„Als absolut arm gilt derjenige, der tägliche weniger als 1 US$ zur Verfügung hat“ Der Anteil der Weltbevölkerung, der diesem Kriterium entspricht, wird heute auf 21% geschätzt, d.h. 1,1 Mrd. Menschen leben unterhalb der Armutsgrenze. Gegen die Ursachen der Armut und den aus ihr entspringenden Folgen soll die internationale Entwicklungshilfe wirken.
Die Flutkatastrophe vom 25.12.04 hat weite Teile Asiens zerstört, der Wiederaufbau und die Bekämpfung der ökologischen Folgen können ohne die Hilfe von Außen nicht bewirkt werden. Auch hier sind die sog. Industrienationen gefordert einen Betrag zu leisten.
Vor diesem Hintergrund soll die EU als Akteur in der internationalen Entwicklungspolitik und –hilfe dargestellt werden. Dazu wird zunächst eine Definition und Kriterien aufgezeigt die ein Land als Entwicklungsland kennzeichnen.
Aus einer ethisch-moralischen Verantwortung der Industrienationen heraus begründet sich die Entwicklungshilfe. Die Kolonialzeit und die damit verbundene Ausbeutung der Länder der heutigen Dritten Welt, sind mitverantwortlich für deren Rückstand in der Entwicklung. Weitere Ziele sind in den Vertragsgrundlagen der EU zu finden.
Eine Darstellung der Instrumente, die der EU zur Verfügung stehen, schließt sich daran an. Die juristischen Instrumente ergeben sich zum einen aus dem EG-Vertrag (unilaterales System) und zum anderen aus internationalen Abkommen wie z.B. Yaoundé-Abkommen (vertragliches System). Aus finanzieller Sicht gibt es drei Instrumente der Entwicklungshilfe, den Gemeinschaftshaushalt, den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) und die Europäische Investitionsbank (EIB). Zusätzlich wird auf Formen regionaler Zusammenarbeit in der europäischen Entwicklungshilfe eingegangen.
Die neuen Mitglieder der EU, die im Rahmen der Ost-Erweiterung aufgenommen wurden, in die Entwicklungszusammenarbeit zu integrieren und die Flutkatastrophe in Asien sind Aufgaben, denen sich die EU in Zukunft stellen muss. Auch die Verfassung der EU, die zum Zeitpunkt der Seminararbeit noch formuliert wurde, enthält Reformansätze für die Entwicklungshilfe.
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. ENTWICKLUNGSLÄNDER
2.1. DIE ÖKONOMISCHEN MERKMALE
2.2. DIE SOZIALEN MERKMALE
2.3. DIE POLITISCHEN MERKMALE
2.4. DIE ÖKOLOGISCHEN UND GESUNDHEITLICHEN MERKMALE
3. GRÜNDE UND ZIELE FÜR ENTWICKLUNGSHILFE
4. INSTRUMENTE DER EUROPÄISCHE ENTWICKLUNGSPOLITIK
4.1. DAS UNILATERALE SYSTEM
4.2. DAS VERTRAGLICHE SYSTEM
4.2.1. DIE YAOUNDÉ-ABKOMMEN
4.2.2. DIE LOMÉ-ABKOMMEN
4.2.3. DER COTONOU-VERTRAG
4.3. DIE FINANZINSTRUMENTE
4.3.1. DER GEMEINSCHAFTSHAUSHALT
4.3.2. DER EUROPÄISCHE ENTWICKLUNGSFONDS (EEF)
4.3.3. DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK (EIB)
5. REGIONALE ZUSAMMENARBEIT
5.1. DAS MITTELMEER
5.2. ASIEN UND LATEINAMERIKA (ALA)
5.3. AFRIKA, KARIBIK UND PAZIFIK
6. ZUKUNFT, REFORM UND KRITIK
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht die Rolle der Europäischen Union als Akteur in der internationalen Entwicklungspolitik. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, wie die EU ihre rechtlichen und finanziellen Instrumente einsetzt, um die Entwicklung in den AKP-Staaten zu fördern und den globalen Herausforderungen gerecht zu werden.
- Merkmale und Definition von Entwicklungsländern
- Rechtliche Grundlagen und Instrumente der EU-Entwicklungshilfe
- Die historische Entwicklung der Abkommen mit den AKP-Staaten (Yaoundé, Lomé, Cotonou)
- Regionale Zusammenarbeit der EU mit verschiedenen Weltregionen
- Kritische Analyse und zukünftige Reformansätze der europäischen Entwicklungspolitik
Auszug aus dem Buch
4.2.2. Die Lomé-Abkommen
Der Beitritt von GB, der Anschluss der Commonwealthgebiete zur Gruppe der bereits assoziierten Länder und die Ölkrise (1974 / 75) sind die Prämissen unter denen das erste Lomé-Abkommen 1975 erarbeitet wurde. An diesem Vertag, der in Lomé (Togo) unterschrieben wurde, beteiligten sich neben den 9 EG-Mitgliedern bereits 46 AKP Staaten. Sie vereinbarten die Zusammenarbeit auf den zentralen Gebieten der Handelspolitik, Industrie und Landwirtschaft.
Aus den Erfahrungen der Ölkrise heraus, versuchten die EWG-Staaten eine Abspaltung der AKP-Staaten, von den ehemaligen Kolonialmächten, zu verhindern. Die zentralere Rolle der AKP-Staaten in der Rohstoffversorgung Europas sollte genutzt und eine enge Bindung geschaffen werden. Daher wurde den AKP-Staaten, mit wenigen Ausnahmen, die zollfreie Einfuhr Ihrer Erzeugnisse, ohne Mengenbeschränkungen, zugesichert. Die Ausnahmen von dieser Regelung bilden einige Agrar- und Fertigzeugnisse, diese sollten keine Gefährdung für europäische Erzeuger darstellen. Eine Gegenpräferenz für die vorgenannte Zusicherung wurde von der EWG ausgeschlossen, die AKP-Staaten wurden lediglich dazu verpflichtet die Meistbegünstigungsklausel auf die EWG anzuwenden und alle EG-Staaten gleich zu behandeln.
Auch die Rolle der Dritten Welt als reiner Rohstoffexporteur sollte durch die industrielle Zusammenarbeit verändert werden. Es wurde versucht im Rahmen des Abkommens, den notwendigen Import von Industrieerzeugnissen in die AKP-Staaten zu senken und die fehlenden Kapazitäten durch eigene Produktion zu ersetzen. Dazu wurden Ausbau-, Erweiterungs- und Verbesserungshilfen im industriellen Bereich vereinbart.
Zusammenfassung der Kapitel
1. EINLEITUNG: Darstellung der weltweiten Armutssituation und Einführung der EU als Akteur in der internationalen Entwicklungshilfe.
2. ENTWICKLUNGSLÄNDER: Analyse der ökonomischen, sozialen, politischen sowie ökologischen und gesundheitlichen Merkmale, die zur Definition eines Entwicklungslandes herangezogen werden.
3. GRÜNDE UND ZIELE FÜR ENTWICKLUNGSHILFE: Erläuterung der moralischen Verantwortung sowie wirtschaftlicher Motive und der rechtlichen Ziele gemäß EG-Vertrag.
4. INSTRUMENTE DER EUROPÄISCHE ENTWICKLUNGSPOLITIK: Detaillierte Untersuchung der rechtlichen und finanziellen Mechanismen, insbesondere der historischen Abkommen und Fonds wie EEF und EIB.
5. REGIONALE ZUSAMMENARBEIT: Überblick über die spezifische Zusammenarbeit mit den drei Hauptregionen Mittelmeer, Asien/Lateinamerika sowie Afrika/Karibik/Pazifik.
6. ZUKUNFT, REFORM UND KRITIK: Reflexion über aktuelle Kritikpunkte an der Effizienz der Hilfe und Ausblick auf notwendige Reformen wie Dezentralisierung und Kohärenz.
Schlüsselwörter
Europäische Union, Entwicklungshilfe, AKP-Staaten, Lomé-Abkommen, Cotonou-Vertrag, Europäischer Entwicklungsfonds, Armutsbekämpfung, Handelspräferenzen, STABEX, SYSMIN, Nachhaltige Entwicklung, Außenpolitik, Weltwirtschaft, Finanzinstrumente, Regionale Zusammenarbeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das entwicklungspolitische Engagement der EU, insbesondere die vertraglichen Beziehungen und finanziellen Instrumente im Kontext der Hilfe für Entwicklungsländer.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentral sind die Charakterisierung von Entwicklungsländern, die historische Entwicklung der EU-Abkommen (von Yaoundé bis Cotonou) sowie die Analyse der eingesetzten Finanzinstrumente.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es, das Leitbild der europäischen Entwicklungshilfe darzustellen und zu untersuchen, wie die EU als wichtiger globaler Partner agiert.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine deskriptive und analysierende Seminararbeit, die auf einer Literaturanalyse und der Auswertung von Verträgen sowie Berichten der Europäischen Gemeinschaft basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Merkmalen der Entwicklungsländer, die verschiedenen Instrumente der EU (unilateral/vertraglich) sowie die regionale Differenzierung der Zusammenarbeit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem EU-Entwicklungspolitik, AKP-Staaten, Europäischer Entwicklungsfonds (EEF) und der Cotonou-Vertrag.
Was ist das Besondere am Cotonou-Vertrag im Vergleich zu den Lomé-Abkommen?
Der Cotonou-Vertrag markiert eine grundlegende Überarbeitung der Zusammenarbeit, bei der Spezialfonds durch einen flexibleren zentralen Fonds ersetzt wurden und Armutsbekämpfung noch stärker in den Fokus rückte.
Warum ist die Rolle der AKP-Staaten für die EU so bedeutend?
Aufgrund historischer Kolonialbeziehungen und der Notwendigkeit einer gesicherten Rohstoffversorgung spielt die enge Bindung zu den AKP-Staaten eine zentrale strategische Rolle in der europäischen Außenpolitik.
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- Tim Patrik Albrecht (Author), 2004, Die EU und Entwicklungsländer - Die EU zwischen EEF und AKP-Staaten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/36044