Im Rahmen dieser Masterarbeit wird eine Methode entwickelt, und in ein Kalkulationstool überführt, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt, Kosten und Nutzen eines bankenaufsichtlich anerkannten Ratings für ihr Unternehmen zu errechnen und eine Entscheidung über die Investition in ein derartiges Rating zu treffen. Kosten und Nutzen eines bankenaufsichtlich anerkannten Ratings werden dazu mit Methoden der Investitionsrechnung quantifiziert. Die Umsetzung der Methode erfolgt modular, sodass der Anwender die für ihn relevanten Kosten- und Nutzenaspekte selektieren kann. Anwendende Unternehmen können anhand einer kompakten Entscheidungsvorlage die Wirtschaftlichkeit einer Investition in ein externes Rating bewerten.
Für kleine und mittlere Unternehmen wurde es trotz Erleichterungen durch die Deutsche Bundesbank in den letzten Jahren schwieriger sich am Kapitalmarkt zu finanzieren. Hierfür sind vielfältige Ursachen zu nennen, darunter insbesondere die Reformpakete „Basel II“ und „Basel III“ sowie der Rückzug der Banken aus traditionellen Kreditgeschäftsfeldern. Eine Möglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen zur Verbesserung der Finanzierungskonditionen besteht darin, ein bankenaufsichtlich anerkanntes Rating zu beauftragen.
Die Problematik für kleine und mittlere Unternehmen besteht in der Abwägung von Kosten und Nutzen eines solchen Ratings. Die erstmaligen Kosten für ein derartiges Rating für KMU liegen zwischen 5.000 € und 60.000 € wobei die Kosten bei etablierten Ratingagenturen zwischen 25.000 € und 60.000 € liegen. Zusätzlich fallen jährliche Kosten für die Aktualisierung des Ratings in Höhe von 60%-100% der Erstbewertungskosten an. Nicht zu vernachlässigen sind auch interne Zeitaufwände für die Bereitstellung der erforderlichen Daten und die Arbeitstermine mit der Ratingagentur. Der Nutzen eines bankenaufsichtlich anerkannten Ratings besteht u. a. darin, dass Banken für Kredite an Unternehmen mit sehr guter bis guter Bonitätsbeurteilung weniger Eigenkapital hinterlegen müssen. Dadurch werden Zinsvorteile generiert, die je nach Verhandlungsmacht von Bank und Unternehmen zwischen diesen beiden aufgeteilt werden. Darüber hinaus wird in der Literatur eine Vielzahl an qualitativen Nutzenfaktoren genannt, die ein bankenaufsichtlich anerkanntes Rating bietet.
Inhalt
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Motivation
1.2 Zielstellung
1.3 Vorgehensweise und Aufbau der Arbeit
2 Grundlagen
2.1 Finanzierungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen
2.1.1 Definition und Charakteristika von KMU
2.1.2 Basel I, II und III und KMU
2.1.3 Finanzierungsinstrumente für KMU
2.2 Unternehmensratings
2.2.1 Definition und Unterscheidung von Unternehmensratings
2.2.2 Bankenaufsichtsrechtliche Anerkennung von Ratings
2.2.3 Inhalte eines externen Unternehmensratings
2.2.4 Zusammenhang von Rating und Kreditkosten
2.2.5 Nachteile eines externen Unternehmensratings
2.2.6 Vorteile eines externen Unternehmensratings
2.2.7 Zusammenfassung der Vor- und Nachteile
2.3 Methoden der Investitionsrechnung
2.3.1 Überblick und Eingrenzung
2.3.2 Erläuterung verwendeter Methoden
2.4 Bewertung der Grundlagen und Handlungsbedarf
3 Entwicklung der Methode zur Nutzenbewertung
3.1 Grundannahmen
3.2 Lösungskonzept
3.3 Quantifizierung der Nachteile externer Unternehmensratings
3.4 Quantifizierung der Vorteile externer Unternehmensratings
4 Umsetzung und exemplarische Anwendung der Methode zur Nutzenbewertung
5 Schlussbetrachtung
5.1 Fazit
5.2 Ausblick
6 Literaturverzeichnis
7 Anhang
7.1 Exemplarischer Quellcode (Visual Basic for Applications)
7.2 Ergebnisse bei reduzierten Kosten- und Nutzenpotenzialen
Danksagung
Die vorliegende Arbeit entstand berufsbegleitend neben meiner Tätigkeit am BIBA - Bremer Institut für Produktion und Logistik GmbH. In dieser Zeit wurde ich von v
erschiedenen Personen unterstützt, denen ich an dieser Stelle danken möchte.
Zuerst möchte ich mich ausdrücklich bei Herrn Prof. Dr. rer. pol. Michael Bosch für die Übernahme des Erstgutachtens bedanken.
Herrn Dr. rer. pol. Andrè Meier danke ich herzlich für die Übernahme des externen Zweitgutachtens.
Die Idee zu dieser Arbeit entstand aus alten Studienunterlagen der Vorlesung „Fabrikplanung“ von Prof.Dr.-Ing. Gunter Reinhart, Leiter des Instituts für Werkzeugmaschinen und Betriebswissenschaften (iwb) der Technischen Universität München, der mich in meiner Studienzeit stets ermutigte, über den fachlichen Tellerrand hinaus zu blicken.
Bei der Umsetzung des Tools konnte ich Kenntnisse einbringen, die ich mir in der Zusammenarbeit mit Herrn Dr.-Ing. Andreas Fruth aneignete, dem ich an dieser Stelle herzlich danken möchte.
Bremen, 15. Dezember 2015 Sebastian Grundstein
Abstract
Für kleine und mittlere Unternehmen wurde es trotz Erleichterungen durch die Deutsche Bundesbank in den letzten Jahren schwieriger sich am Kapitalmarkt zu finanzieren. Hierfür sind vielfältige Ursachen zu nennen, darunter insbesondere die Reformpakete „Basel II“ und „Basel III“ sowie der Rückzug der Banken aus traditionellen Kreditgeschäftsfeldern. Eine Möglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen zur Verbesserung der Finanzierungskonditionen besteht darin, ein bankenaufsichtlich anerkanntes Rating zu beauftragen.
Die Problematik für kleine und mittlere Unternehmen besteht in der Abwägung von Kosten und Nutzen eines solchen Ratings. Die erstmaligen Kosten für ein derartiges Rating für KMU liegen zwischen 5.000 € und 60.000 € wobei die Kosten bei etablierten Ratingagenturen zwischen 25.000 € und 60.000 € liegen. Zusätzlich fallen jährliche Kosten für die Aktualisierung des Ratings in Höhe von 60%-100% der Erstbewertungskosten an. Nicht zu vernachlässigen sind auch interne Zeitaufwände für die Bereitstellung der erforderlichen Daten und die Arbeitstermine mit der Ratingagentur. Der Nutzen eines bankenaufsichtlich anerkannten Ratings besteht u. a. darin, dass Banken für Kredite an Unternehmen mit sehr guter bis guter Bonitätsbeurteilung weniger Eigenkapital hinterlegen müssen. Dadurch werden Zinsvorteile generiert, die je nach Verhandlungsmacht von Bank und Unternehmen zwischen diesen beiden aufgeteilt werden. Darüber hinaus wird in der Literatur eine Vielzahl an qualitativen Nutzenfaktoren genannt, die ein bankenaufsichtlich anerkanntes Rating bietet.
Im Rahmen dieser Masterarbeit wird daher eine Methode entwickelt und in ein Kalkulationstool überführt, das insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt, Kosten und Nutzen eines bankenaufsichtlich anerkannten Ratings für ihr Unternehmen zu errechnen und eine Entscheidung über die Investition in ein derartiges Rating zu treffen. Kosten und Nutzen eines bankenaufsichtlich anerkannten Ratings werden dazu mit Methoden der Investitionsrechnung quantifiziert. Die Umsetzung der Methode erfolgt modular, so dass der Anwender die für ihn relevanten Kosten- und Nutzenaspekte selektieren kann. Anwendende Unternehmen können anhand einer kompakten Entscheidungsvorlage die Wirtschaftlichkeit einer Investition in ein externes Rating bewerten.
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Aufbau der Arbeit
Abbildung 2: Systematisierung alternativer Finanzierungsinstrumente
Abbildung 3: Kategorien von Ratingkriterien im Ratingprozess
Abbildung 4: Zusammenhang von Rating und Kreditkosten
Abbildung 5: Vorgehensweise
Abbildung 6: Startansicht
Abbildung 7: Vorgehensweise
Abbildung 8: Basisparameter
Abbildung 9: Kosten- und Nutzenselektion
Abbildung 10: Nutzenberechnung
Abbildung 11: Kostenberechnung
Abbildung 12: Investitionsrechnung
Abbildung 13: Szenarioanalyse
Abbildung 14: Sensitivitätsanalyse
Abbildung 15: Ergebnissheet (Teil 1/4)
Abbildung 16: Ergebnissheet (Teil 2/4)
Abbildung 17: Ergebnissheet (Teil 3/4)
Abbildung 18: Ergebnissheet (Teil 4/4)
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Auszug aus den Vorschriften von Basel III zu Kapital, Verschuldung und Liquidität
Tabelle 2: Zusammenhang von nicht kurzfristiger Bonitätsbeurteilung und Risikogewicht im KSA
Tabelle 3: Mapping von Ratingsymbolen der anerkannten Ratingagenturen auf die Bonitätsstufen der BaFin mit Symbolen nach S&P
Tabelle 4: Überblick über Vor- und Nachteile des Ratings
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
1.1 Motivation
Für kleine und mittlere Unternehmen wurde es trotz Erleichterungen durch die Deutsche Bundesbank in den letzten Jahren schwieriger sich am Kapitalmarkt zu finanzieren (Wildemann 2003, Langer et al. 2013). Vielfältige Ursachen tragen zu dieser Entwicklung bei, darunter insbesondere die Reformpakete „Basel II “ und „Basel III “ (Wildemann 2003, Langer et al. 2013) sowie der Rückzug der Banken aus traditionellen Kreditgeschäftsfeldern (Achleitner et al. 2007). Die Umsetzung der Vorgaben aus Basel II und Basel III erfolgte durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) u. a. in Form der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement (BA)“ (MaRisk (BA)). Während Banken in Folge von „Basel I “ ab 1988 pauschal für jeden Kredit 4 Prozent an Kernkapital und 8 Prozent an Gesamtkapital vorhalten mussten (Berg & Uzik 2011), wurde durch Basel II die Messung der operationellen Risiken durch die Kreditinstitute und die risikoabhängige Unterlegung von Eigenkapital gefordert (BaFin 2015a). Im Rahmen von Basel III werden u. a. die Anforderungen an die Qualität und Quantität des vorzuhaltenden Kapitals erhöht, was zu einer weiteren Verschärfung der Finanzierungsschwierigkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen führt (Berg & Uzik 2011).
Eine Möglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen zur Verbesserung der Finanzierungskonditionen besteht darin, ein bankenaufsichtlich anerkanntes Rating zu beauftragen (Wildemann 2003, Bundesverband deutscher Banken 2010, Langer et al. 2013). Die Vorteile eines derartigen freiwilligen Ratings werden von zahlreichen Autoren hervorgehoben (Langer et al. 2013, Achleitner et al. 2007, Wildemann 2005).
Die Problematik für kleine und mittlere Unternehmen besteht in der Abwägung von Kosten und Nutzen eines solchen Ratings. Die erstmaligen Kosten für ein derartiges Rating für KMU liegen zwischen 5.000 € und 60.000 € wobei die Kosten bei etablierten Ratingagenturen zwischen 25.000 € und 60.000 € liegen (Wambach & Rödl 2001, Kaltofen & Stein 2011). Zusätzlich fallen jährliche Kosten für die Aktualisierung des Ratings in Höhe von 60 %-100 % der Erstbewertungskosten an (Wildemann 2005). Nicht zu vernachlässigen sind auch interne Zeitaufwände für die Bereitstellung der erforderlichen Daten und die Arbeitstermine mit der Ratingagentur (Greitemeyer 2004).
Der Nutzen eines bankenaufsichtlich anerkannten Ratings besteht u. a. darin, dass Banken für Kredite an Unternehmen mit guter bis sehr guter Bonitätsbeurteilung weniger Eigenkapital vorhalten müssen. Dadurch werden Zinsvorteile generiert, die je nach Verhandlungsmacht von Bank und Unternehmen zwischen diesen beiden Partnern aufgeteilt werden (Kaltofen & Stein 2011). Darüber hinaus wird in der Literatur eine Vielzahl an qualitativen Nutzenfaktoren genannt, die durch ein bankenaufsichtlich anerkanntes Rating ermöglicht werden (vgl. 2.2.6). Große Unternehmen können den Nutzen des Ratings rasch ermitteln. Beispielsweise konnte das (nicht börsennotierte) Großunternehmen Knorr-Bremse AG abschätzen, dass ein bankenaufsichtlich anerkanntes Rating eine Einsparung der Gebühren für Bankavale von etwa einer Million Euro jährlich ermöglichen würde (Falk & Dahrendorf 2008). Bei Ratinggebühren von einmaligen 75.000 € ist die Frage der Wirtschaftlichkeit daher in diesem Fall unmittelbar ersichtlich (Falk & Dahrendorf 2008). Bei kleinen und mittleren Unternehmen ist die Beantwortung der Frage der Wirtschaftlichkeit wesentlich komplexer, da Bankavale in dieser Höhe nicht vorhanden sind, die Kosten für das erstmalige Rating sich aber in derselben Dimension bewegen (s.o.).
Die Problemstellung für kleine und mittlere Unternehmen ist daher die Abschätzung von Kosten und Nutzen eines bankenaufsichtlich anerkannten externen Unternehmensratings. Zwar haben insbesondere Unternehmensberatungen entsprechende Beratungsangebote im Angebotsportfolio (Wildemann 2005, Greitemeyer 2004), allerdings streben viele KMU nach einer transparenten und initial kostenlosen Möglichkeit der Kosten-/Nutzenabschätzung. Während die reinen Zinsvorteile im Kreditrisiko-Standardansatz (siehe 2.2.3) beispielsweise mittels des Rechenmodells von Kaltofen & Stein (2011) abgeschätzt werden können, liegt eine quantitative Bewertungsmöglichkeit der zahlreichen weiteren Vor- und Nachteile in der Literatur nicht vor.
1.2 Zielstellung
Ziel dieser Masterarbeit ist daher die Entwicklung einer Methode und die Umsetzung dieser Methode in ein Kalkulationstool, das es insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen ermöglicht, Kosten und Nutzen eines bankenaufsichtlich anerkannten Ratings für ihr Unternehmen abzuschätzen. Die Kalkulation soll als Entscheidungsgrundlage für die Beauftragung einer Ratingagentur dienen und als Zielwert binnen eines Tages von einem sachkundigen Mitarbeiter, z. B. aus dem Controlling, durchgeführt werden können. Dieser Zeithorizont stellt einen praxisnahen Zielwert dar um Anwender aus KMU nicht vor der Anwendung des Kalkulationstools durch zu hohe Komplexität abzuschrecken. Darüber hinaus werden in der Methode der Kosten und der Nutzen eines bankenaufsichtlich anerkannten Ratings soweit möglich mit Methoden der Investitionsrechnung quantifiziert um anhand weniger Schlüsselgrößen eine Entscheidung über die Beauftragung einer Ratingagentur treffen zu können. Die Umsetzung der Methode erfolgt dabei modular, so dass der Anwender die für ihn relevanten Kosten- und Nutzenaspekte selektieren kann.
Die Zielstellung wird auf bankenaufsichtlich anerkannte Ratings eingegrenzt, da die bankenaufsichtliche Anerkennung einer Ratingagentur in Deutschland nach § 41 der Solvabilitätsverordnung (SolvV) eine Voraussetzung darstellt, damit Kreditinstitute diese Ratings für die Bestimmung der Kreditrisikostandardansatz-Risikogewichte von Adressrisikopositionen verwenden dürfen (Deutsche Bundesbank 2015a), siehe Abschnitt 2.2.3.
Die Relevanz externer Ratings für deutsche KMU wurde in einer empirischen Studie von Kaltofen & Stein (2011) abgeschätzt. Sie nutzten anonymisierte Datensätze von 26.025 deutschen Unternehmen mit ≥ 2 Millionen € Jahresumsatz, errechneten die Zinsvorteile auf Grundlage eines Finanzratings und skalierten diese Ergebnisse auf die Grundgesamtheit aller rund 190.000 Unternehmen in Deutschland mit ≥ 2 Millionen € Jahresumsatz. Sie prognostizierten, dass knapp 8.900 Unternehmen in Deutschland die Ratingkosten durch Zinsvorteile mindestens teilweise kompensieren können und durch Basel III zwischen 165 und 236 Unternehmen die Kosten eines Ratings alleine durch Zinsvorteile vollständig kompensieren können (Kaltofen & Stein 2011). Einschränkend zur Validität dieser Ergebnisse muss betont werden, dass Kaltofen & Stein (2011) ausschließlich die Zinsvorteile und nicht die zahlreichen weiteren Vorteile berücksichtigen. Die Berücksichtigung dieser könnte deutlich zur Steigerung der Anzahl der profitierenden Unternehmen beitragen, ist allerdings auf Grundlage ihrer Daten nicht möglich. Diese These eines höheren Nutzens durch Berücksichtigung qualitativer Faktoren wird im Rahmen der Anwendung der entwickelten Methode exemplarisch überprüft (siehe Abschnitt 4).
1.3 Vorgehensweise und Aufbau der Arbeit
Die Vorgehensweise spiegelt sich in dem in Abbildung 1 dargestellten Aufbau der Arbeit wider. Nach Präzisierung der Problemlage und Zielsetzung (Abschnitt 1) werden zunächst die Grundlagen systematisch aufbereitet (Abschnitt 2). Es werden die grundlegenden Finanzierungsmöglichkeiten produzierender KMU zusammengefasst um darauf aufbauend „Unternehmensratings“ zu definieren und deren Stellenwert im Rahmen der Finanzierungsmöglichkeiten von KMU zu bewerten. Anschließend werden Ablauf und Inhalte interner und externer Unternehmensratings skizziert. Der Stand der Forschung wird mit einer qualitativen Enumeration der Vor- und Nachteile von freiwilligen Unternehmensratings aus Sicht des Unternehmens abgeschlossen. In Abschnitt 3 erfolgt die Entwicklung der Kalkulationsmethode. Dazu werden zunächst die Anforderungen an die Methode definiert und anschließend ein darauf ausgerichtetes Lösungskonzept der Methode erarbeitet. Der Abschnitt schließt mit einer Quantifizierung der identifizierten Vor- und Nachteile freiwilliger Unternehmensratings mit Methoden der Investitionsrechnung. In Abschnitt 4 erfolgt die Umsetzung des Kalkulationstools. Die Anwendung erfolgt exemplarisch mit Daten eines KMU, die teilweise vorliegen und zum Schutz von Betriebsgeheimnissen modifiziert wurden. Fehlende Daten werden durch Recherche mit realistischen Annahmen ersetzt und als solche gekennzeichnet. Die Arbeit endet mit einem Fazit und Ausblick in Abschnitt 5.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Aufbau der Arbeit
2 Grundlagen
2.1 Finanzierungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen
2.1.1 Definition und Charakteristika von KMU
Nach Definition der Europäischen Kommission werden Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro als kleines Unternehmen eingestuft, während Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro als mittlere Unternehmen eingestuft werden (Europäische Kommission 2003). Entsprechend dieser Definition sind 99,3% (2,2 Millionen) Unternehmen in Deutschland als KMU einzustufen (Söllner 2014). Werden Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (Europäische Kommission 2003) herausgerechnet, so verbleiben ca. 400.000 kleine und mittlere Unternehmen (Söllner 2014). Der populäre Begriff des „Mittelstandes“ oder des „Mittelständlers“ erstreckt sich auf eine weit größere Zahl von Unternehmen. Im Mittelstandspanel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beispielsweise werden sämtliche Unternehmen mit weniger als 500 Mio. Euro Jahresumsatz als mittelständische Unternehmen definiert (KfW Research 2014). Die Einstufung als „Mittelständler“ anhand des Jahresumsatzes variiert darüber hinaus je nach Kreditinstitut. Brinkkötter (2007) ermittelte in einer Befragung von Kreditinstituten Obergrenzen zwischen 50 Mio. Euro und 1 Mrd. Euro für die Einstufung als „Mittelständler“. Wesentlicher als der Jahresumsatz sind für Banken andere Charakteristika mittelständischer Unternehmen. Dazu zählen die Verflechtung von Eigentum und Unternehmensführung sowie eine zurückhaltende Informationspolitik, die z.T. aus Misstrauen, z. T. aus fehlenden schriftlichen Unterlagen und mangelndem Reporting resultiert (Brinkkötter 2007). Ferner wird seitens der Banken und Agenturen insbesondere die geringe Eigenkapitalquote im Mittelstand moniert (Brinkkötter 2007). Diese ist zwar im Mittelwert seit 2002 um mehr als 10 % auf mittlerweile 28,6 % angestiegen (KfW Research 2014), befindet sich aber dennoch weit unter dem Eigenkapitalquoten ausländischer Mittelständler, z. B. 45 % in den USA (Reich 2007). Hinsichtlich der Bewertung von KMU führen diese Charakteristika vor allem zu einem proportional deutlich höheren Aufwand, der sich bei einem bankinternen Rating auf die Gewinnspanne des Kreditinstituts niederschlägt (Brinkkötter 2007). Dieser Aufwand kann durch spezifisches „Mittelstands-Know-How“ reduziert werden (Brinkkötter 2007), was zu einer gewissen Spezialisierung von Kreditinstituten auf den Mittelstand geführt hat. Von größter Bedeutung für den klassischen Mittelstand sind daher im dreigeteilten deutschen Finanzsystem heute vor allem die Sparkassen und Landesbanken sowie die Genossenschaftsbanken und nur zu einem geringen Anteil die privaten Banken (Achleitner et al. 2007).
Nachfolgend wird der Begriff KMU im Sinne des Mittelstandes und nicht in der engeren Definition der Europäischen Kommission verwendet. Analog zu Kaltofen & Stein (2011) werden spezifische Vorteile von Kleinstunternehmen mit weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz nicht berücksichtigt. Die Regulierung der Finanzierung dieser Unternehmen unterliegt gewissen Besonderheiten, die nachfolgend erläutert werden.
2.1.2 Basel I, II und III und KMU
Während Banken in Folge von Basel I ab 1988 pauschal für jeden Kredit 4 Prozent an Kernkapital und 8 Prozent an Gesamtkapital vorhalten mussten (Berg & Uzik 2011), wurde durch BaselII die Messung der operationellen Risiken durch die Kreditinstitute und die risikoabhängige Unterlegung von Eigenkapital gefordert (BaFin 2015a). Die Regulierung betraf unter Basel II vorrangig das klassische Kreditgeschäft: Banken mussten im Mittel 80% des Kapitals für Kreditrisiken (synonym: Adressrisiken) hinterlegen und nur 10% für Handelsgeschäfte (Berg & Uzik 2011). Hohe Verluste aus Handelsgeschäften mit Subprime-Verbriefungen und Derivaten - für die nach Basel II zu wenig Eigenkapital hinterlegt wurde - führten 2007 bis 2009 zu einer Finanzkrise und z. T. staatlichen Rettung privater systemrelevanter Banken, woraufhin das Paket BaselIII beschlossen wurde. Basel III erhöht schrittweise bis 2019 sowohl die Anforderungen an die Qualität und Quantität des vorzuhaltenden Kapitals, als auch die Mindestanforderungen an die Liquidität und die Verschuldungsquote (Basel Committee on Banking Supervision 2011), siehe Tabelle 1.
Während Basel II für Unternehmen mit geringen leistungswirtschaftlichen Risiken und hoher Bonität auch günstigere Finanzierungsbedingungen ermöglichte, führt Basel III tendenziell zu einer Verschärfung der Finanzierungsschwierigkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen (Berg & Uzik 2011). Dennoch profitieren KMU nach wie vor von einigen Privilegien, die in Basel II angelegt sind und weiterhin Bestand haben. Bei hinreichender Granularität der Verbindlichkeiten eines KMU und falls die Verbindlichkeiten einen Gesamtbetrag von 1 Mio. Euro nicht überschreiten, können Kredite an KMU als Mengengeschäft und damit wie Darlehen an Privatpersonen behandelt werden, für die eine Bank weniger Eigenkapital vorhalten muss (Lautenschläger 2012). Auch müssen Mittelstandskredite geringer besichert werden, solange der Umsatz des Kreditnehmers bei weniger als 50 Mio. Euro im Jahr liegt (Lautenschläger 2012). Zusätzlich werden unter definierten Voraussetzungen immobilienbesicherte Kredite im Kreditrisikostandardansatz (KSA) (siehe 2.2.3 zur Erläuterung) privilegiert (Lautenschläger 2012).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Auszug aus den Vorschriften von Basel III zu Kapital, Verschuldung und Liquidität
(Basel Committee on Banking Supervision 2011)
In den bisherigen Ausführungen wurde die Finanzierung über Banken sehr stark betont, da sie nach wie vor das wichtigste Finanzierungsinstrument in der Fremdfinanzierung für KMU darstellt (KfW Research 2014). Dennoch stehen KMU zahlreiche weitere Finanzierungsinstrumente zur Verfügung, die im nachfolgenden Abschnitt vorgestellt werden.
2.1.3 Finanzierungsinstrumente für KMU
Abbildung 2 veranschaulicht die alternativen Finanzierungsinstrumente für KMU, die neben dem klassischen Bankkredit bestehen. Diese sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Eigen- und Fremdkapitalstruktur des Unternehmens gegliedert, da eine hohe Eigenkapitalquote (EK-Quote) das Rating eines Unternehmens verbessert, et vice versa (siehe Abschnitt 2.2.3 im Detail). Die Eigenkapitalquote verschlechternden Instrumente sowie die Umschichtungen im Fremdkapital (FK) ohne Einfluss auf die Eigenkapitalquote können dennoch favorisiert werden um eine größere Unabhängigkeit von der Hausbank zu erreichen, was u. U. einen positiven Einfluss auf das Unternehmensrating haben kann (Müller et al. 2011). Die Eigenkapital erhöhenden Instrumente können in „echtes Eigenkapital“ und Mezzanine-Kapital unterschieden werden (Müller et al. 2011), wobei es sich bei letzterem um eine Mischform von Eigen- und Fremdkapital handelt, die je nach Ausgestaltung die Eigenkapitalquote in der Bilanz erhöhen (sog. Equity-Mezzanine) und damit das Rating verbessern kann. Die mit „*“ markierten Finanzierungsinstrumente sind durch Informationsanforderungen gekennzeichnet, die vergleichbar oder über denen eines klassischen Bankkredits liegen, d. h. bei diesen Instrumenten müssen vergleichbar oder mehr vertrauliche Informationen preis gegeben werden als bei einem klassischen Bankkredit. Dieser Aspekt ist besonders für KMU von Bedeutung, die oft Wert auf eine restriktive Informationspolitik nach außen legen (s. o.).
Die Finanzinstrumente sollen an dieser Stelle nicht im Detail diskutiert werden, sondern nur in Kürze vorgestellt werden um den Zusammenhang mit einem Unternehmensrating aufzeigen zu können.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Systematisierung alternativer Finanzierungsinstrumente
nach Müller et al. (2011)
Die einfachste Form der Verbesserung der Eigenkapitalquote stellt die Erhöhung der Einlagen der Altgesellschafter dar, was allerdings im Regelfall nur in begrenztem Ausmaß möglich ist. Analog können auch neue Gesellschafter aufgenommen werden, was allerdings mit der Abgabe von Mitsprache- und Kontrollrechten der Altgesellschafter einhergeht. Die neuen Gesellschafter gehen ein relativ hohes Risiko ein und fordern im Gegenzug umfassenden Einblick in sämtliche relevanten Unterlagen des Unternehmens. Business Angels sind private Investoren, die im Vergleich zu Gesellschaftern eher kleinere Vermögenssummen („Private Equity“) für einen kürzeren Zeitraum zur Verfügung stellen, aber häufig weitere Chancen bieten wie den Zugang zu ihren Kontaktnetzwerken. Hinsichtlich des Umfangs der Informationspreisgabe sind Business Angels mit Bankkrediten vergleichbar, wobei die Schwerpunkte anders liegen und beispielsweise die wahrgenommene Kompetenz des Managements wesentlich stärker gewichtet wird. Beteiligungsgesellschaften sind anders als Business Angels institutionelle Investoren, die gewerbsmäßig befristet Eigenkapital („Venture Capital“) vergeben, wobei die Veräußerung der Anteile bereits zu Vergabe des Kapitals geplant und ggf. terminiert ist. Dennoch sind die Informationsanforderungen vergleichbar denen eines neuen Gesellschafters. Der Börsengang erfordert die Wandlung der Rechtsform in eine Aktiengesellschaft. Dieser ist allerdings nur für wenige KMU eine Option, da hohe Kosten anfallen, zahlreiche Anforderungen für die Erstemission bestehen und die Informationspreisgabe vergleichbar der bei Aufnahme neuer Gesellschafter ist, allerdings gegenüber einer breiten Öffentlichkeit erfolgt. Die stille Gesellschaft ist eine Form der Mezzanine-Finanzierung und u. a. durch die Gewinnbeteiligung sowie je nach Ausprägung als typische oder atypische stille Gesellschaft ohne oder mit Verlustbeteiligung gekennzeichnet. Bei der genauen Ausgestaltung bestehen zahlreiche Gestaltungsspielräume. Wesentlich für diese Arbeit ist, dass die Informationsanforderungen über denen eines klassischen Bankkredits liegen und mit denen von Beteiligungskapital vergleichbar sind. Nachrangdarlehen können als klassische Kredite mit Rangrücktritt im Insolvenzfall des Unternehmens beschrieben werden. Diese werden zwar als Fremdkapital bilanziert, bei der Kreditvergabe durch Banken allerdings häufig als Eigenkapitalsubstitut angesehen, worin auch der Mezzanine-Charakter besteht. Genussrechte sind vertragliche Vereinbarungen, die je nach Ausgestaltung gesellschafterähnliche Vermögensrechte wie eine Gewinnbeteiligung beinhalten. Insgesamt sind die Informationsanforderungen vergleichbar denen eines stillen Gesellschafters. Wandel- und Optionsanleihen sind im Kern herkömmliche Anleihen und damit als Fremdkapital einzustufen. Allerdings besteht die Möglichkeit die Anleihe in Eigenkapital zu wandeln (Wandelanleihe) oder optional zusätzlich zur Anleihe Eigenkapital zu erwerben (Optionsanleihe). Dadurch ist der Informationsbedarf mindestens so hoch wie bei einer klassischen Anleihe, tendenziell jedoch höher. Leasing stellt eine Zwischenform zwischen einer kreditfinanzierten Anlageinvestition und einem Mietvertrag dar. Je nach Ausgestaltung kann durch die Bilanzierung des Leasinggegenstandes beim Leasinggeber eine Reduktion der Höhe der Verbindlichkeiten und damit eine positive Wirkung auf die Eigenkapitalquote erzielt werden. Aufgrund der schnellen Verwertbarkeit des Leasinggegenstandes verglichen mit Sicherheiten bei einem Bankkredit wird i. d. R. eine vereinfachte Bonitätsprüfung vorgenommen. Beim Factoring werden Forderungen aus Lieferung und Leistung an eine Factoringgesellschaft verkauft, wodurch eine Bilanzverkürzung erreicht wird, die Eigenkapitalausstattung selbst jedoch nicht verbessert wird. Die Informationspreisgabe ist sehr gering und es müssen keine sensiblen Informationen preisgegeben werden. Pensionsrückstellungen weisen den Charakter eines Finanzierungsinstruments auf, sind allerdings auf Zustimmung der Mitarbeiter angewiesen. Dabei werden Rückstellungen für unwiderrufliche Pensionszusagen gebildet indem ein Teil des Lohns/Gehalts einbehalten wird und bei Eintritt der Mitarbeiter in den Ruhestand auszahlungswirksam wird. Der zusätzliche Informationsbedarf der Mitarbeiter ist sehr gering, ebenso ist allerdings auch der Finanzierungseffekt dieses Instruments eingeschränkt. Lieferantenkredite werden im Regelfall in Form großzügiger Zahlungsfristen für die Bezahlung von Waren gewährt. Sie haben allerdings nur eine kurzfristige Liquiditätswirkung und wirken sich häufig sogar negativ auf ein Rating aus falls Lieferantenkredite häufig ausgenutzt werden. Anleihen bezeichnen die Aufnahme von Fremdkapital am Kapitalmarkt. Mittelstandsanleihen sind spezielle Angebote einiger Börsen für die Emission von Anleihen durch Mittelständler. Dazu sind allerdings einige Voraussetzungen erforderlich, an der Börse Düsseldorf beispielsweise ein Anleihevolumen von über 10 Mio. Euro und ein vorliegendes bankenaufsichtlich anerkanntes Rating von mindestens BB (Creditreform), siehe 2.2. Durch den hohen Aufwand ist dieses Finanzierungsinstrument nur für große Mittelständler relevant, insbesondere wenn eine Diversifizierung der Kapitalgeberstruktur angestrebt wird. Schuldverschreibungen, Asset-Backed-Securities und Mitarbeiterdarlehen sind Fremdkapitalinstrumente, die sich im Wesentlichen nur durch die Art der Kapitalgeber unterscheiden. Während es sich bei Schuldverschreibungen um langfristige Großkredite von einer Institution handelt, stammen Mitarbeiterdarlehen von den Mitarbeitern und damit vielen kleinen Anlegern, was häufig über einen Lohnverzicht erfolgt. Asset-Backed-Securities (ABS) stellen gebündelte Verbriefungen von Forderungen dar. Anders als beim Factoring werden sie nicht an einen Factorer verkauft, sondern am Kapitalmarkt platziert. Da eine eigens für diesen Zweck gegründete Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle (SPV)) erforderlich ist, steht dieses Instrument theoretisch nur großen Mittelständlern zur Verfügung und wird in der Praxis bei Mittelständlern kaum angewandt.
Die kurze Vorstellung alternativer Finanzierungsinstrumente hat aufgezeigt, dass ein bankenaufsichtlich anerkanntes Rating lediglich für die Emission von Anleihen auf dem Kapitalmarkt zwingend erforderlich ist. Allerdings bietet ein Rating Vorteile für zahlreiche andere Finanzierungsinstrumente und insbesondere jene mit vergleichbaren oder höheren Informationsanforderungen (markiert mit „*“), indem eine unabhängige Unternehmensbewertung als „second opinion“ zur Risikoreduktion beiträgt (Achleitner et al. 2007).
Kleine und mittlere Unternehmen wünschen zwar zunehmend Alternativen zur Hausbankfinanzierung (Achleitner et al. 2007), dennoch suchen nur rund 20% der Mittelständler aktiv nach alternativen Finanzierungsquellen (Statistisches Bundesamt 2011). Der klassische Bankkredit stellt folglich nach wie vor die wichtigste Finanzierungsquelle im Mittelstand dar, vgl. Brinkkötter (2007), Statistisches Bundesamt (2011) und KfW Research (2014). Insbesondere in diesem Zusammenhang sind Unternehmensratings von zunehmender Bedeutung, die im Detail nachfolgend erläutert werden.
2.2 Unternehmensratings
2.2.1 Definition und Unterscheidung von Unternehmensratings
Der Begriff „Rating“definiert im Allgemeinen sowohl den Prozess als auch das Ergebnis der Bewertung eines Untersuchungsobjektes hinsichtlich einer bestimmen Zielsetzung, vgl. Brinkkötter (2007) u.a. in Anlehnung an Everling (1991). Bewertungsobjekte im finanzwirtschaftlichen Bereich sind beispielsweise Staaten, Unternehmen, Fonds, Aktien, Emissionen wie Schuldtitel oder Anleihen, wie auch Emittenten selbst (Heinke 1998). Das Ziel ist dabei die Beurteilung des Risikos in Risikoklassen und damit die Bewertung der Bonität von Schuldnern bzw. Schuldtiteln (Brinkkötter (2007) in Anlehnung an Ossola-Haring (2004)). Das finale Rating trifft folglich eine Aussage darüber, mit welcher Wahrscheinlichkeit Zins- und Tilgungsansprüche fristgerecht befriedigt werden (Brinkkötter (2007) in Anlehnung an Hoffmann (1991)). In dieser Arbeit werden lediglich Unternehmensratings („Corporate Rating“ bzw. „Company Rating“) betrachtet. Diese werden unterschieden in bankinterne Ratings und Ratings von externen bankunabhängigen Ratingagenturen und sind von hoher Relevanz bei klassischen Bankkrediten. Grundsätzlich sind Banken in Deutschland nach §18 Kreditwesengesetz (KWG) dazu verpflichtet, Kreditrisiken ab 750.000 Euro Kreditvolumen zu bewerten und zu überwachen, was jährlich auch von der BaFin kontrolliert wird (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz 2015a). Nach der Solvabilitätsverordnung (SolvV) (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz 2015b) haben Banken hierzu die Wahl zwischen einem Rating nach dem Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) und einem Rating basierend auf einem einfachen oder fortgeschrittenen institutseigenen Ansatz (IRB-Ansatz/ IRBA). Die Verwendung eines institutseigenen Ansatzes erfordert allerdings eine aufsichtsrechtliche Genehmigung durch die BaFin, was mit hohem Aufwand einhergeht und daher nur für sehr große Institute in Frage kommt (Achleitner et al. 2007). 2011 nutzten ca. 3% der Banken in Deutschland interne Risikobewertungsansätze, während der Großteil der Banken und insbesondere die für Mittelständler besonders bedeutenden Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken den KSA nutzen (Kaltofen & Stein 2011). Daran hat sich auch bis heute quantitativ keine wesentliche Veränderung ergeben wie die Liste der erteilten Zulassungen zur Nutzung eines auf internen Ratings basierenden Ansatzes (IRBA) der Deutschen Bundesbank bestätigt (Deutsche Bundesbank 2015b). Beim KSA hingegen hängt die Höhe der erforderlichen Eigenmittelunterlegung einer Bank ggf. von einem externen Rating ab. Der erforderliche Anrechnungsbetrag für eine Position wird nach §§8 und 24 S. 2 SolvV als Produkt aus (bonitätsabhängigem) Risikogewicht und Positionswert errechnet und mit 8 % multipliziert (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz 2015b), vgl. Formel 1.
Formel 1
Tabelle 2 veranschaulicht den Zusammenhang von Bonitätsstufe und Risikogewicht im KSA. Demzufolge sinken mit besserer Bonität, d. h. niedrigerer Bonitätsstufe, die zu hinterlegenden Eigenmittel der Bank. Bei einem ungerateten Unternehmen hingegen wird wie dargestellt ein Risikogewicht von mindestens 100% veranschlagt. Die Abbildung zeigt auch deutlich, dass bei hoher Bonität (Stufe 1 und 2) durch ein Rating weniger Eigenmittel hinterlegt werden müssen, bei schlechter Bonität (Stufe 5 und 6) allerdings mehr Eigenmittel hinterlegt werden müssen als ohne Rating. Beispielsweise beträgt der Anrechnungsbetrag nach Formel 1 bei Bonitätsstufe 2 eines Unternehmens 4 % des Positionswerts, bei Bonitätsstufe 5 hingegen 12 % des Positionswerts. Bei einem KMU mit weniger als 1 Mio. Euro Gesamtverbindlichkeiten, das die Wahl zwischen Einordnung in die Forderungsklasse „Unternehmen“ und Einordnung in die Forderungsklasse „Mengengeschäft“ hat, lohnt sich aus rein monetärer Sicht ein Rating frühestens ab Bonitätsstufe 2 oder 1, da bei einer Einstufung als „Mengengeschäft“ faktisch ein Risikogewicht von 75 % zu Grunde gelegt wird (Lautenschläger 2012).
Der Positionswert errechnet sich aus der Bemessungsgrundlage und ihrem Konversionsfaktor. Im Regelfall gleicht die Bemessungsgrundlage dem Buchwert zzgl. freier Vorsorgeservern nach § 340 f. SolvV abzüglich passiver Rechnungsabgrenzungsposten aus Gebührenabgrenzung und des Disagios (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz 2015b). Der Konversionsfaktor dient lediglich der anteiligen Berücksichtigung außerbilanzieller Positionen wie beispielsweise nicht ausgeschöpfter Kreditlinien, die zwischen 0 % und 50 % anteilig Eingang finden. (Kaltofen & Stein 2011)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2: Zusammenhang von nicht kurzfristiger Bonitätsbeurteilung und Risikogewicht im KSA
(Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz 2015b)
2.2.2 Bankenaufsichtsrechtliche Anerkennung von Ratings
Voraussetzungen für die Verwendung der bonitätsstufenabhängigen Risikogewichte sind die bankenaufsichtliche Anerkennung durch die BaFin sowie die Verwendungsfähigkeit. Die Verwendungsfähigkeit ist immer gegeben falls der Kreditnehmer die Rating-Durchführung beauftragt hat. Auch werden nicht beauftragte Ratings der Agenturen DBRS, Fitch, S&P und Moody´s pauschal als verwendungsfähig anerkannt. Die Anerkennung kann für alle oder einzelne der folgenden Marktsegmente beantragt werden (Kaltofen & Stein 2011):
- Forderungen an öffentliche Stellen
- Strukturierte Finanzierungen, einschließlich Verbriefungstranchen sowie Investmentanteile
- Andere Forderungen inkl. Kredite der Forderungsklasse Unternehmen
Derzeit sind für die Forderungsklasse „Andere Forderungen“, die in dieser Arbeit betrachtet wird, sechs Ratingagenturen bankenaufsichtlich anerkannt (BaFin 2015b):
- The McGraw-Hill Companies unter der Marke "Standard & Poor's Ratings Services" (S&P)
- Moody’s Investors Service (Moody´s)
- Fitch Ratings (Fitch)
- Dominion Bond Rating Service (DBRS)
- Japan Credit Rating Agency Ltd. (JCRA)
- Creditreform Rating AG (CR)
Hinzu kommen zahlreiche Ratingagenturen am Markt, deren Ratings nicht bankenaufsichtlich anerkannt sind. Da bis 2011 keine bankenaufsichtliche Anerkennung, kein besonderes Zulassungsverfahren und keine staatliche Beaufsichtigung erforderlich war um eine Ratingagentur zu gründen (Achleitner et al. 2007) und der Ratingmarkt hohe Umsatzrenditen verspricht, z.B. 40% von S&P im Jahr 2011 (Hickel 2012), sind entsprechend viele Ratingagenturen am Markt aktiv. Seit 2011 ist die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) für die Zulassung von Ratingagenturen in der EU zuständig. So sind derzeit 29 unterschiedliche Ratingagenturen zugelassen (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) 2015). Die bankenaufsichtliche Anerkennung obliegt allerdings nach wie vor den nationalen Aufsichtsbehörden. Im Fall Deutschlands werden sechs dieser Ratingagenturen von der BaFin anerkannt, deren Ratings folglich im Rahmen des Kreditrisiko-Standardansatzes aufgegriffen werden können. Da jede Ratingagentur eigene Ratingstufen und Symbole verwendet erfolgt ein Mapping der Ratingkategorien auf die Bonitätsstufen im Standardansatz, wie Tabelle 3 veranschaulicht.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 3: Mapping von Ratingsymbolen der anerkannten Ratingagenturen auf die Bonitätsstufen der BaFin mit Symbolen nach S&P
(BaFin 2015b)
Neben den Bontitätsstufen ist auch die Einteilung in „Investment-Grade“ und „Non-Investment-Grade“ von Bedeutung, da institutionelle Anleger wie beispielsweise Versicherungen per Gesetz nur Aktien von Unternehmen halten dürfen, die ein derartiges Mindestrating besitzen (Burger 2010).
Noch 2007 hatten erst rund 100 Unternehmen in Deutschland ein externes Rating durchgeführt und veröffentlicht (Achleitner et al. 2007). Nach einer Studie der KfW Bankengruppe mit 3.000 Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Unternehmensgrößen verfügten im Mittel rund 8% der Unternehmen über ein externes Rating, wobei über 20% der Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. € über ein solches Rating verfügen und nur rund 4 % der kleinen Unternehmen mit weniger als 1 Mio. € Jahresumsatz (KfW Research 2009). Die Thematik des Mittelstandsrating gerät zunehmend in den Fokus der Ratingagenturen, die spezielle Ratinginstrumente entwickeln, wie beispielsweise Moody´s Mid-Market Evaluation (MME), das seit November 2014 als vereinfachtes Full Rating angeboten wird aber dennoch bankenrechtlich anerkannt ist (Brauer 2015).
Im nächsten Abschnitt werden zunächst grob die Inhalte eines externen Unternehmensratings skizziert, bevor auf die Vor- und Nachteile eingegangen wird.
2.2.3 Inhalte eines externen Unternehmensratings
Die Methodik, d.h. die Inhalte des Ratings und die Gewichtung der einzelnen Faktoren werden weder von Banken noch von Ratingagenturen offen gelegt. Diese variieren außerdem je nach Institut, so dass an dieser Stelle nur ein grober Überblick über mögliche Inhalte gegeben werden kann. Abbildung 3 veranschaulicht exemplarisch die Kategorien des Ratings und dessen Zusammensetzung. Grundsätzlich werden qualitative und quantitative Faktoren differenziert. Bei quantitativen Faktoren („hardfacts“) handelt es sich um direkt messbare Faktoren, während qualitative Faktoren („softfacts“) nicht direkt zahlenmäßig beurteilt werden können (Brinkkötter 2007). Im Fokus dieser Arbeit steht das Unternehmensrisiko. Das Rating berücksichtigt allerdings auch Länderrisiken und Branchenrisiken. Beispielsweise darf ein Unternehmen nie besser beurteilt werden als das Land des Firmensitzes (Wambach & Kirchmer 2002, Brinkkötter 2007).
Im Fokus dieser Arbeit steht die Bewertung des Unternehmensrisikos, das maßgeblich durch das Unternehmen beeinflussbar ist. Die Bewertung der Marktposition umfasst Aspekte wie die allgemeine Wettbewerbssituation, die Entwicklung des Unternehmens im Branchenvergleich und die Abhängigkeit von Zulieferern und Abnehmern (Bundesverband deutscher Banken 2010). Die quantitative Analyse subsummiert sämtliche quantitative Informationen, die sich aus Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) sowie historischen Jahresabschlüssen ermitteln lassen. Die ausschließliche Bewertung der Hardfacts wird auch als Finanzrating bezeichnet und fließt je nach Institut mit 35 % (Wildemann 2003) bis zu 70 % (Achleitner et al. 2007) in die Gesamtbewertung ein. Von besonderer Bedeutung sind nach wie vor Sicherheiten und die Eigenkapitalquote des Unternehmens (Achleitner et al. 2007). Diese Faktoren sind im Wesentlichen vergangenheitsorientiert und können in begrenztem Maße zur Prognose zukünftiger Renditen herangezogen werden, müssen aber zur adäquaten Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen um qualitative Faktoren ergänzt werden (Brinkkötter 2007). Qualitative Faktoren beinhalten per Definition Interpretationsspielräume und berücksichtigen beispielsweise die Kompetenz des Managements, die Unternehmensstrategie, externe Beziehungen, intellektuelles Kapital und die Organisation des Unternehmens (Brinkkötter 2007). Die Gewichtung dieser Faktoren variiert deutlich je nach Institut. Beispielsweise schwankt der Einfluss der Bewertung der Qualität des Managements einer Untersuchung von Wildemann (2003) zwischen 1,2 % und 28 % der Gesamtbewertung.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Kategorien von Ratingkriterien im Ratingprozess
(Wambach & Kirchmer 2002, Brinkkötter 2007)
[...]
Lautenschlager (2012) betont die spezifischen Erleichterungen der Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen von Basel II.
Eigenkapitalvereinbarung des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht bei der Bank für internationalen Zahlungsausgleich
Ergänzende Empfehlungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht bei der Bank für internationalen Zahlungsausgleich
Regelungen des Basler Ausschusses zur ersten Basler Eigenkapitalvereinbarung von 1988
Private (nicht-gewerbliche) Hypothekendarlehen
Bestehend aus den Änderungen an den Marktrisikoregeln (Basel Committee on Banking Supervision 2009a) sowie den Anpassungen an der Kapitaldefinition und Kontrahentenrisiken (Basel Committee on Banking Supervision 2009b).
Schmeisser (2010) zeigen beispielsweise in einer Fallstudie die positiven Auswirkungen der Mezzanine-Finanzierung auf die Bilanz eines mittelständischen Unternehmens sowie auf die Kennzahlen, die zum Unternehmensrating herangezogen werden.
Für detaillierte Ausführungen zu den jeweiligen Instrumenten siehe Müller et al. (2011), Drukarczyk (2008) oder Volkart (2008).
Darauf wird im Rahmen der Diskussion der Vor- und Nachteile von Ratings im Detail eingegangen, siehe 2.2.5ff.
In der Praxis werden bankinterne Ratings auch bei wesentlich kleineren Kreditsummen durchgeführt, wobei sich der Umfang der Kreditwürdigkeitsprüfung u. a. nach der Höhe des Adressrisikos bemisst und allgemein auch nach § 25a Abs. 1 KWG gefordert wird und in den MaRisk konkretisiert wird (Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) 2015a).
Nachfolgend wird stets die SolvV herangezogen. Diese enthält im Wesentlichen Ausführungsbestimmungen und nationale Konkretisierungen zur EU-Verordnung Nr. 575/2013 „Capital Requirements Regulation“ (CRR), welche mittlerweile die höchstrangige Rechtsgrundlage darstellt. Die SolvV ist nur in Verbindung mit der EU-Verordnung Nr. 575/2013 anwendbar, worauf im nachfolgenden aus Gründen der besseren Lesbarkeit nicht weiter hingewiesen wird.
- Arbeit zitieren
- Sebastian Grundstein (Autor:in), 2016, Nutzenbewertung freiwilliger Unternehmensratings für kleine und mittlere produzierende Unternehmen. Eine Methode, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/368010
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