Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Inwieweit sind Kooperationen mit Geheimdiensten anderer Länder im Auftragsprofil des BND vorgesehen?
2.1 Geschichtliche Einführung
2.2 Das Auftragsprofil des BND
2.3 Zwischenfazit
3. Wie sah das Kooperationsverhältnis des deutschen und der US-amerikanischen Geheimdienste während des Irakkrieges 2003 aus?
3.1 Nachrichtendienstlicher Status quo im Irak 2002/2003
3.2 Das deutsch-US-amerikanische Kooperationsverhältnis in der Empirie
3.3 Zwischenfazit
4. Wurde der BND hierbei von der Bundesregierung für deren außenpolitische Ziele instrumentalisiert?
4.1 Der Begriff des Instrumentalisierens
4.2 Außenpolitische Ziele der Bundesregierung
4.3 Instrumentalisierung oder einfache Ausübung exekutiver Gewalt?
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
„Manui dat cognitio vires“ – „Wissen gibt der Waffe die Kraft“ ist der Leitsatz der britischen Intelligence Corps.
In der heutigen Welt, in der durch das Aufkommen neuer Technologien immer mehr Vernetzungen entstehen, steigt auch die Unübersichtlichkeit. In Zeiten wie diesen hat sich die Information zu einem der wertvollsten Güter entwickelt. Die Händler dieser Informationen sind unter anderem Geheim- und Nachrichtendienste. Damit sie über ausreichende Informationen verfügen können, werden Kooperationen untereinander gebildet. Diese Kooperationen sind oftmals Aufhänger der medialen Empörung über die Arbeit der Geheim- und Nachrichtendienste. Sie analysieren zu können, ist daher von erheblicher Relevanz, um diese Berichte umfassend beurteilen zu können, jedoch auf Grund der schwierigen Informationslage nicht immer möglich. Mit dieser Arbeit möchte ich einen Beitrag dazu leisten, die Informationslage ein wenig zu verbessern und so die Möglichkeit geben, Berichte über geheimdienstliche Tätigkeiten differenzierter bewerten zu können.
In dieser Arbeit werde ich untersuchen, inwieweit oben genannte Kooperationen im Auftragsprofil des BND vorgesehen sind. Dabei gehe ich nicht auf laufende Kooperationen ein, sondern werde darstellen, wie der BND generell im Bezug auf Kooperationen mit ausländischen Geheimdiensten ausgerichtet ist. Nachdem ich dies erörtert habe, werde ich ein konkretes Beispiel solch eines Kooperationsverhältnisses beleuchten. Ich werde hierbei versuchen die Frage zu beantworten, wie das Kooperationsverhältnis des BND mit US-amerikanischen Geheimdiensten im Irakkrieg 2003 aussah. Dabei werden vor allem die Art und der Umfang dieser Zusammenarbeit untersucht. Schlussendlich werde ich der Frage nachgehen, ob der BND in diesem Zusammenhang von der Bundesregierung für deren außenpolitische Ziele instrumentalisiert worden ist. Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang, inwieweit es überhaupt zu einer Instrumentalisierung kommen kann, wenn der BND dem Kanzleramt und damit der Regierung unterstellt ist. Darüber hinaus ist zu klären, ob der Einsatz des BND in dieser Art und in diesem Umfang von der Bundesregierung intendiert war.
In dieser Arbeit werde ich mich hauptsächlich auf die deutsche Seite der Zusammenarbeit konzentrieren, da diese für die Beantwortung der oben formulierten Fragestellungen die relevanteste ist. Inwieweit die internationale Geheimdienstzusammenarbeit die demokratischen Kontrollmechanismen umgeht, vermag diese Arbeit nicht zu sagen. Auch auf die rechtlichen Grenzen, die für einen Austausch personenbezogener Daten mit ausländischen Nachrichtendiensten bestehen, werde ich hier nicht näher eingehen.
2. Inwieweit sind Kooperationen mit Geheimdiensten anderer Länder im Auftragsprofil des BND vorgesehen?
2.1 Geschichtliche Einführung
Entstanden in den Nachwehen des zweiten Weltkrieges wird 1946 die „Organisation Gehlen“ gegründet. Am 15. Juli 1946 nimmt sie dann unter dem Decknamen „Operation Rusty“ und unter vollständig amerikanischer Führung ihre Arbeit auf.[1] Am 1. Juli 1949 geht die treuhänderische Führung vom US-Militär in die Hände der CIA über und operiert so bis 1955 als selbständiger Teil der CIA.[2] Erst im November 1949 – mehr als drei Jahre nach Aufnahme der Arbeit – unterrichtet Gehlen den Vizekanzler, Innenminister und Ministerialrat der jungen Deutschen Republik über „Existenz, Aufgaben und Möglichkeiten der Organisation Gehlen“[3]. Bis zu diesem Zeitpunkt lief die Arbeit der Organisation Gehlen ohne das Wissen der deutschen Administration ab, deren Ziel allein in der geheimdienstlichen Zuarbeit für die US-amerikanische Besatzungsmacht bestand.
Ab Herbst 1950 wurden dann die Erkenntnisse der Organisation Gehlen nach Absprache mit der US-amerikanischen Seite der Bundesregierung zur Verfügung gestellt.[4] Am 11. Juli 1955 wurde die Organisation Gehlen per Kabinettsbeschluss in eine Bundesbehörde überführt und dem Kanzleramt angegliedert.[5]
Der BND ist somit also aus einer Unterorganisation des US-Militärs bzw. der US-Geheimdienste entstanden, deren Ziel anfangs nur im Zuarbeiten für die US-amerikanische Seite bestand. Diese Verbindung prägt bis heute die Beschaffenheit der Geheimdienstbeziehungen zwischen beiden Ländern, so dass Kooperationen zwischen dem BND und US-amerikanischen Geheimdiensten seit Etablierung der Organisationen Gehlen bestehen.
Um die oben formulierte Forschungsfrage beantworten zu können, genügt es jedoch nicht allein, die Entstehungsgeschichte des BND zu betrachten. Vielmehr bedarf es einer tiefergehenden Analyse der Strukturen, die dem BND zu Grunde liegen.
2.2 Das Auftragsprofil des BND
Im Folgenden werde ich darauf eingehen, was ich unter dem Begriff des Auftragsprofils zusammenfasse, welche Aufgaben zu Erfüllung des Auftrages anfallen und was es bedarf, um diese Aufgaben zu erfüllen. Ferner möchte ich darlegen, inwieweit die Kooperation mit Geheimdiensten anderer Länder vorgesehen ist bzw. vorgesehen sein muss, um die Herausforderungen, die im Zusammenhang mit dem Auftragsprofil stehen, bewältigen zu können. Eingehen werde ich hierbei weder auf konkrete Kooperationen zwischen verschiedenen Geheimdiensten, noch auf eine juristische Beurteilung möglicher Kooperationen.
Das Auftragsprofil des BND ist als Rahmen zu verstehen, in dem der BND tätig ist. Der Auftrag des BND besteht gemäß §1 Abs. 2 BNDG in der Sammlung und Auswertung erforderlicher Informationen „zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind“. Dieser Rahmen ist weitergehend von den Aufgaben definiert, die dem BND obliegen. Die Aufgaben umfassen die zeitnahe Bereitstellung belastbarer Informationen für die verschiedenen Abnehmer. Zu den Abnehmern gehört vor allem die „Bundesregierung bei ihren sicherheits- und außenpolitischen Entscheidungen“[6] sowie die „Bundeswehr bei ihren Auslandseinsätzen“[7].
Das zentrale Produkt des Bundesnachrichtendienstes ist also die Information. Diese muss beschafft, geprüft, bewertet, in Verbindung gebracht und aufbereitet werden.[8] Gerade zur Erfüllung der oben genannten Aufgaben ist es von elementarer Bedeutung, zur jeder Zeit ausreichend Informationen zur Verfügung zu haben, um zu aktuellen Entwicklungen mit außen- und sicherheitspolitischer Relevanz, in Krisenfällen und bei der Unterstützung der Bundeswehr eine schnelle und verlässliche Unterrichtung des jeweiligen Adressaten gewährleisten zu können.
Um an die Vielzahl von solch sensiblen Informationen zu gelangen, bedient sich der BND hauptsächlich zwei Methoden: die eigene Informationsgewinnung sowie die Informationsgewinnung, welche durch die Zusammenarbeit mit Geheimdiensten anderer Länder zur Verfügung steht.
2.2.1 Informationsgewinnung durch den BND selbst
Die eigene Informationsgewinnung speist sich beim BND aus vier verschiedenen Kategorien von Informationsquellen: Erstens OSINT (Open Source Intelligence), das heißt die systematische und gezielte Beschaffung von Informationen aus öffentlich zugänglichen Informationskanälen.[9] Aus diesem Bereich bezieht der BND quantitativ mit Abstand die meisten seiner Informationen.[10] Zweitens HUMIT (Human Intelligence), das heißt von Menschen gesammelte und übertragene Informationen, drittens SIGINT (Signal Intelligence), was sich auf die Fernmelde- und elektronische Aufklärung bezieht und letztlich IMINT (Imagery Intelligence), welche die über Satelliten und Aufklärungsflüge gewonnene Bildaufklärung beinhaltet.[11]
2.2.2 Heutiges Anforderungsprofil
Dem ehemaligen Diplomaten und früheren BND-Präsidenten Hans-Georg Wieck folgend ist „die Früherkennung akuter Gefährdungen von existenzieller Bedeutung für das Land und seine Bürger“[12]. Seit Ende des Kalten Krieges gewinnen asymmetrische Konflikte zunehmend an Bedeutung und Bedrohungen durch international agierende Gruppen, wie es zum Beispiel beim sogenannten Islamischen Staat der Fall ist, werden immer beherrschender. Die Anforderung der „Früherkennung akuter Gefährdungen“ bringt also bei veränderter Sachlage auch neue Herausforderungen mit sich. Auf Grund dieser Entwicklungen verändert sich gleichzeitig auch das Aufgabenspektrum des BND. Viele der neuen Akteure sind nichtstaatlich organisiert, operieren über Staatsgrenzen hinweg und greifen auf zivile Kommunikationsmittel zurück.[13]
Um diesen Prozess umfassend betrachten zu können, müsste an dieser Stelle auch auf die technischen Veränderungen sowie auf die veränderten Arten und Taktiken der Überwachung eingegangen werden, die daraus resultieren. Diese werde ich im Folgenden mit Blick auf den Umfang dieser Arbeit aber außen vor lassen müssen.
2.2.3 Informationsgewinnung durch ausländische Geheimdienste
Um den oben geschilderten neuen Herausforderungen wirksam entgegen treten zu können, müssen Geheimdienste über Landesgrenzen hinweg miteinander kooperieren, um sich so auf die Netzwerkstrukturen transnationaler Terrorgruppen einstellen zu können.[14] Auch Dr. jur. Christian Schaller, stellvertretender Leiter der Forschungsgruppe „Globale Fragen“ bei der Stiftung Wissenschaft Politik in Berlin erläutert, dass „in Anbetracht der wachsenden Bedrohung durch den internationalen Terrorismus“ es notwendig sei, „dass der BND mit anderen Nachrichtendiensten effektiv kooperieren kann.“[15] Diese Erkenntnisse sind für kaum einen Beteiligten etwas Neues. Nicht ohne Grund formuliert der BND auf seiner Internetseite:
„Die internationale Vernetzung und die Zusammenarbeit mit anderen Nachrichtendiensten weltweit, unter Berücksichtigung und Einhaltung der deutschen Gesetze, sind für eine erfolgreiche Arbeit heute unerlässlich. Jeder Nachrichtendienst hat unterschiedliche regionale und thematische Schwerpunkte, die im Verbund zu großen Synergieeffekten führen können.“[16]
Darüber hinaus wird in §7a G-10 die Möglichkeit zur Übermittlung erhobener Daten an ausländische Geheimdienste eingeräumt. Dies ist gem. §7a Abs. 1 G-10 aber nur unter gewissen Auflagen möglich. Zum einen muss die Übermittlung „zur Wahrung außen- oder sicherheitspolitischer Belange der Bundesrepublik Deutschland oder erheblicher Sicherheitsinteressen des ausländischen Staates erforderlich“ sein, zum anderen dürfen „überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen“ einer Übermittlung nicht entgegenstehen. Weiterhin muss das „Prinzip der Gegenseitigkeit gewahrt“ werden.
Das Prinzip der Gegenseitigkeit ist ein in der Geheimdienstpraxis fest verankerter Grundsatz. Es drückt aus, wie „gewonnene Erkenntnisse [...] zur strategischen Währung der international kooperierenden Nachrichtendienste avanciert (sind)“[17]. Von den gesammelten Erkenntnissen des BND sollen nur diejenigen Geheimdienste profitieren können, die im Gegenzug auch ihrerseits Informationen preisgeben. Nach diesem Prinzip des wechselseitigen Austausches als eine Art der Kooperation zwischen dem BND und Geheimdiensten anderer Länder wird schon seit Gründung des BND und vor allem seit Ende des Kalten Krieges verfahren.[18]
2.3 Zwischenfazit
Neben den Informationen, die durch den BND selbst zu Tage gefördert werden, ist die Informationsgewinnung durch die Zusammenarbeit mit anderen Geheimdiensten von existenzieller Bedeutung, um dem heutigen Anforderungsprofil des BND gerecht zu werden. Dabei ist solch ein Kooperationsverhältnis nicht nur zur Erweiterung der Informationsquellen gedacht, sondern schlichtweg schon auf Grund des Gegenseitigkeitsprinzips nötig, um im internationalen Netzwerk der Geheimdienste überhaupt Bestand haben zu können. Um eben diesem Anforderungsprofil gerecht zu werden, als auch im internationalen Geheimdienstnetzwerk bestehen zu können, sind Kooperationen von systematischem Ausmaß schon aus der Logik der Sache heraus im selbstdefinierten Auftragsprofil des BND vorhanden. Darüber hinaus sind solche Kooperationen weiter gehend auch noch im juristischen Fundament, auf welchem der BND fußt, fest verankert.
Nun ist zu klären, wie solch ein Kooperationsverhältnis in der Realität aussehen kann und welche Rolle der BND in diesem einnimmt.
3. Wie sah das Kooperationsverhältnis des deutschen und der US-amerikanischen Geheimdienste während des Irakkrieges 2003 aus?
Im Morgengrauen des 20. März 2003 startet die US-Luftwaffe ihren Angriff auf Bagdad. Im Rahmen der " Operation Iraqi Freedom " beginnt am Abend der Vormarsch der britischen und amerikanischen Bodentruppen auf Bagdad.[19] Die ist der Beginn des Irakkrieges, der 42 Tage später von der George W. Bush für beendet erklärt wird.[20] Im Zuge der steigenden Berichterstattung in den deutschen Medien wurde Anfang 2006 unter immer größerer Teilnahme der Öffentlichkeit die Vorkommnisse im Irakkrieg 2003 und eine mögliche Beteiligung des BND diskutiert.
Nachdem im Vorangegangenen festgestellt wurde, dass Kooperationen mit anderen Geheimdiensten in der Arbeit des BND vorgesehen sind, soll dieses Kooperationsverhältnis der Geheimdienste anhand eines Beispiels aus der Empirie nun genauer analysiert werden.
Zur Erörterung dieses Verhältnisses werde ich mich im Folgenden hauptsächlich auf den Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) und die Erklärung der Bundesregierung aus dem Jahre 2006 beziehen, die sich mit dem Einsatz zweier BND-Mitarbeiter in Bagdad vor und während des Irakkrieges befassen. Darüber hinaus werde ich diese Darstellungen mit Darstellungen aus dem Bericht des Untersuchungsausschusses (UA) von 2009 abgleichen, abwägen und ergänzen. Da sowohl der Bericht des PKGr, sowie der des UA mehrheitlich durch die Große Koalition – unter großer Kritik der drei Oppositionsparteien – abgesegnet wurde, werde ich mich auch explizit auf abweichende Darstellungen dieser Opposition beziehen, um so einige Argumente aus dem PKGr und UA kritisch beleuchten zu können.
3.1 Nachrichtendienstlicher Status quo im Irak 2002/2003
Bis zum Sommer 2002 hatte sich die „nachrichtendienstliche Beschaffungslage zum Irak spürbar verschlechtert“[21]. Der wachsenden Spannungen sowie der zunehmenden Wahrscheinlichkeit von kriegerischen Auseinandersetzungen im Irak stand dem BND aus eigenem Aufkommen nur ein sehr eingeschränktes Lagebild der Situation im Irak gegenüber. Dem Prinzip der Gegenseitigkeit folgend musste der BND, um mehr Informationen zu erhalten, auch selbst mehr Informationen zur Verfügung stellen. Dies war sicherlich auch ein Beweggrund für die Entscheidung des damaligen BND-Präsidenten Dr. August Hanning am 14.10.2002, die Residentur in Bagdad zu verstärken.[22]
Nach mehreren Treffen im Bundeskanzleramt und im Auswärtigen Amt bekräftigt Hanning während einer Zusammenkunft mit einem Vertreter des US-amerikanischen militärischen Nachrichtendienstes Defense Intelligence Agency (DIA) am 29.01.03 die Absicht, auch während militärischer Auseinandersetzungen zwei BND-Mitarbeiter in Bagdad zu belassen.[23]
3.2 Das deutsch-US-amerikanische Kooperationsverhältnis in der Empirie
Zu Beginn muss man die Frage stellen, ob solch ein Kooperationsverhältnis zwischen dem BND und der US-amerikanischen Seite[24] im Zusammenhang mit dem Irakkrieg 2003 überhaupt zu finden war. Dies kann nach abschließender Betrachtung der Sachlage bejaht werden. Aus verschiedenen Zeitungsartikeln als auch aus Berichten des UA und des PKGr kann entnommen werden, dass vor und während des Irakkrieges sowohl in Bagdad selbst zwei BND-Mitarbeiter (als sogenanntes Sondereinsatzteam – SET) im Einsatz waren, als auch ein Verbindungsoffizier des BND (Gardist) im amerikanischen Kriegshauptquartier CENTCOM FORWARD in Doha, Katar stationiert war.[25] Die Aufgabe des Gardisten bestand im direkten Kontakt mit der US-amerikanischen Seite, um einen reibungslosen Austausch von Informationen und eine reibungslose Übermittlung von Informationsanfragen zu gewährleisten. Das Ziel der Dreiecksbeziehung zwischen dem SET in Bagdad, der BND-Zentrale in Pullach und dem Gardisten in Doha war die Filterung und Koordinierung der Informationen und Anfragen, welche so durch die BND-Zentrale übernommen und gesteuert werden konnte.[26] Auf das genaue Verfahren zur Filterung der Daten und auf mögliche Verletzungen bei der Kontrolle der Filterung möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen. Vielmehr stellt sich die Frage nach der Art und Umfang des deutsch-US-amerikanischen Kooperationsverhältnisses.
3.2.1 Art und Umfang des Kooperationsverhältnisses
Einem hochrangigen ehemaligen Mitarbeiter des Pentagons, der anonym bleiben wollte zufolge, half der BND den US-Amerikanern durch „direkte Unterstützung. Sie gaben uns Informationen für die Zielplanung".[27]
Dass im Vorfeld und während des Krieges ein spezielles Kooperationsverhältnis zwischen dem BND und der US-amerikanischen Seite bestand, wird auch von der deutschen Seite zugegeben.[28] Jedoch wird eine unmittelbare sowie mittelbare Unterstützung an Kriegshandlungen seitens des BND von der Bundesregierung in ihrem Bericht ausgeschlossen. In mehreren Stellungnahmen sowie im Bericht selbst führt die Bundesregierung an, dass die einzige Unterstützung, die seitens des BND erfolgte, die Übermittlung bestimmter Zielkoordinaten von „gemäß Kriegsvölkerrecht geschützten zivilen Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser, diplomatische Einrichtungen)“[29] war mit dem Ziel, versehentliche Angriffe-zu verhindern.[30]
Das SET setzte in seinem Auswertungszeitraum, das heißt zwischen dem 25.02.2003 und 19.04.2003 insgesamt 155 Meldungen mit 182 Sachverhalten an die Zentrale nach Pullach ab.[31] Von den 182 Sachverhalten wurden 52%, also 95 Sachverhalte an den Gardisten und damit an die US-amerikanische Seite weitergeleitet.[32] Von diesen 95 weitergeleiteten Sachverhalten stellen Sachverhalte militärischer Natur mit 29 die größte Kategorie weitergeleiteter Sachverhalte dar. Sachverhalte ziviler Natur stellen mit 9 Sachverhalten neben Informationen politischer Natur die kleinste Kategorie dar.[33] Die Darstellung der Bundesregierung, es habe sich bei der Unterstützung durch die übermittelten Daten um Sachverhalte rein ziviler Natur gehandelt, ist somit nicht haltbar.
Um Art und Umfang des Kooperationsverhältnisses des BND mit den US-Diensten besser umfassen zu können, werden im Folgenden nun konkrete Situationen vor, während und nach dem Irakkrieg analysiert. Anzufangen ist hier mit der Meldung von verschiedenen militärischen Stellungen auf der Autobahn von Bagdad nach Hilla, die das SET bei einer ihrer ersten Erkundungsfahrten am 21.02.2003 entdeckte. Am Tag darauf wurde folgende Nachricht an die Zentrale nach Pullach abgesetzt:
„Bei einer Erkundungsfahrt in die Region südlich von Bagdad wurden 70 km südlich von Bagdad (20 km nördlich von Hilla) bei Mahmudiya IRQ Panzereinheiten erkannt. Auf Bild [...] sind drei gepanzerte MT-LBW Munitionstransporter ohne MG-Turm auf Eisenbahntiefladern zu sehen. Ca. 5 km entfernt wurden die Aufnahmen [...] gemacht. Sie zeigen die typischen IRQ Verteidigungsstellungen: Panzer, gepanzerte Fahrzeuge und LKW, die hinter Erdwällen aufgestellt wurden. Auf den Bildern sind T-72, BMP und LKWs u sehen. Zwischen Hilla und Bagdad sind längs der Autobahn zahlreiche Ausweichstellungen vorbereitet. Die Fahrzeuge könnten jederzeit in ähnlich ausgebaute Positionen verlegen. Auffällig war die große Anzahl von Sandsackstellungen auf der gesamten Länge der Autobahn nach Hilla, die allerdings nur einen kurzen Widerstand gegen Infanterie erlauben. Südlich von Hilla nahmen die Verteidigungsvorbereitungen deutlich ab. Ab der Linie Kerbela-Hilla Richtung Bagdad waren wieder vermehrt Stellungsbauten sichtbar. In Mahmudiya fuhren wir an einer Kaserne vor- bei, die fast leer war. In den Ortschaften längs der Autobahn waren in der Nähe von Amtsgebäuden FLA-Geschütze (meist 20mm) postiert. In Mahmudia stand ein Geschütz auf dem Dach eines Postenhäuschens.“[34]
[...]
[1] http://www.bnd.bund.de/DE/Organisation/Geschichte/Geschichte_Ueberblick/Timeline_node.html, abgerufen am 18.07.2016
[2] http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/223686/1956-gruendung-des-bnd, abgerufen am 20.07.2016
[3] http://www.bnd.bund.de/DE/Organisation/Geschichte/Geschichte_Ueberblick/Timeline_node.html, abgerufen am 19.07.2016
[4] Waske, Stefanie (2009): Mehr Liaison als Kontrolle – Die Kontrolle des BND durch Parlament und Regierung 1955-1978. VS Verlag 1. Aufl., S. 28
[5] Waske, Stefanie (2009): Mehr Liaison als Kontrolle – Die Kontrolle des BND durch Parlament und Regierung 1955-1978. VS Verlag, 1. Aufl., S. 32
[6] http://www.bnd.bund.de/DE/Auftrag/Aufgaben/aufgaben_node.html, abgerufen am 19.07.2016
[7] Ebd., abgerufen am 19.07.2016
[8] http://www.bnd.bund.de/DE/Auftrag/Berichterstattung/berichterstattung_node.html;jsessionid=295B7E09CD1829D0FE8EE2B6AD89F705.2_cid377, abgerufen am 20.07.2016
[9] http://www.bnd.bund.de/DE/Auftrag/Informationsgewinnung/OSINT/osint_node.html, abgerufen am 20.07.2016
[10] Daun, Anna (2006): Nachrichtendienste in der deutschen Außenpolitik. In: Jäger, Thomas/Höse, Alexander / Oppermann, Kai (Hrsg.): Deutsche Außenpolitik. Sicherheit, Wohlfahrt, Institutionen und Normen. VS Verlag, S.146
[11] Daun, Anna (2006): Nachrichtendienste in der deutschen Außenpolitik. In: Jäger, Thomas/Höse, Alexander / Oppermann, Kai (Hrsg.): Deutsche Außenpolitik. Sicherheit, Wohlfahrt, Institutionen und Normen. VS Verlag, S.146
[12] Wieck, Hans-Georg (2008): Demokratische Außenpolitik und Geheimdienste – ein Wiederspruch? Anmerkungen aus der Praxis. In: Morisse-Schilbach, Melanie / Peine, Anke(Hrsg.): Demokratische Außenpolitik und Geheimdienste. Verlag Dr. Köster, 1. Aufl., S. 44
[13] Dickow, Marcel (2015): Außenpolitik der Dienste: die strategische Kommunikationsüberwachung und ihre Folgen. In: (SWP-Aktuell 18/2015), Stiftung Wissenschaft und Politik -SWP- Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit (Ed.), S.2
[14] Harnisch, Sebastian (2008): Demokratie und Geheimdienste: Dilemmata ungezügelter Exekutivgewalt. In: Morisse-Schilbach, Melanie / Peine, Anke (Hrsg.): Demokratische Außenpolitik und Geheimdienste. Verlag Dr. Köster, 1. Aufl., S. 96
[15] Schaller, Christian (2016): Kommunikationsüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst: rechtlicher Rahmen und Regelungsbedarf. In: (SWP-Studie 7/2016), Stiftung Wissenschaft und Politik -SWP- Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit (Ed.), S.6
[16] http://www.bnd.bund.de/DE/Auftrag/Zusammenarbeit/Zusammenarbeit_node.html, abgerufen am 20.07.2016
[17] Dickow, Marcel (2015): Außenpolitik der Dienste: die strategische Kommunikationsüberwachung und ihre Folgen. In: (SWP-Aktuell 18/2015), Stiftung Wissenschaft und Politik -SWP- Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit (Ed.), S.3
[18] Schaller, Christian (2016): Kommunikationsüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst: rechtlicher Rahmen und Regelungsbedarf. In: (SWP-Studie 7/2016), Stiftung Wissenschaft und Politik -SWP- Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit (Ed.), S.34
[19] https://www.lpb-bw.de/irak_krieg.html, abgerufen am 03.08.2016
[20] Bush, George W. (2003): Rede „Mission Accomplished“ vom 01.05.2003
[21] Bericht der Bundesregierung (offene Fassung) vom 15.02.2006, S.6
[22] Bericht der Bundesregierung (offene Fassung) vom 15.02.2006, S.30
[23] Bericht der Bundesregierung (offene Fassung) vom 15.02.2006, S.30
[24] Da nicht abschließend geklärt werden kann, welche US-Dienste und Einrichtungen Zugriff auf die übermittelt Daten hatte, wird hier die verallgemeinerte Form ausgewichen. Kaum Zweifel bestehen jedoch daran, dass neben der DIA auch das amerikanische Militär sowie die CIA Zugriff auf die vom BND übermittelten Daten hatte.
[25] Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses (2009). In: Drucksache 16/13400, S.266
[26] Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses (2009). In: Drucksache 16/13400, S.281-282, sowie Bericht der Bundesregierung (offene Fassung) vom 15.02.2006, S.11
[27] Goertz, John / Walther, Kathrin (2006): Bomben auf Bagdad - Deutsche Agenten am Irakkrieg beteiligt. In: ARD-Magazin „Panorama“, vom 12.01.2006
[28] Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (2006). In: Drucksache 16/800, S.12
[29] Bericht der Bundesregierung (offene Fassung) (2006) vom 15.02.2006, S.14
[30] Steg, Thomas: Regierungserklärung auf der Bundespressekonferenz am 13.01.2006
[31] Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses (2009). In: Drucksache 16/13400, S.316
[32] Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses (2009). In: Drucksache 16/13400, S.307
[33] Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses (2009). In: Drucksache 16/13400, S.307-314
[34] Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses (2009). In: Drucksache 16/13400, S.318