Im KJHG heißt es (§1, Absatz1-3):
„(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere
1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“
Das Recht und die Pflicht der Erziehung liegt somit bei den Eltern. Die Jugendhilfe übernimmt nur eine beratende Funktion sowohl für die Eltern als auch für die Kinder und Jugendlichen. Weiterhin soll die Jugendhilfe eine familienfreundliche Umwelt schaffen und vor Gefahren schützen. Dies ist eine allgemeine Orientierung, die in den folgenden Paragraphen ausführlicher behandelt wird. Im Paragraph 2 des KJHG werden konkrete Aufgaben der Jugendhilfe festgelegt, wovon ich eine Auswahl kurz anschneiden möchte. Im weiteren gehe ich dann auf die Organisation der Jugendhilfe ein.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Jugendhilfe und welche rechtlichen Grundlagen bestehen
- Aufgaben der Jugendhilfe
- Die Organisation der Jugendhilfe
- Zusammenarbeit von Kommune, öffentlichen und freien Trägern
- Angebote in der Jugendarbeit
- Offene und geschlossene Jugendarbeit am Beispiel des CVJM
- Sport und Jugendarbeit
- Gewalterfahrungen von Jugendlichen
- Folgerungen für bewegungsorientierte Jugendarbeit
- Beispiel 1 - Straßenfußballprojekt des Fanprojekts Dortmund e.V.
- Beispiel 2 - Sozialarbeit und Sport der MSJ
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Text befasst sich mit der Bedeutung von Sport und Jugendarbeit im Kontext der deutschen Jugendhilfe. Ziel ist es, die rechtlichen Grundlagen und Organisationsformen der Jugendhilfe zu erläutern, die Rolle des Sports in der Jugendarbeit zu beleuchten und konkrete Beispiele für die praktische Umsetzung von Sportprojekten in der Jugendarbeit aufzuzeigen.
- Rechtliche Grundlagen und Aufgaben der Jugendhilfe
- Organisation und Struktur der Jugendhilfe
- Die Bedeutung von Sport in der Jugendarbeit
- Praxisbeispiele für Sportprojekte in der Jugendarbeit
- Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern
Zusammenfassung der Kapitel
Was ist Jugendhilfe und welche rechtlichen Grundlagen bestehen
Der erste Abschnitt stellt die rechtlichen Grundlagen der deutschen Jugendhilfe vor. Er beleuchtet das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) und erläutert die grundlegenden Aufgaben der Jugendhilfe. Dabei werden die Bereiche der Jugendpflege, die Jugendfürsorge sowie die unterschiedlichen Angebote der Jugendarbeit näher betrachtet.
Sport und Jugendarbeit
Der zweite Teil des Textes widmet sich dem Thema Sport in der Jugendarbeit. Er beleuchtet die Bedeutung von Sport für die Förderung von sozialer Integration und die Prävention von Gewalt. Außerdem werden zwei konkrete Beispiele für Sportprojekte in der Jugendarbeit vorgestellt, die auf die Herausforderungen von jugendlichen Gewalterfahrungen eingehen.
Schlüsselwörter
Jugendhilfe, KJHG, Jugendarbeit, Sport, Sozialarbeit, Gewalterfahrungen, Jugendsozialarbeit, Prävention, Straßenfußball, Fanprojekt, CVJM, MSJ.
- Arbeit zitieren
- Nada Lohschmidt (Autor:in), 2003, Sport und Jugend(sozial)arbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/36817