1. Grundlagen der Beurteilung
1.1. Beurteilungsrahmen
Der Verfassungsvertrag umfasst über 460 Artikel. Es ist deshalb notwendig, die Beurteilung auf eine rigorose Auswahl zu beschränken. Meine Entscheidung geht dahin, in erster Linie auf die Neuerungen gegenüber dem bisherigen Recht einzugehen. Darüber hinaus werde ich mich im Folgenden vor allem auf den ersten Teil der Verfassung konzentrieren. Das bedeutet, dass ich die Politiken der Union beiseite lassen und die Grundrechtscharta nur im Hinblick auf ihre Kodifikation besprechen werde.
1.2. Beurteilungskriterien
Zunächst möchte ich den Bewertungsmaßstab aufstellen, anhand dessen ich den Verfassungsvertrag untersuchen werde. Dabei sollen die Kriterien mit Blick auf die Entwicklung der europäischen Verfassungsidee ausgewählt werden.
1.2.1. Entwicklungsgeschichte als Maßstab
Die Debatte um eine europäische Verfassung existiert seit Beginn der europäischen Gemeinschaft. Es gab bereits idealistische Verfassungspläne, die jedoch an der politischen Realität scheiterten. Im Rahmen der Tagung des Europäischen Rates in Nizza (2000) kam der Anstoß dagegen von den Staats- und Regierungschefs. Diesen war es mit dem Vertrag von Nizza nicht gelungen, die EU umfassend auf die bevorstehende Erweiterung vorzubereiten. Mit der „Erklärung zur Zukunft der Union“1 wurde der Wunsch nach einer breiter angelegten Diskussion über die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten, den Status der in Nizza proklamierten Charta der Grundrechte, die Vereinfachung der Verträge sowie die Rolle der nationalen Parlamente deutlich.
Konkretisiert wurde der Post-Nizza-Prozess beim Gipfel von Laeken (Dez. 2001) und durch die Einberufung eines Reformkonvents. Dessen vorrangiges Ziel war es, für alle Beteiligten eine akzeptable Lösung der ungelösten Fragen der vergangenen Regierungskonferenzen zu finden, um die EU demokratischer, transparenter und effizienter zu gestalten2. Am 13. Dezember 2003 scheiterte jedoch zunächst die Regierungskonferenz trotz breitem Konsens an Uneinigkeiten über die Abstimmungsregeln im Rat. Die Beratungen wurden jedoch erneut aufgenommen. Am 17. Juli 2004 einigten sich die Staats- und Regierungschefs auf den Verfassungstext. Als Grundlage diente der Konventsentwurf3, der jedoch abgeschwächt wurde.
Gliederung
1. Grundlagen der Beurteilung
1.1. Beurteilungsrahmen
1.2. Beurteilungskriterien
1.2.1. Entwicklungsgeschichte als Maßstab
1.2.2. Vorgehen bei der Beurteilung
2. Beurteilung
2.1. Rechtsnatur der Union
2.1.1. Begriff der „Verfassung“
2.1.2. Ausstattung der Union mit Rechtspersönlichkeit
2.1.3. Zugehörigkeit zur Union
2.2 Vereinfachung der Verträge
2.3. Wandel zur Wertegemeinschaft
2.3.1. Präambel
2.3.2. Werte und Ziele der Union
2.3.3. Einbindung der Grundrechtscharta
2.3.3.1. Entwicklung des Grundrechtsschutz in der Union
2.3.3.2. Rechtsverbindliche Übernahme der Charta
2.4. Kompetenzordnung
2.4.1. Regelung der Zuständigkeiten
2.4.2. Die Handlungsinstrumente
2.4.3. Das Kontrollsystem
2.5. Die Institutionen
2.5.1. Das Parlament
2.5.1.1. Mitentscheidungsverfahren als Regel der Unionsgesetzgebung
2.5.1.2. Einfluss auf die Wahl des Kommissionspräsidenten
2.5.1.3. Kein eigenes Initiativrecht des Parlaments
2.5.1.4. Festlegung der Obergrenze der Abgeordnetenzahl
2.5.1.5. Degressiv-proportionale Bestimmung der Abgeordnetenzahl
2.5.2. Die Kommission
2.5.2.1. Der Kommissionspräsident
2.5.2.2. Ernennung der Kommissare durch den Kommissionspräsidenten
2.5.2.3. Verringerung der Zahl der Kommissare
2.5.2.4. Einführung eines EU-Außenministers mit Auswärtigem Dienst
2.5.3. Der Europäische Rat und der Ministerrat
2.5.3.1. Der Europäische Rat bekommt Organstellung
2.5.3.2. Einführung eines ständigen Präsidenten des Europäischen Rates
2.5.3.3. Formationen im Ministerrat
2.5.3.4. Regelverfahren der qualifizierten Mehrheit
2.5.3.5. Ausgestaltung der qualifizierten Mehrheit
2.5.3.5.1. Erhöhung der Mehrheitsquoren
2.5.3.5.2. Auswirkung der Vier-Staatenklausel
2.5.3.5.3. Ausnahmen vom Mehrheitsprinzip
2.5.3.5.4. Die „Passerelle“
2.6. Finanzverfassung
2.6.1. Die Einnahmenseite
2.6.2. Die Ausgabenseite
2.7. Fortentwicklung
2.7.1. Reform der „Verstärkten Zusammenarbeit“
2.7.2. Vertragsänderungen
2.7.3. Ratifikation
3. Gesamtbeurteilung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit verfolgt das Ziel, die Ergebnisse der Regierungskonferenz zum europäischen Verfassungsvertrag kritisch am Maßstab des Konventsentwurfs zu beurteilen, um zu ermitteln, inwieweit der Vertrag einen Fortschritt hinsichtlich Demokratie, Effizienz und Transparenz darstellt.
- Analyse der Rechtsnatur der Union und der Vertragsvereinfachung.
- Untersuchung der Wertegemeinschaft und der Einbindung der Grundrechtscharta.
- Bewertung der neuen Kompetenzordnung und der institutionellen Struktur.
- Evaluierung der geänderten Entscheidungsverfahren im Ministerrat.
- Beurteilung der Finanzverfassung und der Mechanismen zur Fortentwicklung der Union.
Auszug aus dem Buch
2.4.1. Die Regelung der Zuständigkeiten
Ein wichtiger Schritt in Richtung größerer Transparenz und besserer Kontrollierbarkeit der Kompetenzausübung ist mit dem neuen Titel II „Die Zuständigkeiten der Union“ im ersten Teil der Europäischen Verfassung gelungen. Dort wird der Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung geregelt und um den ausdrücklichen Zusatz ergänzt, dass „alle der Union nicht in der Verfassung zugewiesenen Zuständigkeiten bei den Mitgliedsstaaten verbleiben.“ Kern der Regelung ist die Unterscheidung zwischen drei Grundarten von Zuständigkeiten. Art. I-12 unterscheidet:
- Ausschließliche Zuständigkeiten der Europäischen Union, in denen nur diese verbindliche Rechtsakte erlassen darf.
- Bereiche mit geteilter Zuständigkeit, in denen sowohl die Union als auch die Mitgliedsstaaten befugt sind, gesetzgeberisch tätig zu werden. Die Mitgliedsstaaten dürfen aber nur aktiv werden, wenn die Union ihre Kompetenz nicht ausgeübt hat.
- Unterstützungs-, Koordinierungs- und Ergänzungsmaßnahmen, die die Unionsebene ergreifen kann, ohne dadurch die grundsätzliche Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten anzutasten.
Der sechste und letzte Absatz des Art. I-12 enthält die Entscheidung für eine Aufgabensystematik in Teil I des Verfassungsvertrags, die durch die Einzelbestimmungen zu den Europapolitiken in Teil III auszufüllen ist. Damit wurde eine Entscheidung gegen das Ordnungsmodell eines Kompetenzkataloges nach deutschem oder US-amerikanischen Vorbild getroffen. Hauptkritikpunkt daran war die Gefahr, dass eine enumerative Auflistung der Gemeinschaftskompetenzen zu einer Erstarrung der Union führen könnte. Diese ist aber auf stetige dynamische Entwicklung ausgerichtet.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Grundlagen der Beurteilung: Definition des Untersuchungsrahmens und Festlegung der Bewertungskriterien, insbesondere unter Berücksichtigung der Entwicklungsgeschichte der europäischen Verfassungsidee.
2. Beurteilung: Detaillierte Prüfung der verschiedenen Aspekte des Verfassungsvertrags, von der Rechtsnatur und Kompetenzordnung bis hin zu Institutionen und Finanzverfassung.
3. Gesamtbeurteilung: Fazit, dass der Verfassungsvertrag einen pragmatischen Kompromiss zur Erhöhung der Effizienz und Handlungsfähigkeit darstellt, wobei eine "Evolution" statt einer "Revolution" konstatiert wird.
Schlüsselwörter
Europäische Verfassung, Regierungskonferenz, Konventsentwurf, Kompetenzordnung, Subsidiaritätsprinzip, Institutionen, Europäisches Parlament, Kommission, Ministerrat, qualifizierte Mehrheit, Grundrechtscharta, Rechtsnatur, Integration, Effizienz, Transparenz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert kritisch die Ergebnisse der Regierungskonferenz zum europäischen Verfassungsvertrag, wobei der Konventsentwurf als Referenzpunkt dient.
Welche zentralen Themenfelder stehen im Fokus der Untersuchung?
Die Schwerpunkte liegen auf der Rechtsnatur der Union, der Vereinfachung der Verträge, der Kompetenzordnung sowie der institutionellen Architektur und den Entscheidungsprozessen der EU.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, zu bewerten, inwieweit der vorliegende Verfassungsvertrag tatsächlich Fortschritte in den Bereichen Demokratie, Effizienz und Transparenz ermöglicht.
Welche wissenschaftliche Methode wird zur Analyse herangezogen?
Die Untersuchung erfolgt durch eine systematische vergleichende Analyse zwischen dem Konventsentwurf und dem finalen Ergebnis der Regierungskonferenz, unterfüttert mit aktueller rechtswissenschaftlicher Literatur.
Was wird im Hauptteil des Dokuments behandelt?
Im Hauptteil werden die einzelnen Bestimmungen der Verfassung, wie etwa die institutionellen Änderungen, die Grundrechtscharta und die Finanzverfassung, detailliert auf ihre rechtliche Tragweite hin untersucht.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Europäische Verfassung, Kompetenzordnung, Subsidiarität, institutionelle Reformen und das Mehrheitsprinzip im Ministerrat.
Wie bewertet der Autor die Rolle des Europäischen Parlaments durch den Verfassungsvertrag?
Der Autor sieht eine Stärkung durch das Mitentscheidungsverfahren als Regel der Unionsgesetzgebung, merkt aber kritisch an, dass beim Initiativrecht oder der Wahl des Kommissionspräsidenten wichtige Fortschritte ausgeblieben sind.
Warum wird die Reduzierung der Kommissionsmitglieder als "mutig" bezeichnet?
Die Reduktion gilt als mutig, da sie den Widerstand kleinerer Mitgliedstaaten überwindet und die Kommission zu einem effizienteren, supranationalen Exekutivorgan entwickelt, statt sie lediglich als Zusammenschluss nationaler Repräsentanten zu belassen.
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- Anonym (Autor:in), 2004, Beurteilung des europäischen Verfassungsvertrags, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/36456