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Besitzt die Europäische Union eine Verfassung?

Eine methodische Untersuchung

Titel: Besitzt die Europäische Union eine Verfassung?

Hausarbeit (Hauptseminar) , 2014 , 20 Seiten , Note: 1,7

Autor:in: Kim Victoria Gistel (Autor:in)

Politik - Thema: Europäische Union
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Europäische Union verkörpert seit nun fast 20 Jahren eine Art europäischen Staat, der aus Zweckgemeinschaften besteht, an denen sich die Regierungen der Mitgliedstaaten beteiligen. Doch nicht nur Politiker tun sich schwer daran, die Europäische Union als Staat zu bezeichnen. „Aber Staat und Nation sind in keiner anderen Weltregion so eng miteinander verbunden wie im politischen Raum der Europäischen Union.“ (Hartmann 2009: 12) Doch stellt sich die Frage, reicht diese Nähe zur Terminologie des Staatswesens aus um das zentrale Rechtsdokument eines Staates, die Verfassung, vorzuweisen? Gibt es gegenwärtig in der Europäischen Union bereits eine Verfassungsordnung?

Diese Arbeit widmet sich den oben genannten Fragen und wird die letzten Entwicklungsprozesse der Europäischen Union im Hinblick auf eine aufkommende Verfassungsordnung der vergangenen zehn Jahre beleuchten. Hierfür wird eine Analyse der letzten geschlossenen Verträge, des Vertrags über eine Verfassung für Europa (VVE) und des Vertrags von Lissabon durchgeführt, indem diese anhand von verschiedenen deskriptiven Kriterien auf ihre Verfassungsmerkmale hin überprüft werden. Hier soll insbesondere das Primärrecht der Europäischen Union herangezogen werden. Da die materiellen Merkmale nicht einheitlich sind, sondern durch subjektive Empfindungen bestimmt werden, muss zuvor eine Definition von dem Begriff der Verfassung erfolgen, anhand dessen man die zuvor herausgearbeiteten Verträge vergleichen kann.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung

2. Eine Definition von »Verfassung«

3. Das Primärrecht

4. Der Vertrag über eine Verfassung für Europa

5. Der Vertrag von Lissabon

5.1 Die Ratifizierung des Vertrags

5.2 Der Vertrag von Lissabon im Vergleich

6. Zusammenfassung und Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht anhand einer methodischen Analyse, ob die Europäische Union über eine Verfassung verfügt. Dabei wird das Primärrecht der Union unter Anwendung einer erarbeiteten Definition für formelle und materielle Verfassungsmerkmale geprüft, um den verfassungsrechtlichen Charakter des Vertrages über eine Verfassung für Europa sowie des Vertrages von Lissabon zu bewerten.

  • Definition und Kriterien von formellen und materiellen Verfassungen
  • Analyse und Bedeutung des Primärrechts innerhalb der Europäischen Union
  • Untersuchung des Vertrages über eine Verfassung für Europa (VVE)
  • Bewertung des Vertrages von Lissabon hinsichtlich seiner verfassungsähnlichen Züge
  • Vergleich der beiden Verträge im Hinblick auf ihre strukturelle Ausgestaltung

Auszug aus dem Buch

3. Das Primärrecht

„Das Primärrecht ist das ranghöchste Recht der Europäischen Union und steht quasi wie eine nationale Verfassung an der Spitze der Rechtsordnung. Es besteht in erster Linie aus den völkerrechtlich verbindlichen Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union.“ (Liss 2011: 24)

Da das Primärrecht als das ranghöchste Recht der Europäischen Union bezeichnet wird, hat es Vorrang vor allen anderen Rechtsquellen. Es besteht grundsätzlich aus den Verträgen der Europäischen Union. Dies bedeutet, dass es sich sowohl aus den Gründungsverträgen der EU als auch aus sämtlichen nachfolgenden Verträgen und Rechtsakten zusammensetzt. (Borchardt 2010: 91)

Im Laufe der Seminararbeit soll ferner herausgestellt werden ob der Vertrag von Lissabon, sowie auch der Vertrag über eine Verfassung für Europa, die Forderungen nach einer Verfestigung des Primärrechts verwirklichen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einführung: Die Einleitung beleuchtet die Schwierigkeit der Einordnung der Europäischen Union als Staat und stellt die zentrale Forschungsfrage nach dem Vorhandensein einer Verfassungsordnung.

2. Eine Definition von »Verfassung«: Dieses Kapitel erarbeitet anhand politikwissenschaftlicher und rechtswissenschaftlicher Positionen eine Definition, die zwischen formellen und materiellen Verfassungsmerkmalen differenziert.

3. Das Primärrecht: Das Kapitel definiert das Primärrecht als ranghöchstes Recht der EU und prüft dessen Rolle im Hinblick auf eine mögliche Verfestigung als Verfassungsrecht.

4. Der Vertrag über eine Verfassung für Europa: Hier wird der Prozess und der Inhalt des gescheiterten Verfassungsvertrages beleuchtet, der als Ergebnis langjähriger Integrationsprozesse konzipiert war.

5. Der Vertrag von Lissabon: Dieses Kapitel analysiert die Ratifizierung sowie die inhaltlichen Aspekte des Reformvertrages und stellt diesen vergleichend dem Verfassungsvertrag gegenüber.

6. Zusammenfassung und Fazit: Die Arbeit schließt mit einer wertenden Zusammenfassung, die die verfassungsähnlichen Züge der aktuellen Ordnung der Europäischen Union resümiert.

Schlüsselwörter

Europäische Union, Verfassung, Primärrecht, Vertrag von Lissabon, Vertrag über eine Verfassung für Europa, Reformvertrag, Verfassungsrecht, Rechtsordnung, Integration, Demokratie, Grundrechte, Kompetenzabgrenzung, Ratifizierung, Staatsrecht, Europäische Integration.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Einordnung der Europäischen Union und untersucht, ob die bestehenden Verträge als Verfassung der EU gelten können.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen umfassen die Definition von Verfassungsbegriffen, die Rolle des europäischen Primärrechts und die Analyse der Verträge von Lissabon sowie des gescheiterten Vertrages über eine Verfassung für Europa.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, durch die Anwendung definierter formeller und materieller Verfassungsmerkmale auf die EU-Verträge zu klären, ob die Europäische Union eine Verfassung besitzt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine deskriptive, methodische Analyse, bei der das Primärrecht der EU anhand erarbeiteter Kriterien mit den vorliegenden Verträgen verglichen wird.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil behandelt die theoretische Herleitung eines Verfassungsbegriffs, die Analyse des Primärrechts sowie die detaillierte Betrachtung und den Vergleich der Verträge von Lissabon und Europa.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Europäische Union, Verfassung, Primärrecht, Vertrag von Lissabon und die europäische Integration.

Wie unterscheidet sich der Vertrag von Lissabon in Bezug auf die Symbolik vom Verfassungsvertrag?

Der Vertrag von Lissabon verzichtet explizit auf staatstypische Symbole wie die Europaflagge oder die Europahymne, um die Sorgen der Euroskeptiker vor einem „Superstaat“ zu entkräften.

Warum wird der Vertrag von Lissabon trotz fehlender „Verfassungs“-Bezeichnung als verfassungsähnlich diskutiert?

Weil er inhaltlich eine tragende Grundstruktur für die EU schafft, die Charta der Grundrechte einbindet und somit Funktionen erfüllt, die in modernen Verfassungen üblich sind.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Besitzt die Europäische Union eine Verfassung?
Untertitel
Eine methodische Untersuchung
Hochschule
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Note
1,7
Autor
Kim Victoria Gistel (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2014
Seiten
20
Katalognummer
V367346
ISBN (eBook)
9783668458222
ISBN (Buch)
9783668458239
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Europäische Union Verfassung EU EU-Recht Vertrag von Lissabon
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Kim Victoria Gistel (Autor:in), 2014, Besitzt die Europäische Union eine Verfassung?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/367346
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Leseprobe aus  20  Seiten
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