Die fortschreitende Globalisierung und das Zusammenwachsen von Märkten führen sowohl zu immer mehr Einsätzen von Mitarbeitern deutscher Firmen im Ausland, als auch zu einer immer größeren Bedeutung des Einsatzes von Mitarbeitern ausländischer Unternehmen in Deutschland. Die Gründe für den internationalen Einsatz können dabei auf der Arbeitnehmerseite liegen, z.B. im Rahmen der Planung und Entwicklung der eigenen Karriere. Sie können, aber auch in der Motivation des Arbeitgebers begründet sein. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass es sich bei den entsandten Mitarbeitern nicht nur um hochqualifiziertes Personal mit akademischem Hintergrund handelt, sondern auch Mitarbeitergruppen mit einer Entlohnung deutlich unter den bekannten Beitragsbemessungsgrenzen betroffen sind. Der Einsatz von Assignees kann somit das Defizit an hochausgebildeten, erfahrenen Mitarbeitern mit Spezialwissen im Einsatzstaat ausgleichen oder aus rein kalkulatorischen Überlegungen des entsendenden, ausländischen Betriebs resultieren. Unter steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten kann eine optimale Gestaltung des Einsatzes von entsandten Mitarbeitern unter Umständen ausschlaggebende Kostenvorteile nach sich bringen.
Unabhängig von den Gründen für eine grenzüberschreitende Tätigkeit von Mitarbeitern ist dabei die korrekte steuerliche Behandlung der Mitarbeiterentsendung insbesondere in Bezug auf mögliche Haftungsrisiken nicht nur für die steuerliche Beratungsbranche von entscheidender Bedeutung. Sie birgt auch für die Unternehmen selbst große Compliance-Risiken sowohl in finanzieller, aber als auch in existentieller Hinsicht. Ein falscher steuerlicher Ansatz kann nicht nur zu großen Steuernachzahlungen und anderen finanziellen Strafen führen, sondern kann sogar eine nicht wiedergutzumachende Rufschädigung und bis hin zum Ausschluss der Aktivität des Unternehmens in einem Land nach sich ziehen.
Inhaltsverzeichnis
1.1. Problemstellung
1.2. Vorgehensweise und Zielsetzung
2. Grundsätze der Besteuerung von entsandten Arbeitnehmern
2.1. Begriffsabgrenzung Entsendung
2.2. Erfordernis eines steuerlichen Prüfungsmodells bei der steuerlichen Optimierung von Einkünften von entsandten Mitarbeitern
2.2.1. Voraussetzungen an das steuerliche Prüfungsmodell
2.2.2. Entwicklung des steuerlichen Prüfungsmodells für die grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendung
3. Prüfungsmodell Schritt 1: Prüfung der deutschen Steuerpflicht
3.1. Unbeschränkte Steuerpflicht
3.1.1. Wohnsitz
3.1.2. Gewöhnlicher Aufenthalt
3.2. Privilegierung für EU-Bürger gem. § 1 Abs. 1 EStG i.V.m. § 1a EStG
3.3. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag gem.§ 1 Abs. 3 EStG
3.4. Beschränkte Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 4 EStG i.V.m. § 49 EStG
3.5. Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG
3.6. Zusammenfassung der steuerlichen Alternativen im Schritt 1
4. Prüfungsschritt 2: Anwendung und Prüfung des DBA
4.1. Überblick über die Besteuerungssysteme in den Ländern Polen, Türkei und VAE
4.1.1. Polen
4.1.2. Türkei
4.1.3. Vereinigte Arabische Emirate
4.2. Doppelbesteuerung und Arten der Vermeidung im DBA
4.2.1. Befreiungs- bzw. Freistellungsmethode
4.2.2. Anrechnungsmethode
4.2.3. Übersicht über die Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in den Ländern Polen, Türkei und VAE
4.3. Zuweisung des Besteuerungsrechts und Ansässigkeit nach DBA
4.4. Verteilungsnorm 15 OECD-MA im Kontext der Mitarbeiterentsendung
4.4.1. 183-Tage-Regelung im Art. 15 Abs. 2 OECD-MA als Ausnahme zum reinen Arbeitsortprinzip
4.4.1.1. 183-Tage-Frist im § 15 Abs. 2 Buchst. a OECD-MA
4.4.1.2. Arbeitgeber im § 15 Abs. 2 Buchst. b OECD-MA
4.4.1.3. Betriebsstätte im § 15 Abs. 2 Buchst. c OECD-MA
4.4.2. Gehaltsplitting
4.4.3. Besteuerung einzelner Vergütungselemente im abkommensrechtlichen Sinne
4.4.3.1. Ermittlung des steuerpflichtigen bzw. steuerfreien Arbeitslohns
4.4.3.2. Sonderfall der Abfindungen und Erfindervergütungen
4.4.3.3. Aktienoptionen (Stock Options)
4.5. Besteuerung im abkommensrechtlichen Sinne bei Einkünften aus Dividenden, Vermietung und Verpachtung, sowie Zinserträgen
4.5.1. Vermietung und Verpachtung gem. Art. 6 OECD-MA
4.5.2. Dividendenartikel 10 OECD-MA
4.5.3. Zinsartikel 11 OECD-MA
4.6. Rückfallklauseln im DBA
4.6.1. Subject-to-tax-Klausel
4.6.2. Remittance-Base-Klausel
4.6.3. Switch-over-Klausel
5. Prüfschema Schritt 3: Besonderheiten bei der Veranlagungs- und Erhebungsform.
5.1. Veranlagungsformen bei entsandten Mitarbeitern mit unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland
5.2. Erhebungsformen bei entsandten Mitarbeitern mit beschränkter Steuerpflicht in Deutschland
5.2.1. Inländische Einkünfte mit Quellensteuereinbehalt
5.2.2. Inländische Einkünfte ohne Quellensteuereinbehalt
5.3. Besonderheit bei Inbound-Fällen bei grenzüberschreitenden Bauleistungen
6. Treaty Override in den Rückfallklauseln nach dem EStG
6.1. Anwendung des § 50d Abs. 8 EStG
6.2. Anwendung des § 50d Abs. 9 EStG
7. Zusammenstellung der Ergebnisse im Hinblick auf die steuerliche Optimierung von Mitarbeitereinkünften bei grenzüberschreitenden Mitarbeiterentsendung
7.1. Kurzzeitentsendung im Inbound-Fall mit Einkünften unter den Jahresentgeltgrenzen (DBA-Polen)
7.1.1. Grundfall A
7.1.1.1. Anwendung des steuerlichen Modells
7.1.1.2. Ergebnis unter Anwendung der nationalen Rückfallklauseln im EStG
7.1.2. Abwandlung zum Grundfall A
7.1.2.1. Anwendung des steuerlichen Modells
7.1.2.2. Ergebnis unter Anwendung der nationalen Rückfallklauseln im EStG
7.2. Inbound-Fall mit Änderung der Ansässigkeit (DBA-Türkei)
7.2.1. Grundfall B
7.2.1.1. Anwendung des steuerlichen Modells
7.2.1.2. Ergebnis nach dem dritten Prüfungsschritt unter Anwendung der nationalen Rückfallklauseln im EStG
7.2.2. Abwandlung zum Grundfall B
7.2.2.1. Ergebnis nach dem dritten Prüfungsschritt unter Anwendung der nationalen Rückfallklauseln im EStG
7.3. Mitarbeiterentsendung zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emirate
7.3.1. Grundfall C
7.3.1.1. Anwendung des steuerlichen Modells
7.3.1.2. Ergebnis nach dem zweiten Prüfungsschritt
7.3.2. Abwandlung zum Grundfall C
7.3.2.1. Anwendung des steuerlichen Modells
7.3.2.2. Ergebnis unter Anwendung der nationalen Rückfallklauseln im EStG
8. Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Optimierung der steuerlichen Situation bei grenzüberschreitenden Mitarbeiterentsendungen zwischen Deutschland und den Ländern Polen, Türkei und Vereinigte Arabische Emirate, wobei ein steuerliches Prüfungsmodell entwickelt wird, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden und Gestaltungspotenziale für Unternehmen aufzuzeigen.
- Entwicklung eines steuerlichen Prüfungsmodells für Outbound- und Inbound-Fälle
- Analyse der nationalen Steuerpflicht (Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt) und DBA-Anwendung
- Untersuchung von Rückfallklauseln und deren Bedeutung für die Steueroptimierung
- Praktische Umsetzung des Modells anhand von Fallbeispielen unter Nutzung von Steuerberechnungsprogrammen
Auszug aus dem Buch
1.1. Problemstellung
Die fortschreitende Globalisierung und das Zusammenwachsen von Märkten führen sowohl zu immer mehr Einsätzen von Mitarbeitern deutscher Firmen im Ausland, als auch zu einer immer größeren Bedeutung des Einsatzes von Mitarbeitern ausländischer Unternehmen in Deutschland. Die Gründe für den internationalen Einsatz können dabei auf der Arbeitnehmerseite liegen, z.B. im Rahmen der Planung und Entwicklung der eigenen Karriere. Sie können, aber auch in der Motivation des Arbeitgebers begründet sein. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass es sich bei den entsandten Mitarbeitern nicht nur um hochqualifiziertes Personal mit akademischem Hintergrund handelt, sondern auch Mitarbeitergruppen mit einer Entlohnung deutlich unter den bekannten Beitragsbemessungsgrenzen betroffen sind. Der Einsatz von Assignees kann somit das Defizit an hochausgebildeten, erfahrenen Mitarbeitern mit Spezialwissen im Einsatzstaat ausgleichen oder aus rein kalkulatorischen Überlegungen des entsendenden, ausländischen Betriebs resultieren. Unter steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten kann eine optimale Gestaltung des Einsatzes von entsandten Mitarbeitern unter Umständen ausschlaggebende Kostenvorteile nach sich bringen.
Unabhängig von den Gründen für eine grenzüberschreitende Tätigkeit von Mitarbeitern ist dabei die korrekte steuerliche Behandlung der Mitarbeiterentsendung insbesondere in Bezug auf mögliche Haftungsrisiken nicht nur für die steuerliche Beratungsbranche von entscheidender Bedeutung. Sie birgt auch für die Unternehmen selbst große Compliance-Risiken sowohl in finanzieller, aber als auch in existentieller Hinsicht. Ein falscher steuerlicher Ansatz kann nicht nur zu großen Steuernachzahlungen und anderen finanziellen Strafen führen, sondern kann sogar eine nicht wiedergutzumachende Rufschädigung und bis hin zum Ausschluss der Aktivität des Unternehmens in einem Land nach sich ziehen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Beschreibt die Problemstellung und die Vorgehensweise der Arbeit im Kontext der globalen Mitarbeiterentsendung.
2. Grundsätze der Besteuerung von entsandten Arbeitnehmern: Definiert den Begriff Entsendung und erläutert die Notwendigkeit eines steuerlichen Prüfungsmodells.
3. Prüfungsmodell Schritt 1: Prüfung der deutschen Steuerpflicht: Erläutert die Grundlagen der unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht sowie die entsprechenden Privilegierungen und Antragsmöglichkeiten.
4. Prüfungsschritt 2: Anwendung und Prüfung des DBA: Analysiert die Besteuerungssysteme der Zielstaaten und die Methoden der Doppelbesteuerungsvermeidung sowie die Anwendung der Verteilungsnormen des OECD-Musterabkommens.
5. Prüfschema Schritt 3: Besonderheiten bei der Veranlagungs- und Erhebungsform.: Untersucht die Wahlmöglichkeiten bei der Veranlagung und die Besonderheiten beim Lohnsteuerabzug für entsandte Mitarbeiter.
6. Treaty Override in den Rückfallklauseln nach dem EStG: Erörtert die Bedeutung nationaler Rückfallklauseln in Ergänzung zu den DBA-Bestimmungen.
7. Zusammenstellung der Ergebnisse im Hinblick auf die steuerliche Optimierung von Mitarbeitereinkünften bei grenzüberschreitenden Mitarbeiterentsendung: Präsentiert die praktische Anwendung des Modells anhand konkreter Fallstudien für die Länder Polen, Türkei und VAE.
8. Zusammenfassung und Ausblick: Reflektiert die Ergebnisse der Arbeit und gibt einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im internationalen Steuerrecht.
Schlüsselwörter
Mitarbeiterentsendung, Steuerliche Optimierung, Doppelbesteuerungsabkommen, OECD-Musterabkommen, Unbeschränkte Steuerpflicht, Beschränkte Steuerpflicht, DBA-Polen, DBA-Türkei, DBA-VAE, Gehaltsplitting, Rückfallklauseln, Veranlagungsform, Compliance, Lohnsteuerabzug, Assignee
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Optimierung bei der grenzüberschreitenden Entsendung von Mitarbeitern zwischen deutschen Unternehmen und Partnern in Polen, der Türkei und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themenfelder umfassen die steuerliche Ansässigkeit, die Prüfung der Steuerpflicht nach deutschem Recht, die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sowie spezifische Veranlagungs- und Erhebungsformen.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Hauptziel ist die Entwicklung eines fundierten, steuerlichen Prüfungsmodells, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden und rechtssichere Gestaltungsmöglichkeiten bei Auslandseinsätzen aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Analyse geltender Steuernormen und DBA-Regelungen, ergänzt durch praktische Fallstudien und steuerliche Simulationen mittels DATEV-Software.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in drei Prüfungsschritte: die Bestimmung der deutschen Steuerpflicht, die Anwendung der jeweiligen DBA und die Auswahl der optimalen Veranlagungsform.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Mitarbeiterentsendung, Steueroptimierung, DBA-Anwendung, Ansässigkeit, Veranlagungsformen und Compliance-Risiken.
Welche Rolle spielt die 183-Tage-Regelung bei der Steueroptimierung?
Die 183-Tage-Regelung nach Art. 15 OECD-MA ist entscheidend, da sie bestimmt, ob das Besteuerungsrecht beim Ansässigkeitsstaat verbleibt oder auf den Tätigkeitsstaat übergeht, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Wie gehen Sie mit dem "Treaty Override" durch § 50d EStG um?
Die Arbeit analysiert kritisch, wie nationale Rückfallklauseln nach § 50d EStG das Besteuerungsrecht beeinflussen und erläutert, unter welchen Voraussetzungen diese gegenüber den DBA-Regelungen zur Anwendung kommen.
- Quote paper
- Radoslaw Tatar (Author), 2016, Optimierte inländische Besteuerung von Einkünften bei der Mitarbeiterentsendung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern Polen, Türkei und den Vereinigten Arabischen Emiraten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/366675