Die Arbeit behandelt die Bedeutung der Reputation im Rahmen von Vorstandesentscheidungen bei Aktiengesellschaften.
Das Thema der Geschäftsführerhaftung gewann in den vergangen Jahren zunehmend an Bedeutung und die Skandale in deutschen Konzernen heizen die Diskussion steigend an. Die Haftung der Vorstände ergibt sich im deutschen Recht aus § 93 Abs.1 S.2 AktG, der Anfang des Jahrtausends in Folge zahlreicher Skandale eingeführt wurde. Der Gesetzgeber hat hier definiert, dass Vorstände die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden haben. Dabei hat er sich bei der weiteren Beschreibung dieser Sorgfalt an der aus dem angelsächsischen Raum bekannten sogenannten „bussiness-judgement-rule“ orientiert. Damit wird eine Haftung nur begründet, wenn Vorstände ihre Pflichten schuldhaft verletzt haben. Der Vorstand erhält einen erheblichen Ermessensspielraum in unternehmerischen Entscheidungen. Eine umfassende Definition, welche Pflichten dem Vorstand auferlegt sind, bleibt der Gesetzgeber schuldig. In § 93 Abs. 3 AktG wurden einige Tatbestände namentlich definiert und auch § 76 Abs.1 AktG, nach dem der Vorstand das Unternehmen unter eigener Verantwortung zu leiten hat, bildet (wenn auch ohne vollständiges Anforderungsprofil) eine Pflicht, bei deren Verletzung eine Haftung des Vorstandes eintreten kann. Die Rechtsprechung und Literatur haben den Pflichtenkatalog in den vergangenen Jahren genauer herausgearbeitet und definiert. Dabei stellt die Unternehmerfunktion aus § 76 Abs.1 AktG die wohl wichtigste Norm dar, aus der sich zahlreiche nicht delegierbare Pflichten ergeben. Zu diesen Aufgaben zählen in der Regel die Festlegung der Unternehmenspolitik, der Unternehmensstrukturierung und die Unternehmenskontrolle. [...]
Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung
- Begriffsbestimmung
- Gesellschaftsinteresse
- B. Reputation
- I. Beeinflussende Entscheidungsfaktoren
- II. Leitung der Gesellschaft und Sorgfaltspflicht
- III. Corporate Governance
- IV. Corporate Social Responsibility
- V. Parteispenden
- VI. Frauenquote
- VII. Compliance
- VIII. D&O-Versicherungen
- C. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit der Bedeutung der Reputation für Entscheidungen des Vorstands einer Aktiengesellschaft. Die Arbeit analysiert die verschiedenen Faktoren, die die Reputation einer Aktiengesellschaft beeinflussen und wie diese Faktoren von der Unternehmensleitung berücksichtigt werden sollten.
- Bedeutung der Reputation für Entscheidungen des Vorstands
- Einflussfaktoren auf die Reputation einer Aktiengesellschaft
- Sorgfaltspflicht der Unternehmensleitung in Bezug auf die Reputation
- Relevanz von Corporate Governance und Corporate Social Responsibility
- Rechtliche und ethische Aspekte von Reputationsmanagement
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in den Begriff der Reputation und seiner Bedeutung für Aktiengesellschaften. Das Kapitel beleuchtet das Gesellschaftsinteresse an einer guten Reputation und wie sie als Grundlage für wichtige Entscheidungen des Vorstands dienen kann.
Im nächsten Kapitel werden verschiedene Faktoren untersucht, die die Reputation einer Aktiengesellschaft beeinflussen. Dazu gehören die Leitung der Gesellschaft und deren Sorgfaltspflicht, Corporate Governance und Corporate Social Responsibility, Parteispenden, die Frauenquote, Compliance sowie D&O-Versicherungen.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselwörter und Themen der Arbeit sind: Reputation, Aktiengesellschaft, Vorstand, Entscheidungsfindung, Sorgfaltspflicht, Corporate Governance, Corporate Social Responsibility, Parteispenden, Frauenquote, Compliance, D&O-Versicherungen.
- Quote paper
- Konrad Greilich (Author), 2016, Reputation als Grundlage von Vorstandsentscheidungen bei der Aktiengesellschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/364622