„Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist eine offene Handelsgesellschaft, wenn bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist.“
Die OHG ist eine Abwandlung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Sie unterscheidet sich darin, dass sie auf einem Gesellschaftsvertrag von mindestens 2 Personen beruht, die einem gemeinsamen Zweck folgen.
Weitere Unterschiede sind, dass diese Gesellschaft einen gemeinschaftlichen Firmennamen haben muss, unter dem sie Rechte erwirbt, Verbindlichkeiten eingehen kann, sowie vor Gericht klagen, als auch verklagt werden kann (§124 HGB). Da die OHG eine Mehrpersonengesellschaft ist, muss im Firmennamen ein Zusatz darauf hinweisen; z.B.: Albert, Berg & Schmidt; Albert & Co.; Albert OHG; Gebr. Albert.
Inhaltsverzeichnis
A Begriff, Rechtsnatur und Bedeutung der OHG
1. Begriff
2. Rechtsnatur
3. Bedeutung
B Gesellschaftsvertrag (GV)
1. Inhalt
2. Abschluss
C Entstehung einer OHG
1. Entstehung durch Gesellschaftsvertrag
2. Entstehung durch Eintragung ins Handelsregister
D Das Innenverhältnis
1. Rechtsgrundlage
2. Rechte und Pflichten der Gesellschaft
a) Beitragspflicht
b) Treuepflicht
c) Geschäftsführungspflicht
d) Informations- und Kontrollrechte
e) Gewinn- und Verlustverteilung
E Das Außenverhältnis
1. Vertretung
2. Haftung
F Beendigung
1. Auflösung und Liquidation
2. Auflösungsklage
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit gibt einen fundierten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) basierend auf dem Handelsgesetzbuch. Ziel ist es, die Struktur, die Entstehung, die internen Rechte und Pflichten sowie die Haftungs- und Vertretungsverhältnisse der Gesellschafter zu erläutern und den Prozess der Unternehmensbeendigung darzustellen.
- Rechtliche Grundlagen und Definition der OHG
- Gestaltung und Bedeutung des Gesellschaftsvertrags
- Differenzierung zwischen Innen- und Außenverhältnis
- Rechte und Pflichten der Gesellschafter (Geschäftsführung, Haftung)
- Verfahren zur Beendigung einer OHG
Auszug aus dem Buch
1. Begriff der OHG und der Unterschied zur GbR
„Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist eine offene Handelsgesellschaft, wenn bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist.“
Die OHG ist eine Abwandlung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Sie unterscheidet sich darin, dass sie auf einem Gesellschaftsvertrag von mindestens 2 Personen beruht, die einem gemeinsamen Zweck folgen.
Weitere Unterschiede sind, dass diese Gesellschaft einen gemeinschaftlichen Firmennamen haben muss, unter dem sie Rechte erwirbt, Verbindlichkeiten eingehen kann, sowie vor Gericht klagen, als auch verklagt werden kann (§124 HGB). Da die OHG eine Mehrpersonengesellschaft ist, muss im Firmennamen ein Zusatz darauf hinweisen; z.B.: Albert, Berg & Schmidt; Albert & Co.; Albert OHG; Gebr. Albert.
Zusammenfassung der Kapitel
A Begriff, Rechtsnatur und Bedeutung der OHG: Definiert die OHG als Personengesellschaft und Handelsgesellschaft und grenzt sie von der GbR ab.
B Gesellschaftsvertrag (GV): Behandelt den obligatorischen Vertragsabschluss und die typischen Regelungsinhalte innerhalb einer OHG.
C Entstehung einer OHG: Erläutert die Entstehung durch den Gesellschaftsvertrag sowie durch die Eintragung in das Handelsregister.
D Das Innenverhältnis: Analysiert die rechtlichen Grundlagen sowie die spezifischen Rechte und Pflichten, wie Beitragspflicht, Treuepflicht und Geschäftsführung.
E Das Außenverhältnis: Beschreibt die Vertretungsmacht der Gesellschafter gegenüber Dritten und die unbeschränkte Haftung.
F Beendigung: Erläutert die Phasen der Auflösung und Liquidation sowie die Möglichkeiten einer Auflösungsklage.
Schlüsselwörter
Offene Handelsgesellschaft, OHG, Handelsgesetzbuch, HGB, Personengesellschaft, Gesellschaftsvertrag, Gesamthandsvermögen, Haftung, Geschäftsführung, Vertretungsmacht, Innenverhältnis, Außenverhältnis, Liquidation, Handelsregister, Handelsgewerbe
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Struktur und Ausgestaltung der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) gemäß dem deutschen Handelsgesetzbuch.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Die Arbeit fokussiert sich auf die Definition, den Gesellschaftsvertrag, die Entstehung der OHG, die Regelungen des Innen- und Außenverhältnisses sowie die Beendigungsformen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist eine verständliche Aufarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen zur OHG für Studierende der Wirtschaftswissenschaften, insbesondere zur Unterscheidung von anderen Rechtsformen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Grundlagenarbeit, die auf einer fundierten Auswertung der HGB-Vorschriften und fachspezifischer Literatur zum Gesellschaftsrecht basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Bereiche Gesellschaftsvertrag, Entstehungsweisen, die internen Pflichten (Geschäftsführung, Beitragspflicht), die Vertretung im Außenverhältnis und die Haftung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind OHG, Personengesellschaft, Haftung, HGB, Gesellschaftsvertrag und Liquidation.
Wie unterscheidet sich die Haftung einer OHG von der einer juristischen Person?
Im Gegensatz zur juristischen Person haften die Gesellschafter einer OHG unbeschränkt und unmittelbar mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Welche Rolle spielt der Gesellschaftsvertrag bei der Gestaltung?
Der Gesellschaftsvertrag dient als Grundlage für die Innenbeziehungen und erlaubt es den Gesellschaftern, viele gesetzliche Regelungen individuell anzupassen.
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- Martin Schäfer (Author), Carsten Schmier (Author), 2004, Die offene Handelsgesellschaft (OHG), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/36086