In der heutigen von technischem Fortschritt und rasanten Neuerungsprozessen geprägten Zeit rückt der rechtliche Schutz der Persönlichkeit zunehmend in den Vordergrund. Nicht nur im Rahmen der häufig diskutierten Frage von Vorratsdatenspeicherung durch den Staat, sondern auch vor dem Hintergrund der Möglichkeiten in der Medizin, stellen sich die Fragen, wie weit in den persönlichen Bereich eines Individuums eingegriffen werden darf und mit welchen Mechanismen der Schutz desgleichen durch das Rechtssystem am effektivsten gelingt. Dass die Persönlichkeit heutzutage durch Art. 2 I GG i. V. m. Art. 1 I GG geschützt ist, stellt keine Selbstverständlichkeit dar.
Ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts begann die Rechtsprechung, allen voran der Bundesgerichtshof 1954 in der sogenannten „Leserbrief- Entscheidung“ mit der rechtlichen Konkretisierung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. In dieser Entscheidung zur Veröffentlichung von Briefen oder sonstigen privaten Aufzeichnungen spricht sich der Bundesgerichtshof dafür aus, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht als ein verfassungsrechtlich gewährleistetes Grundrecht angesehen werden muss.
In seinem Elfes-Urteil stellte das Bundesverfassungsgericht dann die Weichen für eine verfassungsrechtliche Konkretisierung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, indem es zum Ausdruck bringt, dass dem einzelnen Bürger eine Sphäre privater Lebensgestaltung verfassungskräftig vorbehalten ist. In einer Vielzahl von darauffolgenden Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht Inhalt und Reichweite des Schutzes durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht näher bestimmt. Der Verlauf der Entwicklung soll hier dargestellt sowie auf die ausdifferenzierten Fallgruppen anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung dargestellt werden. Denn die Bestimmung von Inhalt und Reichweite des Schutzes durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist mit Sicherheit immer noch nicht abgeschlossen und wird für die Rechtspraxis im Hinblick auf kommende technische und medizinische Möglichkeiten weitere Herausforderungen mit sich bringen.
Inhaltsverzeichnis
A. Hinführung zum Thema
B. Schutz der Persönlichkeit in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts- Konkretisierungen
I. Entwicklung des Schutzbereichs
1. Weichenstellung durch das Elfes- Urteil
2. Ausdifferenzierung der Schutzdimensionen
a) Stellung und Struktur des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
b) Selbstbestimmung
aa) Selbstbestimmung als räumliche Rückzugs- und Abschirmungsmöglichkeit
bb) Selbstbestimmung in thematischer Ausprägung
aaa) Vertraulichkeit persönlicher Angelegenheiten
bbb) Informationelle Selbstbestimmung
ccc) Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme- Computergrundrecht
ddd) Identitätsbezogene Selbstbestimmung
c) Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit
aa) Recht am eigenen Bild
bb) Recht am eigenen Wort
cc) Recht am eigenen Namen und Schutz der persönlichen Ehre
dd) Recht auf Gegendarstellung
ee) Nemo- tenetur- Grundsatz
d) Postmortales Persönlichkeitsrecht
II. Maßstäbe für die verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Eingriffen
1. Sphärentheorie des Bundesverfassungsgerichts
a) Intimsphäre
b) Privatsphäre
c) Sozial- bzw. Öffentlichkeitssphäre
2. Kritik an Sphärentheorie
C. Schlussgedanke
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die historische und dogmatische Entwicklung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Ziel ist es, die Ausdifferenzierung des Schutzbereichs in verschiedene Fallgruppen sowie die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für Eingriffsrechtfertigungen, insbesondere die Sphärentheorie, systematisch aufzuarbeiten und kritisch zu hinterfragen.
- Rechtliche Konkretisierung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 I i. V. m. Art. 1 I GG)
- Differenzierung zwischen Selbstbestimmung und Selbstdarstellung
- Datenschutzrechtliche Aspekte (informationelle Selbstbestimmung und Computergrundrecht)
- Analyse der Sphärentheorie (Intim-, Privat- und Sozialsphäre)
- Herausforderungen durch moderne technische und digitale Entwicklungen
Auszug aus dem Buch
bbb) Informationelle Selbstbestimmung
Thematisch ähnlich gelagert ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Geschützt ist das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu entscheiden. Nach der herrschenden Meinung stellt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eine bereichsspezifische Konkretisierung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Es wurde im Volkszählungsurteil von 1983 entwickelt und stellt ein zentrales Instrument im Bereich des Datenschutzes dar. Im Frühjahr 1983 wurde mit dem Volkszählungsgesetz von 1983 eine allgemeine Volks-, Berufs-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung zu statistischen Zwecken angeordnet. Darin beschrieben waren verschiedene Auskunftspflichten und insbesondere sah § 9 I des Volkszählungsgesetzes vor, dass die gewonnenen Daten mit amtlichen Melderegistern abgeglichen werden konnten und auch zur Berichtigung derselben verwendet werden durften. Darüber hinaus sah Absatz 2 des § 9 vor, dass die erhobenen Daten in anonymisierter Form an bestimmte oberste Bundes- und Landesbehörden weitergegeben werden durften. In Bezug auf diese Regelungen hatten mehrere erhobene Verfassungsbeschwerden Erfolg, da sie vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Hinführung zum Thema: Einleitung in die Relevanz des Persönlichkeitsschutzes angesichts technischer Fortschritte und medizinischer Möglichkeiten.
B. Schutz der Persönlichkeit in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts- Konkretisierungen: Detaillierte Darstellung der Entwicklung des Schutzbereichs, unterteilt in die Hauptkategorien Selbstbestimmung und Selbstdarstellung.
I. Entwicklung des Schutzbereichs: Analyse der Weichenstellung durch das Elfes-Urteil sowie die Aufgliederung in zahlreiche spezifische Fallgruppen wie informationelle Selbstbestimmung, Computergrundrecht und das Recht am eigenen Bild.
II. Maßstäbe für die verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Eingriffen: Untersuchung der Sphärentheorie als Instrument zur Eingriffsabwägung sowie Kritik an deren Trennschärfe und praktischen Anwendung.
C. Schlussgedanke: Fazit zur einzigartigen Entwicklungsoffenheit des allgemeinen Persönlichkeitsrechts angesichts aktueller Herausforderungen durch digitale Vernetzung und Datenmissbrauch.
Schlüsselwörter
Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Bundesverfassungsgericht, Grundgesetz, Selbstbestimmung, Selbstdarstellung, Informationelle Selbstbestimmung, Computergrundrecht, Sphärentheorie, Intimsphäre, Privatsphäre, Datenschutz, Verhältnismäßigkeit, Abstammungsrecht, Menschenwürde, Datenverarbeitung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Ausgestaltung und Konkretisierung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch das Bundesverfassungsgericht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Ausdifferenzierung des Schutzbereichs in Fallgruppen wie Selbstbestimmung und Selbstdarstellung sowie die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für staatliche Eingriffe.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die Entwicklung von der grundlegenden Entscheidung im Elfes-Urteil bis zu modernen Ausprägungen wie dem Computergrundrecht aufzuarbeiten und die Sphärentheorie kritisch zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die vorrangig die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts analysiert und mit einschlägiger Literatur abgleicht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die Schutzdimensionen (Selbstbestimmung, Selbstdarstellung) detailliert analysiert sowie die Sphärentheorie (Intim-, Privat- und Sozialsphäre) kritisch untersucht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Persönlichkeitsrecht, informationelle Selbstbestimmung, Sphärentheorie, Datenschutz und Verhältnismäßigkeit geprägt.
Wie bewertet der Autor die Entwicklung des Computergrundrechts?
Der Autor hinterfragt, ob die Schaffung eines eigenen Computergrundrechts dogmatisch notwendig war oder ob eine Weiterentwicklung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sinnvoller gewesen wäre.
Warum ist die Sphärentheorie in der Literatur umstritten?
Die Sphärentheorie wird als nicht trennscharf kritisiert; Kritiker fordern, stattdessen direkt die Intensität des Grundrechtseingriffs im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung als Maßstab heranzuziehen.
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- Kim Chi Tran (Author), 2015, Der Schutz der Persönlichkeit in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/369376