Die Frage nach dem Verhältnis von Rechtssoziologie und Rechtsdogmatik ist seit jeher ein Komplex von hoher Brisanz und nicht frei von Spannungen.1 Richtungweisend im Hinblick auf die Einordnung des Verhältnisses beider Disziplinen ist zunächst eine allgemeine Fixierung der Begriffe und des Wesens der Rechtssoziologie sowie der Rechtsdogmatik. I. Das Wesen der Rechtssoziologie Die Rechtssoziologie ist zunächst, wie sich bereits aus dem sprachlichen Sinn herleiten lässt, ein Teil der Soziologie, und zwar derjenige, der sich vornehmlich mit dem Rechtswesen beschäftigt.2 Bei der Rechtssoziologie handelt es sich um eine empirische Wissenschaft mit eigenen Erkenntniszielen.3 welche die wechselseitige Interdependenz und den funktionalen Zusammenhang zwischen dem Recht und den nicht-rechtlichen Gesellschaftsphänomenen zu ergründen sucht.4 Sie setzt damit voraus, dass es sich bei dem Phänomen Recht um einen Vorgang der gesellschaftlichen Wirklichkeit handelt5, welches der empirischen Forschung zugänglich ist. Der Rechtssoziologe fragt nach der sozialen Wirklichkeit des Rechts und gelangt so zu einer Beschreibung und Erklärung des Rechtslebens. Dies macht deutlich, dass sich die Rechtssoziologie mit Wirklichkeitstatbeständen, d.h. mit dem gesellschaftlichen „Sein“ beschäftigt. II. Die Sichtweise der Rechtsdogmatik Der Begriff der Dogmatik wird insbesondere im Hinblick auf das Recht nicht immer einheitlich verwendet.6 Der Begriff „Dogma“ an sich bedeutet im Griechischen soviel wie „verbindlicher Lehrsatz“ oder „festgelegte Meinung“.7 [...] 1 Heldrich, AcP 186 (1986), 74, 99; Kißler, 2.4.1, 80; Raiser, JZ 1970, 665, 670. 2 Raiser, Das lebende Recht, 23; ders., Einführung in die Rechtssoziologie, 1; Gurvitch, 40; Heldrich, AcP 186 (1986), 74, 78. 3 Röhl, Rechtssoziologie, § 14, 87; Rottleuthner, Rechtstheorie, A. IV. 1), 25. 4 Raiser, Das lebendes Recht, 26; Creifelds, Rechtswörterbuch, Stichwort: Rechtssoziologie, 1113; Rehbinder, Rechtssoziologie, § 1, 2.; Schünemann, 3. Teil, § 12, 2., 73.
5 Raiser, ebenda. 6 Naucke, Rechtsphilosophie, Rn. 6, Fn.1; ders., Sozialwissenschaften, VI., 2., 38; Schlapp, Theorienstrukturen und Rechtsdogmatik, I.1.3, 20; Struck, JZ 1975, 84. 7 Rüthers, Rechtstheorie, § 7, Rn. 310; L. Raiser, DRiZ 1968, 98.
Gliederung
A. EINFÜHRENDE ÜBERLEGUNGEN ZUR AUFGABENSTELLUNG
I. Das Wesen der Rechtssoziologie
II. Die Sichtweise der Rechtsdogmatik
III. Strukturelle Unterschiede beider Positionen
B. DIE GRUNDSÄTZLICHE TRENNUNG VON SEIN UND SOLLEN IN DER RECHTSSOZIOLOGIE MAX WEBERS
I. Max Webers strikte Scheidung von Rechtssoziologie und Rechtsdogmatik
1. Der Gegenstand der Rechtssoziologie aus der Sicht Max Webers oder: die „Stammler-Kritik“
2. Das Wesen der Rechtsdogmatik
II. Juristischer und soziologischer Geltungsbegriff
1. Zum Begriff der Geltung einer „Ordnung“
a) Max Webers Vorstellung von „Ordnung“
b) Sein Geltungsbegriff
2. Die juristische Sichtweise
3. Die Geltung aus dem Blickwinkel der Soziologie
III. Die rationale Entwicklung des Rechts als Kennzeichen der Moderne
1. Die Herausbildung einer formal- rationalen Rechtsordnung
2. Die „Entzauberung der Welt“ oder: der Idealtyp eines formal- rationalen Rechts
3. Max Webers vierstufige Rechtsbetrachtung
4. Charakteristika des formal- rationalen Rechts
5. Hintergründe der rationalen Gesellschaftsentwicklung
6. Rationales Recht als Forderung des modernen Kapitalismus
7. Unaustragbarer Gegensatz formaler und materialer Rationalität
a) Der Richter als „Subsumtionsautomat“ oder: Max Weber als Anhänger der Begriffsjurisprudenz
b) Die Gefahr der Rematerialisierung des Rechts
(1) Max Webers Bedenken gegen die Aufweichung des Rechtsformalismus
(2) Der Kampf gegen die Freirechtsschule
(a) Das Programm der Freirechtler
(b) Die Kritik Max Webers an den materialen Tendenzen der Freirechtsbewegung
8. Max Webers Prognose künftiger Rechtsanwendungspraxis
IV. Legitimation durch Verfahren
V. Das Werturteilsproblem
1. Max Webers Thesen zur Werturteilsproblematik
a) Werturteilsfreiheit im engeren Sinne
(1) Sein und Sollen als kategorisch verschiedene Ebenen
(2) Zum Unterschied von normativen und deskriptiven Aussagen
(3) Der Hintergrund der Werturteilsfreiheit im engeren Sinne
b) Das Problem der Wertbeziehung
2. Immanente und grundsätzliche Kritik
a) Zur immanenten Kritik
(1) Die Entstehungsphase
(2) Die empirische Phase
(3) Der Verwendungszusammenhang
b) Die grundsätzliche Kritik
VI. Zur gegenseitigen Bedeutung und Wechselwirkung beider Disziplinen
1. Die Rechtswissenschaft als Gegenstand der Rechtssoziologie
2. Die unmittelbare Zugrundelegung empirischer Erkenntnisse in der Rechtsdogmatik aus Sicht Max Webers
3. Max Webers Zugeständnis einer technischen Kritik
4. Eingeständnis der Unhaltbarkeit seines Trennungsprinzips?
VII. Zusammenfassende Betrachtung der Rechtsoziologie Max Webers zur Aufgabenstellung
C. RECHTSSOZIOLOGIE UND RECHTSDOGMATIK IN HEUTIGER ZEIT ODER: ZUR AKTUALITÄT DER RECHTSSOZIOLOGIE MAX WEBERS
I. Die Trennung von Sein und Sollen in der heutigen Rechtspraxis
1. Die gesellschaftliche Entwicklung seit der Rechtssoziologie Max Webers
2. Wertungen in der heutigen Rechtsdogmatik
a) Die Grundrechte als objektive Werteordnung
b) Die Flucht in die Generalklauseln und unbestimmten Rechtsbegriffe
(1) Zu den Generalklauseln
(2) Unbestimmte Rechtsbegriffe
c) Mittelbare Einflußnahme als Konsequenz der technischen Kritik Max Webers
d) Zur Laienrichterproblematik
e) Die Herausbildung einer Rechtstatsachenforschung
f) Die Folgendiskussion
(1) Notwendigkeit von Abwägungsformeln
(2) Das Problem der Gewaltenteilung
(3) Zu Konsequenzen und Kritik der Folgenorientierung
g) Weitere verfassungsrechtliche Problemstellungen
(1) Die Bindung des Richters gem. Art. 97 I GG
(2) Reformalisierung als Postulat des Demokratieprinzips?
II. Übergang zur Freirechtsschule durch die Hintertür?
III. Entkräftung der Infragestellung des Formalismus durch materielle Tendenzen?
IV. Bestätigung der „Schicksalhaftigkeit des Rechts“
D. SCHLUßBETRACHTUNG UND AUSBLICK
I. Schlußbetrachtung
II. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit erörtert das Verhältnis von Rechtssoziologie und Rechtsdogmatik am Leitfaden der Auffassung Max Webers. Zentrales Ziel ist es, die strenge Trennung von Sein und Sollen, die Weber als fundamentale Kategorieebenen ansieht, kritisch zu diskutieren und ihre Relevanz sowie Brauchbarkeit für die heutige, von materiellen Tendenzen und Folgenorientierung geprägte Rechtspraxis zu untersuchen.
- Grundlagen und Wesen von Rechtssoziologie und Rechtsdogmatik
- Max Webers strikte Scheidung von Sein und Sollen
- Die rationale Entwicklung des Rechts und das Ideal der formalen Rationalität
- Das Werturteilsproblem und das Postulat der Wertfreiheit
- Aktualität der Weberschen Rechtssoziologie in der heutigen Rechtsdogmatik
Auszug aus dem Buch
1. Der Gegenstand der Rechtsoziologie aus der Sicht Max Webers oder: die „Stammler-Kritik“
Max Weber hat die Grundbegrifflichkeiten seiner Rechtssoziologie in seiner Auseinandersetzung mit Rudolf Stammlers Veröffentlichung „Recht und Wirtschaft nach der materialistischen Geschichtsauffassung“ herausgearbeitet (sog. Stammler-Kritik).29
Rudolf Stammler unterscheidet zwei grundsätzlich unterschiedliche Arten des Denkens, die er als „Wahrnehmen“ und „Wollen“ zu beschreiben pflegt.30 Während das „Wahrnehmen“ sich an Kategorien wie Ursache und Wirkung orientiert, betrifft das „Wollen“ hingegen den Zweck und das Mittel.31 Aus diesen beiden völlig selbständig nebeneinander stehenden Methoden ergäben sich zwei grundlegend verschiedene Wissenschaftsbereiche: die Naturwissenschaft und die Zweckwissenschaft.32
Rudolf Stammler vertritt die Ansicht, dass „die ‚Wissenschaft vom sozialen Leben‘“ (und damit u.a. die Rechtssoziologie) nicht der Kategorie der Naturwissenschaften zuzuordnen sei und daher strikt von deren empirischen Methoden geschieden werden müsse.33 Die Wissenschaft über das äußerlich geregelte soziale Leben, d.h. über rechtlich geregeltes Leben, sei nicht durch die auf Kausalzusammenhänge ausgerichtete empirische Naturwissenschaft, sondern ausschließlich durch eine Zweckwissenschaft zu erkennen.34
Zusammenfassung der Kapitel
A. EINFÜHRENDE ÜBERLEGUNGEN ZUR AUFGABENSTELLUNG: Definition der Grundbegriffe Rechtssoziologie und Rechtsdogmatik sowie deren strukturelle Unterschiede.
B. DIE GRUNDSÄTZLICHE TRENNUNG VON SEIN UND SOLLEN IN DER RECHTSSOZIOLOGIE MAX WEBERS: Detaillierte Analyse von Webers Postulat der strikten Scheidung von empirischem Sein und normativem Sollen sowie dessen Begründung durch die Stammler-Kritik.
C. RECHTSSOZIOLOGIE UND RECHTSDOGMATIK IN HEUTIGER ZEIT ODER: ZUR AKTUALITÄT DER RECHTSSOZIOLOGIE MAX WEBERS: Diskussion der Anwendung der Weberschen Erkenntnisse in der heutigen Rechtsdogmatik unter Berücksichtigung von Folgenorientierung und dem Einfluss des Sozialstaats.
D. SCHLUßBETRACHTUNG UND AUSBLICK: Kritische Evaluierung der anhaltenden Bedeutung der Weberschen Postulate angesichts der modernen, zunehmend materialisierten Rechtspraxis.
Schlüsselwörter
Rechtssoziologie, Rechtsdogmatik, Max Weber, Sein und Sollen, Rechtsformalismus, Begriffsjurisprudenz, Wertfreiheit, Folgenorientierung, materiale Rationalität, formale Rationalität, Rechtsanwendung, juristische Methodik.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das Verhältnis von Rechtssoziologie und Rechtsdogmatik anhand der Theorien von Max Weber und diskutiert deren Bedeutung für die moderne juristische Praxis.
Welche zentralen Themenfelder stehen im Mittelpunkt?
Zentrale Felder sind die strikte Trennung von Sein und Sollen, die Wertfreiheit wissenschaftlichen Arbeitens sowie das Spannungsfeld zwischen formaler Rationalität und den materiellen Tendenzen im heutigen Recht.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Relevanz der Weberschen Trennungsmaxime für die aktuelle Rechtsdogmatik zu prüfen, insbesondere im Kontext von Folgenorientierung und der zunehmenden Bedeutung des Sozialstaats.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine interpretative und kritische Diskussion rechtssoziologischer und rechtstheoretischer Schriften, insbesondere von Max Weber sowie führender Rechtssoziologen der Moderne.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die methodologischen Grundlagen von Webers Rechtssoziologie, die Stammler-Kritik, das Werturteilsproblem und die Herausforderungen der heutigen Rechtspraxis durch Generalklauseln und Grundrechte.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselwörter sind unter anderem Rechtssoziologie, Rechtsdogmatik, Sein-Sollen-Dichotomie, Wertfreiheit, formal-rationales Recht und Folgenorientierung.
Wie bewertet der Autor die Folgenorientierung in der heutigen Justiz?
Der Autor zeigt auf, dass die zunehmende Folgenorientierung zwar die Leistungsfähigkeit des Rechts erhöht, aber gleichzeitig zu Rechtsunsicherheit und einer Aushöhlung des formal-rationalen Rechtsideals führt.
Welche Rolle spielen "Kautschukparagraphen" in der modernen Rechtsanwendung?
Der Autor analysiert, dass unbestimmte Rechtsbegriffe zwar Flexibilität ermöglichen, aber auch die richterliche Entscheidungspraxis gegenüber Vorhersehbarkeit und formaler Logik schwächen.
- Quote paper
- Stefan Redlin (Author), 2004, Das Verhältnis von Rechtssoziologie und Rechtsdogmatik am Leitfaden der Auffassung Max Webers, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/35794