Die Banken. Ohne sie ist unsere Wirtschaftsordnung gar nicht vorstellbar. Sie wickeln neben den ureigensten Bankgeschäften und Dienstleistungen den in- und ausländischen Zahlungsverkehr ab und stellen der Wirtschaft Geldmittel zur Verfügung. Man kann sie als eine Art „Anlasser“ bezeichnen, der den „Motor“ Wirtschaft zum Laufen bringt. Darüber hinaus sind sie aber auch selbst Teil des „Motors“. Die 100 führenden Institute in Deutschland können für das Jahr 2000 eine Bilanzsumme von 14,3 Billionen DM vorweisen, wobei sie 482.000 Beschäftigten eine Arbeit boten1. Mit mehr als 700.000 Arbeitsplätzen insgesamt sind die Banken der größte Arbeitgeber im Dienstleistungssektor in Deutschland2. Den Ursprung des Bankwesens vermutet man ca. 5000 v.Chr., als sich bei den Babyloniern und den alten Ägyptern eine arbeitsteilige Gesellschaft entwickelte, die zur Abwicklung ihrer Tauschprozesse erstmals einen abstrakten Wertmesser verwendete3. Das moderne Bankwesen, so wie wir es heute kennen, entstand zu Beginn des 13. Jh., als notwendige Antwort auf die stetige Bevölkerungszunahme sowie den Aufschwung der Handelsbeziehungen und der Schifffahrt4. Im Laufe der Zeit hat sich dabei ein Organisationsgeflecht entwickelt, das es dem Außenstehenden schwierig macht , die einzelnen Prozesse zu erkennen und zu verstehen. Das Bankwesen bietet dem Kriminellen daher gleich mehrere Anreize. Zum einen übt die Nähe zu den immensen Vermögenswerten, die im Bankwesen im Umlauf sind, eine besondere Wirkung auf den Einzelnen aus5, zum anderen bietet das angesprochene dichte Organisationsgeflecht der Banken eine gute Plattform, sich ungesehen und mit wenig Aufwand zu bereichern. Das Bankwesen wird dabei vom Kriminellen zum Geld- oder Vermögenstransfer, zur Vergabe von unlauteren Krediten oder zum Ausnehmen von Kunden durch vorgetäuschte
Geldanlagemöglichkeiten genutzt6. Die Ermittler, die gegen solche Machenschaften vorgehen müssen, sehen sich mehreren Schwierigkeiten gegenübergestellt. Wie zuvor erwähnt, ist die Undurchsichtigkeit der Materie ein wichtiger „Hemmer“. [...] 1 Online Service, Die Bank, Die 100 größten deutschen Kreditinstitute 1999/2000 2 Claussen, § 2 Rn. 1 3 Schwintowski/Schäfer § 1 Rn. 2 4 Schwintowski/Schäfer § 1 Rn. 31 5 Bockelmann spricht hier vom „Fluch des Goldes“, ZStW 1969, 28 6 Wabnitz/Janowsky 3.Kap. Rn. 2
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Einleitung bzw. „Ausgangslage“
§ 2 Der Begriff „Bank“
I. Die Bankgeschäfte
II. Unternehmen
III. Kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb
§ 3 Aufbau des Bankwesens
I. Zwei Ebenen
II. Drei Säulen
1.) Öffentlich-rechtliche Banken
a.) Landesbanken
aa.) Zentralbankfunktion
bb.) Staats- und Kommunalbank
cc.) Geschäftsbank
b.) Sparkasse
c.) Spezialbanken
2.) Private Geschäftsbanken
3.) Genossenschaftsbanken
III. Universalbankprinzip
§ 4 Kontrollmechanismen und Kontrollorgane
I. Intern
II. Extern
1.) Prüfungsverbände der Bankgruppen
2.) Das BAKred
3.) Schufa
§ 5 Kreditbegriff / Kreditarten
I. Begriff
1.) Bürgerlich-rechtlich
2.) Begriff nach KWG
3.) Strafrechtlicher Begriff
II. Die einzelnen Kreditarten und deren Klassifizierung
§ 6 Verletzung spezieller Straftatbestände der Gesetze zum Bank- und Kreditwesen
I. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem KWG
1.) Überblick
2.) Straftaten nach § 54 KWG
a.) Verbotene Geschäfte
aa.) Werksparkassen
bb.) Zwecksparunternehmen
cc.) § 3 Nr. 3 KWG
b.) Schriftliche Erlaubnis
c.) Bedeutung des § 54 KWG
3.) Straftaten nach § 55 KWG
4.) Ordnungswidrigkeiten nach § 56 KWG
a.) Verwaltungsrecht
b.) Wichtige Ordnungswidrigkeiten
c.) Bedeutung
5.) Strafrechtliche Haftung von Bankgesellschaften im Falle der Verurteilung leitender Personen
II. Straftaten nach dem Depotgesetz
1.) Tatbestand des § 34 DepotG
2.) Tatbestand des § 35 DepotG
3.) Tatbestand des § 37 DepotG
4.) Bedeutung
III. Verletzung des Bankgeheimnisses
1.) Überblick
2.) Allgemeine Regelungen
a.) § 353 b I Nr. 1 StGB
b.) § 203 II Nr. 1 StGB
c.) § 17 UWG
3.) Schutz im Strafprozess
§ 7 Verletzung allgemeiner Straftatbestände durch Bankangehörige
I. Straftaten gegen die Bank
1.) Untreue nach § 266 StGB
2.) Kreditvergabe als Untreuetatbestand
a.) Leitende Personen
b.) Unerlaubt riskante Kreditvergabe
3.) Abgrenzung zwischen straflosem und strafbarem Handeln
a.) Kompetenzregelungen für die Kreditvergabe
b.) Gesetzliche Bestimmungen
c.) Das sog. „Risikogeschäft“
aa.) Definition und Rechtsprechung
bb.) Lösungsansätze der Literatur
(1.) Rechtswidrigkeitslösung
(2.) Tatbestandslösung
II. Betrügerische Anlageberatung
1.) Verhältnis Bank/Kunde
2.) Entwicklungsstufen
3.) Problematik
§ 8 Straftaten Außenstehender gegen die Bank
I. Kreditbetrug allgemein
1.) Bedeutung
2.) Tatbestand des § 265 b StGB
3.) Prüfung nach § 263 StGB
a.) Täuschung
b.) Irrtum
c.) Vermögensverfügung
d.) Schaden
II. Kreditbetrug durch Wechselmissbrauch
1.) Funktionsweise des Wechsels
2.) Waren- und Finanzwechsel
a.) Regelfall
b.) Eintritt des Betrugsfalls
aa.) Wirtschaftlicher Vermögensbegriff
bb.) Personaler Vermögensbegriff
3.) „Wechselreiterei“
§ 9 Delikttisches Zusammenwirken von Außenstehenden und Bankangehörigen
§ 10 Strafprozessuale Besonderheiten
I. Überblick
II. Bankgeheimnis
III. Einzelne Maßnahmen
1.) Überblick
2.) Mindestanforderungen an einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss
IV. Entschädigungsansprüche für Ermittlungsmaßnahmen
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die strafrechtlichen Aspekte im Bereich des Bankwesens und der Vermögensverwaltung, wobei der Fokus auf den komplexen Tatbeständen liegt, die bei Missbrauch durch Bankangehörige oder Außenstehende entstehen. Ziel ist es, die systematische Einordnung sowie die Schwierigkeiten bei der Verfolgung dieser Delikte unter Berücksichtigung der bankenspezifischen Rahmenbedingungen aufzuzeigen.
- Struktur des deutschen Bankwesens und dessen kriminogene Potenziale
- Straftatbestände des Kreditwesengesetzes (KWG) und Depotgesetzes
- Die Untreue (§ 266 StGB) als zentrales Delikt bei Kreditvergaben
- Betrugsformen im Bankgeschäft, insbesondere Kreditbetrug und Wechselmissbrauch
- Strafprozessuale Besonderheiten und die Rolle des Bankgeheimnisses
Auszug aus dem Buch
Die Banken. Ohne sie ist unsere Wirtschaftsordnung gar nicht vorstellbar.
Sie wickeln neben den ureigensten Bankgeschäften und Dienstleistungen den in- und ausländischen Zahlungsverkehr ab und stellen der Wirtschaft Geldmittel zur Verfügung. Man kann sie als eine Art „Anlasser“ bezeichnen, der den „Motor“ Wirtschaft zum Laufen bringt. Darüber hinaus sind sie aber auch selbst Teil des „Motors“. Die 100 führenden Institute in Deutschland können für das Jahr 2000 eine Bilanzsumme von 14,3 Billionen DM vorweisen, wobei sie 482.000 Beschäftigten eine Arbeit boten. Mit mehr als 700.000 Arbeitsplätzen insgesamt sind die Banken der größte Arbeitgeber im Dienstleistungssektor in Deutschland.
Den Ursprung des Bankwesens vermutet man ca. 5000 v.Chr., als sich bei den Babyloniern und den alten Ägyptern eine arbeitsteilige Gesellschaft entwickelte, die zur Abwicklung ihrer Tauschprozesse erstmals einen abstrakten Wertmesser verwendete. Das moderne Bankwesen, so wie wir es heute kennen, entstand zu Beginn des 13. Jh., als notwendige Antwort auf die stetige Bevölkerungszunahme sowie den Aufschwung der Handelsbeziehungen und der Schifffahrt.
Im Laufe der Zeit hat sich dabei ein Organisationsgeflecht entwickelt, das es dem Außenstehenden schwierig macht, die einzelnen Prozesse zu erkennen und zu verstehen. Das Bankwesen bietet dem Kriminellen daher gleich mehrere Anreize. Zum einen übt die Nähe zu den immensen Vermögenswerten, die im Bankwesen im Umlauf sind, eine besondere Wirkung auf den Einzelnen aus, zum anderen bietet das angesprochene dichte Organisationsgeflecht der Banken eine gute Plattform, sich ungesehen und mit wenig Aufwand zu bereichern. Das Bankwesen wird dabei vom Kriminellen zum Geld- oder Vermögenstransfer, zur Vergabe von unlauteren Krediten oder zum Ausnehmen von Kunden durch vorgetäuschte Geldanlagemöglichkeiten genutzt.
Kapitelzusammenfassungen
§ 1 Einleitung bzw. „Ausgangslage“: Dieses Kapitel beschreibt die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Banken und die daraus resultierenden kriminellen Anreize durch deren komplexe Organisationsstrukturen.
§ 2 Der Begriff „Bank“: Hier wird der bankrechtliche Kreditinstitut-Begriff definiert, der Unternehmen umfasst, die Bankgeschäfte in einem Umfang betreiben, der einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert.
§ 3 Aufbau des Bankwesens: Die Arbeit erläutert das Zwei-Ebenen-System sowie die drei Säulen des Bankwesens (öffentlich-rechtlich, privat, genossenschaftlich) und das Universalbankprinzip.
§ 4 Kontrollmechanismen und Kontrollorgane: Dieser Abschnitt analysiert interne (Innenrevision) und externe (BAKred, Schufa) Kontrollinstanzen und deren Rolle bei der Prävention von Straftaten.
§ 5 Kreditbegriff / Kreditarten: Es erfolgt eine Unterscheidung zwischen dem bürgerlich-rechtlichen, dem KWG-bezogenen und dem strafrechtlichen Kreditbegriff sowie eine Klassifizierung gängiger Kreditarten.
§ 6 Verletzung spezieller Straftatbestände der Gesetze zum Bank- und Kreditwesen: Eine Analyse von Straftaten nach KWG und Depotgesetz, inklusive der verbotenen Geschäfte und der Haftung von Bankgesellschaften.
§ 7 Verletzung allgemeiner Straftatbestände durch Bankangehörige: Der Fokus liegt hier auf dem Untreuetatbestand (§ 266 StGB) bei der Kreditvergabe sowie den Problematiken der betrügerischen Anlageberatung.
§ 8 Straftaten Außenstehender gegen die Bank: Dieses Kapitel befasst sich mit dem Kreditbetrug durch Außenstehende und die Funktionsweise von Wechselmissbrauch und „Wechselreiterei“.
§ 9 Delikttisches Zusammenwirken von Außenstehenden und Bankangehörigen: Es wird erörtert, wie aus „Notlagen“ von Bankmitarbeitern heraus kriminelle Kooperationen entstehen, die zu einer Mittäterschaft beim Betrug führen können.
§ 10 Strafprozessuale Besonderheiten: Abschließend werden die prozessualen Herausforderungen, die Rolle des Bankgeheimnisses im Strafverfahren und Ermittlungsmaßnahmen beleuchtet.
Schlüsselwörter
Wirtschaftsstrafrecht, Kreditwesen, Bankgeschäfte, Untreue, Kreditbetrug, KWG, Bankgeheimnis, Strafverfahren, Depotgesetz, Anlageberatung, Risikogeschäft, Wechselreiterei, Bankenaufsicht, Wirtschaftskriminalität, Finanzmärkte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das Zusammenspiel von Banken, deren gesetzlichen Strukturen und dem strafrechtlichen Missbrauchspotenzial innerhalb des Finanzsektors.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentrale Themen sind die bankenaufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, spezielle Straftatbestände (KWG, DepotG) sowie die Anwendung allgemeiner Straftatbestände wie Untreue und Betrug im Bankenkontext.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Untersuchung zielt darauf ab, die rechtliche Einordnung von Fehlverhalten durch Bankangehörige und Außenstehende zu systematisieren und die Schwierigkeiten in der strafrechtlichen Aufklärung komplexer Bank-Delikte darzulegen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristisch-wissenschaftliche Aufarbeitung unter Einbeziehung von Gesetzeskommentaren, Rechtsprechung und Fachliteratur zum Wirtschafts- und Bankstrafrecht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Aufsichtsstrukturen, die strafrechtliche Einordnung spezifischer Bankdelikte, die Problematik der Kreditvergabe unter dem Untreuetatbestand und die strafprozessualen Besonderheiten bei Ermittlungen gegen Banken.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wirtschaftsstrafrecht, Untreue, Kreditbetrug, KWG, Bankgeheimnis und Straftaten im Bankwesen.
Wie definiert das KWG ein „Kreditinstitut“ rechtlich?
Gemäß § 1 KWG sind dies Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Warum spielt die sogenannte „Wechselreiterei“ im Bankstrafrecht eine Rolle?
Sie gilt als eine der gefährlichsten Formen des Kreditbetruges, da sie darauf basiert, Wechsel ohne zugrunde liegende Warengeschäfte gegenseitig zu ziehen, um sich so rechtswidrig Kredite zu erschleichen.
Existiert ein Bankgeheimnis im deutschen Strafprozess?
Nein, im Gegensatz zum Zivilprozess besteht im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren kein Zeugnisverweigerungsrecht für Bankangehörige zum Schutz des Bankgeheimnisses.
- Quote paper
- Ibrahim Acar (Author), 2002, Missbrauch im Kreditwesen und bei Vermögensverwaltung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/36659