Die Arbeit entstand im Zuge eines rechtsgeschichtlichen Seminars an der Universität Hamburg im Wintersemester 2016/2017. Sie beschreibt und analysiert die Entpönalisierung des Rechts unerlaubter Handlungen über verschiedene Zeitepochen hinweg.
Sie nimmt ihren Ausgangspunkt im Altrömischen Recht, legt einen Schwerpunkt auf die mittelalterliche Rechtslage und skizziert sodann die weitere Entwicklung bis zum Ende des usus modernus im 18. Jahrhundert. Dabei wird auf eine möglichst prägnante Darstellung geachtet, die die Arbeit zum Einstieg in das Thema und auch für Nicht-Juristen interessant macht.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Begriffsbestimmungen
2. Das römische Recht
A. Altrömisches Recht
I. Sachbeschädigungen
1. Passive Vererblichkeit
2. Strafe des Vielfachen
II. Sachentziehungen
B. Vorklassisches und klassisches römisches Recht
I. Sachbeschädigungen
1. Passive Vererblichkeit
2. Strafe des Vielfachen
II. Sachentziehungen
C. Nachklassisches römisches Recht
I. Sachbeschädigungen
1. Passive Vererblichkeit
2. Strafe des Vielfachen
II. Sachentziehungen
3. Das kanonische Recht des Mittelalters
A. Passive Vererblichkeit
B. Vielfachstrafe bei Sachbeschädigungen
C. Auswirkungen der Vertragsstrafen
D. Sachentziehungen
4. Bedeutung für die Rechtsentwicklung
A. Sachbeschädigungen
I. Passive Vererblichkeit
1. Ausnahme bei Litiskontestation und bereichertem Erbe
2. Ausnahme für Seel- und Sündensachen
3. Ausnahme für offensichtliches Verschulden
4. Zusammenfassung
II. Strafe des Vielfachen
B. Sachentziehungen
5. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung des Rechts unerlaubter Handlungen unter besonderer Berücksichtigung des mittelalterlichen katholischen Kirchenrechts und dessen Einfluss auf die Entpönalisierung. Ziel ist es, anhand der Anspruchsentwicklungen bei Sachbeschädigungen und Sachentziehungen aufzuzeigen, wie sich der Fokus von einer strafenden Pönalisierung hin zu einer bloßen Schadenskompensation gewandelt hat.
- Rolle des römischen Rechts für die spätere kanonische Rechtsprechung
- Entwicklung der passiven Vererblichkeit von deliktischen Ansprüchen
- Wandel von Strafzahlungen hin zu reinem Schadensersatz
- Einfluss kirchlicher Rechtsnormen auf die weltliche Rechtsentwicklung
Auszug aus dem Buch
1. Einleitung und Begriffsbestimmungen
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem mittelalterlichen katholischen Kirchenrecht und seiner Bedeutung für die Rechtsentwicklung. Dabei muss beachtet werden, dass das kanonische Recht des Mittelalters nicht losgelöst von den zuvor dagewesenen Rechtsordnungen entstand. Vielmehr wurde an vorherige Rechtssysteme angeknüpft. Dies gilt insbesondere für das römische Recht.
Ziel der Arbeit ist also nicht bloß die Darstellung des mittelalterlichen kanonischen Rechts und seiner Bedeutung für die Rechtsentwicklung, sondern die Skizzierung der Rechtsentwicklung vom römischen Recht bis heute. Dies geschieht aufgrund der z.T. schwierigen Quellenlage anhand zweier ausgewählter Beispiele. Dies sind die jeweiligen Ansprüche bei Sachbeschädigungen und Sachentziehungen. Anhand dieser wird beleuchtet, wie das Recht unerlaubter Handlungen im Lauf der Zeit entpönalisiert wurde.
Pönalisierung beschreibt dabei als Synonym zu „Bestrafung“ zum einen eine vom heutigen Recht abweichende Bemessungsgrundlage des Schadenersatzanspruchs. Denn den gültigen Bestimmungen in den §§ 249 ff. BGB liegt das schadensrechtliche Bereicherungsverbot zu Grunde. Dieses besagt, dass der Schadensersatz eine Ausgleichsfunktion hat, die die Höhe der zu ermittelnden Summe auf die erlittene Einbuße beschränkt. Im Gegensatz hierzu fand im römischen Recht in verschieden Fällen eine Erhöhung der Schadensersatzsumme über den eigentlich erlittenen Schaden statt, um den widerrechtlich handelnden Täter nicht nur die Folgen der Tat „neutralisieren“ zu lassen, sondern auch um ihn zu bestrafen und in Zukunft zu einem regelkonformen Verhalten zu bringen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung und Begriffsbestimmungen: Einführung in die Thematik der Entpönalisierung und Erläuterung der methodischen Vorgehensweise unter Verwendung historischer Rechtsquellen.
2. Das römische Recht: Darstellung der Entwicklung von Strafklagen im römischen Recht über verschiedene Epochen hinweg, inklusive der Behandlung von Sachbeschädigungen und Sachentziehungen.
3. Das kanonische Recht des Mittelalters: Analyse der kirchlichen Rechtsauffassung, insbesondere zur Vererblichkeit von Ansprüchen und zum Umgang mit Vielfachstrafen bei Delikten.
4. Bedeutung für die Rechtsentwicklung: Untersuchung der langfristigen Auswirkungen des kanonischen Rechts auf die weltliche Rechtswissenschaft und die endgültige Abkehr von pönalen Elementen.
5. Zusammenfassung: Abschlussbetrachtung über den entscheidenden Beitrag des Kirchenrechts zur modernen Auffassung von Schadensersatzansprüchen.
Schlüsselwörter
Kirchenrecht, Entpönalisierung, Sachbeschädigung, Sachentziehung, Römische Rechtsgeschichte, Schadensersatz, Pönalisierung, Erbenhaftung, Deliktsrecht, Kanonisches Recht, Lex Aquilia, Schadenskompensation, Rechtsentwicklung, Mittelalterliches Recht, Usus modernus.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die historische Entwicklung der Behandlung unerlaubter Handlungen und den Prozess, durch den strafende Elemente (Pönalisierung) zugunsten von reinem Schadensersatz abgelöst wurden.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die passive Vererblichkeit von Schadensersatzansprüchen sowie die Entwicklung von Vielfachstrafen hin zu einer am Bereicherungsverbot orientierten Schadenskompensation.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie das mittelalterliche katholische Kirchenrecht maßgeblich zur Entpönalisierung des Deliktsrechts beigetragen und damit die Basis für moderne zivilrechtliche Prinzipien mitgeprägt hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsgeschichtliche Arbeit, die auf einer vergleichenden Quellenanalyse basiert, um die Entwicklung des Rechts von der römischen Antike bis in die Zeit des usus modernus nachzuzeichnen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des römischen Rechts, des mittelalterlichen kanonischen Rechts und deren Bedeutung für die weitere Rechtsentwicklung bis in das 18. Jahrhundert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselbegriffe wie Entpönalisierung, kanonisches Recht, Lex Aquilia und Schadensersatzrecht definieren den Kerninhalt.
Warum spielt das "Bereicherungsverbot" eine so große Rolle?
Das Bereicherungsverbot bildet den Gegenpol zur antiken Pönalisierung. Die Arbeit verdeutlicht, wie kirchliche Lehren diesen Aspekt nutzten, um den Fokus auf einen reinen Ausgleich des Schadens zu verschieben.
Wie bewertet der Autor die Rolle des Corpus Iuris Canonici?
Der Autor sieht im Corpus Iuris Canonici eine flexible Rechtsquelle, die nicht zwingend eine einzelne Entscheidung vorgab, sondern Raum für Interpretationen ließ, die letztlich den Wandel hin zur modernen Schadensersatzhaftung unterstützten.
- Arbeit zitieren
- Leander Thullner (Autor:in), 2017, Entpönalisierung des Rechts unerlaubter Handlungen. Das mittelalterliche katholische Kirchenrecht in seiner Bedeutung für die Rechtsentwicklung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/369505