Menschenrechte sind heute nicht mehr aus dem Kontext von Demokratien wegzudenken, zumal Pluralismus und Rechtsstaatlichkeit zwei der Grundpfeiler von Demokratie darstellen. So teilen sie sich ein Verständnis vom Menschen als Träger subjektiver Rechte und Pflichten, die er gleichberechtigt vor einer unabhängigen Justiz einklagen und für die er ebenfalls belangt werden kann. Die Anerkennung von Menschenrechten, sowie subjektiven Rechten im Allgemeinen ist damit demokratieimmanent. Im Umkehr-schluss bildet ein demokratisches Staats- und Regierungssystem das einzig denkbare System, in dem solche Rechte faktisch existieren können. So bildet es den Rahmen eines Verfahrens freier Willensbildung unter Gleichen als legitimierende Quelle aller positiven Rechte und damit auch der Grund- und Menschenrechte. Vor allem aber ist es das einzige System, in welchem diese Rechte verwirklicht werden können, zumal es, wie erwähnt, Einklagbarkeit gewährleistet und somit sicherstellt, dass sie dem Einzelnen tatsächlich zuteilwerden.
Die Menschenrechte haben den Anspruch auf Universalität. Gerade diesem Anspruch werden aus Kritikerkreisen häufig Motive eines westlichen Imperialismus vorgeworfen. In der Arbeit erfolgt die Darstellung und Beurteilung solcher kritischer Positionen aus dem asiatischen Raum.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Der Menschenrechtsbegriff
- Menschenrechte im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948
- Schwierigkeiten der Menschenrechtsuniversalität
- Asiatische Kritik an der Universalität der Menschenrechte
- Asiatische Akteure der Universalismuskritik
- Universalismuskritische Argumentation
- Beurteilung der Kritik
- Menschenrechtsuniversalismus als westlicher Imperialismus?
- Zusammenfassung
- Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit der Kritik am Menschenrechtsuniversalismus aus asiatischer Perspektive. Sie analysiert die Argumente von Kritikern, die den universalen Geltungsanspruch der Menschenrechte als eine Form des westlichen Imperialismus ansehen. Die Arbeit untersucht dabei die grundlegenden Schwierigkeiten eines universalistischen Menschenrechtsbegriffs und beleuchtet zentrale Argumente der asiatischen Universalismuskritik hinsichtlich ihrer Plausibilität.
- Der Menschenrechtsbegriff im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948
- Schwierigkeiten der Menschenrechtsuniversalität
- Asiatische Kritik an der Universalität der Menschenrechte
- Beurteilung der Universalismuskritik
- Der Vorwurf des westlichen Imperialismus
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel führt in die Thematik der Menschenrechte und ihre Verbindung zu einem westlichen Verständnis von Demokratie ein. Es stellt die Frage nach der Vereinbarkeit des universalen Geltungsanspruchs der Menschenrechte mit unterschiedlichen politischen Systemen. Das zweite Kapitel widmet sich dem Menschenrechtsbegriff im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und analysiert die Schwierigkeiten, die mit der Universalität dieser Rechte verbunden sind. Das dritte Kapitel untersucht die Kritik an der Universalität der Menschenrechte aus asiatischer Perspektive, betrachtet die zentralen Argumente der Kritiker und bewertet deren Plausibilität.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beleuchtet zentrale Aspekte des Menschenrechtsbegriffs, der Universalität der Menschenrechte und der Kritik am Menschenrechtsuniversalismus aus asiatischer Perspektive. Im Zentrum der Untersuchung steht die Frage, ob der Vorwurf des westlichen Imperialismus gegenüber dem Menschenrechtsuniversalismus gerechtfertigt ist. Weitere Schlüsselwörter sind: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, asiatische Werte, westlicher Imperialismus, Universalismuskritik, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit.
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- Thomas Schmaus (Author), 2016, Menschenrechtsuniversalismus als Imperialismus? Kritik aus Asien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/365252