Die Idee einer internationalen Friedensordnung durchzieht die politische Philosophie schon seit ihren Anfängen. Die Frage, wie eine Staatengemeinschaft organisiert sein muss, um in Frieden miteinander zu leben, ist geprägt von den negativen Erfahrungen von Kriegen und dem süßen Traum vieler Philosophen vom ewigen Frieden.
Unzähliger Denker haben sich in der Vergangenheit mit diesen Fragen beschäftigt, haben Welten erdacht, in denen die Menschen nicht nur mit ihren Mitmenschen, sondern auch mit sich selbst, der Umwelt, ja sogar den Göttern in Frieden leben. Von Augustinus De civitate Dei, Dantes Monarchia, Platons Politeia bis hin zu Abbe Castel de Saint Pierres Projet pour rendre la paix perpetuelle en Europe gab es die verschiedensten philosophischen Ansätze, die vor allem eins gemeinsam hatten: Den Frieden als erstrebenswerte Utopie, jedoch fern jeglicher Realisierungschancen.
Einer der ersten, der auf eine umfassende Utopie verzichtete und eine realisierungsfreundliche Theorie entwickelte, war Immanuel Kant. Seine Schrift Zum ewigen Frieden hob sich von denen seiner Vorgängern ab, da es bei ihm um einen globalen, ebenso zeitlich wie räumlich universalen Frieden geht, der jedoch Konflikte als politisches Mittel gelten lässt. Die von Kant propagierte Lösung liegt in der Schaffung einer internationalen Rechtsordnung nach dem Prinzip eines Völkerbundes, eines losen, friedensstiftenden Zusammenschlusses von Einzelstaaten.
Diese Idee hat die Debatte um eine internationale Friedensordnung in hohem Maße geprägt, und in gewisser Weise wurde seine Idee mit der realen Gründung des Völkerbundes nach dem ersten Weltkrieg sogar in die Tat umgesetzt.
Doch die Geschichte zeigt, dass trotz vieler Schriften, der Idee und Anleitung zur konkreten Umsetzung eines ewigen Friedens nach Kant, und der realen Umsetzung des Völkerbundes, auch die heutige Zeit nicht frei von Kriegen ist. Der Unterschied in der heutigen Zeit ist jedoch von entscheidender Bedeutung. Die heutige Welt ist zunehmend den Prozessen der Globalisierung unterworfen, Länder leben in internationalen Abhängigkeiten und es wurden internationale Organisationen wie die UNO geschaffen, die in gewisser Weise auch Zeichen einer internationalen Rechtsordnung sind. Trotzdem haben es diese internationalen Organisationen nicht geschafft in den Krieg zu verhindern und eine friedvolle Welt zu schaffen. [...]
Inhalt
1.Einleitung
2. Kants Idee des Völkerbundes
2.1 Die republikanische Verfassung als Vorraussetzung für den ewigen Frieden
2.1.1 Kants Idee der Republik
2.1.2 Republiken sind friedfertig
2.2 Der Völkerbund zur internationalen Friedenssicherung
2.2.1 Analogie zwischen Menschen und Staaten
2.2.2 Völkerbund statt Weltrepublik
3. Höffes Idee einer Weltrepublik
3.1 Kritik an Kant
3.1.1 Relativierung der Friedfertigkeit von Republiken
3.1.2 Völkerbund ist Widerspruch
3.2 Legitimation durch Limitation: vom Ultraminimalstaat zum Totalitären Staat
3.3 Weltrepublik statt Völkerbund
3.3.1 Vom Einzelstaat zum Weltstaat
3.3.2 Weltrepublik als Minimalstaat
4. Kritik an Höffe
5. Fazit
1. Einleitung
Die Idee einer internationalen Friedensordnung durchzieht die politische Philosophie schon seit ihren Anfängen. Die Frage, wie eine Staatengemeinschaft organisiert sein muss, um in Frieden miteinander zu leben, ist geprägt von den negativen Erfahrungen von Kriegen und dem süßen Traum vieler Philosophen vom ewigen Frieden.
Unzähliger Denker haben sich in der Vergangenheit mit diesen Fragen beschäftigt, haben Welten erdacht, in denen die Menschen nicht nur mit ihren Mitmenschen, sondern auch mit sich selbst, der Umwelt, ja sogar den Göttern in Frieden leben. Von Augustinus De civitate Dei, Dantes Monarchia, Platons Politeia bis hin zu Abbe Castel de Saint Pierres Projet pour rendre la paix perpetuelle en Europe gab es die verschiedensten philosophischen Ansätze, die vor allem eins gemeinsam hatten: Den Frieden als erstrebenswerte Utopie, jedoch fern jeglicher Realisierungschancen.
Einer der ersten, der auf eine umfassende Utopie verzichtete und eine realisierungsfreundliche Theorie entwickelte, war Immanuel Kant. Seine Schrift Zum ewigen Frieden hob sich von denen seiner Vorgängern ab, da es bei ihm um einen globalen, ebenso zeitlich wie räumlich universalen Frieden geht, der jedoch Konflikte als politisches Mittel gelten lässt. Die von Kant propagierte Lösung liegt in der Schaffung einer internationalen Rechtsordnung nach dem Prinzip eines Völkerbundes, eines losen, friedensstiftenden Zusammenschlusses von Einzelstaaten.
Diese Idee hat die Debatte um eine internationale Friedensordnung in hohem Maße geprägt, und in gewisser Weise wurde seine Idee mit der realen Gründung des Völkerbundes nach dem ersten Weltkrieg sogar in die Tat umgesetzt.
Doch die Geschichte zeigt, dass trotz vieler Schriften, der Idee und Anleitung zur konkreten Umsetzung eines ewigen Friedens nach Kant, und der realen Umsetzung des Völkerbundes, auch die heutige Zeit nicht frei von Kriegen ist. Der Unterschied in der heutigen Zeit ist jedoch von entscheidender Bedeutung. Die heutige Welt ist zunehmend den Prozessen der Globalisierung unterworfen, Länder leben in internationalen Abhängigkeiten und es wurden internationale Organisationen wie die UNO geschaffen, die in gewisser Weise auch Zeichen einer internationalen Rechtsordnung sind. Trotzdem haben es diese internationalen Organisationen nicht geschafft in den Krieg zu verhindern und eine friedvolle Welt zu schaffen.
Das Ziel, einen internationalen Frieden zu schaffen, ist deswegen nicht aus den Köpfen verschwunden. Noch immer träumen wir von einer friedliche Welt und noch immer ist einer der drei Wünsche den die gute Fee erfüllen soll, der Weltfrieden.
Doch welche Gültigkeit hat Kants Friedensschrift in dieser Zeit? Otfried Höffe, ein Philosoph unserer Zeit und großer Kantkenner, hat sich intensiv mit der Schrift Zum ewigen Frieden auseinandergesetzt, Schwachpunkte aufgezeigt und eigene, weitergehende Ideen formuliert, die seiner Meinung nach einen besseren Weg zu einer internationalen Friedensordnung darstellen. Es gilt nun zu untersuchen, wo genau die Unterschiede der Theorien Kants und Höffes liegen und ob Höffes Idee, dem Ziel einer internationalen Friedensordnung durch die Schaffung einer Weltrepublik näher zu kommen, realistischer ist, als es Kants Ideen sind.
2. Kants Idee des Völkerbundes
Kant stellte als einer der ersten Philosophen eine umfassende Rechts- und Staatsphilosophie auf, die, wie schon viele andere vor ihr, den ewigen Frieden zum Ziel hatte und dabei, im Gegensatz zu vielen dieser anderen, nicht in politische Schwärmereien verfällt. Er verfolgt dabei weder politische Interessen, noch spielen religiöse Motive eine Rolle. Vielmehr entwickelt er eine rein philosophische Argumentation, die zwar „utopische Energien [weckt], aber den Verlust von Hoffnung und Vision überwindet.“[1]
Das Neue bei Kant ist, dass er den Konflikt als Grundelement des Politischen anerkennt, den Krieg aber nicht Krieg sein lässt, sondern ihn um des Friedens willen verändern will.
Er benennt dazu in seiner Schrift Zum ewigen Frieden Präliminarartikel, die Rechtsverletzungen bezeichnen, welche aufzugeben sind, um die Möglichkeit zum Frieden zu gewährleisten. Diese Präliminarartikel sind an politische Akteure gerichtet, da sie es sind, die die Mittel und Wege des Krieges bestimmen.
In den darauf folgenden Definitivartikeln sind endgültige Bestimmungen enthalten, die Kant direkt an soziale Systeme bzw. Rechts- und Staatsordnungen richtet.[2] Dabei bezieht er diese Prinzipien auf die Grundformen von Rechtsbeziehungen und so entsprechen auch die einzelnen Definitivartikeln den verschiedenen Stufen von Rechtsbeziehungen. Die erste Stufe ist die zwischen Menschen in einem Staat, die durch das Staatsrecht geregelt wird. Eine zweite Stufe sieht er in den Rechtsbeziehungen zwischen Staaten, die durch das Völkerrecht geregelt sind und letztendlich eine dritte Stufe, die Rechtsbeziehungen zwischen Menschen und fremden Staaten, die durch ein sogenanntes Weltbürgerrecht geregelt werden soll.
2.1 Die republikanische Verfassung als Vorraussetzung für den ewigen Frieden
2.1.1 Kants Idee der Republik
Schon im ersten Definitivartikel verbindet Kant den Friedensgedanken mit einer Innovation seiner Zeit: Der Republik. Eine Vorraussetzung für den ewigen Frieden zwischen Staaten, liegt seiner Meinung nach in der bürgerlichen Verfassung der Staaten, die „in jedem Staate republikanisch sein soll.“[3] Diese beinhaltet „die Freiheit der Glieder einer Gesellschaft (als Menschen), [...] Abhängigkeit von einer einzigen gemeinsamen Gesetzgebung (als Untertanen) [und die] Gleichheit[...] (als Staatsbürger).“[4] Die Freiheit wird von Kant als „Befugnis, keinen äußeren Gesetzen zu gehorchen, als zu denen ich meine Beistimmung habe geben können“[5] definiert. Es gilt also das demokratische Prinzip der Volkssouveränität. Im folgenden beschreibt Kant die Gesetzgebung als „Absonderung der ausführenden Gewalt von der gesetzgebenden“[6], was dem Prinzip der Gewaltenteilung entspricht.
Kant betont jedoch, dass man „die republikanische Verfassung nicht mit der demokratischen verwechsele.“[7] Seiner Meinung nach ist die Form des Regierens in einer Demokratie nämlich ebenso despotisch wie in einer Autokratie und Aristokratie. Nach seiner Definition ist der Despotismus die eigenmächtige Vollziehung des Staats von Gesetzen, die er selbst gegeben hat und eine Demokratie ist aus dem Grund ein Despotismus, weil „sie eine exekutive Gewalt gründet, da alle über und allenfalls auch wider einen, mithin alle, die doch nicht alle sind, beschließen.“[8] Diese Definition bezieht sich auf die direkte Demokratie, die Kant also abzulehnen scheint, da es dort ja tatsächlich so ist, dass von einer realen und personalen Gewaltenteilung nicht die Rede sein kann, wenn das gesamte Volk zugleich Gesetzgeber und Vollstrecker seiner Entscheidungen ist. Die repräsentative Demokratie hingegen, scheint für Kant jedoch durchaus akzeptabel, da in ihr - und nur in ihr - eine republikanische Regierungsart möglich ist. Ohne ein repräsentatives System wäre eine Republik despotisch und gewalttätig.
Mit der Definition einer republikanischen Verfassung wird jedoch noch nicht deutlich, warum alle Staaten eine solche Verfassung haben sollen, und warum das der Weg zum ewigen Frieden ist.
2.1.2 Republiken sind friedfertig
Nach Kant liegt jedoch genau in der Definition von Republik auch die Begründung seiner These: Seiner Meinung nach sind Republiken friedfertig und führen keinen Krieg, weder untereinander, noch gegen andere Staaten. Genau die Eigenschaft der notwendigen Beistimmung, die eine republikanische Verfassung verlangt, beinhaltet nach Kant eben jene Begründung: “Wenn die Beistimmung der Staatsbürger dazu erfordert wird, um zu beschließen, ob Krieg sein solle, oder nicht, so ist nichts natürlicher, als dass, da sie alle „Drangsale des Krieges über sich selbst beschließen müssten [...], sie sich sehr bedenken werden, ein so schlimmes Spiel anzufangen.“[9]
Von der Prämisse ausgehend, dass alle Staaten eine republikanische Verfassung haben sollen, beschreibt Kant im zweiten Definitvartikel, wie das Nebeneinander von Staaten funktionieren soll.
2.2 Der Völkerbund zur internationalen Friedenssicherung
2.2.1 Analogie zwischen Menschen und Staaten
Dabei geht er von einer Analogie zwischen Menschen und Staaten aus, die sich in einem Naturzustand befinden und sich in diesem „schon durch ihr Nebeneinandersein lädieren, und [...] jeder um seiner Sicherheit willen von dem anderen fordern kann und soll, mit ihm in eine, der bürgerlichen ähnlichen, Verfassung zu treten, wobei jedem sein Recht gesichert werden kann.“[10] Aus diesem Grund schließen Menschen einen Vertrag, stellen sich unter ein gemeinsames Recht, um fortan in Frieden miteinander zu leben. Dieser Vertrag entspricht dem Staatsvertrag und das daraus folgende Recht dem Staatsrecht.
Folgt man nun Kants Analogie, so müsste das gleiche auch für Völker gelten. Auch sie befinden sich ohne ein vertraglich geregeltes Miteinander in einer Art sekundärem Naturzustand, dem sie nur entgehen können, wenn sie in eine, der bürgerlichen ähnlichen, Verfassung treten. Dies würde theoretisch die Bildung einer Weltrepublik bedeuten.
[...]
[1] Höffe, Otfried: Königliche Völker, suhrkamp. Frankfurt/Main 2001, S. 179
[2] Vgl. Höffe, Otfried: Königliche Völker, a.a.O., S. 166
[3] Kant, Immanuel: Zum ewigen Frieden, reclam. Stuttgart 2002, S.10
[4] Kant, Zum ewigen Frieden, a.a.O., S.10f
[5] Kant, Zum ewigen Frieden, a.a.O., S.11
[6] Kant, Zum ewigen Frieden, a.a.O., S.14
[7] Kant, Zum ewigen Frieden, a.a.O., S.13
[8] Kant, Zum ewigen Frieden, a.a.O., S.14
[9] Kant, Zum ewigen Frieden, a.a.O., S.12f
[10] Kant, Zum ewigen Frieden, a.a.O., S.16
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