Der Autor Dr. Andreas-Michael Blum erörtert die folgenden Schwerpunkte: Entscheidung der Einigungsstelle (§ 109 S. 1 und 2 BetrVG), Beteiligungsrechte des Betriebsrats (§§ 111-113 BetrVG), Interessenausgleich und Sozialplan. Außerdem: Durchführung einer geplanten Betriebsänderung (§ 111 BetrVG), Anwendung des DrittelbG auf den Aufsichtsrat einer 1990 ins Handelsregister eingetragenen KG, keine Sozialversicherungspflicht von Gesellschaftern einer GbR und oHG, Überschuldensprüfung im Rahmen der Fortführung eines Unternehmens, Straftaten Bankrott (§ 283 StGB), Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB) und Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB), Verpflichtung eines GmbH-Geschäftsführers zur Insolvenzantragstellung (§ 15a InsO), Klage auf Entzug der Vertretungsbefugnis (§ 161 Abs. 2 i.V.m. § 127 HGB), Klage auf Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis (§ 161 Abs. 2 i.V.m. § 117 HGB), Klage auf Ausschließung (§ 140 Abs. 1 S. 1 HGB) bzw. Auflösung (§ 133 Abs. 1 HGB) sowie die Gesellschafterklage (actio pro socio).
Inhaltsverzeichnis
Lösung der Lernkontrollaufgaben Bezüge zu anderen Rechtsgebieten (Kurseinheit 11)
Frage 1 zu Aufgabe 1
Lösung Frage 2 zu Aufgabe 1
Lösung Frage 3 zu Aufgabe 1
Lösung Frage 4 zu Aufgabe 1
Lösung Frage 5 zu Aufgabe 1
Lösung Aufgabe 2
Lösung Aufgabe 3
Lösung Aufgabe 4
Lösung Aufgabe 5
Lösung Aufgabe 6
Lösung Frage 1 zu Aufgabe 7
Lösung Frage 2 zu Aufgabe 7
Lösung Frage 3 zu Aufgabe 7
Lösung Frage 4 zu Aufgabe 7
Lösung Frage 5 zu Aufgabe 7
Lösung zu den Lernkontrollaufgaben der Verfahrens- und Prozessführung (Kurseinheit 12)
1. Vorüberlegungen
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit dient der Bearbeitung von Lernkontrollaufgaben in der Fachanwaltsausbildung für Handels- und Gesellschaftsrecht und befasst sich mit der Schnittstelle zwischen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem Arbeitsrecht, Insolvenzrecht und Strafrecht, sowie der prozessualen Durchsetzung von Gesellschafterrechten.
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats und Voraussetzungen für Sozialpläne
- Strukturelle Anforderungen an die Aufsichtsratsbesetzung
- Insolvenzrechtliche Kriterien bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit
- Strafrechtliche Aspekte bei Bankrott, Insolvenzverschleppung und Gläubigerbegünstigung
- Prozessuale Möglichkeiten wie die Gesellschafterklage (actio pro socio) und Gestaltungsklagen
Auszug aus dem Buch
1. Vorüberlegungen
Rechtschutzziel des Kommanditisten C ist es, jede weitere Einflussnahme der AV-GmbH auf die Abfallentsorgungs-GmbH & Co. KG (im Folgenden: KG) auszuschließen. Grund für das Vorgehen des C ist die bewiesene Tatsache, dass G und H als die zur gemeinschaftlichen Vertretung befugten Geschäftsführer und Gesellschafter der AV-GmbH der KG durch Scheingeschäfte erhebliche Gelder entzogen bzw. veruntreut haben.
a) Kommanditist C kann mit den übrigen Kommanditisten A und B sowie D und E Klage gegen die AV-GmbH als einzige persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der KG auf Entzug der Vertretungsbefugnis gem. § 161 II i.V.m. § 127 HGB (nachfolgend unter 2 a) bis e)), auf Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis gem. § 161 II i.V.m. § 117 HGB (nachfolgend unter 2 f)), auf Ausschließung nach § 140 Abs. 1 S. 1 HGB bzw. auf Auflösung nach § 133 Abs. 1 HGB (nachfolgend unter 3.) erheben. Bei den vorgenannten Klagearten handelt es sich sämtlich um Gestaltungsklagen, deren Gestaltungsrecht den Kommanditisten nur gemeinsam zusteht und bei der die Gestaltung des Gesellschaftsverhältnisses daher nur einheitlich gegenüber allen Kommanditisten (Gesellschaftern) erfolgen kann.
b) Ferner kann Kommanditist C - ohne auf die Mitwirkung bzw. Zustimmung zur Klageerhebung durch die übrigen Kommanditisten der KG angewiesen zu sein - im eigenen Namen Klage auf Zahlung an die KG wegen eines Schadensersatzanspruchs der KG gemäß § 823 II BGB i.V.m. § 266 StGB gegen die Geschäftsführer G und H erheben (nachfolgend unter 4.).
Zusammenfassung der Kapitel
Lösung der Lernkontrollaufgaben Bezüge zu anderen Rechtsgebieten (Kurseinheit 11): Dieses Kapitel analysiert arbeitsrechtliche Mitbestimmungsrechte bei Betriebsänderungen sowie insolvenz- und strafrechtliche Pflichten von Geschäftsführern in der Unternehmenskrise.
Lösung zu den Lernkontrollaufgaben der Verfahrens- und Prozessführung (Kurseinheit 12): Der Fokus liegt auf der prozessualen Strategie von Kommanditisten bei gesellschaftswidrigem Verhalten der Geschäftsführung, insbesondere durch Gestaltungsklagen und die actio pro socio.
Schlüsselwörter
Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Betriebsverfassungsgesetz, Interessenausgleich, Sozialplan, Insolvenzrecht, Zahlungsunfähigkeit, Bankrott, Straftatbestand, Treuepflicht, Kommanditgesellschaft, actio pro socio, Gesellschafterklage, Vertretungsbefugnis, Schadensersatz
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit bietet fundierte Lösungen für spezifische Lernkontrollaufgaben im Rahmen der Fachanwaltsausbildung, die sich mit komplexen rechtlichen Problemstellungen an der Schnittstelle von Gesellschafts-, Arbeits- und Strafrecht befassen.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die Schwerpunkte liegen auf den Mitbestimmungsrechten nach dem BetrVG, den insolvenzrechtlichen Anforderungen bei der Überschuldungsprüfung und den strafrechtlichen Konsequenzen wirtschaftskriminalistischen Verhaltens sowie gesellschaftsrechtlichen Klagebefugnissen.
Was ist das primäre Ziel der in der Arbeit behandelten Fälle?
Ziel ist es, Handlungsoptionen für Gesellschafter bei Pflichtverletzungen der Geschäftsführung aufzuzeigen und die prozessualen Voraussetzungen für Klagen gegen Komplementäre darzulegen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit wendet die juristische Subsumtionstechnik an, bei der abstrakte Rechtsnormen auf konkrete Fallkonstellationen angewendet und unter Rückgriff auf aktuelle Rechtsprechung und Literatur ausgelegt werden.
Was wird im Hauptteil zur Verfahrensführung behandelt?
Der Hauptteil erläutert detailliert die Möglichkeiten zur Entziehung von Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnissen sowie die Ausübung der Gesellschafterklage zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen zählen unter anderem Kommanditgesellschaft, actio pro socio, Treuepflicht, Insolvenzverschleppung und die spezifischen Haftungsregeln nach HGB und StGB.
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Kommanditist die actio pro socio gegen die Geschäftsführer erheben?
Ein Kommanditist kann diesen Weg wählen, wenn der Gesellschaft durch die Geschäftsführung ein Schaden entstanden ist und die Geltendmachung als Sozialanspruch aus dem Gesellschaftsverhältnis begründet ist.
Warum ist eine Gestaltungsklage bei der Komplementär-GmbH im Einzelfall problematisch?
Die Problematik besteht darin, dass die Entziehung der Vertretungsmacht der einzigen Komplementärin die KG handlungsunfähig machen und faktisch zu deren Auflösung führen könnte.
- Arbeit zitieren
- Dr. Andreas-Michael Blum (Autor:in), 2010, Bezüge zu anderen Rechtsgebieten, Verfahrens- und Prozessführung im Handels- und Gesellschaftsrecht. Lernkontrollaufgaben in der Fachanwaltsausbildung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/365311