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Die Garantenstellung des Compliance-Officers vor dem Hintergrund der BGH Entscheidung 5 StR 394/08 und die Anforderungen an eine Compliance-Organisation

Title: Die Garantenstellung des Compliance-Officers vor dem Hintergrund der BGH Entscheidung 5 StR 394/08 und die Anforderungen an eine Compliance-Organisation

Bachelor Thesis , 2017 , 80 Pages , Grade: 2,0

Autor:in: Kübra Kabaoglu (Author)

Law - Civil / Private, Trade, Anti Trust Law, Business Law
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Weltweit finden Rechtsverstöße von Wirtschaftsunternehmen immer größere Aufmerksamkeit. Immer wieder wird in den Medien über Wirtschaftsskandale berichtet, insbesondere über die Thematik der Wirtschaftskriminalität. Trotz eines gewissen Gestaltungsfreiraums innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen müssen Unternehmen sich im Einklang mit gesetzlichen Regelungen verhalten. In den letzten Jahren rücken die Anforderungen an eine rechtskonforme Unternehmensführung stärker in das öffentliche Bewusstsein. Sowohl national als auch international sind Wirtschaftsunternehmen Ge- und Verboten ausgesetzt, welche viele Pflichten begründen. Für die Gewährleistung einer rechtskonformen sowie sachgerechten Unternehmensführung wird von den Lenkungs- und Aufsichtsorganen eines Unternehmens die Etablierung einer „Corporate Compliance“ – Organisation verlangt, in der ein Compliance-Officer (CO) als Kontrollorgan agiert. Der Ausdruck „Corporate Compliance“ wird meistens in unternehmensbezogenen Zusammenhängen verwendet, da hier nur von solchen Sachverhalten die Rede ist, wird auf diese Bezeichnung verzichtet.

In erster Linie dient Compliance der Haftungs- und Strafvermeidung für das Unternehmen und seiner Organe. In Deutschland sind entsprechende Regelungen u.a. in § 33 WpHG und § 25a KWG verankert. Die Grundsätze im deutschen Corporate Governance Codex sind hingegen keine rechtsverbindlichen Handlungsanweisungen, sie haben lediglich nur einen Empfehlungscharakter. Um den Rechtsverstößen bzw. auch dem Potenzial einer Strafbarkeit im Unternehmen entgegenzuwirken, hat die Europäische Union (EU) mit der Finanzmarktrichtlinie MiFID eine gesetzliche Anforderung für eine Compliance Organisation aufgestellt. Im Laufe der Untersuchung erfolgt eine genauere Aufführung der spezifischen Rechtsgrundlagen für die Implementierung von Compliance-Systemen im Unternehmen und über die Position des Compliance-Officers.
Die besondere Eigenschaft eines Compliance-Systems ist das Aufgabenspektrum des COs, dieses umfasst „die Verhinderung von Rechtsverstößen, insbesondere von Straftaten, die aus dem Unternehmen heraus begangenen werden und diesem erhebliche Nachteile durch Haftungsrisiken oder Ansehensverlust bringen können.“ Nach deutscher Rechtswissenschaft kann der CO aufgrund seines Fehlverhaltens im Unternehmen, als Täter oder Teilnehmer für strafrechtliche Folgen verantwortlich gemacht werden.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

I. Zielsetzung der Untersuchung

II. Gang und Aufbau der Untersuchung

B. Der Compliance-Officer

I. Compliance im Allgemeinen

1. Historische Entwicklung in den USA und in Deutschland

2. Der Compliance-Begriff

3. Compliance-Funktionen

4. Rechtliche Grundlagen der Compliance

II. Die Compliance-Organisationspflicht und ihre Rahmenbedingungen

1. Geschäftsverteilung

2. Delegationsmöglichkeiten

3. Stellung des COs im Unternehmen

4. Funktion und Aufgaben eines COs

5. Abgrenzung zum Unternehmensbeauftragten

C. Die Garantenstellung des Compliance-Officers

I. Unterlassensstrafbarkeit des COs

II. Voraussetzungen der Unterlassensstrafbarkeit gem. § 13 StGB

1. Regelungsbereich

2. Die Begehungsform – Tun oder Unterlassen?

3. Strafbarkeit des Unterlassens

4. Möglichkeit und Zumutbarkeit der Erfolgsverhinderung

5. Entsprechungsklausel

III. Die Garantenstellung des COs

1. Kritik und Meinungsstand in der Literatur

2. Garantenstellung aus Gesetz

3. Garantenstellung des COs aus Ingerenz

4. Garantenstellung des COs aus Herrschaft für Untergebene

5. Garantenstellung des COs aus Herrschaft über bestimmte Gefahrenquellen

6. Aufsichtsgarantenstellung des COs

7. Garantenstellung des COs aus Geschäftsherrenhaftung

8. Garantenstellung des COs aus freiwilliger Pflichtenübernahme

a) Reichweite der Garantenstellung

b) Vorrangige Haftung der Unternehmensleitung

c) Restriktive Auslegung des § 13 StGB

d) Umfang und Grenzen der Erfolgsabwendungspflicht

IV. Wegfall der Garantenstellung des COs

1. Hinzutreten der Geschäftsleitung

2. Informationsmangel/Defizite beim CO

V. Kausalität und Zurechnung

1. Kausalität

2. Zurechnung

VI. Vorsätzliches und fahrlässiges Unterlassen

D. Schlusswort

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Compliance-Officers (CO) unter besonderer Berücksichtigung der Frage, ob ihn regelmäßig eine Garantenpflicht gemäß § 13 Abs. 1 StGB trifft, um Straftaten innerhalb des Unternehmens durch Unterlassen zu verhindern.

  • Grundlagen der Compliance-Organisation im Unternehmen
  • Strafrechtliche Garantenstellung des Compliance-Officers
  • Voraussetzungen der Unterlassensstrafbarkeit nach § 13 StGB
  • Delegation von Compliance-Aufgaben und Haftungsumfang
  • Kausalität und Zurechnung bei unterlassener Erfolgsabwendung

Auszug aus dem Buch

Die Garantenstellung des Compliance-Officers

Im Bereich der unechten Unterlassungsdelikte existiert nur die Vorschrift des § 13 StGB, aus der keine ausreichenden Anhaltspunkte für das konkrete Pflichtenprogramm hervorgehen und wodurch die Prüfung der strafrechtlichen Garantenstellung des COs erheblich erschwert wird. Da der CO kein Betriebsinhaber bzw. -leiter ist stellt sich die Frage, ob er als einfacher Mitarbeiter für die Nichtverhinderung von Straftaten der Unternehmensangehörigen als Garant gilt. Zur Klärung dieser Fragestellung soll auf die Entscheidung des 5. Strafsenats des BGH vom 17. Juli 2009 eingegangen werden.

Der BGH bejaht das Vorliegen einer Garantenstellung des COs wegen seiner Stellung und Funktion im Unternehmen. Laut der Entscheidung wird mit der Übernahme eines Pflichtenkreises eine rechtliche Einstandspflicht i.S.d. § 13 Abs. 1 StGB begründet. „Die Entstehung einer Garantenstellung hieraus folgt aus der Überlegung, dass denjenigen, dem Obhutspflichten für eine bestimmte Gefahrenquelle übertragen sind dann auch eine "Sonderverantwortlichkeit" für die Integrität des von ihm übernommenen Verantwortungsbereichs trifft“.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Einführung in die Thematik der Wirtschaftskriminalität und die Notwendigkeit von Compliance-Organisationen zur Strafvermeidung.

B. Der Compliance-Officer: Erörterung des Compliance-Begriffs, der Funktionen (Schutz-, Beratungs-, Kontrollfunktion) sowie der rechtlichen Grundlagen und Delegationsmöglichkeiten im Unternehmen.

C. Die Garantenstellung des Compliance-Officers: Detaillierte Prüfung der Unterlassensstrafbarkeit und der verschiedenen Fallgruppen einer Garantenstellung unter Einbeziehung der Rechtsprechung und Literaturmeinungen.

D. Schlusswort: Fazit zur sekundären Garantenstellung des COs aus freiwilliger Übernahme und zur Bedeutung präziser vertraglicher Regelungen.

Schlüsselwörter

Compliance, Compliance-Officer, Garantenstellung, Unterlassensstrafbarkeit, § 13 StGB, Compliance-Organisation, Geschäftsherrenhaftung, Ingerenz, Kausalität, Zurechnung, strafrechtliche Verantwortung, Unternehmensstrafrecht, Compliance-Funktionen, Delegation, Aufsichtspflicht

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Haftung eines Compliance-Officers, insbesondere damit, ob und inwieweit er als Garant für die Verhinderung von Straftaten im Unternehmen einstehen muss.

Welche Themenfelder stehen im Fokus?

Zentrale Themen sind die Einordnung der Compliance-Funktionen, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Compliance-Organisation sowie die strafrechtlichen Grundlagen der Unterlassensstrafbarkeit.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Es soll geklärt werden, ob für einen Compliance-Officer regelmäßig eine Garantenpflicht aus § 13 Abs. 1 StGB begründet werden kann, da dies in der Literatur und Rechtsprechung kontrovers diskutiert wird.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Analyse, insbesondere die Auslegung von Gesetzen, sowie die Auseinandersetzung mit aktueller Rechtsprechung (insbes. BGH) und den dazu veröffentlichten Literaturmeinungen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden die theoretischen Voraussetzungen der Garantenstellung sowie die verschiedenen dogmatischen Fallgruppen (wie Ingerenz, Geschäftsherrenhaftung und freiwillige Pflichtenübernahme) im Kontext des Compliance-Officers detailliert erörtert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Garantenstellung, Compliance, Unterlassensdelikt, Haftung, Delegation und Sorgfaltspflicht.

Welche Rolle spielt der BGH in der Arbeit?

Das Urteil des BGH vom 17. Juli 2009 dient als grundlegende Entscheidung, die die Diskussion über die Garantenstellung eines Compliance-Officers maßgeblich geprägt hat.

Wegfall der Garantenstellung - wann ist das möglich?

Ein Wegfall der Garantenstellung kann theoretisch eintreten, wenn die Umstände, die die Stellung begründen, entfallen, wobei die Arbeit kritisch prüft, ob das Hinzutreten der Geschäftsleitung oder Informationsdefizite des COs dies bewirken können.

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Details

Title
Die Garantenstellung des Compliance-Officers vor dem Hintergrund der BGH Entscheidung 5 StR 394/08 und die Anforderungen an eine Compliance-Organisation
College
Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen
Grade
2,0
Author
Kübra Kabaoglu (Author)
Publication Year
2017
Pages
80
Catalog Number
V356881
ISBN (eBook)
9783668428737
ISBN (Book)
9783668428744
Language
German
Tags
Compliance-Officer Garantenstellung 13 StGB
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Kübra Kabaoglu (Author), 2017, Die Garantenstellung des Compliance-Officers vor dem Hintergrund der BGH Entscheidung 5 StR 394/08 und die Anforderungen an eine Compliance-Organisation, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/356881
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