Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob die lebenslange Freiheisstrafe heute noch zeitgemäß ist. Dazu ist in dieser Arbeit zuerst die notwendige und derzeit geschehene Abwendung von der Todesstrafe zu erläutern, um anschließend einen Überblick über die Dauer und Form der lebenslangen Freiheitsstrafe in Europa und den USA zu geben. Daraufhin ist zu untersuchen, ob die lebenslange Freiheitsstrafe immer noch durch Strafzwecke zu rechtfertigen ist. Schließlich wird im letzten Kapitel die heutige Problematik der lebenslangen Freiheitsstrafe in Deutschland und der Paragrafen 211 und 212 StGB dargestellt, um dann Reformmöglichkeiten und Alternativen zur lebenslangen Freiheitsstrafe zu nennen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Die lebenslange Freiheitsstrafe
I. Rechtsvergleichende Aspekte
1. Die Abwendung der Todesstrafe
2. Die lebenslange Freiheitsstrafe in Europa und den USA
a) Mindestverbüßungszeit
b) Vollzug der Freiheitsstrafe
3. Zwischenergebnis
II. Rechtfertigung der lebenslangen Freiheitsstrafe
1. Strafgrund und Strafzweck
a) Absolute Straftheorien
b) Relative Straftheorien
aa) Generalprävention
(1) Negative Generalprävention
(2) Positive Generalprävention
bb) Spezialprävention
(1) Negative Spezialprävention
(2) Positive Spezialprävention
c) Vereinigungstheorien
2. Täter-Opfer-Ausgleich, Sühne und der Einfluss der Gesellschaft
3. Zwischenergebnis
C. Die lebenslange Freiheitsstrafe in Deutschland
I. Überblick
II. Mord und Totschlag
1. Reformbedürftigkeit
a) Das Problem der lebenslangen Freiheitsstrafe
b) Die Rechtfertigung des § 211 StGB durch Unrechts- und Schuldsteigerungen
aa) Unrecht
bb) Schuld
(1) Verwerflichkeit
(2) Gefährlichkeit
(3) Überlegung
cc) Zwischenergebnis
c) Umgehungsstrategien
aa) Systemimmanente Ansätze
bb) Rechtsfortbildung
cc) Zwischenergebnis
d) Weitere Kritikpunkte
2. Reformvorschläge
a) Einheitstatbestand oder Zwei- bzw. Mehrstufenmodell
b) Privilegierung, Qualifikation, Regelbeispiele
c) Empfehlung des Europarates
3. Zwischenergebnis
D. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die heutige Rechtfertigung und Zeitgemäßheit der lebenslangen Freiheitsstrafe in Deutschland, indem sie diese vor dem Hintergrund rechtsvergleichender Aspekte, aktueller Straftheorien sowie gesellschaftlicher Erwartungen analysiert und kritisch hinterfragt.
- Historische und rechtsvergleichende Perspektive der lebenslangen Freiheitsstrafe
- Kritische Prüfung der Strafzwecke und Straftheorien
- Analyse der Problematik von § 211 StGB (Mord) und den bestehenden Abgrenzungskriterien
- Untersuchung von Umgehungsstrategien der Gerichte in der Rechtspraxis
- Diskussion aktueller Reformvorschläge zur Ausgestaltung der lebenslangen Freiheitsstrafe
Auszug aus dem Buch
1. Die Abwendung der Todesstrafe
„Nach 10 Jahren Zuchthaus ist der Mensch sowieso für die Volksgemeinschaft verloren. Solchen Kerl steckt man entweder in ein Konzentrationslager oder tötet ihn. In letzter Zeit ist das letztere wichtiger, um der Abschreckung willen.“ Adolf Hitler
Nach dem Missbrauch der Todesstrafe im Nationalsozialismus mit ca. 40.000 Hinrichtungen, ca. 200.000 - 250.000 Tötungen von Behinderten, 6 Millionen getöteten Juden und Millionen weiterer Menschen sollte die Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland endgültig abgeschafft werden. Dies geschah am 25.05.1949 durch den Art. 102 GG. In der Deutschen Demokratischen Republik hingegen, wurde sie erst am 17.7.1987 aufgehoben.
97 weitere Staaten weltweit haben die Todesstrafe abgeschafft, weitere 35 wenden sie nicht mehr und nochmal 7 nur noch als außergewöhnliche Strafe, zum Beispiel bei Kriegsverbrechen an. Übrig bleibt ein Drittel aller Staaten, das weiterhin an der Todesstrafe festhält, Tendenz sinkend. 21 dieser Staaten haben 2013 zusammen mindestens 778 Gefangene exekutiert, einen Großteil davon der Iran, Irak, Arabien und die USA. Weitere tausende Hinrichtungen hat China durchgeführt. Insgesamt (ohne China) wurden in diesem einen Jahr 1925 Menschen zum Tode verurteilt und 23.392 waren inhaftiert und warteten auf ihre Exekutierung.
In Europa ist Weißrussland das letzte Land, das die Todesstrafe vollzieht. In der Europäischen Union ist die Abschaffung der Todesstrafe ein Aufnahmekriterium und alle UN-Mitgliedsstaaten mussten sich zur Einhaltung der Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verpflichten. Damit haben sie unter anderem auch die Artikel 3 und 5 anerkannt, die das Recht auf Leben und vor grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlungen und Strafen schützen sollen.
Die Grundlage für diese Regelungen ist offensichtlich und unantastbar: Die Menschenwürde und das höchste Rechtsgut des Menschen, das Leben.
„Die Todesstrafe ist wie die Folter ein nicht zu rechtfertigender Eingriff des Staates in die unverletzlichen Rechte des Individuums.“
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Arbeit hinterfragt vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Einordnung von 1977, ob die lebenslange Freiheitsstrafe heute noch zeitgemäß ist und untersucht hierzu Strafzwecke sowie Reformmöglichkeiten.
B. Die lebenslange Freiheitsstrafe: Dieses Kapitel vergleicht internationale Ansätze zur lebenslangen Haft, untersucht die rechtlichen Grundlagen der Rechtfertigung anhand der Strafzwecke und diskutiert die Rolle gesellschaftlicher Vorstellungen.
C. Die lebenslange Freiheitsstrafe in Deutschland: Es erfolgt eine detaillierte Analyse der Problematik der Tötungsdelikte, insbesondere des § 211 StGB, inklusive einer kritischen Auseinandersetzung mit der aktuellen Rechtspraxis, Umgehungsstrategien und verschiedenen Reformvorschlägen.
D. Fazit: Die Arbeit schließt mit der Erkenntnis, dass die lebenslange Freiheitsstrafe zwar zeitgemäß bleiben kann, jedoch flexiblere Ausgestaltungen und eine stärkere Orientierung an Einzelfallgerechtigkeit sowie Opferbedürfnissen erfordert, um als härteste Sanktion zu bestehen.
Schlüsselwörter
lebenslange Freiheitsstrafe, Tötungsdelikte, § 211 StGB, Mord, Totschlag, Straftheorien, Strafzweck, Rechtsfortbildung, Typenkorrektur, Rechtssicherheit, Resozialisierung, Strafvollzug, Menschenwürde, Reform, Schuldprinzip
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen und rechtspolitischen Frage, ob die lebenslange Freiheitsstrafe im heutigen deutschen Rechtssystem noch zeitgemäß ist.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentral sind der Rechtsvergleich zur Abschaffung der Todesstrafe, die theoretische Rechtfertigung der lebenslangen Haft durch Strafzwecke sowie die spezifische Problematik der Tötungsdelikte (§ 211 StGB).
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Die Arbeit untersucht, ob die lebenslange Freiheitsstrafe angesichts moderner Anforderungen und nach 37 Jahren verfassungsrechtlicher Rechtsprechung noch zu rechtfertigen ist und welche Reformalternativen bestehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf der Auswertung von Gesetzen, Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie einschlägiger rechtswissenschaftlicher Literatur und kriminologischer Statistiken basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die strafrechtliche Dogmatik der Mordmerkmale, prüft die Wirksamkeit von General- und Spezialprävention und diskutiert die durch die Gerichte angewandten Umgehungsstrategien bei der Strafzumessung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind lebenslange Freiheitsstrafe, § 211 StGB, Schuldprinzip, Resozialisierung, Strafzweck, Mordmerkmale und Einzelfallgerechtigkeit.
Inwiefern ist die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag problematisch?
Der Autor weist darauf hin, dass § 211 StGB keine klare Differenzierung für minder schwere Fälle zulässt, was zu als ungerecht empfundenen Urteilen führt und die Gerichte zu teils unberechenbaren Korrekturstrategien zwingt.
Welches Fazit zieht die Verfasserin zur Zukunftsfähigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe?
Die lebenslange Freiheitsstrafe wird als symbolisch wichtige Höchststrafe beibehalten, sollte jedoch durch flexiblere Regelungen auf der Rechtsfolgenseite ergänzt werden, um eine menschenwürdigere Anwendung zu ermöglichen.
- Arbeit zitieren
- Ulrike Richter (Autor:in), 2014, Ist die lebenslange Freiheitsstrafe heute noch zeitgemäß?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/369516