Können Daten derivativen Erzeugnisschutz gem. § 9 S. 2 Nr. 3 PatG genießen? Die Entscheidung MPEG-2- Videosignalcodierung des BGH2 aus dem Jahr 2012 bezieht dazu Stellung. Die vorliegende Studienarbeit setzt sich mit der Entscheidung auseinander und soll zeigen, dass die Begriffe des „Erzeugnisses“ und der „Unmittelbarkeit“, die anhand von Verfahren zur Herstellung industrieller Produkte oder chemischer Verbindungen entwickelt wurden und sich an den Problemen der körperlichen Verarbeitung, Vermischung und Verbesserung orientieren, nur bedingt auf unkörperliche Erzeugnisse wie Daten übertragen lassen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Die Entscheidung „MPEG-2-Videosignalcodierung“
- I. Sachverhalt
- II. Prozessgeschichte
- 1. Patentverletzungsklage vor dem Landgericht Düsseldorf
- 2. Zurückweisung der Berufung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf
- 3. Lösung des BGH
- a) Unmittelbares Erzeugnis
- b) Erschöpfung
- C. Analyse
- I. Bedeutung der Entscheidung
- 1. Erzeugnis
- 2. Unmittelbarkeit
- 3. Erschöpfung bei Verfahrenspatenten
- II. Kritik und Einordnung
- 1. Unkörperliche Erzeugnisse
- 2. Erschöpfung von unmittelbaren Verfahrenserzeugnissen
- III. Diskussion
- IV. Eigene Lösungsansätze
- D. Abschließende Betrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Ausarbeitung befasst sich mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Schutz unmittelbarer Verfahrenserzeugnisse im Zusammenhang mit der MPEG-2-Videosignalcodierung. Ziel ist es, die Entscheidung im Detail zu analysieren und die daraus resultierenden Konsequenzen für den Schutz von Verfahrenspatenten zu beleuchten.
- Die Bedeutung der BGH-Entscheidung für die Abgrenzung von Erzeugnissen und Verfahren
- Die Definition von „unmittelbaren Verfahrenserzeugnissen“ im Kontext von digitalen Datenströmen
- Die Frage der Erschöpfung von Verfahrenspatenten bei der Verbreitung digitaler Inhalte
- Kritikpunkte und alternative Lösungsansätze zur Einordnung der BGH-Entscheidung
- Die Auswirkungen der Entscheidung auf die Praxis des Patent- und Urheberrechts
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema ein und stellt die Relevanz der BGH-Entscheidung „MPEG-2-Videosignalcodierung“ für den Schutz von Verfahrenspatenten dar. Im zweiten Kapitel wird die Entscheidung des BGH im Detail analysiert, wobei der Sachverhalt, die Prozessgeschichte und die Lösung des BGH beleuchtet werden. Kapitel C befasst sich mit der Analyse der Bedeutung der BGH-Entscheidung. Hier werden die Begriffe „Erzeugnis“, „Unmittelbarkeit“ und „Erschöpfung“ im Kontext von Verfahrenspatenten diskutiert. Kapitel D bietet eine abschließende Betrachtung der Thematik und beleuchtet die Auswirkungen der BGH-Entscheidung auf die Praxis.
Schlüsselwörter
Die Ausarbeitung befasst sich mit zentralen Begriffen des Patent- und Urheberrechts, insbesondere mit der Abgrenzung von Erzeugnissen und Verfahren, der Definition von „unmittelbaren Verfahrenserzeugnissen“, der Erschöpfung von Verfahrenspatenten, sowie mit der Anwendung dieser Konzepte auf digitale Inhalte und Datenströme. Weitere wichtige Themen sind die Kritik an der BGH-Entscheidung und alternative Lösungsansätze zur Einordnung der Entscheidung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der BGH-Entscheidung „MPEG-2-Videosignalcodierung“?
Es geht um die Frage, ob digitale Datenströme als unmittelbare Verfahrenserzeugnisse im Sinne des Patentrechts (§ 9 PatG) geschützt werden können.
Können unkörperliche Daten ein „Erzeugnis“ sein?
Die Arbeit zeigt auf, dass der klassische Erzeugnisbegriff für industrielle Produkte entwickelt wurde und auf digitale Daten nur bedingt übertragbar ist.
Was bedeutet „Unmittelbarkeit“ im Patentrecht?
Dass das Produkt direkt durch das patentierte Verfahren entstanden ist, ohne wesentliche Zwischenschritte oder Veränderungen.
Wann tritt Erschöpfung bei Verfahrenspatenten ein?
Erschöpfung bedeutet, dass der Patentinhaber sein Recht verliert, über das Produkt zu bestimmen, sobald es mit seiner Zustimmung in den Verkehr gebracht wurde.
Welche Kritik wird an der BGH-Lösung geübt?
Kritisiert wird, dass die Übertragung körperlicher Maßstäbe auf Datenströme zu Rechtsunsicherheiten bei der Verbreitung digitaler Inhalte führt.
Welche Auswirkungen hat das Urteil auf die Praxis?
Es stärkt die Position von Patentinhabern bei Codierungsverfahren, wirft aber schwierige Fragen zur Reichweite des Schutzes bei Datenübertragungen auf.
- Quote paper
- Thomas Byczkowski (Author), 2017, Der Schutz unmittelbarer Verfahrenserzeugnisse nach der Entscheidung GRUR 2012, 1230. MPEG-2-Videosignalcodierung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/369724