Die Zielstellung meines Praktikums war vorrangig das Kennenlernen der Einrichtung und der Kollegen, die Dokumentation und Führung von Akten, der allgemeine Tagesablauf und mögliche Teambesprechungen – und Weiterbildungen und das Erlernen praktischer Erfahrung im Umgang mit delinquenten Jugendlichen und Erwachsenen.
Von besonderem Interesse waren für mich die Geschichten, die sie mitbrachten und wie es dazu kam, in ein straffälliges Leben abzurutschen. Schrittweise wollte ich einzelne Aufgaben übernehmen und nach und nach eigenständig Gespräche führen und diese dokumentieren. Von besonderer Bedeutung war es, welche Ansätze und mithilfe welcher Methoden man versuchte, zu den sonst meist verschlossenen Jugendlichen und Erwachsenen Straftätern durchzudringen, die Bewährungshilfe als eine Hilfestellung anzusehen und sie dazu zu bringen, sich zu öffnen – um ihnen ein auf sie zugeschnittenes Hilfsangebot zusammenzustellen.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1 Soziale Dienste der Justiz
1.1 Bewährung
1.2 Führungsaufsicht
1.3 Funktion eines Bewährungshelfers
2 Ziel des Praktikums
2.1 Die erste Zeit im Praktikum
2.2 Verselbstständigung – mein erster Proband
2.3 Neu gewonnenen Erfahrungen
2.4 Ein schwieriger Fall
3 Coping im Umgang mit Straffälligen
3.1 Krisenintervention bei straffälligen Jugendlichen
3.2 Seelsorge im Vollzug
3.3 Bewältigungsorientierte Krisenintervention nach (unerwarteter) Inhaftierung von Jugendlichen
4 Schlusswort
Literaturverzeichnis
Einleitung
Diese Arbeit wurde überarbeitet und durchgehend anonymisiert. Die hier aufgeführten Namen sind erfunden.
Mit der Veröffentlichung dieser Arbeit möchte ich Außenstehenden einen Einblick in die Tätigkeiten eines Bewährungshelfers geben, wie wichtig diese Arbeit ist und was alles dazugehört um eine gute, gewinnbringende Arbeit zu leisten.
Die Benotung dieser Arbeit von der Note 2,0 setzt sich aus der Einschätzung der Praktikumsanleiterin (Bewährungshelferin) und des Kolloquiums im Anschluss an das Praxissemester zusammen. Die Note 2,0 kam zustande, da ich der Bewährungshilfe gegenüber nicht kritisch genug gewesen sei. Jedoch bin ich der Meinung, dass die Bewährungshilfe, wie ich sie kennengelernt habe mit all den schwierigen und nahezu aussichtslos erscheinenden Fällen, eine hervorragende Arbeit geleistet hat.
Der Ablauf dieser Abschlussarbeit wurde größtenteils den Studierenden überlassen, jedoch sollten wissenschaftliche Methoden auf einen konkreten Fall aus dem Praktikum angewandt werden. Mithilfe der Krisenintervention von Ciompi und der Bewältigungsansätze von Krisen nach Böhnisch habe ich versucht, diesem Problem als abschließenden Teil der Arbeit auf den Grund zu gehen.
Im Rahmen meines Studiums an der Ernst-Abbe-Hochschule absolvierte ich mein berufspraktisches Semester bei den Sozialen Diensten der Justiz, der Bewährungs- und Gerichtshilfe am Oberlandesgericht in XXX und die dazugehörende Zweigstelle in XXX.
Einmal die Woche bot die Hochschule eine verbindliche Reflexionsveranstaltung unter der Leitung von Fr. Prof. Dr. phil. habil. XXX. an, um theoretische Inhalte des Praktikums zu vermitteln.
Angefangen von einem kurzen theoretischen Einstieg über die Bewährungshilfe und Führungsaufsicht, den Funktionen und Aufgaben eines Bewährungshelfers, meine von mir gesetzten Ziele, die Umsetzung und die Auswertung meiner neu gewonnenen Kompetenzen. Mit meinen Beispielen beziehe ich mich überwiegend auf Jugendliche und junge Erwachsene, da ich mit diesem Klientel die meisten Erfahrungen gesammelt habe.
Bereits vorab hat mich die Motivation dieser Jugendlichen zu delinquentem Verhalten interessiert. Was ist im Lebenslauf der Klienten negativ verlaufen, dass es überhaupt zu einer Straftat gekommen ist? Wie fühlt sich ein Verurteilter während oder nach der Inhaftierung und was muss aus Sicht der Bewährungshilfe passieren, dass diese Jugendlichen zukünftig ein straffreies Leben führen können?
Was hilft dem Jugendlichen in einer für ihn aussichtslos erscheinenden Situation, wieder zu sich selbst zu finden und den Mut zu fassen eine Veränderung seiner Lebenssituation vorzunehmen!?
Zum besseren Verständnis benutze ich ausschließlich die Bezeichnung Bewährungshilfe, damit ist jedoch im gleichen Maße die Gerichtshilfe immanent.
In der Bewährungshilfe spricht man von Probanden, satt Klienten. Der Einfachheit halber werde ich auf die weibliche Form verzichten, gemeint sind jedoch beide Geschlechter.
1 Soziale Dienste der Justiz
Im Laufe der Entwicklung forensischer Forschung gewann man die Einsicht, dass die Beweggründe und die Persönlichkeit des straffällig in Erscheinung getretenen Menschen stärker zur Beurteilung seiner Taten heranzuziehen sind. Im Jahre 1920 wurde erstmals in verschiedenen Städten die sogenannte „Soziale Gerichtshilfe“[Hervorheb. des Verfassers] eingerichtet. (Kawamura- Reindl und Schneider 2015, S. 162)
Nachdem die Bewährungshilfe, die Gerichtshilfe und die Führungsaufsicht unter der Leitung der Landesjustizverwaltung eine konsequente Trennung der Aufgaben pflegten, entwickelte sich nach der Wiedervereinigung in den neuen Bundesländern eine starke Neigung, diese voneinander getrennten Bereiche in einen einheitlichen Sozialen Dienst der Justiz zusammenzuführen. Mittlerweile ist diese Zusammenführung in den überwiegenden Bundesländern erfolgt. Die vielseitige organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung der Sozialen Dienste der Justiz ist in erster Linie der föderalen Struktur der Bundesrepublik geschuldet, die die Landesdienstverwaltung befugt, die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben organisatorisch unterschiedlich zu gestalten. (Kawamura- Reindl und Schneider 2015, S. 161)
1.1 Bewährung
Die Strafaussetzung zur Bewährung ist seit ihrer Einführung in den 1950er Jahren eines der zentralen Instrumente einer Kriminalpolitik geworden, die auf eine ambulante Kontrolle und Unterstützung von Straffälligen setzt (Kawamura- Reindl und Schneider 2015, S. 168). Im allgemeinen Strafrecht ist die Strafaussetzung zur Bewährung nach der Geldstrafe die zweithäufigste Sanktion im allgemeinen Strafrecht.
Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt werden, können entweder nach Verbüßung eines Teils der Haftstrafe (i.d.R. nach 2/3 der abgesessenen Haftzeit) oder bereits bei der Verurteilung verhängt werden (Kawamura- Reindl und Schneider 2015, S. 168).
1.2 Führungsaufsicht
Anders bei der Führungsaufsicht, die zu den nichtfreiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung zählt, kann sie neben einer Freiheitsstrafe angeordnet werden, wenn die Wahrscheinlichkeit weitere Straftaten zu begehen, besonders hoch eingeschätzt wird (Kawamura- Reindl und Schneider 2015, S.175). Sie kann von 2 bis maximal 5 Jahren verhängt werden. Die Führungsaufsicht soll Straftäter mit ungünstiger Sozialprognose vor allem nach Verbüßung der Freiheitsstrafe oder dem Ende einer Entziehungsanstalt sowie der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eine Unterstützung für den Übergang in die Freiheit gewähren (Kawamura- Reindl und Schneider 2015, S. 175, 176).
1.3 Funktion eines Bewährungshelfers
Besonders kennzeichnend und ausschlaggebend für die Arbeit der Bewährungshilfe, unter Einfluss des gesetzlichen Auftrags, ist das Spannungsfeld zwischen Hilfe und Kontrolle (Kawamura- Reindl und Schneider 2015, S. 172). Dies bedeutet einerseits, den Probanden
- zu motivieren, eine Veränderung seiner Lebenssituation herbeizuführen,
- ihm die dafür erforderliche Technik an die Hand zu geben,
- notwendige Hilfen zu initiieren (z.B. Netzwerkpartner),
- und den Prozess zu begleiten und zu lenken.
Auf der anderen Seite ist der Zwangskontext und das damit verbundene Sanktionsspektrum zu verdeutlichen, auf das im Falle mangelnder Mitwirkungsbereitschaft seitens des Probanden (aufgrund gerichtlicher Anordnung), zurückgegriffen werden kann und muss (May 2005, S.89). Der Bewährungshelfer überwacht vorrangig die Erfüllung der Auflagen und Weisungen des Probanden und hat dem Gericht gegenüber eine Mitteilungs- und Berichtspflicht, die dem zuständigen Gericht dient, die Notwendigkeit eines eventuellen Bewährungswiderrufs (bei Nichteinhaltung der Auflagen und Weisungen oder erneuter Straftaten) oder weiterer Maßnahmen einschätzen zu können (Kawamura- Reindl und Schneider 2015, S. 172).
2 Ziel des Praktikums
Die Zielstellung meines Praktikums war vorrangig: das Kennenlernen der Einrichtung und der Kollegen, die Dokumentation und Führung von Akten, der allgemeine Tagesablauf und mögliche Teambesprechungen – und Weiterbildungen und das Erlernen praktischer Erfahrung im Umgang mit delinquenten Jugendlichen und Erwachsenen. Von besonderem Interesse waren für mich die Geschichten, die sie mitbrachten und wie es dazu kam, in ein straffälliges Leben abzurutschen. Schrittweise wollte ich einzelne Aufgaben übernehmen und nach und nach eigenständig Gespräche führen und diese dokumentieren. Von besonderer Bedeutung war es, welche Ansätze und mithilfe welcher Methoden man versuchte, zu den sonst meist verschlossenen Jugendlichen und Erwachsenen Straftätern durchzudringen, die Bewährungshilfe als eine Hilfestellung anzusehen und sie dazu zu bringen, sich zu öffnen – um ihnen ein auf sie zugeschnittenes Hilfsangebot zusammenzustellen.
2.1 Die erste Zeit im Praktikum
In der ersten Woche lernte ich die Einrichtung genauer kennen. Ich wurde von meiner Anleiterin bei allen Kollegen im Amtsgericht X vorgestellt. Nebenbei erklärte sie mir, die Funktionen und Zuständigkeiten der einzelnen Angestellten. Ich konnte den Computer im Nebenbüro nutzen, an dem die Geschäftsstelle der Bewährungshilfe, die für 12 Stunden in der Woche eingeteilt war, oftmals zum Beispiel ihre Gerichtshilfeaufträge erledigte (das sind in der Regel Vermittlung in Arbeitsstunden). Da meine Anleiterin zwei verschiedene Arbeitsorte hat, musste in ihrem neuen Büro in X ein zweiter PC für mich eingerichtet werden. Zudem bekam ich meinen Dienstausweis, den Zimmerschlüssel und Zugangskarte für den Bereich Soziale Dienste am Oberlandesgericht in X.
Da sie erst seit ein paar Wochen vor Beginn meines Praktikums zu einem Teil nach X versetzt wurde, hatte sie von den anderen Kolleginnen vorerst wenige Klienten übernehmen können. So musste der Sprechtag von 08:00 bis 18:00 Uhr vorerst in X bleiben. Sie hatte montags ihren Sprechtag in X, doch da ich an diesem Tag meine Reflexionsveranstaltung in der Hochschule hatte, mussten wir den Sprechtag auf Dienstag verlegen. Zudem lernte ich mich gleich in das von den Sozialen Diensten eingerichtete „X – Programm“ ein, in welches alle für den einzelnen Probanden relevante Informationen dokumentiert wurde. Es wird jeder Termin, ob telefonisch, zur Sprechzeit erschienen oder auch Hausbesuch in das Programm eingegeben, ausgedruckt und in die jeweilige Akte geheftet. Diese Vorschrift dient dazu, sollte eine Kollegin in Vertretung des eigentlich zuständigen Bewährungshelfers eine Anhörung oder Gerichtsverhandlung aufgrund gerichtlicher Anordnung wahrnehmen müssen, genaue Angaben zum Bewährungsverlauf des Probanden machen zu können. Aber auch wenn der Proband zum Beispiel in einen anderen Bezirk zieht und die Akte an die zuständige Behörde übersandt werden muss. Das Programm beinhaltet noch weitere relevante Funktionen, auf die ich an dieser Stelle jedoch nicht weiter eingehen möchte.
Nebenbei lernte ich die ersten Klienten kennen. Sie kamen wie üblich zu den vereinbarten Terminen, jedoch nicht alle hielten sich an Abmachungen mit der Bewährungshilfe. Meine Anleiterin vereinbarte mit mir, vorerst nicht in die Akten zu sehen, sondern mir „unvoreingenommen“ einen Eindruck über die jeweilige Person zu verschaffen. Hinterher klärte sie mich über die Straftat des Probanden auf, was mich manchmal überraschte, da man doch auf das ein oder andere extreme Beispiel stieß.
Die Probanden wurden zu meiner Person aufgeklärt und hatten vor jedem Gespräch die Möglichkeit meine Anwesenheit abzulehnen, sodass sie das Gespräch mit meiner Anleiterin allein führen konnten.
Die Gesprächsnotizen fielen mir am Anfang schwer, da ich die relevanten Inhalte erst für mich herausfiltern musste. Dies wurde jedoch mit der Zeit und durch wiederholtes Nachfragen zunehmend besser. Ich tätigte die ersten Telefonate mit Netzwerkpartnern, u.a. mit der Suchtberatung etc.
2.2 Verselbstständigung – mein erster Proband
Nachdem ich so langsam die Abläufe verstand und ich mich gut eingearbeitet fühlte, war es an der Zeit, dass ich die ein oder andere Aufgabe selbstständig übernahm. Ich begleitete einen Probanden zu einer externen sozialen Einrichtung, führte erste Klientengespräche unter vorheriger Absprache meiner Anleiterin und hatte die Gelegenheit ein Erstgespräch zu führen. Trotz, dass ich mich dieser Aufgabe noch nicht gewachsen fühlte und schrecklich aufgeregt war, wagte ich das Erstgespräch. Ich wusste nicht, wer zur Tür hineintrat und was derjenige alles mitbrachte, von dem ich keine Ahnung hatte. Mein größtes Problem war es, dass ich inkompetent auftreten könnte. Also studierte ich das Konzept weiter und bereitete mich auf das Gespräch vor. Mithilfe eines Informationsblattes, was die Probanden bei jedem Erstgespräch zum Lesen bekamen, legte ich mir meinen Fahrplan zurecht.
Am Tag des Geschehens war ich sehr aufgeregt. Der Proband war gerade 18 Jahre alt und wirkte sehr kindlich. In Begleitung seines Vaters wurden die beiden von meiner Anleiterin begrüßt und hereingebeten. Damit hatte ich nun gar nicht gerechnet, dass nun auf einmal zwei Menschen vor mir sitzen, die mich anstarren werden. Ich wurde vorgestellt und der Proband war damit einverstanden, dass ich die Gesprächsführung übernahm. Ab da begann mein Stotter-Vortrag. Die Worte, dich ich mir im Kopf zurecht gelegt hatte um das Gespräch zu eröffnen – waren weg. Die grandiose Einleitung, die so schön gepasst hätte um dem Probanden die Angst vor der Justiz zu nehmen – war weg. Ich brachte gerade noch so raus, dass ich Studentin und im Praxissemester bin. Mit hilfeschreiendem Blick zu meiner Anleiterin, die mich erwartungsvoll und mit großen Augen ansah, versuchte ich die Situation zu retten, doch ich war auf mich allein gestellt. Dann fiel mir das Informationsblatt, dass vor mir lag wieder ein. Meine ersten Gedanken dazu waren, dies dem Probanden hinzuwerfen und aus dem Fenster zu springen, doch da wir gnädiger Weise am Oberlandesgericht im Keller sitzen, wäre diese Variante wahrscheinlich noch peinlicher gewesen als sie ohnehin schon war. Also fing ich nach gefühlten 5 Minuten Schweigepause an, den Zettel im rasendem Tempo durchzuarbeiten. Meine Anleiterin stieß mir unter dem Tisch ab und an gegen das Bein, doch ich begriff nicht, weswegen sie das tat – was mich dann noch mehr verwirrte. Hin und wieder ergänzte sie einige Sachen und schaffte es, die Situation etwas zu entspannen. Nachdem ich mit der Belehrung fertig war, erhoben wir noch ein paar relevante Daten des Probanden, u.a. Adresse, Telefonnummer, Beruf, finanzielle Situation […] und das Erstgespräch war vorerst erledigt.
Meine Anleiterin schloss die Tür hinter sich, grinste mich an und meinte nur, dass ich es beim nächsten Mal besser machen werde, während ich im Stuhl zu einem Häufchen Elend versank. Im Nachgang verbuchte ich dieses Gespräch als Anfängerfehler und zog meine Schlüsse daraus, wie ich beim nächsten Erstgespräch herangehe und was ich besser machen werde.
2.3 Neu gewonnenen Erfahrungen
Mit der Zeit lernte ich mehr und mehr das System und die Abläufe zu verstehen und ich konnte Vieles schon ohne Anleiterin erledigen. Als ich dann jeden Probanden schon einmal gesehen hatte und sie auch durch ihre regelmäßigen Treffen besser kennen lernte, konnte ich gewisse Informationen für mich filtern. Darunter zum Beispiel die Einladungen der Klienten, es gab unter anderem Probanden, die nur zu einer bestimmten Zeit zur Bewährungshilfe kommen konnten, einige waren auf Montage tätig und konnten demnach nur freitags einen Termin wahrnehmen.
Ich war nun auch in der Lage die Berichte selbst zu schreiben, die halbjährig oder aus bestimmten Anlass von dem jeweilig zuständigen Gericht gefordert wurden. Darin sollte die persönliche Situation des Probanden, u.a. die Wohn - und Arbeitssituation und vor allem auch der momentane Stand zur Auflagenerfüllung berichtet werden. Ich fand es oft schwierig die passende Formulierung zu finden.
Ich konnte Kontakte zu Netzwerkpartnern knüpfen. Eines Tages begleitete ich, ohne Anleiterin, einen Probanden zu einer Einrichtung für verschuldete oder obdachlose Menschen, die aus eigener Kraft keine Wohnung finden konnten. Es war ungewöhnlich, sich neutral und nicht als Bewährungshilfe vorzustellen. Dies wollte der Proband nicht, was ich auch verstehen kann.
Ich bekam auch einen Einblick in die behördeninternen Termine, u.a. zur Fallbesprechungen in X. Hier werden bestimmte schwierige Fälle besprochen, bei denen der betroffene Bewährungshelfer nicht mehr weiterweiß und die Meinung anderer benötigt. Auch ich konnte meine Meinung einbringen und war dankbar, dass ich angehört wurde. Hier lernte ich eine Praktikantin der Universität X kennen und wir tauschten uns über unsere Anforderungen im Praktikum aus.
Aber abgesehen von den behördeninternen Einblicken, möchte ich wieder auf den Umgang mit dem Klienten zurückkommen.
2.4 Ein schwieriger Fall
Eines Tages erschien ein Proband zum Sprechtag, nenne wir ihn Herr Kaiser. Er ist 26 Jahre alt, blond, gepflegtes Äußeres und ca. 1,80cm groß. Er hat bislang noch keine Ausbildung abschließen können, sein Schulabschluss ist das Abitur. Herr Kaiser hat eine Freundin, die ein Kind mit in die Beziehung brachte.
Herr Kaiser steht unter Bewährung, wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und hat als Auflage u.a. die Suchtberatung monatlich nachzuweisen.
Er hält den Kontakt zur Bewährungshilfe immer sehr zuverlässig. Er war in der hiesigen Drogenszene als relativ kleine Person bekannt. Vor einigen Jahren fasste die Polizei bei einer Drogenrazzia mehrere Dealer und Konsumenten. Darunter Herrn Kaiser. Im Polizeiverhör „sang er, wie ein Vöglein“, wie es meine Anleiterin formulierte. Er hatte alle aus dem Drogenmilieu verpfiffen. Seitdem hat er in XXX kein schönes Leben mehr und wird regelmäßig zusammengeschlagen, wie er berichtete. An Herrentag vor 6 Jahren gab es dann einen verheerenden Zwischenfall. Er wurde von einem früheren Mitstreiter mit einem Baseballschläger verprügelt. Mit mehreren Notoperationen versuchten die Spezialisten des hiesigen Universitäts-Klinikums den damalig 20-Jährigen das Leben zu retten. Mit Metallplatten haben sie seinen Kopf wieder rekonstruieren können. Die restlichen Verletzungen und Brüche, so sagt er, sind nicht der Rede wert. Glücklicherweise hat er keine kognitiven Einschränkungen davongetragen und auch sonst keine erkenntlichen Narben. Doch seither muss er stets auf der Hut sein und um sein Leben fürchten, wenn er auf die Straßen geht. Er erzählte weiter, dass sie ihm auf der Arbeit (wenn er denn mal eine hatte) auflauern würden um ihm nach Feierabend oder sogar in den Raucherpausen abzufangen.
Doch hat ihn all das scheinbar nicht genügend beeindruckt, die Stadt zu verlassen. Seine finanziellen Möglichkeiten seien begrenzt und er habe auch seine Familie in XXX, weshalb ein Wegzug nicht in Frage komme. Am besagten Sprechtag erschien dann Herr Kaiser sehr aufgebracht und berichtete von einem Zwischenfall. Seine Freundin sei nach Hause gekommen und wurde von einem, ihr fremden Mann mehrfach angespuckt. Es handle sich um einen der damaligen Mitstreiter des Herrn Kaiser. Daraufhin sei der sonst eher zurückhaltende Herr Kaiser zu ihm gestürmt und habe ihn mit einer Zaunlatte verprügelt, die er auf dem Weg dahin irgendwo entriss. Er habe „die Schnauze voll, ständig den Schwanz einzuziehen“, jetzt will er den „Spieß umdrehen und alles niedermähen, was seiner Frau oder ihm zu nahekommt!“
Meine Anleiterin und ich waren entsetzt über diese Worte. Wie konnten wir ihn nur davon abbringen? Ich war sprachlos und wartete, wie meine Anleiterin reagierte und was sie sagen würde um ihn zu beruhigen. Wir ließen ihn vorerst komplett ausreden um seinen Frust abzuladen. Dann begann meine Anleiterin so langsam seinen Verstand zu wecken und fragte ihn, wie es wohl um seine Frau steht, wenn er im Knast sitzt? Und wer dann auf sie aufpasst, wenn er nicht mehr in der Lage dazu sein würde? Denn ob er selbst in den Knast müsse, sei ihm egal, wie er meinte. Doch meinte sie weiter, dass diese Reise wohl kaum noch im Knast endet, sondern wohl eher im Sarg. Dann begann er mit den Schultern zu zucken und starrte auf seine Hände. Scheinbar brachte ihn das wirklich zum Nachdenken. Er hatte sich dann etwas beruhigt und meine Anleiterin brachte noch weitere Argumente, die abgesehen von der Tatsache, dass ihm seine Bewährung und die Haftstrafe gerade nicht weiter interessierten, um ihm zu verdeutlichen welchen Schaden er anrichten und was diese Tat für ein Ausmaß annehmen würde. Er konnte noch immer keine Antwort geben und schien sich die Sache noch einmal zu überlegen. Dann ergriff ich das Wort und bemerkte, dass es vielleicht doch notwendig wäre über einen Wegzug nachzudenken, einfach um aus dem Blickfeld der gewalttätigen jungen Männer zu verschwinden. Dann meinte er, dass er nicht wegrennen wolle. Der Ansicht war ich ganz und gar nicht, dies hat nichts mehr mit weglaufen zu tun, sondern damit, sich und seiner Frau das Leben zu retten. Denn eins steht fest, diese ganze hasserfüllte Situation, die sich über Jahre hochschaukelt, wird sich nicht beruhigen. Sie werden nicht aufgeben, ihm das Leben schwer zu machen und sie werden ihn so oft zusammenschlagen, bis er nicht mehr aufsteht. Dann begann er es einzusehen. Er lehnte sich zurück, holte tief Luft und schaute uns an.
Fast anderthalb Stunden später verließ Herr Kaiser die Bewährungshilfe und meine Anleiterin meinte, ob ich es auch so sehen würde, dass er sichtlich entspannter schien als vor dem Gespräch? Weiter war sie der Ansicht, dass er sich womöglich den Frust von der Seele reden wollte, um mal Dampf abzulassen. Doch wie es dann letztendlich ausgeht, wissen wir beide nicht.
Diese Situation hat mich nachdenklich gemacht und ich wollte mich näher damit beschäftigen, wie man einen jungen Menschen vor schlimmen Taten bewahren kann. Im nachfolgenden letzten Teil möchte ich dieser Problematik auf den Grund gehen.
3 Coping im Umgang mit Straffälligen
3.1 Krisenintervention bei straffälligen Jugendlichen
Der Begriff Krisenintervention ist in der Sozialen Arbeit im Sinne der Methoden Sozialer Arbeit noch nicht etabliert. Vielmehr wird in der Psychologie die Krisenintervention als therapeutisches Werkzeug verstanden, das vor allem durch ein sofortiges Eingreifen – vor allem im Zusammenhang mit suizidalen Krisen, gekennzeichnet ist. (Sonneck, 1995, S. 54ff). Hier geht es nicht um die Neustrukturierung der Persönlichkeit des Klienten, sondern um die Lösung der akuten, unmittelbar anstehenden Krise (Aguilera und Messick, 1980, S. 41).
Es geht vorrangig darum, den Betroffen zu helfen, dass der den momentanen Zustand der Hilflosigkeit, der Überforderung, der Hoffnungslosigkeit, der Desorientierung und Ohnmacht überwinden kann. (Widulle, 2012, S. 217).
Doch nicht nur wie im oben genannten extremen Beispiel des Herrn Kaiser, sondern auch andere Probleme können Krisen auslösen. So zum Beispiel beschreibt Stiels – Glenn (2010, S. 107) als typische Krisenauslöser bei Straffälligen:
- erfolglose Bewerbungen, zumeist aufgrund des Führungszeugnisses (weswegen es auch bei Herr Kaiser oft scheiterte)
- Konflikte auf der Arbeit oder Kündigung der Stelle
- Dauerprobleme mit nicht ausreichendem Einkommen oder Schulden
- Probleme mit dem Vermieter oder Nachbarn, drohender Wohnungsverlust
- gesundheitliche Probleme
- Beziehungsprobleme mit Verlust von wichtigen Personen oder drohender Trennung
- Desillusionierung nach der Haftentlassung
- Rückfall in die Sucht
- drohender Bewährungswiderruf
- fehlende Zukunftsperspektive
Die sonst typischen bewährungsrelevanten Dinge sind in dieser Situation kein Thema zugunsten einer Prävention und Stabilisierung von Risiken und Affekthandlungen, mit denen sich der Klient selbst in große Gefahr bringt oder anderen schweren Schaden zufügt.
Die Krisenintervention verläuft nach Ciompi (1993) - analog zum Verlauf von Krisen – phasenweise ab. Ciompi benennt folgende wesentliche Schritte, die eine gute Orientierung für akutes Intervenieren in Krisen ermöglichen. Zunächst ist es wichtig, den Krisenanlass zu verstehen, eine Definition der Krise zu erarbeiten, für emotionale Entlastung zu sorgen und Gefühle auszudrücken, gewohnte Bewältigungsstrategien zu reaktivieren und zu einem Fazit zu kommen. (Ciompi, 1993, S.21).
Um jedoch eine gute Voraussetzung für die Krisenintervention zu schaffen, wird dieses Phasenmodell in einer Reihe anderer Modelle durch die anfängliche Herstellung eines Kontakts, einer tragfähigen Beziehung und emotionale Entlastung ergänzt (Kunz et al., 2009, S.194f.).
Im nachfolgenden Abschnitt möchte ich auf ein Ereignis eingehen, was mich einerseits verwundert, andererseits sehr bewegt hat und auf die Krisenintervention aufbaut.
3.2 Seelsorge im Vollzug
An einem Tag im Juni starteten wir mit der Reflexionsgruppe und Frau Prof. Dr. X eine Exkursion in die Jugendstrafanstalt X. Zu diesem Zeitpunkt befand sich einer unserer Probanden in Untersuchungshaft, den ich an meinem ersten Tag in der Bewährungshilfe kennen lernte. Es handelt sich um einen jungen Mann von 18 Jahren, der kognitive Schwierigkeiten aufweist und auch in seinem Leben keinerlei Hilfe oder Förderung erhalten hatte. Im Gegenteil. Wie ich erfuhr, wuchs er unter verheerenden Umständen auf. Zunächst bei seinem Vater, der von Sauberkeit und Ordnung offenkundig nicht viel verstand, denn es war bekannt, dass in dieser Familie regelmäßig der Kammerjäger gerufen werden musste. Die Familie war erschreckenderweise auch für ihre Promiskuität bekannt, was auch der damals noch sehr junge Proband mit erfahren musste. Als der Vater nicht mehr mit ihm klarkam, übernahm die Mutter des damals 16-Jährigen die Verantwortung und nahm ihn bei sich auf. Hier ging der Stress erst richtig los. Am laufenden Band krachte es mit dem Freund und jetzigem Ehemann der Mutter, sie selbst war völlig überfordert. Es kam zu ständig wiederholten Anzeigen wegen kleineren Delikten und auch die Mutter zeigte ihn eines Tages an. Am Tag, als ich ihn kennenlernte, erschien er im Beisein seiner Schwester und deren Lebensgefährtin, es ging darum, dass die Situation so nicht weitergehen kann und die Schwester anbot, dass er zu ihr nach XX ziehen kann um die ganze Situation etwas zu entspannen. Noch am selben Tag wurde er festgenommen und nach XXX in Untersuchungshaft genommen. Seither haben wir nichts mehr von ihm gehört.
Als wir vom stellvertretenden Anstaltsleiter durch das Gelände der JSA (Jugendstrafanstalt) geführt wurden, hielten wir bei einem Gebäude, dessen Bedeutung ich zu anfangs überhaupt nicht verstand. Es handelte sich um eine religiöse Kapelle, in der sich eine Art Altar befand, umringt von Stühlen und einem Kreuz in der Mitte des Raumes. Ich dachte nur: Na klar, als ob gewaltbereite, pubertierende Adoleszenten, teilweise ohne Schulabschluss jetzt plötzlich anfangen die Bibel zu lesen!? Aber es hatte einen anderen Hintergrund. Der Anstaltsleiter berichtete von vielen Selbstmorden – und Versuchen innerhalb der Mauern. Aufgrund dessen wurde ein Gebäude errichtet, wo die Jugendlichen eine Art Seelsorge erhalten sollten.
Da viel mir der Proband wieder ein, der sich zu diesem Zeitpunkt vielleicht genau darüber Gedanken machte. Ich versuchte mir vorzustellen, wie so eine Seelsorge abläuft, worüber sie sprechen würden und wie man so ein Gespräch überhaupt aufbaut.
3.3 Bewältigungsorientierte Krisenintervention nach (unerwarteter) Inhaftierung von Jugendlichen
Krisen werden als Bedrohung bzw. Verlust biografischer Handlungsfähigkeit und sozialer Integration verstanden, was den Ausgangspunkt sozialpädagogischer Hilfe als Hilfe zur Lebensbewältigung darstellt (Böhnisch, 2012, S.47ff). Vor allem die unerwartete polizeiliche Festnahme und Inhaftierung, wie in meinem Beispiel des Probanden im vorherigen Teil, stellen eine Bewältigungskrise dar, die sich nach dem Bewältigungsansatz von Böhnisch folgendermaßen zeigen kann:
„Die individuelle Handlungsfähigkeit ist psychisch und sozial bedroht, die biografische Konstellation mit einem Schlag aus dem Gleichgewicht, der mit der Unübersichtlichkeit der Situation verbundene Stress sucht somatische und psychische Bewältigungsventile, Selbstwertschädigung führen zum Selbstzweifel, der von trotziger Verweigerung über fatalistische Indifferenzen bis hin zu gewalttätigem Widerstand reichen kann“ (Böhnisch, 2010, S. 224). In dieser schwierigen Konstellation gilt es zunächst, zwei Ebenen zu trennen: die biografische Konstellation einerseits und die aktuelle Situation andererseits, wobei die kurzfristige Krisenintervention der Einstieg für einen längerfristigen Beratungsprozess sein sollte. Böhnisch empfiehlt, um Inhaftierte in aktuellen Krisen besser zu verstehen, in entsprechenden Interaktionen auf zweierlei Dinge zu achten (ebd., S. 227f.): Zum einen, was die Konfrontation mit der eigenen Hilflosigkeit für den Betroffenen konkret bedeutet, zum anderen wie der Jugendliche mit seiner Hilflosigkeit umgeht.
Mithilfe dieser Grundlage ist nach Böhnisch auf folgende Aspekte zu achten:
Um eine gute Voraussetzung für die erfolgreiche Krisenintervention zu schaffen, muss sich der Betroffene eine Unabhängigkeit des Hilfsangebots von der strafrechtlichen Verfolgung gewiss sein. Um sich öffnen zu können muss das Angebot autonom sein und vom Betroffenen auch so wahrgenommen werden. Fachkräfte müssen in den Gesprächen immer wieder den Bogen zum Delikt spannen, jedoch ist es erforderlich eine gute Beziehungserfahrung zu schaffen. Die Fachkraft sollte eine grundlegende Haltung der Trennung zwischen Straftat und Persönlichkeit des Jugendlichen einnehmen, sodass der Jugendliche vermittelt bekommt, dass zwar seine Tat geahndet, er selbst jedoch nicht „fallen gelassen“ wird (ebd., S.226). Böhnisch beschreibt die Krisenintervention wie folgt: „Der Jugendliche muss Signale erhalten, die seinen Selbstwert stärken, die anerkennen, was aus ihm selbst kommt (nachdem sein Handeln negativ sanktioniert ist). Er braucht einen vertrauensvollen Raum, in dem er gleichzeitig sein Selbstbehauptungsstreben ausleben und Grenzen erfahren kann, ohne abgewertet zu werden“ (ebd., S. 224). Letzter Aspekt bezieht sich auf die inhaltliche Fokussierung . Die Befindlichkeit des Jugendlichen steht hier im Mittelpunkt, da nicht gelernt oder verwehrt wurde, mit Hilflosigkeit umzugehen. Der Berater sollte behutsam aber zielstrebig vorgehen, auf die Befindlichkeit des Jugendlichen lenken. Hier wird von Erlebnissen ausgegangen, in denen sich der Jugendliche wohlgefühlt hat, soll die „Entwicklung einer psychosozialen Perspektive“ (ebd., S. 228) erarbeitet werden (Kawamura- Reindl und Schneider 2015, S. 104 – 105).
4 Schlusswort
Ich bin der Meinung, eine der größten Kompetenzen, die man nicht nur als Bewährungshelferin, sondern generell als Sozialarbeiterin erlernen kann, ist die unvoreingenommene Haltung gegenüber dem Probanden/ Klienten. Ihn trotz seiner Taten nicht aus einer negativen Sicht zu betrachten oder sich gar einer Stigmatisierung hinzugeben.
Ich muss zugeben, dass ich damit auch meine Schwierigkeiten hatte. Es bedarf aus meiner Sicht viel Berufserfahrung und Übung, sich nicht versehentlich einer solchen Etikettierung hinzugeben. Zum Beispiel ein mit Abstand sehr ungepflegter, übelriechender und unangenehm auftretender Klient. Eines sollte ein guter Berater nicht aus den Augen verlieren: Nicht jeder Mensch wächst in einem behüteten, persönlichkeitsfördernden Umfeld auf. Ich glaube, es hat immer einen Grund warum ein junger Mensch zu Drogen greift, sich delinquenten Gruppen anschließt oder gewalttätig wird. Was keinesfalls bedeutet, dass ich die Taten damit rechtfertige oder den Probanden gar in Schutz nehme. Es ist jedoch von großer Wichtigkeit, eine authentische Beziehung zum Probanden herzustellen um eine Gesprächsbasis zu schaffen. Wenn man sich diese aufgebaut hat, wird es leichter für den Probanden, sich zu öffnen, sodass man ein Problem bearbeiten kann.
Ich persönlich habe bemerkt, wie viele Probanden zwar mit meiner Anwesenheit einverstanden waren, sich dann jedoch gegenüber mir und meiner Anleiterin verschlossen und nur das Nötigste erzählt haben. Zu meinem Bedauern musste ich feststellen, dass es mir in dem halben Jahr nur bei wenigen Probanden gelungen ist, eine solche Basis herzustellen.
Eines haben sie alle gemeinsam. Sie haben Straftaten begangen, doch jeder von ihnen hat eine eigene Geschichte, die sich von den anderen in verschiedenster Weise unterscheidet. Ich wünsche jedem Einzelnen, dass er mit Hilfe der Sozialarbeiter der Sozialen Dienste in der Justiz seinen Weg findet und in der Lage ist ein straffreies Leben zu führen.
Literaturverzeichnis
Aguilera, D. C.; Messick, J. M. (1980): Grundlagen der Krisenintervention. Freiburg im Breisgau.
Böhnisch, L. (2010): Abweichendes Verhalten. Eine pädagogisch soziologische Einführung. 4. Auflage. Weinheim und München.
Böhnisch, L. (2012): Sozialpädagogik der Lebensalter. 6. Auflage. Weinheim und Basel.
Ciompi, L. (1993): Krisentheorie heute - eine Übersicht. In. Schnyder,U. / Sauvant.J-D.: Krisenintervention in der Psychiatrie. Bern S. 13-26.
Gabriele Kawamura- Reindl; Sabine Schneider (2015): Lehrbuch. Soziale Arbeit mit Straffälligen. Weinheim und Basel: Beltz Juventa.
Kunz, S.; Scheuermann, U.; Schürmann, I. (2009): Krisenintervention. Ein fallorientiertes Arbeitsbuch für Praxis und Weiterbildung. Weinheim und München.
Layout Deckblatt: Word (2016), Ion (hell).
May, G. (26. und 2005): Die Bewährungshilfe und ihre Partner: Abgrenzung und Kooperation - eine Standortbestimmung. Viele Köche verderben den Brei? Interdisziplinäre Ansätze zur Prävention von Jugenddelinquenz. Dokumentation der Fachtagung vom 26. und 27. August 2005 in Berlin. Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei. Berlin, 26. und 27.08.2005.
Sonneck, G. (1995): Krisenintervention und Suizidal Verhütung. Wien.
Stiels-Glenn, M.: Zum Umgang mit Rückfälligen in der ambulanten Psychotherapie mit Sexualstraftätern. In. Hahn, G. Stiels-Glenn, M.: Ambulante Täterarbeit. Intervention, Risikokontrolle und Prävention. Bonn, S. 92-125.
Widulle, W. (2012): Gesprächsführung in der Sozialen Arbeit. Ein Lern- und Arbeitsbuch, 2. Auflage. Wiesbaden.
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