„Gemeinden gehen neue Wege“, so titelt die Stadtzeitung der Gemeinde Friedberg in ihrer Ausgabe vom Mittwoch, den 25. Februar 2004, und meint damit, dass die Einführung eines grundlegend reformierten Rechnungswesens nötig ist, um sich aus der misslichen Lage, in der sich die Kommunen momentan befinden, zu befreien. Dies wird anhand der ständigen finanziellen Probleme der bayerischen Städte und Gemeinden und darüber hinaus recht deutlich. Eindrücke, die diese Veränderungen notwendig machen, konnte der Verfasser anhand eines halbjährigen Praktikums im
Landratsamt Rottal-Inn, in der Abteilung für Controlling und Verwaltungsreform, gewinnen.
Jedoch lässt sich so eine Reformierung mit den bisherigen Haushaltsinstrumenten nicht erreichen. Deshalb wurde seitens des jüngsten Beschlusses der Innenministerkonferenz vom 21. November vergangenen Jahres in Jena beschlossen, dass das bisherige, für Kommunen zuständige Rechnungswesen, die Kameralistik, in den nächsten Jahren bundesweit von der erweiterten Kameralistik oder der Doppik abgelöst wird.
Auch der Freistaat Bayern hat sich von Anfang an um den Reformprozess angenommen und ihn unterstützt und mitgetragen.3 Er unterstützt Kommunen, welche von der klassischen Kameralistik abweichen wollen und verankerte schon frühzeitig, nämlich im Jahr 1995,4 in den in Art. 117 a Gemeindeordnung, Art. 103 a Landkreisordnung und Art. 99 Bezirksordnung Experimentierklauseln, um die ersten Schritte dahin zu machen.5 Des weiteren räumt er ihnen zugleich ein Wahlrecht ein,6
d.h. die Kommunen haben die Möglichkeit ihre vorhandene Kameralistik durch Modernisierung des geltenden Haushaltsrechts weiterzuentwickeln oder ein neues Haushaltsrecht auf der Basis des doppischen Rechnungssystems einzuführen.
In anderen Bundesländern hingegen, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen ist geplant, dass die Kommunen zum 1.1.2005 mit der flächendeckenden Einführung des neuen Haushalts- und Rechnungswesens auf der Basis der kaufmännischen Buchführung beginnen. Jedoch räumt das Innenministerium dem Land eine Übergangszeit von drei Jahren ein, d.h. dass spätestens zum 01.01.2008 alle Kommunen eine Eröffnungsbilanz für die Vermögensrechnung (Bilanz) erstellt haben müssen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Grundlagen des neuen kommunalen Rechnungswesens
2.1 Wesentliche Eckpunkte des neuen Kommunalen Finanzmanagements
2.2 Das Drei-Komponenten-System des NKF
2.2.1 Die Vermögensrechnung
2.2.2 Die Ergebnisrechnung
2.2.3 Die Finanzrechnung
3 Erfassung und Bewertung kommunales Vermögen und Schulden
3.1 Erfassung
3.1.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur
3.1.1.1 Vollständigkeit
3.1.1.2 Richtigkeit
3.1.1.3 Klarheit und Nachprüfbarkeit
3.1.1.4 Wirtschaftlichkeit
3.1.2 Prozess der Erfassung
3.1.2.1 Inventurrahmenplan
3.1.2.1.1 Zeitplan
3.1.2.1.2 Sachplan
3.1.2.1.3 Personalplan
3.1.2.2 Durchführung der Inventur
3.1.2.2.1 Buch- und Beleginventur
3.1.2.2.2 Körperliche Inventur
3.1.2.3 Aufstellung des Inventars
3.2 Bewertung
3.2.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Bewertung
3.2.1.1 Vollständigkeit und Verrechnungsverbot
3.2.1.2 Bilanzidentität
3.2.1.3 Stetigkeit der Bewertung
3.2.1.4 Fortführung der Tätigkeit
3.2.1.5 Einzelbewertung
3.2.1.5.1 Bewertungsvereinfachungsverfahren
3.2.1.5.1.1 Festbewertung
3.2.1.5.1.2 Gruppenbewertung
3.2.1.5.1.3 Sofortabschreibung
3.2.1.5.1.4 Verbrauchsfolgeverfahren
3.2.1.5.1.5 Durchschnittsbewertung
3.2.1.6 Vorsichtsprinzip
3.2.1.6.1 Realisationsprinzip
3.2.1.6.2 Imparitätsprinzip
3.2.1.7 Periodisierungsprinzip
3.2.2 Bilanzgliederung
3.2.3 Wahl des Wertansatzes in der Eröffnungsbilanz
3.2.4 Abschreibungen
3.2.4.1 Zulässige Abschreibungsmethoden
3.2.4.1.1 Lineare Abschreibung
3.2.4.1.2 Degressive Abschreibung
3.2.4.1.3 Leistungsabschreibung
3.2.4.1.4 Kombination von Abschreibungsmethoden
3.2.4.2 Bestimmung der Nutzungsdauer
3.3 Bewertung von kommunalen Vermögens
3.3.1 Bebaute / Unbebaute Grundstück
3.3.1.1 Ertragswertverfahren
3.3.1.2 Sachwertverfahren
3.3.1.3 Vergleichswertverfahren
3.3.2 Übriges Infrastrukturvermögen
3.3.2.1 Grün- und Parkanlagen, Sport- und Spielplätze und andere Freiflächen
3.3.2.2 Landwirtschaftlich genutzte Flächen
3.3.2.3 Straßen und Plätze
3.3.3 Bewegliches Sachanlagevermögen
3.3.3.1 Betriebs- und Geschäftsausstattung
3.3.3.2 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
3.3.3.3 Fahrzeuge
3.3.3.4 Anlagen und Maschinen
3.3.3.4.1 Anlagen der Abwasserentsorgung
3.3.3.4.2 Anlagen der Verkehrstechnik
3.3.4 Immaterielle Vermögensgegenstände
3.3.5 Finanzanlagen
3.3.6 Umlaufvermögen
3.3.7 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
3.4 Bewertung der Schulden
3.4.1 Eigenkapital
3.4.2 Sonderposten
3.4.3 Rückstellungen
3.4.3.1 Pensionsrückstellungen
3.4.3.1.1 Unterstützungskasse / (Bayer.) Versorgungsverband
3.4.3.1.2 Pensionskasse / Versicherungsunternehmen
3.4.3.1.3 Bewertung der unmittelbaren Pensionsverpflichtung
3.4.3.2 Aufwandsrückstellungen
3.4.4 Verbindlichkeiten
3.4.5 Passive Rechnungsabgrenzung
4 Zusammenfassung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht die Herausforderungen und Verfahren zur Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden bayerischer Kommunen bei der Umstellung auf ein neues, doppisches Haushalts- und Rechnungswesen, um eine solide Basis für eine Eröffnungsbilanz zu schaffen.
- Grundlagen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF)
- Methodik der ordnungsmäßigen Inventur und Bestandsaufnahme
- Bewertungsgrundsätze für kommunales Vermögen und Verbindlichkeiten
- Umgang mit verschiedenen Anlagekategorien (Infrastruktur, Sachanlagevermögen)
- Regelungen zu Rückstellungen und Sonderposten
Auszug aus dem Buch
3.1.1.2 Richtigkeit
Richtigkeit bedeutet, dass die durch die Inventur ermittelten Angaben sachlich zutreffend sind und mit den Tatsachen übereinstimmen müssen. Falls Inventur- und Inventarangaben durch subjektive Einflüsse geprägt sind, gilt der Grundsatz der Willkürfreiheit. Dieser besagt, dass sowohl für den Mengennachweis als auch für die Bewertung alle vorhandenen Informationen zur sachgerechten Identifizierung bereitgestellt werden müssen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Arbeit thematisiert den notwendigen Reformprozess des kommunalen Rechnungswesens hin zur Doppik oder erweiterten Kameralistik in Bayern.
2 Grundlagen des neuen kommunalen Rechnungswesens: Es werden die Eckpunkte des NKF sowie das Drei-Komponenten-System erläutert, das als neue Basis für die kommunale Finanzsteuerung dient.
3 Erfassung und Bewertung kommunales Vermögen und Schulden: Dies ist der Hauptteil, in dem detaillierte Verfahren und Grundsätze für die Inventur, Bewertung und Bilanzierung von Vermögensgegenständen und Schulden erläutert werden.
4 Zusammenfassung: Das Fazit stellt fest, dass die Reform des kommunalen Haushaltsrechts zwar herausfordernd ist, jedoch eine notwendige Voraussetzung für ein modernes Finanzmanagement und zukunftsfähiges Wirtschaften darstellt.
Schlüsselwörter
Doppik, Eröffnungsbilanz, Kommunales Rechnungswesen, Inventur, Anlagenbewertung, Ressourcenverbrauch, NKF, Bilanzierung, Abschreibung, Haushaltsreform, Inventar, Sonderposten, Rückstellungen, Vermögensrechnung, Ergebnisrechnung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der Problematik und den Anforderungen bei der Erfassung und Bewertung von Vermögen und Schulden bayerischer Kommunen im Kontext der Einführung eines modernen, doppischen Haushalts- und Rechnungswesens.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die Inventurplanung und -durchführung, die Bewertungsgrundsätze nach Handelsgesetzbuch und speziellen kommunalen Verordnungen sowie die Strukturierung der neuen Bilanzkomponenten.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, einen fundierten Leitfaden und theoretischen Rahmen zu bieten, wie Kommunen in Bayern ihre Bestände für die Eröffnungsbilanz rechtssicher erfassen und bewerten können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Literaturanalyse und der Anwendung betriebswirtschaftlicher Grundsätze (wie der GoB) auf den spezifischen Kontext der öffentlichen Verwaltung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Inventurprozesse, die allgemeinen Bewertungsgrundsätze sowie die spezifische Bewertung von verschiedenen Anlagegütern, vom Grundstück über Infrastrukturvermögen bis hin zu Pensionsrückstellungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Kommunales Finanzmanagement, Eröffnungsbilanz, Inventur, Bewertungsvorschriften und Ressourcenverbrauch charakterisiert.
Wie wird das Anlagevermögen bayerischer Kommunen bewertet?
Für bayerische Kommunen wird empfohlen, sich bei der Bewertung des Anlagevermögens primär an den Anschaffungs- und Herstellungskosten zu orientieren, unter Berücksichtigung von Bewertungsvereinfachungen und planmäßigen Abschreibungen.
Warum ist die Unterscheidung der Straßenkomponenten wichtig?
Die Unterscheidung ist notwendig, da die einzelnen Komponenten einer Straße (wie Decke, Tragschicht, Beleuchtung) unterschiedliche Nutzungsdauern aufweisen und eine Einzelbewertung die tatsächlichen Wertverhältnisse präziser abbildet.
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- Florian Friedlmeier (Author), 2005, Die Problematik der Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Schulden in der Eröffnungsbilanz bayerischer Kommunen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/36493