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Das Geldwäschegesetz und die daraus resultierenden Verpflichtungen für Kreditinstitute

Title: Das Geldwäschegesetz und die daraus resultierenden Verpflichtungen für Kreditinstitute

Term Paper , 1999 , 20 Pages , Grade: bestanden

Autor:in: André Friedrich (Author)

Business economics - Banking, Stock Exchanges, Insurance, Accounting
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Einleitung

Drogenkriminalität und organisierte Kriminalität steigen weltweit rapide an. Dies ist erschreckend und alarmierend, weil die sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Folgen unübersehbar sind. Besonderes Kennzeichen der Drogenkriminalität und der organisierten Kriminalität ist, daß Gewinne in immenser Größenordnung erzielt werden. Teilweise hoch organisierte Kriminelle versuchen, unter Ausnutzung vor allem der internationalen Finanzmärkte dieses schmutzige Geld in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf einzuschleusen. Mit dieser Tarnung sollen die illegal erworbenen Vermögenswerte erhalten und zugleich dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen werden.

Im Rahmen der Bekämpfung der Drogenkriminalität und des organisierten Verbrechens soll die ,,Geldwäsche" zukünftig wesentlich erschwert werden. Sie ist bereits seit dem 22. September 1992 durch § 261 StGB unter Strafe gestellt. Mit dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz / GWG) wurden auch den Kreditinstituten ab 29. November 1993 neue bzw. zusätzliche Pflichten auferlegt. Dies betrifft insbesondere eine verschärfte Art der Legitimationsprüfung und Anzeigepflicht im Verdachtsfall.

Nach der Neufassung des § 10 Abs. 2 GWG sollen die Finanzbehörden bereits bei Einleitung eines Strafverfahrens wegen Geldwäscheverdachts über steuerrelevante Erkenntnisse aus Schwellenwertidentifizierungen und Verdachtsanzeigen informiert werden, um illegales Vermögen wirksam im Wege der Besteuerung abschöpfen zu können.

Senftenberg im Januar 1999

André Friedrich

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Pflichten nach dem Geldwäschegesetz

2.1. Anwendungsbereich

2.2. Verpflichtung zur Identifizierung von Kunden

2.2.1. Annahme oder Abgabe von Bargeld, Wertpapieren oder Edel-metallen im Wert von 30.000 DM und mehr

a) Annahme oder Abgabe

b) Bargeld, Wertpapiere oder Edelmetalle

(aa) Annahme und Abgabe von Bargeld

(bb) Annahme und Abgabe von Wertpapieren im Sinne des § 1 Abs. 1 DepotG

(cc) Annahme und Abgabe von Edelmetallen

c) Berechnung des Schwellenwertes

d) Der zu Identifizierende

e) Zusammenrechnen bei bestimmten Anhaltspunkten

f) Regelmäßige Einzahler und Abheber / Nachttresoreinzahlungen

2.2.2. Identifizierung bei Verdacht einer Geldwäsche

2.3. Absehen von der Identifizierung

2.4. Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten

2.5. Durchführung der Identifizierung, Aufzeichnung und Aufbe-wahrung

2.5.1. Identifizierung

2.5.2. Aufzeichnung

2.5.3. Aufbewahrung

2.6. Anzeige von Verdachtsfällen

2.6.1. Wann liegt ein Verdachtsfall vor ?

2.6.2. Wer hat Verdachtsfälle anzuzeigen ?

2.6.3. An wen ist die Anzeige zu erstatten ?

2.6.4. Zeitpunkt, Form und Inhalt der Anzeige

2.6.5. Verbot der Unterrichtung des Kunden

2.6.6. Folgen unwahrer Anzeigen

2.7. Interne Sicherungsmaßnahmen

2.7.1. Bestimmung einer „leitenden Person“ im Kreditinstitut

2.7.2. Grundsätze, Verfahren, Kontrollen und Schulung

2.7.3. Sicherstellung der Zuverlässigkeit der Mitarbeiter

2.7.4. Unterrichtung der Mitarbeiter über Methoden der Geldwäsche

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die gesetzlichen Anforderungen des Geldwäschegesetzes (GWG) an Kreditinstitute. Das primäre Ziel ist es, die aus dem Gesetz resultierenden Pflichten zur Identifizierung von Kunden, zur Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen und zur Meldung von Verdachtsfällen detailliert zu erläutern, um die Prävention gegen das Einschleusen illegaler Gelder in den Finanzkreislauf zu verdeutlichen.

  • Identifizierungspflichten bei Bargeld-, Wertpapier- und Edelmetalltransaktionen
  • Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten bei Finanztransaktionen
  • Prozess der Anzeige von Geldwäscheverdachtsfällen bei den Strafverfolgungsbehörden
  • Interne Sicherungsmaßnahmen und organisatorische Pflichten für Kreditinstitute

Auszug aus dem Buch

e) Zusammenrechnen bei bestimmten Anhaltspunkten

Die Identifizierungsverpflichtung des § 2 Abs. 1 GWG bei der Annahme und Abgabe der genannten Vermögenswerte besteht gem. § 2 Abs. 2 GWG auch dann, wenn das Kreditinstitut mehrere Transaktionen (Annahme/ Abgabe von Bargeld, Wertpapieren oder Edelmetallen) durchführt, die zusammen einen Wert von 30.000 DM oder mehr ausmachen, sofern „tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß zwischen ihnen eine Verbindung besteht“.

Nach der Gesetzesbegründung ist eine Verbindung in der Regel anzunehmen, wenn „sich eine signifikante Anzahl von Transaktionen innerhalb eines begrenzten Zeitraums durch ihre Gleichartigkeit im Hinblick auf den Geschäftsabschluß, den Geschäftsgegenstand oder die Geschäftsabwicklung auszeichnet“.

Wenn Tatsachen, die auf eine entsprechende Verbindung hindeuten, gegeben sind, läßt sich letztlich aber nicht abstrakt definieren, sondern kann immer nur im Wege einer Gesamtschau aller Einzelfallumstände festgestellt werden.

Ein bloßer zeitlicher bzw. örtlicher Zusammenhang ist für sich allein aber kein hinreichendes Kriterium. Vielmehr muß es sich um eine künstliche Aufsplittung (sog. „Smurfing“) einer an sich einheitlichen Finanztransaktion handeln, die letztlich dem Ziel dienen soll, der Identifizierung zu entgehen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Beschreibt die weltweite Zunahme von Drogenkriminalität und Geldwäsche als Anlass für die Einführung verschärfter gesetzlicher Pflichten für Kreditinstitute.

2. Pflichten nach dem Geldwäschegesetz: Detaillierte Erläuterung der Identifizierungs-, Aufzeichnungs- und Anzeigepflichten sowie der notwendigen internen organisatorischen Sicherungsmaßnahmen in Banken.

Schlüsselwörter

Geldwäschegesetz, Identifizierung, Bargeldgeschäfte, Kreditinstitute, Verdachtsmeldung, Schwellenwert, Bankgeheimnis, Finanztransaktionen, wirtschaftlich Berechtigter, Smurfing, Sorgfaltspflichten, Strafverfolgungsbehörden, Geldwäschebeauftragter, Kundenidentität.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz) und analysiert die daraus erwachsenden operativen Pflichten für deutsche Kreditinstitute.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zu den Schwerpunkten gehören die Kundenidentifizierung, die Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter, das Verfahren bei Geldwäscheverdacht sowie die internen Kontrollpflichten der Institute.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die komplexen Anforderungen des Geldwäschegesetzes für die Bankpraxis transparent zu machen und aufzuzeigen, wie Institute durch Identifizierung und Meldung zur Bekämpfung organisierter Kriminalität beitragen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse des Gesetzestextes in Verbindung mit den Verlautbarungen des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen und einschlägigen Gesetzesbegründungen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Identifizierungspflichten bei verschiedenen Transaktionsarten, die Anzeige von Verdachtsfällen bei den Behörden sowie Anforderungen an die interne Organisation und Schulung von Mitarbeitern.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Schlagworte sind Geldwäschegesetz, Identifizierung, Verdachtsanzeige, Finanztransaktion, Schwellenwert und Sorgfaltspflichten.

Was genau ist unter dem „Smurfing“ zu verstehen?

Smurfing bezeichnet die künstliche Aufsplittung einer einheitlichen Finanztransaktion in mehrere Teilbeträge unterhalb des Schwellenwertes, um die Identifizierungspflichten des Geldwäschegesetzes zu umgehen.

Welche Rolle spielt die „leitende Person“ im Institut?

Sie fungiert als zentraler Ansprechpartner für Ermittlungsbehörden und das Aufsichtsamt, überwacht die Anzeigeprozesse und ist verantwortlich für die Einhaltung der internen Sicherungsrichtlinien.

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Details

Title
Das Geldwäschegesetz und die daraus resultierenden Verpflichtungen für Kreditinstitute
College
Fachhochschule Lausitz  (FB Wiwi)
Course
Kreditinstitute
Grade
bestanden
Author
André Friedrich (Author)
Publication Year
1999
Pages
20
Catalog Number
V358
ISBN (eBook)
9783638102582
ISBN (Book)
9783638809634
Language
German
Tags
Geldwäsche Geldwäschegesetz Gesetz Kreditinstitut Verpflichtung Geld Bank
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
André Friedrich (Author), 1999, Das Geldwäschegesetz und die daraus resultierenden Verpflichtungen für Kreditinstitute, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/358
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