Einleitung
Durch die Entwicklungen der europäischen Integration kam es dazu, daß die BRD immer mehr Hoheitsrechte auf eine zusehends erstarkende supranationale Ebene übertragen hat, was gravierende Rückwirkungen für die innerstaatliche Balance des Verfassungsgefüges hat.1 Insbesondere die für die föderalistische Struktur der Bundesrepublik brachte dies politische und rechtliche Probleme mit sich, da zusehends auch Bereiche tangiert waren, die verfassungsrechtlich den Ländern zufallen und so die vertikale Gewaltenteilung2 gestört wird. Zwar funktioniert die europäische Integration über völkerrechtliche Verträge, die der Außenpolitik zuzuordnen sind und damit zu den ureigensten Bundeszuständigkeiten gehört. Jedoch wurden und werden in diesen Verträgen immer mehr Bereiche geregelt, die innenrechtlich in die Zuständigkeit der Länder fallen, so daß eine verfassungspolitische und verfassungsrechtliche Lösung gefunden werden mußte. Heute ist sogar schon fast jeder zweite Rechtsakt europäischen Ursprungs.3
-------------
1 Ossenbühl, DVBl 1993, 635
2 Breuer, 425
3 Böhm in BayVBl 1993, S. 545 ff (545)
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Entstehungsgeschichte
III. Innerstaatliche Mitwirkungsbefugnisse des Bundesrates
1. Bundeskompetenzen
2. Länderkompetenzen
schwerpunktmäßig
maßgeblich
Einschränkungen
Konfliktlösungsmechanismus
3. weitergehende Integration/ Art. 308 EG
Problem der Enthaltung der Bundesregierung
IV. Mitwirkung auf EU-Ebene
V. Praxis
Europakammer
Selbstkoordination der Länder
VI. Kritik und Probleme
im Innern
nach außen
VII. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland im Kontext der europäischen Integration und analysiert, wie der Bundesrat seine Mitwirkungsrechte bei der Übertragung von Hoheitsrechten auf die EU wahrnimmt. Im Fokus steht dabei die Frage, wie ein Gleichgewicht zwischen der Außenpolitik des Bundes und den betroffenen Zuständigkeiten der Länder in einem zunehmend supranationalen Rechtsraum gewahrt werden kann.
- Entstehungsgeschichte der Länderbeteiligung an EU-Angelegenheiten
- Struktur und rechtliche Grundlagen des EUZBLG
- Der Konfliktlösungsmechanismus zwischen Bund und Ländern
- Die Rolle der Europakammer und die Selbstkoordination
- Kritische Würdigung der Wirksamkeit der Mitwirkungsrechte
Auszug aus dem Buch
Konfliktlösungsmechanismus
Stimmen Bundesregierung und Bundesrat in einem solchen Fall der maßgeblichen Berücksichtigung inhaltlich nicht überein, kommt ein komplizierter Konfliktlösungsmechanismus zur Anwendung, der ein Einvernehmen erzielen soll: Dieser erfolgt stufenweise. Zunächst berät sich die Bundesregierung mit Vertretern der Länder, wie in der Bund-Länder-Vereinbarung vorgesehen.
Das Problem hierbei ist, daß die Ländervertreter inhaltlich an die Stellungnahme des Bundesrates gebunden sind (§ 45i I1 GOBR), so daß der Konflikt eigentlich erst dann beseitigt ist, wenn der Bundesrat im Plenum seine Stellungnahme im Sinne des Kompromisses ändert. Wie dies praktisch funktioniert, soll das nachfolgende Beispiel erläutern: Ein erster praktischer Fall, bei dem es eine Differenz zwischen der Stellungnahme des Bundesrates und der Position der Bundesregierung gab, war die Kommunalwahlrichtlinie (1994). Hier hatte die Bundesregierung den Bundesrat förmlich über die bestehende Differenz unterrichtet, es kam zu Verhandlungen zwischen dem Vertreter der Bundesregierung und Vertretern des Bundesrates und es wurde ein Kompromiß erarbeitet, der mittels Bundesrats-Drucksache im Bundesrat bekannt gemacht wurde, so daß jedes Land die Möglichkeit hatte, durch Widerspruch im Bundesrat den alten Bundesratsbeschluß wieder zu beantragen. Ein solcher Antrag ist nicht erfolgt, so daß der Bundesrat das Verhandlungsergebnis stillschweigend angenommen hatte.
Tut er das nicht, so kann der Bundesrat einen sog. Beharrungsbeschluß fassen, d.h. seine Auffassung mit qualifizierter, also 2/3 Mehrheit bestätigen.
Es gibt also drei Stufen: Einvernehmen - erneute Beratung der Bundesregierung mit Vertretern der Länder - Beharrungsbeschluß.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Arbeit thematisiert die Herausforderungen der europäischen Integration für das föderale System der BRD und die notwendige verfassungsrechtliche Balance.
II. Entstehungsgeschichte: Dieser Abschnitt beschreibt die Entwicklung der Ländermitwirkung von den Römischen Verträgen bis hin zur Etablierung des Art. 23 GG und des EUZBLG.
III. Innerstaatliche Mitwirkungsbefugnisse des Bundesrates: Hier wird das komplexe kooperative Geflecht zwischen Bund und Ländern bei der Wahrnehmung von EU-Entscheidungen erläutert.
IV. Mitwirkung auf EU-Ebene: Das Kapitel analysiert die Möglichkeiten der Länder, ihre Interessen direkt im Rat einzubringen, und die enge Abstimmung mit der Bundesregierung.
V. Praxis: Es wird dargelegt, wie der Bundesrat, die Europakammer und die Selbstkoordination der Länder den Alltag der europäischen Mitwirkung gestalten.
VI. Kritik und Probleme: Dieses Kapitel kritisiert die mangelnden praxistauglichen Schlichtungsverfahren sowie die Schwächung der Verhandlungsfähigkeit nach außen.
VII. Fazit: Die Arbeit schließt mit einer Bewertung der gestiegenen "Europafähigkeit" der Länder als Kompensation für Kompetenzverluste.
Schlüsselwörter
Europapolitik, Bundesrat, Grundgesetz, EUZBLG, Föderalismus, Integrationsprozess, Länderkompetenzen, Europakammer, Mitwirkungsrechte, Subsidiarität, Rechtssetzungsakte, Bundesregierung, Koordination, Maastricht-Vertrag, Verfassungsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, wie das föderale System der Bundesrepublik Deutschland auf den zunehmenden Verlust von Länderkompetenzen durch die europäische Integration reagiert und wie die Mitwirkungsrechte im Bundesrat ausgestaltet sind.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Felder sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen (Art. 23 GG), das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in EU-Angelegenheiten (EUZBLG) und die praktische Umsetzung der Interessenwahrnehmung durch die Länder.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Effektivität und die Probleme der Ländermitwirkung bei EU-Vorhaben zu bewerten und aufzuzeigen, wie die föderale Struktur trotz supranationaler Integration gewahrt werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche und politikwissenschaftliche Analyse der gesetzlichen Regelungen, Bund-Länder-Vereinbarungen und der praktischen Anwendung in den Gremien.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil behandelt die Entstehungsgeschichte der Mitwirkung, die detaillierten Befugnisse nach Art. 23 GG, die Rolle der Europakammer sowie die Kritik an der aktuellen Verfahrenspraxis.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Föderalismus, Europapolitik, Bundesrat, Länderkompetenzen und EUZBLG charakterisiert.
Was besagt die Problematik der "Enthaltung" der Bundesregierung?
Es besteht die theoretische Sorge, dass sich die Bundesregierung bei Abstimmungen im Rat der Stimme enthalten könnte, um so Einstimmigkeitserfordernisse zu umgehen, die eigentlich eine Zustimmung der Länder notwendig machen würden.
Warum ist die "Europakammer" für die Länder von Bedeutung?
Die Europakammer dient der schnellen und effektiven Wahrnehmung von Mitwirkungsrechten in Eilfällen, um handlungsfähig zu bleiben, wenn der reguläre Ablauf im Plenum zu zeitaufwendig wäre.
- Citar trabajo
- Eva Eckert (Autor), 2002, Innenpolitischer Meinungsbildungsprozess in der Europapolitik - Das EuZBLG, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/36364