Im Zuge der zunehmenden Globalisierung und der damit einhergehenden Kapitalverkehrsfreiheit kämpfen die Staaten darum, Unternehmen in ihr Land zu ziehen. Ein entscheidendes Kriterium für die Planung eines neuen Standortes sind neben bekannten Faktoren wie der Infrastruktur oder der Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen in zunehmendem Maße die steuerlichen Voraussetzungen. Von diesem Trend beeinflusst, spielt die Ausnutzung des internationalen Steuergefälles (Race to the Bottom) zur Reduzierung der Steuerlast bei der unternehmerischen Steuerplanung eine zentrale Rolle.
Die Hinzurechnungsbesteuerung betrachtet daher insbesondere Konstruktionen, die darauf abzielen Gewinne der Gesellschaft im Ausland zu thesaurieren und somit vor dem Zugriff der deutschen Finanzverwaltung abzuschirmen. Die Aufgabe der Hinzurechnungsbesteuerung ist, die Erlangung von unangemessenen Steuervorteilen aufgrund des internationalen Steuergefälles durch rein künstliche Gestaltungen zu vermeiden.
Im Rahmen dieser Arbeit wird im ersten Teil die zentrale Norm, § 8 AStG, der Hinzurechnungsbesteuerung dargestellt, da diese die wichtigsten Tatbestandsvoraussetzungen für die hinzuzurechnenden Einkünfte identifiziert. Dabei wird insbesondere auf den Katalog der aktiven Einkünfte sowie den Ausnahmetatbestand der tatsächlichen wirtschaftlichen Betätigung eingegangen. Eine Darstellung der vollständigen Funktionsweise der Hinzurechnungsbesteuerung der §§ 7-14 AStG wird nicht näher erläutert. Im zweiten Teil wird die Kompatibilität dieser nationalen Norm zur europäischen Rechtsprechung bzw. zum BEPS-Projekt der OECD überprüft. Ein möglicher Reformbedarf des § 8 AStG wird insbesondere anhand der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit am Beispiel des Outsourcings von Tätigkeiten diskutiert, bevor es zu einem abschießenden Fazit kommt.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Voraussetzungen für die Anwendung des § 8 AStG
1. Zwischengesellschaft und Zwischeneinkünfte
2. Katalog der aktiven Einkünfte § 8 Abs. 1 AStG
3. Gegenbeweismöglichkeit § 8 Abs. 2 AStG
4. Niedrigbesteuerung § 8 Abs. 3 AStG
III. Kritische Würdigung der Norm des § 8 AStG
1. Aktivitätskatalog
2. Tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit
a. Auswirkungen der Rechtssache Cadbury Schweppes
b. Substanznachweis
3. National- und europarechtlicher Ausblick
IV. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht den Reformbedarf des § 8 AStG im Kontext der Hinzurechnungsbesteuerung, insbesondere unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben und aktueller Entwicklungen durch das BEPS-Projekt der OECD. Die zentrale Forschungsfrage befasst sich mit der Vereinbarkeit der nationalen Regelungen zur tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit mit der Niederlassungsfreiheit und der Frage, ob der bestehende Aktivitätskatalog noch zeitgemäß ist.
- Analyse der Tatbestandsvoraussetzungen für die Hinzurechnungsbesteuerung nach § 8 AStG
- Untersuchung der EU-rechtskonformen Auslegung des Begriffs der "tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit"
- Kritische Bewertung der aktuellen Anforderungen an den Substanznachweis
- Diskussion der Auswirkungen von Outsourcing-Modellen auf die Zwischengesellschaft
- Evaluierung von Reformvorschlägen im Rahmen der internationalen BEPS-Initiativen
Auszug aus dem Buch
b. Substanznachweis
Im nationalen wie auch im internationalen Schrifttum ist die Kernfrage, unter welchen Umständen eine Hinzurechnungsbesteuerung gerechtfertigt, strittig. Es stellt sich insbesondere die Frage, wie viel Substanz eine ausländische Zwischengesellschaft benötigt, damit der Tatbestand der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit erfüllt ist. Das EuGH-Urteil in der Rs. Cadbury Schweppes enthält zwar verhältnismäßig klare Vorgaben, diese wurden aber nur in einem sehr dürren Wortlaut im § 8 Abs. 2 AStG umgesetzt.40 Welche Auslegungsmöglichkeiten die Grundsätze eröffnen, zeigt eine Entscheidung des FG Münster41, welches u.a. zum Umfang der Tätigkeit einer ausländischen Zwischengesellschaft Stellung nimmt.
Folgend soll beispielhaft anhand des Outsourcings die Auslegungsbreite der wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit diskutiert, sowie die Frage beantwortet werden, ob eine Auslagerung von Funktionen zu einer rein künstlichen Konstruktion führt.
Der Sachverhalt stellt sich in Kürze wie folgt dar. Die inländische Klägerin war mittelbar über eine niederländische B.V. an der in Zypern ansässigen C-Ltd. beteiligt.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die zunehmende Bedeutung steuerlicher Aspekte bei der Standortwahl vor dem Hintergrund der globalen Kapitalverkehrsfreiheit und definiert die Aufgabe der Hinzurechnungsbesteuerung als Instrument zur Vermeidung von Steuerflucht durch künstliche Gestaltungen.
II. Voraussetzungen für die Anwendung des § 8 AStG: Dieses Kapitel erläutert die zentralen Kriterien für die Hinzurechnungsbesteuerung, darunter die Definition der Zwischengesellschaft, den Katalog der aktiven Einkünfte, die Gegenbeweismöglichkeit für EU/EWR-Sachverhalte sowie die Definition der Niedrigbesteuerung.
III. Kritische Würdigung der Norm des § 8 AStG: Der Abschnitt diskutiert die Veraltung des Aktivitätskatalogs, analysiert die Anforderungen an die tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit unter dem Einfluss der Rechtssache Cadbury Schweppes und bewertet die aktuelle Rechtslage im Kontext europarechtlicher Entwicklungen.
IV. Schlussbetrachtung: Das Fazit stellt fest, dass das deutsche Außensteuerrecht durch hohe Nachweisanforderungen und veraltete Kataloge zu Wettbewerbsverzerrungen neigt und empfiehlt eine Modernisierung der Normen unter Einbeziehung der BEPS-Ansätze.
Schlüsselwörter
Hinzurechnungsbesteuerung, Außensteuergesetz, AStG, Zwischengesellschaft, aktive Einkünfte, passive Einkünfte, Substanznachweis, Cadbury Schweppes, Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit, BEPS-Projekt, Steuervermeidung, Steuerflucht, tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit, Niedrigbesteuerung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der Problematik der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung nach § 8 AStG und der Frage, inwieweit diese Regelung durch europarechtliche Vorgaben reformbedürftig ist.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die thematischen Schwerpunkte liegen auf der Auslegung der "tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit", dem Substanznachweis für ausländische Gesellschaften und dem Vergleich mit internationalen Standards wie dem BEPS-Projekt der OECD.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Untersuchung?
Das Ziel ist es zu analysieren, ob die aktuellen Anforderungen des § 8 AStG noch zeitgemäß sind oder ob sie deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unangemessen benachteiligen.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit angewandt?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse von Gesetzesnormen, aktueller Rechtsprechung (insbesondere EuGH) und bezieht sich auf die einschlägige Fachliteratur und Kommentierung zum Außensteuergesetz.
Was wird im Hauptteil der Arbeit schwerpunktmäßig behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Voraussetzungen des § 8 AStG, diskutiert kritisch den Aktivitätskatalog und beleuchtet anhand von Rechtsprechung und Praxisbeispielen, wie "tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit" definiert und nachgewiesen werden muss.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?
Wichtige Begriffe sind Hinzurechnungsbesteuerung, AStG, Zwischengesellschaft, Substanznachweis, Niederlassungsfreiheit und BEPS.
Wie bewertet der Autor die aktuelle Rechtsprechung des FG Münster zum Substanznachweis?
Der Autor hinterfragt die strikte Haltung des Finanzgerichts und argumentiert, dass die geforderten Nachweise über personelle und sachliche Ressourcen die unternehmerische Entscheidungsfreiheit unzulässig einschränken könnten.
Welche Bedeutung hat das Cadbury-Schweppes-Urteil für die Argumentation der Arbeit?
Das Urteil dient als zentraler Ankerpunkt, um aufzuzeigen, dass Maßnahmen gegen Gewinnverlagerungen nur bei "rein künstlichen Gestaltungen" zulässig sind und die deutsche Umsetzung dieser Grundsätze derzeit noch zu starr erscheint.
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- Alexander Roß (Autor), 2016, Tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit. Reformbedarf des Kataloges der passiven Einkünfte im Sinne des Außensteuergesetzes, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/367546