Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Publicación mundial de textos académicos
Go to shop › Derecho - Derecho penal

Gewollte Selbstschädigung. Rechtfertigung von paternalistischen Normen im Betäubungsmittelstrafrecht

Título: Gewollte Selbstschädigung. Rechtfertigung von paternalistischen Normen im Betäubungsmittelstrafrecht

Tesis de Máster , 2017 , 75 Páginas , Calificación: 5,5

Autor:in: Michael Klauser (Autor)

Derecho - Derecho penal
Extracto de texto & Detalles   Leer eBook
Resumen Extracto de texto Detalles

Die vorliegende Arbeit soll die Problematik von staatlichen Eingriffen im Bezug zum Selbstbestimmungsrecht und der personellen Autonomie aufzeigen. In unserer Rechtsordnung werden Normen, die sich über die Entscheidung seiner Bürger hinwegsetzen, als paternalistisch bezeichnet. Eine der schärfsten Ausprägungen des Paternalismus ist in den Strafbestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes verankert, da beispielsweise eine Konsumationshandlung grundsätzlich nur den Konsumenten direkt schädigt. Es ist nach wie vor ungeklärt, aus welchen tragenden Gründen das verfassungsrechtliche Prinzip der Selbstverantwortung i.S.v. Art. 6 der Bundesverfassung im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts eingeschränkt werden kann.

In einem ersten Teil der Arbeit wird der für die Besprechung des Paternalismus wichtige und zentrale Begriff der Menschenwürde und der personellen Autonomie erläutert. Der Begriff der personellen Autonomie wird in dieser Arbeit lediglich im thematischen Zusammenhang besprochen.

In einem nächsten Teil folgt die Besprechung der Theorie zum Paternalismus. Mit Hilfe der durch die herrschende Lehre hervorgebrachten unterschiedlichen Ausprägungen lässt sich die Arbeit im Anschluss auf den direkten harten Paternalismus begrenzen. Ausführungen zum sogenannt reinen oder unreinen Paternalismus, das Prinzip des schonendsten Paternalismus sowie das Eingehen auf die unterschiedlichen Lehrmeinungen zum Paternalismus sind nicht im Umfang der vorliegenden Arbeit. Die wichtigsten Lehrmeinungen zum Paternalismus stammen von Immanuel Kant, Gerald Dworkin, John Kleinig, John Stuart Mill und Joel Feinberg.

Da der Paternalismus in den Strafbestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes zweifellos stark ausgeprägt ist, widmet sich der dritte Teil dieser Arbeit dem Betäubungsmittelgesetz. Nach der essentiellen Besprechung des Begriffs der Betäubungsmittel, der Abhängigkeit und der Drogenstatistik folgt eine Eingrenzung der Besprechung auf Art. 19a Ziff. 1 BetmG. Die Entwicklung des geltenden Betäubungsmittelrechts, welche insb. durch die internationale Gesetzgebung geprägt ist, wird in dieser Arbeit ausgeklammert.

Im letzten Teil, der zugleich den Hauptteil der vorliegenden Arbeit darstellt, wird in erster Linie auf die Rechtfertigung der Verbotsnorm i.S.v. Art. 19a Ziff. 1 BetmG anhand der vorherrschenden Rechtsgutstheorie eingegangen und zu den unterschiedlichen Legitimationsgrundlagen Stellung genommen.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung und Fragestellung

1.1 Eingrenzung und Vorgehen

1.2 Ziel der Arbeit

2. Autonomie

2.1 Menschenwürde

2.2 personelle Autonomie

2.3 Stellungnahme

3. Paternalismus

3.1 Indirekter/ direkter Paternalismus

3.2 Weicher/ harter Paternalismus

3.3 Eingrenzung

4. Betäubungsmittelgesetz

4.1 Definitorische Grundlagen

4.1.1 Betäubungsmittel

4.1.2 Abhängigkeit

4.1.3 Statistik

4.2 Straftatbestimmungen

4.3 Eigenkonsum i.S.v. Art. 19a Ziff. 1 BetmG

5. Rechtfertigung von Art. 19a Ziff. 1 BetmG

5.1 Einleitung

5.2 Rechtsgutstheorie

5.3 Schutz des Konsumenten

5.3.1 Herrschende Lehre

5.3.2 Stellungnahme

5.4 Rechtsgüter der Allgemeinheit

5.5 Schutz der Volksgesundheit

5.5.1 Herrschende Lehre

5.5.2 Stellungnahme

5.6 Schutz des sozialen Zusammenlebens

5.6.1 Herrschende Lehre

5.6.2 Stellungnahme

5.7 Schutz vor Schädigung des sozialen Systems

5.7.1 Herrschende Lehre

5.7.2 Stellungnahme

5.8 Drogenkriminalität

5.8.1 Herrschende Lehre

5.8.2 Stellungnahme

5.9 Rechtsgüter Dritter

5.9.1 Herrschende Lehre

5.9.2 Abstraktes Gefährdungsdelikt

5.9.3 Stellungnahme

5.10 Präventionsgedanke

5.10.1 Herrschende Lehre

5.10.2 Stellungnahme

6. Ergebnisse der Untersuchung

6.1 Stellungnahme zur Rechtfertigung von Art. 19a Ziff. 1 BetmG

6.2 Ergebnis und persönlicher Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die Rechtfertigung paternalistischer Normen im Betäubungsmittelstrafrecht, insbesondere im Hinblick auf den Eigenkonsum gemäß Art. 19a Ziff. 1 BetmG, und geht der Frage nach, ob der Staat das Recht hat, seine Bürger vor gewollter Selbstschädigung zu schützen, oder ob dies das Selbstbestimmungsrecht unzulässig einschränkt.

  • Grundlagen der personellen Autonomie und Menschenwürde
  • Theorie und Ausprägungen des Paternalismus im Strafrecht
  • Analyse der gesetzlichen Grundlagen und Straftatbestände
  • Kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsgutstheorie und Legitimationsgrundlagen
  • Untersuchung von Zusammenhängen zwischen Drogenkonsum und Kriminalität

Auszug aus dem Buch

1. Einleitung und Fragestellung

„Wenn ich nie im Gefängnis gewesen wäre, wäre ich jetzt mit grosser Sicherheit tot. (…) Wenn der Konsum nicht unter Strafe gestanden wäre und ich somit nie ins Gefängnis gemusst hätte, hätte ich durchgehend konsumiert und wäre daran vermutlich gestorben.“

Diese Aussage eines 27-jährigen Betäubungsmittelkonsumenten ist schockierend und trotzdem beruhigend zugleich. Seine ruhige und offene Art hat mich während des Interviews immer wieder von Neuem erstaunt und begeistert. Die physischen Schäden waren in seinem Fall selbst für einen medizinischen Laien wie mich nicht zu übersehen und wie seine Psyche unter dem jahrelangen Drogenkonsum gelitten hat ist nicht auszudenken. Im Fall von X, wäre er nach seiner Aussage sowie nach der Aussage des Gefängnisarztes, ohne einen Konsumationsunterbruch, durch die Gifte, die er konsumiert hat, bereits circa vor zwei Jahren verstorben. Der staatliche Eingriff hat ihm das Leben gerettet. Ich stellte mir jedoch in diesem beklemmenden Moment eine andere Frage, eine Frage die für mich persönlich einen hohen Stellenwert hat:

Hat der Staat das Recht und die Pflicht seine Bürger vor gewollter Selbstschädigung zu schützen, um so ihr Wohl gegen ihren aktuellen Willen zu fördern oder darf jedermann seinen Lebensinhalt so gestalten wie er möchte, sofern er keine anderen Personen mit seinen Handlungen schädigt oder gefährdet?

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung und Fragestellung: Diese Einführung thematisiert die Spannung zwischen staatlichem Schutzauftrag und individueller Selbstbestimmung anhand eines Interviews mit einem Betäubungsmittelkonsumenten.

2. Autonomie: In diesem Kapitel werden die Konzepte der Menschenwürde und der personellen Autonomie als verfassungsrechtliche Grundlagen und Barrieren gegen paternalistische Eingriffe erörtert.

3. Paternalismus: Es erfolgt eine theoretische Einordnung des Paternalismus, wobei insbesondere zwischen direktem, indirektem, weichem und hartem Paternalismus unterschieden wird.

4. Betäubungsmittelgesetz: Das Kapitel bietet eine Übersicht über die definitorischen Grundlagen, die Straftatbestände und die aktuelle Drogenstatistik sowie deren Bedeutung im gesetzlichen Kontext.

5. Rechtfertigung von Art. 19a Ziff. 1 BetmG: Dieser Hauptteil prüft kritisch die verschiedenen Legitimationsgrundlagen, wie den Schutz des Konsumenten, der Volksgesundheit und die Vermeidung von Drogenkriminalität.

6. Ergebnisse der Untersuchung: Die Untersuchung schließt mit einer zusammenfassenden Stellungnahme und präsentiert einen persönlichen Ausblick sowie einen konkreten Gesetzesentwurf zur Revision des Eigenkonsums.

Schlüsselwörter

Betäubungsmittelstrafrecht, Paternalismus, Autonomie, Selbstschädigung, Eigenkonsum, Art. 19a BetmG, Rechtsgutstheorie, Volksgesundheit, Drogenkriminalität, Präventionsgedanke, Strafrecht, Rechtsphilosophie, Menschenwürde, Drogenpolitik, Sucht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Masterarbeit?

Die Arbeit untersucht die staatliche Rechtfertigung, den Eigenkonsum von Betäubungsmitteln strafrechtlich zu sanktionieren, insbesondere vor dem Hintergrund liberaler Grundsätze wie der personellen Autonomie.

Welche zentralen Themenbereiche werden analysiert?

Die zentralen Felder umfassen die Konzepte von Autonomie und Paternalismus, die gesetzlichen Strukturen des Betäubungsmittelgesetzes sowie die strafrechtliche Dogmatik der Rechtsgutstheorie.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, die Problematik staatlicher Verbotsnormen aufzuzeigen, die Gründe für oder gegen ein solches Verbot zu beleuchten und eine begründete persönliche Meinung zur strafrechtlichen Behandlung von Drogenkonsumenten zu formulieren.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf der Analyse von Fachliteratur, Rechtsprechung und einem qualitativen Interview mit einem Betäubungsmittelkonsumenten basiert.

Was sind die Schwerpunkte im Hauptteil der Arbeit?

Der Hauptteil befasst sich intensiv mit der Rechtfertigung von Art. 19a Ziff. 1 BetmG, indem verschiedene Schutzgüter wie Gesundheit des Konsumenten, Volksgesundheit und die Vermeidung von Drogenkriminalität kritisch hinterfragt werden.

Welche Schlagworte charakterisieren diese Publikation am besten?

Wichtige Begriffe sind insbesondere Paternalismus, strafrechtlicher Schutz vor Selbstschädigung, personelle Autonomie und die Kritik an der mangelnden Differenzierung zwischen harten und weichen Drogen im schweizerischen Recht.

Inwiefern beeinflusst das Interview die Schlussfolgerungen des Autors?

Das Interview dient als Fallbeispiel, welches die theoretischen Diskussionen um staatliche Zwangsmaßnahmen und die tatsächliche Lebensrealität von Konsumenten verknüpft, was in den abschließenden Reformvorschlägen des Autors einfließt.

Warum hält der Autor eine Differenzierung zwischen Drogen für sinnvoll?

Der Autor argumentiert, dass aufgrund der unterschiedlichen Gefährlichkeit (etwa bei Cannabis im Vergleich zu Heroin) eine pauschale Kriminalisierung weicher Drogen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.

Welche persönliche Schlussfolgerung zieht der Autor zur Legalisierung?

Während der Autor eine Bestrafung des Konsums weicher Drogen ablehnt, hält er im Falle harter Drogen eine vollständige Legalisierung für nicht sinnvoll, plädiert jedoch für eine stärkere Verlagerung hin zu sozialpolitischen anstatt rein strafrechtlicher Maßnahmen.

Final del extracto de 75 páginas  - subir

Detalles

Título
Gewollte Selbstschädigung. Rechtfertigung von paternalistischen Normen im Betäubungsmittelstrafrecht
Universidad
University of Bern  (Strafrecht und Kriminologie)
Calificación
5,5
Autor
Michael Klauser (Autor)
Año de publicación
2017
Páginas
75
No. de catálogo
V358894
ISBN (Ebook)
9783668436039
ISBN (Libro)
9783668436046
Idioma
Alemán
Etiqueta
Betäubungsmittelstrafrecht Autonomie Paternalismus Rechtsgutstheorie Art. 19a BetmG
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Michael Klauser (Autor), 2017, Gewollte Selbstschädigung. Rechtfertigung von paternalistischen Normen im Betäubungsmittelstrafrecht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/358894
Leer eBook
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
Extracto de  75  Páginas
Grin logo
  • Grin.com
  • Envío
  • Contacto
  • Privacidad
  • Aviso legal
  • Imprint