Die in diesem Lehrheft enthaltenen Darstellungen vermitteln dem Lernenden Wissen über die Entwicklungsstadien einer Straftat und insbesondere Kenntnisse über die Bedeutung des Versuchs einer Straftat.
Für die richtige Entscheidung darüber, ob der Versuch einer Straftat vorliegt oder nicht, sind aber Grundkenntnisse über die anderen Entwicklungsstadien der Straftat notwendig. Dazu gehören die Vorbereitung und Vollendung/Beendigung der Straftat genauso wie die Strafaufhebungsgründe Rücktritt und tätige Reue.
In dem Wissensgebiet „Beteiligungsformen“, das sind Täterschaft und Teilnahme, konzentrieren sich die Ausführungen ebenfalls auf die Vermittlung des Grundwissens, das bei einem angemessen ausgebildeten Securitymitarbeiter vorausgesetzt werden muss.
Die Kontrollfragen und -aufgaben sollten schriftlich beantwortet werden. Sie spiegeln die Themen schwerpunktartig wieder, die in diesem Heft angesprochen werden.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
1. Schutzfunktion des Strafrechts
2. Begriffserläuterungen
- Begehungs- oder Tätigkeitsdelikte
- Erfolgsdelikte
- Kausalität
- Unterlassungsdelikte
- echte Unterlassungsdelikte
- unechte Unterlassungsdelikte
- Garantenstellung
Teil III
1. Allgemeine Grundsätze
2. Zur Vorbereitung einer Straftat
3. Der Versuch einer Straftat
3.1 Begriff des Versuches
3.2 Die Strafbarkeit des Versuchs
3.3 Rücktritt und tätige Reue
4. Die Vollendung einer Straftat
Teil IV - Täterschaft und Teilnahme
1. Einführung
2. Täterschaft
2.1 Alleintäterschaft
2.2 Die Mittäterschaft
3. Teilnahme
3.1 Anstiftung
3.2 Beihilfe
3.3 Abgrenzung Beihilfe - Begünstigung (§ 257 StGB)
4. Kontrollfragen und -aufgaben
Zielsetzung & Themen
Das Ziel dieses Lehrheftes ist die Vermittlung von grundlegendem juristischem Wissen über die verschiedenen Entwicklungsstadien einer Straftat sowie die unterschiedlichen Beteiligungsformen von Täterschaft und Teilnahme. Das Werk richtet sich an Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe, um ihnen die notwendige rechtliche Sicherheit für die korrekte Einschätzung von Situationen sowie für ihr eigenes Handeln – etwa bei der vorläufigen Festnahme – zu geben.
- Grundlagen zu Entwicklungsstadien einer Straftat (Vorbereitung, Versuch, Vollendung).
- Rechtliche Einordnung der Versuchsstrafbarkeit, des Rücktritts und der tätigen Reue.
- Systematische Unterscheidung von Täterschaft (Alleintäterschaft, Mittäterschaft) und Teilnahme (Anstiftung, Beihilfe).
- Praxisrelevante Abgrenzung zwischen Beihilfe und Begünstigung.
- Sicherheitsrelevante Aspekte bei der Erkennung und Dokumentation von Straftatbeiträgen.
Auszug aus dem Buch
3.1 Begriff des Versuches
In einer Vielzahl von Fällen wird eine Straftat aus den verschiedensten Gründen nicht bis zu Ende geführt, weil der Täter die weitere Ausführung abbricht. In allen diesen Fällen ist zu prüfen, ob der Versuch einer Straftat vorliegt.
Gründe für das Nicht-zu-Ende-führen einer Straftat können beispielsweise sein:
- Der Täter wird durch äußere Umstände an der weiteren Tatausführung gehindert, z. B. durch zu starke Bewachung des Objekts,
- die für die Tat vorgesehenen Werkzeuge oder anderen Tatmittel erweisen sich als ungeeignet,
- der Täter glaubt, entdeckt worden zu sein und ergreift die Flucht,
- das vorgesehene Opfer leistet zu starken Widerstand,
- der Täter kommt zur besseren Einsicht und gibt die Tatausführung auf,
- der Täter wendet durch eigenes Einschreiten den Eintritt des Erfolges ab (tätige Reue).
Wird der verletzte Straftatbestand geprüft, so stellt man fest, dass zwar mit der Tat begonnen wurde, d. h. einzelne Tatbestandsmerkmale bereits verwirklicht worden sind, aber nicht der gesamte Tatbestand (z. B. im Tatbestand bezeichnete Folgen sind noch nicht eingetreten).
In diesen Fällen sind die Vorschriften des Versuchs gem. §§ 22 und 23 StGB zu prüfen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Schutzfunktion des Strafrechts: Dieses Kapitel erläutert die Bedeutung des Strafrechts für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Festlegung einer Normenhierarchie.
2. Begriffserläuterungen: Hier werden zentrale strafrechtliche Begriffe wie Begehungsdelikte, Erfolgsdelikte, Kausalität und die verschiedenen Unterlassungsdelikte inklusive der Garantenstellung definiert.
Teil III: Der Teil widmet sich den Entwicklungsstadien der Straftat, von der bloßen Entschlussfassung über die Vorbereitung bis hin zum Versuch und der Vollendung.
Teil IV - Täterschaft und Teilnahme: Dieses Kapitel analysiert die verschiedenen Beteiligungsformen an einer Straftat, differenziert zwischen Täterschaft und Teilnahme und erläutert die Konsequenzen für die Strafbarkeit.
Schlüsselwörter
Strafrecht, Entwicklungsstadien, Versuch, Vorbereitung, Vollendung, Täterschaft, Mittäterschaft, Anstiftung, Beihilfe, Garantenstellung, Unterlassungsdelikte, Rücktritt, tätige Reue, Begünstigung, Sicherheitsgewerbe.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Das Lehrheft vermittelt das notwendige Wissen über die rechtlichen Aspekte von Straftaten, speziell für die Anforderungen im Sicherheitsgewerbe.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themen umfassen die Stadien einer Straftat sowie die juristische Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es, Securitymitarbeitern die rechtliche Basis zu vermitteln, um Straftaten korrekt einzuordnen und angemessen zu reagieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Darstellungsweise, die auf den Gesetzestexten des StGB und BGB basiert und diese anhand von Praxisbeispielen erläutert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die Phasen der Straftat, die Voraussetzungen für Versuch und Rücktritt sowie die Definitionen von Allein- und Mittäterschaft, Anstiftung und Beihilfe.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich am besten mit Begriffen wie Strafrecht, Versuchsstrafbarkeit, Mittäterschaft und Beihilfe charakterisieren.
Wann ist der Versuch einer Straftat strafbar?
Der Versuch eines Verbrechens ist immer strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht.
Was unterscheidet Beihilfe von Begünstigung?
Der wesentliche Unterschied liegt im Zeitpunkt: Beihilfe erfolgt vor oder während der Tat, während die Begünstigung ausschließlich nach einer beendeten Straftat stattfindet.
Welche Rolle spielt die Garantenstellung?
Die Garantenstellung verpflichtet bestimmte Personen dazu, den Eintritt eines Erfolgs zu verhindern; ihre Missachtung führt zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei unechten Unterlassungsdelikten.
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- Diplom-Verwaltungswirt Ulf Erik Finkewitz (Author), 2017, Strafrecht Allgemeiner Teil. Teil III: Die Entwicklungsstadien der Straftat & Teil IV: Täterschaft und Teilnahme, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/358325