, die aufder Festplatte des Nutzers gespeichert werden

[24] Vgl. Kaderali, Firoz: Anonymität im Internet, S.12

[25] Vgl. Sjurts, Insa: Gabler Kompakt-Lexikon Medien, S.36

[26] Vgl. Kaderali, Firoz: Anonymität im Internet, S. 12

[27] Vgl. Wülfing, Thomas; Dieckert, Ulrich: Praxishandbuch Multimediarecht, S. 106

[28] Vgl. Kaderali, Firoz: Anonymität im Internet, S. 19

[29] Vgl. Brodnig, Ingrid: Der unsichtbare Mensch, S. 17

[30] Vgl. Brodnig, Ingrid: Der unsichtbare Mensch S. 30

[31] Zit. n. Missverständnis um die Meinungsfreiheit. URL www.welt.de, Stand: 15.06.14

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Anonymität im Internet. Wie viel Schutz kann bzw. soll sein?
Hochschule
Hochschule der Medien Stuttgart
Veranstaltung
Medienwirtschaft
Note
2,3
Autor
Jahr
2014
Seiten
19
Katalognummer
V356870
ISBN (eBook)
9783668426399
ISBN (Buch)
9783668426405
Dateigröße
432 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Anonymität, Internet, Schutz, Kryptologie, social media
Arbeit zitieren
Ekaterini Dimitrakudi (Autor:in), 2014, Anonymität im Internet. Wie viel Schutz kann bzw. soll sein?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/356870

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