Die Lehre von der Garantenstellung gehört zum wichtigsten Grundwissen des Securitymitarbeiters. Das Verständnis der übernommenen Garantenstellung ist Voraussetzung dafür, die rechtliche Tragweite und Bedeutung der übertragenen Aufgabe und die damit verbundene persönliche Verantwortlichkeit vollständig zu erfassen. Dieses Wissen ist das „tägliche Brot“ der eigenen praktischen Tätigkeit.
Die Problematik der Garantenstellung, die in anderen Lehrheften schon angeschnitten worden ist, soll hier vertieft werden. Ziel ist es, die erforderlichen Informationen zusammenhängend und umfassend aufzubereiten und damit den für das erfolgreiche Lernen unerlässlichen Überblick zu gewährleisten.
Inhalt und Umfang des Lehrstoffs sind auf die praktische Tätigkeit im Securitygewerbe ausgerichtet. Genauso praxisbezogen wird die Problematik des § 14 StGB dargestellt: Bei dem „Handeln für einen anderen“ konzentrieren sich die Erläuterungen auf Absatz 2, Nummer 2 dieser Strafvorschrift.
Die Notwehr- und Notstandsregelungen des Strafgesetzbuchs (StGB) ähneln den zivilrechtlichen Notwehr- und Notstandsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das Lehrheft verdeutlicht die Unterschiede in den Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Das Jedermannsrecht der vorläufigen Festnahme (§ 127 Abs. 1 StPO) gehört ebenfalls zu den Vorschriften, deren genaue Kenntnis unabdingbare Voraussetzung für rechtmäßiges und erfolgreiches Handeln privater Sicherheitsdienste ist. Die zu diesem Thema hier aufbereiteten Informationen bereiten den Lernenden in umfassender Weise auf die Probleme vor, denen er in seiner Berufspraxis immer wieder begegnen wird.
Die Notwehr- und Notstandsrechte, aber auch das Recht zur vorläufigen Festnahme bilden Schwerpunkte notwendigen Berufswissens. Genauso wichtig ist aber auch die sichere Unterscheidung zwischen Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründen. Deshalb war es erforderlich, zum Teil sehr tief gehend auf die damit verbundenen Rechtsfragen einzugehen.
Inhaltsverzeichnis
Teil V - Strafbarkeit bei unechten Unterlassungsdelikten (§ 13 StGB) sowie beim Handeln für einen anderen (§ 14 StGB)
1. Unechte Unterlassungsdelikte - § 13 StGB
1.1 Voraussetzungen der Strafbarkeit
1.2 Die Garantenstellung des Securitymitarbeiters
1.2.1 Garantenpflicht - aus Gesetz oder anderer rechtlicher Vorschrift
1.2.2 Garantenpflicht aus Vertrag, d. h. tatsächlicher Gewährsübernahme
1.2.3 Garantenpflicht aus vorangegangenem (gefährdendem) Tun
1.2.4 Garantenpflicht aus konkreter Lebensbeziehung, aus einem besonderen Vertrauensverhältnis
1.2.5 Garantenstellung aus konkreter Sach- oder Raumherrschaft
1.3 Grenzen der Garantenpflicht
2. Handeln für einen anderen - § 14 StGB
2.1 Anliegen des § 14 StGB
2.2 Tatbestandsmerkmale des § 14 StGB
Teil VI - Die Rechtfertigungsgründe Notwehr, Notstand und vorläufige Festnahme
1. Einführung in die Problematik der Rechtfertigungsgründe aus dem Straf- bzw. Strafprozessrecht und dem Zivilrecht und Bedeutung dieser Rechte für die praktische Tätigkeit der privaten Sicherheitsdienste
2. Die Notwehrrechte im StGB
2.1 Notwehr - § 32 StGB
2.1.1 Die Voraussetzungen der Notwehr
2.1.2 Menschliche Angriffshandlung auf ein Rechtsgut
2.1.3 Die Nothilfe
2.1.4 Gegenwärtigkeit des Angriffs
2.1.5 Rechtswidrigkeit des Angriffs
2.1.6 Die Abwehr des Angriffs ist geboten und erforderlich
2.1.7 Provozierte Notwehr
2.2 Überschreitung der Notwehr (Notwehrexzess) - § 33 StGB
2.2.1 Putativnotwehr
3. Die Notstandsrechte im StGB
3.1 Rechtfertigender Notstand - § 34 StGB
3.2 Entschuldigender Notstand - § 35 StGB
3.3 Abgrenzung und Unterschiede zwischen dem rechtfertigenden Notstand und dem entschuldigenden Notstand
4. Das Recht zur vorläufigen Festnahme aus § 127 Abs. 1 StPO
4.1 Voraussetzungen der vorläufigen Festnahme
4.1.1 Die „Tat“
4.1.1.1 Sonderfall „Irrtum“
4.1.1.2 Sonderfall „Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund“
4.1.1.3 Sonderfall „Kinder“
4.1.2 „Auf frischer Tat betroffen oder verfolgt“
4.1.2.1 Auf frischer Tat betroffen
4.1.2.2 Auf frischer Tat verfolgt
4.1.2.2.1 Regelfälle
4.1.2.2.2 Sonderfälle
4.1.3 Zielrichtung der Festnahme
4.1.4 Fluchtverdacht oder fehlende Identität
4.1.4.1 Fluchtverdacht
4.1.4.2 Identität nicht sofort feststellbar
4.1.5 Verhältnismäßigkeit
4.2 Durchführung der Festnahme
4.2.1 Formalien
4.2.2 Gewaltanwendung
4.2.1 Gewaltanwendung zur Durchsetzung des Festnahmerechtes
4.2.3 Vorläufige Festnahme nach Antragsdelikten
5. Kontrollfragen und -aufgaben
Zielsetzung & Themen
Das Ziel dieses Basiswerks ist es, dem Sicherheitspersonal ein praxisnahes Verständnis der rechtlichen Grundlagen zu vermitteln, die für ihre Tätigkeit essentiell sind. Die Forschungsfrage konzentriert sich darauf, wie Sicherheitsmitarbeiter Garantenpflichten, Notwehrrechte und das Jedermannsrecht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben korrekt anwenden können, ohne die Grenzen zum staatlichen Gewaltmonopol zu überschreiten oder ihre eigene Rechtssicherheit zu gefährden.
- Garantenstellung und die daraus resultierende Handlungspflicht für Sicherheitskräfte.
- Anwendung des § 14 StGB beim Handeln für andere Personen oder Betriebe.
- Rechtliche Voraussetzungen und Grenzen von Notwehr, Nothilfe und Notstand.
- Die korrekte Durchführung und die rechtlichen Grenzen des Jedermannsrechts bei vorläufigen Festnahmen.
Auszug aus dem Buch
1.2 Die Garantenstellung des Securitymitarbeiters
Als unechte Unterlassungsdelikte werden im Strafrecht jene Straftaten bezeichnet, die sowohl durch Tun als auch durch Unterlassen begangen werden können.
Strafbarkeit tritt bei unechten Unterlassungsdelikten nur dann ein, wenn für den Täter eine Pflicht zum Handeln vorlag und er diese Pflicht vorwerfbar verletzte (Garantenpflicht).
Die Garantenpflicht ist eine Summe von Voraussetzungen, aus denen sich die Verpflichtung ergibt, gegen Rechtsgutgefährdungen einzuschreiten.
Diese Pflicht muss eine Rechtspflicht, keine „moralische“ Pflicht sein. Die Pflicht, ein bestimmtes, sich anbahnendes schädigendes Ereignis durch aktives Tätigwerden abzuwenden, leitet sich ab aus der Garantenstellung des Täters. Der Inhaber einer Garantenstellung wird als Garant bezeichnet.
Eine Garantenstellung und die damit verbundene Garantenpflicht entstehen entweder
- 1.2.1 kraft Gesetzes (Eltern - Kinder), oder
- 1.2.2 durch Vertrag (Babysitter, Berufsfeuerwehr, Securitymitarbeiter), oder
- 1.2.3 durch vorangegangenes (gefährdendes) Tun des Täters (für das bei einem Verkehrsunfall verletzte Unfallopfer entsteht bei dem unfallverursachenden Autofahrer eine Garantenpflicht; der Personenschützer, der einen Attentäter angeschossen hat, wird zu dessen Garanten), oder
- 1.2.4 eine konkrete Lebensbeziehung, ein besonderes Vertrauensverhältnis (Hausgemeinschaft Eltern/erwachsene Kinder, aber auch „wilde“ Ehe)
oder
Zusammenfassung der Kapitel
Teil V - Strafbarkeit bei unechten Unterlassungsdelikten (§ 13 StGB) sowie beim Handeln für einen anderen (§ 14 StGB): Dieses Kapitel erläutert die rechtlichen Voraussetzungen der Garantenstellung für Sicherheitsmitarbeiter und erklärt, unter welchen Bedingungen das Handeln für Dritte strafrechtliche Relevanz erlangt.
Teil VI - Die Rechtfertigungsgründe Notwehr, Notstand und vorläufige Festnahme: Hier werden die juristischen Grundlagen für die Abwehr von Angriffen und die Befugnis zur vorläufigen Festnahme bei Straftaten auf frischer Tat detailliert dargelegt.
Schlüsselwörter
Sicherheitsgewerbe, Strafrecht, Garantenstellung, Garantenpflicht, Notwehr, Nothilfe, Notstand, Jedermannsrecht, Vorläufige Festnahme, Rechtfertigungsgrund, Schuldausschließungsgrund, § 13 StGB, § 14 StGB, § 127 StPO, Gefahrenabwehr
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Publikation grundsätzlich?
Das Werk vermittelt das notwendige strafrechtliche Grundlagenwissen für Securitymitarbeiter, insbesondere in Bezug auf Haftung, Notwehr, Notstand und das Recht zur vorläufigen Festnahme.
Welches sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die Garantenstellung, die Voraussetzungen für rechtmäßiges Handeln bei Gefahrensituationen sowie die Ausübung des Jedermannsrechts.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist, Sicherheitspersonal zu befähigen, in der Praxis rechtssichere Entscheidungen zu treffen und dabei die Grenzen zwischen privatem Handeln und staatlichen Befugnissen korrekt zu wahren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, die gesetzliche Bestimmungen (StGB, StPO, BGB) mit praxisbezogenen Erläuterungen und Fallbeispielen verknüpft.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die strafrechtliche Haftung bei Unterlassung, die Struktur des Handelns für andere (§ 14 StGB) sowie die detaillierten Voraussetzungen und Grenzen der Notwehr, des Notstands und der vorläufigen Festnahme.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Garantenstellung, Notwehr, vorläufige Festnahme, Jedermannsrecht und Rechtfertigungsgründe sind die bestimmenden Begriffe.
Wann endet die Pflicht eines Securitymitarbeiters als Garant?
Die Pflicht endet, wenn die erfolgsverhindernde Handlung objektiv unmöglich wird oder wenn die Ausübung der Handlung für den Garanten unzumutbar wäre, wobei dies anhand einer Güterabwägung geprüft wird.
Dürfen Sicherheitsmitarbeiter Wohnungsdurchsuchungen vornehmen, wenn sie einen Täter festgenommen haben?
Nein, das Jedermannsrecht rechtfertigt keine Durchsuchung der Wohnung des Festgenommenen; diese Befugnis liegt ausschließlich bei staatlichen Ermittlungsbehörden.
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- Diplom-Verwaltungswirt Ulf Erik Finkewitz (Author), 2017, Strafrecht Allgemeiner Teil. Teil V: Unechte Unterlassungsdelikte, Handeln für einen anderen & Teil VI: Rechtfertigungsgründe Notwehr, Notstand, Vorläufige Festnahme, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/358353